Nach gescheiterter Auktion: Offshore-Windflächen sollen neu zugeschnitten werden

Weil 2025 ausgewiesene Offshore-Flächen ohne Gebote blieben, hat das BSH ein Änderungsverfahren für den Flächenentwicklungsplan gestartet. Die Anpassungen sollen Stromertrag und Wirtschaftlichkeit verbessern, lösen nach Darstellung der Branche aber nicht alle Probleme.

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Offshore-Windparksicht mit mehreren Windrädern, ruhigem Wasser, blauer Himmel, Betonfundamente, Fokus auf erneuerbare Energie.
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Das Wichtigste in Kürze

  • BSH startet Änderungsverfahren zur Anpassung von Offshore-Windflächen nach gescheiterter Auktion 2025.
  • Flächen sollen künftig stärker auf Stromertrag und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet werden, z.B. durch geringere Leistungsdichten.
  • Für 2027 sind vier Offshore-Windflächen mit insgesamt vier Gigawatt vorgesehen, aber nicht alle Lücken sind geschlossen.
  • BWO fordert zusätzlich Reformen im Windenergie-auf-See-Gesetz für mehr Planungssicherheit und Vergütungsmodelle.
  • Erfolg hängt von konkretem Flächenschnitt, regelmäßigen Ausschreibungen und politischen Entscheidungen ab.

 

Ausgewiesene Offshore-Flächen führen nicht automatisch zu neuen Windparks. Wenn Ausschreibungen ohne Gebote enden, zeigt sich, dass zwischen politischem Ausbauziel und wirtschaftlich tragfähigem Projekt eine Lücke besteht. Genau darauf reagiert nun die staatliche Planung auf See.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 19. Juni 2026 ein Änderungsverfahren zum Flächenentwicklungsplan gestartet. Nach Angaben des Bundesverbands Windenergie Offshore (BWO) sollen Flächen künftig stärker auf den tatsächlichen Stromertrag und die Wirtschaftlichkeit von Offshore-Windprojekten ausgerichtet werden. Betroffen sind dabei auch Flächen aus der erfolglosen Auktion des Jahres 2025.

Warum die Flächenplanung jetzt angepasst wird

Der Flächenentwicklungsplan, kurz FEP, legt fest, welche Flächen auf See für Offshore-Wind genutzt werden sollen und wann sie in die Ausschreibung gehen. Wenn ihr Zuschnitt in der Praxis zu geringe Erträge oder hohe wirtschaftliche Risiken mit sich bringt, wirkt sich das direkt auf spätere Projekte aus.

Genau dort will das BSH nun ansetzen. Geplant sind laut Mitteilung geringere Leistungsdichten und optimierte Flächenzuschnitte. Die Leistungsdichte beschreibt, wie viel installierte Leistung auf einer bestimmten Fläche vorgesehen ist. Stehen Windenergieanlagen zu dicht beieinander, kann das den Ertrag mindern, weil sie sich gegenseitig Wind wegnehmen. In der Branche wird dieser Effekt als Abschattung bezeichnet.

Der BWO verweist in diesem Zusammenhang auf Leistungsdichten deutlich unter 10 Megawatt pro Quadratkilometer. Ob das BSH diesen Wert verbindlich übernehmen will, geht aus der Mitteilung allerdings nicht hervor. Erkennbar ist bislang vor allem die Richtung: Die Flächenplanung soll sich stärker daran orientieren, was auf der vorgesehenen Fläche tatsächlich wirtschaftlich erzeugt werden kann.

Die gescheiterten Flächen N-10.1 und N-10.2 als Testfall

Besonders deutlich wird die geplante Neuausrichtung an den Flächen N-10.1 und N-10.2. Für diese 2025 ohne Gebote gebliebenen Areale schlägt das BSH nach Angaben des BWO drei Varianten für einen neuen Flächenzuschnitt vor. Ziel ist es, die Leistungsdichte zu senken und damit die Wirtschaftlichkeit der Projekte zu verbessern.

Für den Ausbau ist das mehr als ein technisches Detail. Wenn ausgewiesene Flächen in einer Auktion leer ausgehen, gerät der Zeitplan für neue Windparks ins Stocken. Die Überarbeitung soll deshalb dazu beitragen, dass die beiden Flächen bei einer erneuten Ausschreibung im Jahr 2027 bessere Chancen haben.

Offen ist dabei, welche Folgen die verschiedenen Varianten für andere Nutzungen auf See haben könnten. BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm verweist auf die bislang vorgesehene Fläche für Offshore-Wasserstoff und mahnt eine genaue Prüfung an.

„Dabei muss sorgfältig geprüft werden, welche Auswirkungen die verschiedenen Optionen auf die bislang vorgesehene Fläche für Offshore-Wasserstoff haben“, sagt Stefan Thimm.

Weitere Einzelheiten zu den drei Varianten nennt die Mitteilung nicht. Wie stark sich die Optionen im Detail unterscheiden und welche Lösung das BSH am Ende bevorzugt, lässt sich aus den vorliegenden Angaben daher noch nicht beurteilen.

Vier Gigawatt für 2027 vorgesehen – doch eine Lücke bleibt

Für die Ausschreibung im Jahr 2027 sieht der Änderungsantrag laut BWO insgesamt vier Offshore-Windflächen mit zusammen vier Gigawatt vor. Genannt werden:

  • N-10.1 und N-10.2 mit zusammen 2,5 Gigawatt,
  • N-13.1 mit 0,5 Gigawatt,
  • N-13.2 mit 1 Gigawatt.

Damit liegt ein Teil der verschobenen Planung wieder auf dem Tisch. Vollständig geschlossen ist die Lücke damit aber nicht. Für die Flächen N-12.4 und N-12.5, deren Ausschreibung für 2026 ausgesetzt wurde, sieht der Änderungsentwurf zunächst keine neue Ausschreibung im Jahr 2027 vor. Das BSH will den Zeitpunkt später festlegen.

Für Unternehmen entlang der Offshore-Windkette ist das relevant, weil nicht allein die Gesamtziele zählen, sondern auch der verlässliche Takt neuer Ausschreibungen. Wenn du in einem Verband, einer Zulieferfirma oder einem Projektteam Verantwortung trägst, kann genau diese Planbarkeit wichtiger sein als eine große Zielzahl auf lange Sicht.

Warum der Verband mehr als neue Flächenzuschnitte fordert

Der Bundesverband Windenergie Offshore begrüßt die Richtung des Änderungsverfahrens, verbindet damit aber klare politische Forderungen. Aus Sicht des Verbands reicht eine bessere Flächenplanung allein nicht aus, damit Investitionen wieder anlaufen.

Konkret fordert der BWO eine Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Dazu gehört nach Verbandsangaben ein indexiertes zweiseitiges CfD-only-Modell. CfD steht für „Contract for Difference“, also einen staatlich abgesicherten Vergütungsmechanismus, der Preisschwankungen abfedern soll. Außerdem verlangt der Verband einen gesetzlich geregelten Mechanismus, mit dem wirtschaftlich nicht mehr realisierbare Projekte aus den Ausschreibungsjahren 2023 bis 2025 freiwillig zurückgegeben und anschließend neu ausgeschrieben werden können.

Das sind politische Forderungen einer Interessenvertretung, keine bereits beschlossenen Maßnahmen. Der BWO begründet sie mit dem Bedarf an Planungssicherheit für Projektpipeline und Lieferkette. Ob die Politik diesen Vorschlägen folgt, ist offen.

Der Ausbaupfad steht gesetzlich fest – die praktische Umsetzung bleibt umkämpft

Im Hintergrund läuft eine größere energiepolitische Vorgabe: Der gesetzliche Ausbaupfad für Offshore-Windenergie soll bis 2045 auf 70 Gigawatt führen. Nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz sollen ab 2027 jährlich mindestens vier Gigawatt Offshore-Windleistung ausgeschrieben werden.

Auf dem Papier ist der Rahmen damit klar. In der Praxis entscheidet jedoch, ob Flächen so zugeschnitten sind, dass sie sich tatsächlich wirtschaftlich entwickeln lassen, und ob Ausschreibungen regelmäßig stattfinden. Die aktuellen Änderungen des BSH reagieren erkennbar auf ein Problem, das mit der gescheiterten Auktion 2025 sichtbar geworden ist.

Gleichzeitig zeigt der Entwurf, dass eine Anpassung der Flächenplanung nicht automatisch alle offenen Punkte löst. Für N-12.4 und N-12.5 fehlt vorerst ein neuer Ausschreibungstermin. Hinzu kommen die ungeklärten Perspektiven für wirtschaftlich ins Stocken geratene Projekte aus früheren Ausschreibungsjahren sowie mögliche Abwägungen mit Flächen für Offshore-Wasserstoff.

Jetzt entscheidet sich, ob aus dem Plan wieder Projekte werden

Die Richtung des Änderungsverfahrens ist klar: Das BSH will die Planung näher an den tatsächlichen Ertrag und an die Wirtschaftlichkeit von Offshore-Windparks rücken. Nach der gescheiterten Auktion ist das eine naheliegende Reaktion.

Ob daraus wieder tragfähige Projekte entstehen, hängt allerdings von mehr ab als von neuen Grenzlinien auf der Karte. Entscheidend wird sein, wie die Flächen am Ende konkret zugeschnitten werden, welche Ausschreibungen tatsächlich folgen und ob die Politik zusätzliche Regeln für problematische Altprojekte beschließt.

Für Vereine, Verbände und andere Beobachter der Energiewende ist die Nachricht deshalb vor allem ein Hinweis darauf, dass Ausbauziele allein nicht genügen. Erst wenn Planung, Ausschreibung und Wirtschaftlichkeit zusammenpassen, wird aus einer vorgesehenen Fläche auch ein realisierbarer Windpark.

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