Bremen (VBR). Am kommenden Montag, den 15. Juli, steht die Bundesregierung vor einer wegweisenden Entscheidung: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verhandeln, die die Regierung zur Umsetzung eines effektiveren nationalen Luftreinhalteprogramms zwingen könnte. Die DUH wirft der Regierung vor, gegen die EU-Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie 2016/2284/EU) zu verstoßen und fordert strengere Maßnahmen, um Luftverschmutzungen durch Ammoniak, Stickoxide, Feinstaub und andere Schadstoffe erheblich zu reduzieren.
Laut DUH reicht das derzeitige Luftreinhalteprogramm bei Weitem nicht aus, um die Emissionsziele für die Jahre 2025 und 2030 zu erreichen. Einschneidend: Viele geplante Maßnahmen wurden entweder abgeschwächt oder ganz gestrichen. Beispiele sind das Heizungsgesetz, das keine strengen Einschränkungen für Holzheizungen enthält und ohne verpflichtende Abgasregelung auskommen muss. Auch die Förderung von Elektrofahrzeugen war nur bis Ende 2023 aktiv, und die erwartete Verschärfung der Abgasnorm Euro 7 bleibt aus – ein Rückschlag, der insbesondere den Ausstoß des gesundheitsgefährdenden Stickstoffdioxids ungebremst lässt.
Diese Entwicklungen sind nicht bloß beunruhigende Verfehlungen der politischen Entscheidungsträger – sie betreffen uns alle. Luftverschmutzung ist nicht nur eine abstrakte Zahl, sondern hat konkrete Gesundheitsfolgen für Millionen Menschen in Deutschland.
Die Verhandlung am 15. Juli ist öffentlich, und DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wird vor Ort für Interviews bereitstehen. Es geht um nichts weniger als die Durchsetzung von Maßnahmen, die unser aller Atemluft verbessern sollen und mittelbar auch die Klimakrise adressieren können.
Ort des Geschehens ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in der Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin. Der Termin beginnt um 10 Uhr.
Für weitere Informationen und die Organisation von Interviews wenden Sie sich bitte an den DUH-Newsroom unter 030 2400867-20 oder per E-Mail an presse@duh.de. Aktivitäten und Updates der DUH finden Sie auch auf ihren Social-Media-Kanälen: X, Facebook, Instagram, LinkedIn und TikTok.
Diese Klage der Deutschen Umwelthilfe könnte ein entscheidender Moment sein, um der deutschen Luftreinhaltung neue Impulse zu geben. Eine klare Botschaft an die Politik und Wirtschaft: Gesundheit und Umwelt dürfen nicht länger auf dem Altar kurzfristiger ökonomischer Interessen geopfert werden.
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Einladung zur Gerichtsverhandlung: Oberverwaltungsgericht verhandelt Klage der …
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Zitierte Personen und Organisationen
- Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
- Bundesregierung
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG)
- Europäische Union (EU)
- DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch
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- Kontaktadresse: presse@duh.de
- Webseiten und Social Media der Deutschen Umwelthilfe:
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Meldung einfach erklärt
Datum: 08.07.2024
Kunde: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Thema des Beitrags:
– Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) möchte die Bundesregierung verpflichten, ein besseres Programm zur Luftreinhaltung aufzustellen.
– Am Montag, den 15. Juli, wird das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg darüber verhandeln.
Warum klagt die DUH?
– Die DUH sagt, dass die Luft in Deutschland schlecht ist wegen zu vieler Schadstoffe.
– Sie meint, die Bundesregierung hat nicht genug getan, um diese Schadstoffe zu reduzieren.
– Es gibt eine EU-Regelung, die vorschreibt, dass bestimmte Schadstoffe reduziert werden müssen. Die DUH glaubt, dass die Bundesregierung gegen diese Regelung verstößt.
Welche Probleme sieht die DUH?
– Maßnahmen zur Reduktion von Luftschadstoffen reichen nicht aus.
– Die Regierung hat einige geplante Maßnahmen abgeschwächt oder abgesagt.
– Zum Beispiel wurden keine strengen Regeln für Holzheizungen gemacht.
– Die Prämie für Elektrofahrzeuge wurde Ende 2023 abgeschafft.
– Die neue Abgasnorm Euro 7 verschärft die Regeln für Pkw nicht genug.
Was passiert bei Erfolg der Klage?
– Wenn die DUH gewinnt, muss die Bundesregierung bessere Maßnahmen für die Luftreinhaltung machen.
– Das bedeutet weniger Ammoniak, Stickoxide, Feinstaub und andere Schadstoffe in der Luft.
Wann und wo findet die Verhandlung statt?
– Datum: Montag, 15. Juli 2024
– Uhrzeit: 10 Uhr
– Ort: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Hardenbergstr. 31, 10623 Berlin
Kann ich die Verhandlung besuchen?
– Ja, die Verhandlung ist öffentlich.
Wer steht für Fragen und Interviews zur Verfügung?
– Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, ist vor Ort für Interviews verfügbar.
– Presseanfragen können an den DUH-Newsroom gerichtet werden: Telefon: 030 2400867-20, E-Mail: presse@duh.de
Weitere Informationen:
– Webseite der DUH: www.duh.de
– Social Media: Twitter (X), Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok
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7 Antworten
Wenn die Prämie für Elektroautos weg ist, warum sollte ich dann ein kaufen? Das is doch unlogisch!
Warum holzhiezunge nicht mehr Regeln? Das is doch schlecht fur alle.
Ich finde es gut, dass sich jemand um die Luft kümmert. Die Regierung macht da zu wenig. Die Schadstoffe müssen weg!
Man muss aber was tun, sonst werden wir alle krank von die schlechte Luft.
Ja, aber ich glaube nicht, das es so einfach ist. Die Maßnahmen kosten Geld.
Die EU sagt was gemacht werden muss, aber unsere Regierung hat keine Lust. Schlimm das ist.
Die Luftverschmutzung ist ein großes Thema. Hoffentlich setzen sie strenge Regeln durch.