Bremen (VBR). Am 26. Juni 2024 bot Berlin die Bühne für eine entscheidende Anhörung der Verbände zum geplanten Reformgesetz der Notfallversorgung, dem sogenannten NotfallGesetz (NotfallG). Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Forderung des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) und der Diakonie Deutschland nach einer Obergrenze von 100.000 zu versorgenden Menschen pro Integriertes Notfallzentrum (INZ) sowie der durchgängigen Erreichbarkeit von Notdienstpraxen.
Eine entscheidende Änderung, die DEKV und Diakonie fordern, ist die Einführung eines Limits von 100.000 zu versorgenden Personen pro INZ. Diese Grenze soll sicherstellen, dass Überlastungen in städtischen Gebieten vermieden werden und die neue Regelung greift: Ein INZ muss innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein. „Eine Obergrenze von 100.000 Menschen zur Versorgung durch ein INZ würde die Belastung mit nicht akutmedizinischen Patientinnen und Patienten besser verteilen“, betonte Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
Aktuell sind für Notdienstpraxen im Referentenentwurf lediglich eingeschränkte Öffnungszeiten geplant. Doch laut Daten aus Krankenhäusern zeigt sich, dass viele Patienten gerade zu Zeiten Hilfe suchen, in denen diese Praxen geschlossen wären. Über 40 Prozent der allein in die Notaufnahmen kommenden Patienten erscheinen zwischen 6 und 14 Uhr sowie zwischen 14 und 22 Uhr – Zeiten, in denen Notdienstpraxen häufig nicht verfügbar sind. „Nur wenn diese Praxen rund um die Uhr geöffnet sind, können wir eine effektive Patientensteuerung erreichen“, unterstreicht Radbruch und fügt hinzu: „Sind Hilfesuchende einmal in der Notaufnahme, ist ihnen eine Abweisung schwer vermittelbar.“
Die umfassende Etablierung von Integrierten Notfallzentren wird von DEKV und Diakonie unterstützt. Diese Zentren sollen helfen, nicht nur die Patientenströme besser zu lenken und qualitativ hochwertige Notfallversorgung zu bieten, sondern auch die oft überlasteten Notaufnahmen in Krankenhäusern zu entlasten. Dadurch können knappe finanzielle Ressourcen gezielter eingesetzt werden, was letztlich zu einer besseren ambulanten Versorgung führt.
Mit dieser Reform könnten bis zu 850 Integrierte Notfallzentren notwendig werden, um die 84,7 Millionen Menschen in Deutschland angemessen zu versorgen. Ein gut organisiertes System aus durchgängig geöffneten Notdienstpraxen und gut erreichbaren Notfallzentren könnte die Qualität der notfallmedizinischen Versorgung erheblich verbessern und die Wartezeiten verkürzen, wodurch weniger Patienten gezwungen wären, alternative Wege zu suchen.
Diese Vorschläge sind nicht nur praxisnah, sondern tragen auch der Realität in den Notaufnahmen Rechnung. Sie spiegeln die fundierte Expertise der beteiligten Organisationen wider und zeigen einen möglichen Weg zu einer effizienteren und patientenorientierten Notfallversorgung auf – ein Thema, das jeden von uns irgendwann betreffen kann.
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Versorgungsgerechtigkeit in Stadt und Land bei der Notfallversorgung
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Zitierte Personen und Organisationen
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Personen:
- Christoph Radbruch
- Barbara Kluge
- Melanie Kanzler
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Organisationen:
- Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV)
- Diakonie Deutschland
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Unternehmen:
- Medizin & PR GmbH – Gesundheitskommunikation
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Institutionen:
- Integrierte Notfallzentren (INZ)
- Krankenhäuser
- Quellen:
- Gries A, Schrimpf AM, von Dercks N: Hospital emergency departments-utilization and resource deployment in the hospital as a function of the type of referral. Dtsch Arztebl Int 2022; 119: 640-6. DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0276
- https://ots.de/5V42xL
Meldung einfach erklärt
Am 26. Juni 2024 hat der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) zusammen mit der Diakonie Deutschland ihre Stellungnahme zum Reformgesetz für die Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG) abgegeben. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache:
– Thema: Verbändeanhörung zum Reformgesetz für die Notfallversorgung am 26. Juni 2024.
– Forderungen des DEKV und der Diakonie:
– Es soll eine Obergrenze von 100.000 Menschen geben, die von einem Integrierten Notfallzentrum (INZ) betreut werden dürfen.
– Notdienstpraxen sollen rund um die Uhr geöffnet sein.
– Warum ist das wichtig?
– Bei zu langen Wartezeiten suchen Patienten andere Wege zur Versorgung, was die Qualität der Notfallversorgung verschlechtert.
– Was bedeutet “Obergrenze von 100.000 Menschen pro INZ”?
– Ein INZ soll nicht mehr als 100.000 Menschen betreuen. So wird verhindert, dass die Zentren in Städten überlastet werden.
– Kleinere Einzugsbereiche helfen dabei, den Bedarf besser zu planen und Zeiten mit hoher Nachfrage besser zu bewältigen.
– Wer sagt das?
– Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, erklärt, dass man 850 Integrierte Notfallzentren benötigt, um die 84,7 Millionen Menschen in Deutschland gut zu versorgen.
– Warum müssen Notdienstpraxen immer offen sein?
– Viele Patienten gehen zu Zeiten in Krankenhäuser, wenn Notdienstpraxen geschlossen sind.
– Über 40 Prozent der Patienten kommen zwischen 6-14 Uhr und 14-22 Uhr in die Notaufnahmen.
– Wenn die Notdienstpraxen durchgehend geöffnet sind, kann die Versorgung der Patienten besser gesteuert werden.
– Unterstützung für Integrierte Notfallzentren
– DEKV und Diakonie unterstützen die flächendeckende Einführung von INZ.
– Diese Zentren helfen, Patienten im Notfall richtig zu leiten und zu versorgen.
– Gleichzeitig werden finanzielle Ressourcen effizient genutzt und Krankenhaus-Notaufnahmen entlastet.
Quellen und Kontaktinformationen:
Quellen:
1. Hospital emergency departments-utilization and resource deployment in the hospital as a function of the type of referral.
2. https://ots.de/5V42xL
Pressekontakt:
– Barbara Kluge, Medizin & PR GmbH – Gesundheitskommunikation, E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de, Tel.: 0221 / 77543-12
– Melanie Kanzler, Verbandsdirektorin, E-Mail: kanzler@dekv.de, Tel.: 030 200 514 19 0
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