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Notfallreform in der Kritik: Warum Kliniken vor Fehlsteuerung und Finanzlücken warnen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung scharf. Sie warnt, dass die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) nicht wirklich sektorenübergreifend funktionieren und die Patientensteuerung unklar bleibt. Zudem sieht sie erhebliche Probleme bei der Finanzierung der neuen Strukturen.

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Geld, Stethoskop, Rechner, Dokumente auf Schreibtisch im Krankenhausflur vor Notaufnahme.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert die Notfallreform wegen fehlender sektorenübergreifender Zusammenarbeit der Integrierten Notfallzentren.
  • Die Ersteinschätzung der Patienten ist im Entwurf unkoordiniert und für Krankenhäuser ohne INZ organisatorisch nicht praktikabel.
  • Die Standortplanung der Notfallzentren wird als fachlich unzureichend und nicht bedarfsorientiert bewertet.
  • Ungleichbehandlung bei der Arzneimittelabgabe benachteiligt Patienten in Krankenhaus-Notaufnahmen.
  • Die Finanzierung der ambulanten Notfallversorgung bleibt unzureichend, was einen Rückzug der Kliniken aus diesem Bereich drohen lässt.

– Die Deutsche Krankenhausgesellschaft übt scharfe Kritik am Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform.
– Die geplanten Integrierten Notfallzentren werden als nicht sektorenübergreifend und unlogisch bewertet.
– Die unzureichende Finanzierung könnte zum Rückzug der Krankenhäuser aus der Notfallversorgung führen.

Notfallreform: Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt vor Fehlsteuerung in der Akut- und Notfallversorgung

Die geplante Reform der Akut- und Notfallversorgung soll Patientinnen und Patienten schneller in die passende Versorgung lenken und zugleich überlastete Notaufnahmen entlasten. Nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) verfehlt der am 14.04.2026 veröffentlichte Referentenentwurf dieses Ziel jedoch in zentralen Punkten.

Aus Sicht der Krankenhäuser bleiben wesentliche Probleme ungelöst. Die DKG kritisiert vor allem die geplante Ausgestaltung der Integrierten Notfallzentren, die Organisation der Ersteinschätzung sowie die fehlende wirtschaftliche Absicherung der ambulanten Notfallversorgung in Kliniken.

Dazu passt auch Krankenhausfinanzierung 2026: DKG warnt vor Milliardenkürzungen und Kliniksterben.

„Viele Jahre haben wir auf die überfällige Reform der Notfallversorgung in Deutschland gewartet und große Hoffnungen in sie gelegt. Patientinnen und Patienten sollen im Notfall besser und effizienter behandelt und gesteuert sowie die Notaufnahmen entlastet werden. Der nun veröffentlichte Referentenentwurf bleibt allerdings hinter den Erwartungen zurück“, erklärt DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß.

Kritik an den Integrierten Notfallzentren

Im Zentrum des Gesetzentwurfs stehen die Integrierten Notfallzentren (INZ). Sie sollen Krankenhaus-Notaufnahme und vertragsärztlichen Notdienst enger zusammenführen. Nach Darstellung der DKG wird dieses Ziel im Entwurf jedoch nicht erreicht.

„Die im Zentrum stehenden Integrierten Notfallzentren (INZ), in denen die Patientinnen und Patienten künftig aufgenommen werden sollen, sind weiterhin nicht sektorenübergreifend, sondern streng getrennt gedacht.“

Damit sieht die Krankenhausseite einen grundlegenden Widerspruch: Statt gemeinsamer Abläufe drohten weiterhin getrennte Zuständigkeiten. Gerade an den Übergängen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung entstünden aus Sicht der DKG neue Reibungsverluste, obwohl die Reform eigentlich mehr Klarheit schaffen soll.

Ersteinschätzung aus Klinikperspektive nicht praktikabel geregelt

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ersteinschätzung von Patientinnen und Patienten. Sie entscheidet darüber, wie dringlich ein Fall ist und an welcher Stelle die Behandlung erfolgen soll. Nach Auffassung der DKG ist dieser zentrale Schritt im Entwurf nicht durchgängig abgestimmt.

„Die so wichtige Ersteinschätzung der Patientinnen und Patienten ist an mehreren Stellen und nicht aufeinander abgestimmt im System vorgesehen.“

Besonders problematisch bewertet die DKG die Rolle der Krankenhäuser, die kein INZ erhalten sollen. Nach ihrer Lesart müssen auch diese Häuser zunächst eine Einschätzung vornehmen, dürfen aber nicht in jedem Fall selbst behandeln.

„Verwirrend ist, dass auch Krankenhäuser ohne INZ ersteinschätzen müssen, dann aber nur behandeln dürfen, wenn sie aus medizinischen Gründen nicht in ein INZ weiterleiten können.“

Für die Kliniken entsteht daraus ein Ablauf, den sie weder organisatorisch noch praktisch für tragfähig halten. „Das ist nicht nur für die Krankenhäuser eine unlösbare Aufgabe, sondern auch für die Patientinnen und Patienten schwer durchschaubar.“

Zweifel an Standortplanung und Zuständigkeiten

Auch bei der geplanten Steuerung der Standorte sieht die DKG Schwächen. Die Auswahl der INZ-Standorte soll nach dem Entwurf über erweiterte Landesausschüsse der Selbstverwaltung erfolgen. Die Krankenhausgesellschaft hält diese Lösung für fachlich nicht überzeugend.

„Planen sollen die Standorte der Zentren erweiterte Landesausschüsse der Selbstverwaltung, obwohl diesen die bedarfsplanerische Expertise fehlt.“

Aus Sicht der DKG droht damit eine Strukturplanung, die sich nicht ausreichend an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientiert. Für die Krankenhäuser ist das ein entscheidender Punkt, weil die Erreichbarkeit und Verteilung der Notfallstrukturen für die Versorgungspraxis unmittelbar relevant sind.

Ungleichbehandlung bei der Arzneimittelabgabe

Kritisch bewertet die DKG zudem die vorgesehenen Regeln zur Arzneimittelabgabe. Während Ärztinnen und Ärzte in den Notdienstpraxen eines INZ Medikamente abgeben dürfen, soll dies in Krankenhaus-Notaufnahmen weiterhin nicht möglich sein.

„Unlogisch bleibt auch die Ungleichbehandlung in Sachen Arzneimittelabgabe. Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen eines INZ dürfen ihre Patientinnen und Patienten entsprechend versorgen, in der Notaufnahme eines Krankenhauses bleibt dies weiterhin nicht möglich. Hier werden Patientinnen und Patienten direkt schlechter gestellt, wenn sie die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. Im Sinne der Gleichstellung muss es auch Krankenhäusern im Rahmen der Notfallbehandlung möglich sein, Arzneimittel gegen Kostenerstattung abzugeben. Die Krankenhäuser hatten dies bereits im Stellungnahme-Verfahren im Gesetzgebungsprozess gefordert.“

Die DKG sieht darin eine Benachteiligung von Patientinnen und Patienten, die sich an eine Krankenhaus-Notaufnahme wenden. Nach ihrer Auffassung muss eine sachgerechte Notfallversorgung vergleichbare Behandlungsmöglichkeiten unabhängig vom Zugangspunkt gewährleisten.

Finanzierung bleibt aus Sicht der Krankenhäuser ungelöst

Neben der Organisation stellt die Finanzierung der Notfallversorgung für die DKG den zweiten zentralen Konfliktpunkt dar. Der Verband warnt, dass der Referentenentwurf die wirtschaftliche Lage der Kliniken nicht ausreichend berücksichtigt.

„Nicht zuletzt mangelt es weiter an der adäquaten Finanzierung. Die Notfallversorgung wird auch weiterhin nicht auskömmlich finanziert sein. Angesichts der wirtschaftlichen Notlage vieler Krankenhäuser wird sich die Frage stellen, ob die Kliniken zukünftig die ambulante Notfallversorgung überhaupt noch leisten können. Schon heute decken die Vergütungen für diese Arbeit in keiner Weise die dafür erforderlichen Aufwände ab. Es ist alles andere als ausgeschlossen, dass die Krankenhäuser sich aus diesem Versorgungsbereich komplett zurückziehen. Tatsächlich leisten wir ja auch hier eine Aufgabe, die gemäß des Sicherstellungsauftrags im vollen Umfang von den niedergelassenen Ärzten wahrgenommen werden muss.“

Damit verbindet die DKG eine klare Warnung: Ohne tragfähige Finanzierung könnte sich die ambulante Notfallversorgung in Krankenhäusern weiter verschärfen. Aus Sicht der Kliniken reicht eine strukturelle Reform nicht aus, wenn die beteiligten Einrichtungen die zusätzlichen Aufgaben wirtschaftlich nicht dauerhaft tragen können.

Reformziel wird nicht bestritten, Umsetzung aber deutlich kritisiert

Grundsätzlich richtet sich die Kritik der DKG nicht gegen das Ziel einer besseren Patientensteuerung. Der Verband betont vielmehr, dass eine Reform der Notfallversorgung in Deutschland seit Jahren notwendig sei. Nach seiner Einschätzung kommt der vorliegende Entwurf diesem Anspruch jedoch nicht gerecht nach.

Im Kern fordert die Krankenhausseite sektorenübergreifende Strukturen, eine abgestimmte und praxistaugliche Ersteinschätzung, nachvollziehbare Zuständigkeiten sowie eine verlässliche Finanzierung. Solange diese Punkte offen bleiben, sieht die DKG die Gefahr, dass neue Doppelstrukturen entstehen und die Versorgung für Patientinnen und Patienten komplizierter statt einfacher wird.

Für die weiteren Beratungen zum Gesetzentwurf ist damit aus Sicht der Krankenhäuser entscheidend, ob die erkannten Widersprüche noch korrigiert werden. Die DKG macht deutlich, dass eine wirksame Notfallreform nur dann gelingen kann, wenn Organisation, Zuständigkeiten und Finanzierung in der Praxis zusammenpassen.

Die nachfolgenden Angaben stützen sich auf eine Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Weiterführende Quellen:

Update: Warum das Thema wichtig bleibt

Die geplante Reform der Akut- und Notfallversorgung greift an einer Stelle an, die viele Menschen im Ernstfall direkt betrifft: Wie schnell sie in die „passende Versorgung“ gelangen und wie stark Notaufnahmen dadurch entlastet werden. Die Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) macht deutlich, dass die Umstellung nicht nur organisatorische Fragen aufwirft, sondern auch daran hängt, ob Abläufe in der Praxis wirklich funktionieren und für alle Beteiligten verständlich bleiben.

Für Betroffene bedeutet das vor allem: An der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Behandlung drohen nach DKG-Auffassung Reibungsverluste und unklare Zuständigkeiten. Für Krankenhäuser, Selbstverwaltung und Gesundheitsakteure wird entscheidend, ob sektorenübergreifende Strukturen, eine abgestimmte Ersteinschätzung und eine verlässliche Finanzierung zusammenpassen – sonst besteht das Risiko neuer Doppelstrukturen oder eines Rückzugs aus Teilen der Notfallversorgung.

Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten

Warum kritisiert die DKG die integrierten Notfallzentren?
Weil sie aus ihrer Sicht weiterhin „streng getrennt“ gedacht sind und dadurch die angestrebte sektorenübergreifende Zusammenarbeit nicht erreicht werde.

Was ist mit der „Ersteinschätzung“ im Entwurf problematisch?
Die DKG sieht den Ablauf als nicht durchgängig abgestimmt. Zudem seien auch Krankenhäuser ohne INZ betroffen, müssten aber nicht in jedem Fall selbst behandeln.

Gibt es Unterschiede bei der Arzneimittelabgabe je nach Ort der Behandlung?
Ja. Laut DKG dürfen Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen eines INZ Medikamente abgeben, in Krankenhaus-Notaufnahmen soll das weiterhin nicht möglich sein.

Was passiert, wenn die Finanzierung nicht ausreicht?
Die DKG warnt, dass Krankenhäuser die ambulante Notfallversorgung bei anhaltender Unterfinanzierung perspektivisch nicht dauerhaft leisten können. Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.

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