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No-Show-Gebühren: Kontroverse trifft Gastro und Gäste

"No-Show"-Gebühr: zweiseitiges Aufregungspotenzial | Presseportal

Hamburg (ots) – Der Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V. meldet eine zunehmende Zahl von "No-Shows" in der Gastronomie, bei denen reservierte Tische ungenutzt bleiben. Um den entstandenen finanziellen Schaden zu kompensieren, setzen immer mehr gastronomische Betriebe auf No-Show-Gebühren oder verlangen bei Reservierungen Anzahlungen. Diese Maßnahmen lassen die Gemüter sowohl bei Restaurantbetreibern als auch Gästen hochkochen und werfen viele rechtliche Fragen auf. Ein Einblick in die Perspektiven und Herausforderungen der Gastronomie zeigt, warum Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Verhalten seitens der Gäste von großer Bedeutung sind.


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Bremen (VBR). In letzter Zeit häufen sich die Klagen aus gastronomischen Betrieben über Gäste, die Tische reservieren oder sogar Menüs vorbestellen und dann nicht erscheinen – ein Phänomen, das als “No-Shows” bezeichnet wird. Diese kurzfristigen Absagen oder gar Nichterscheinen verursachen erhebliche finanzielle Verluste für Restaurants. Um diesen Verlusten entgegenzuwirken, haben viele Gastronomiebetriebe begonnen, No-Show-Gebühren zu erheben oder verlangen eine Vorauszahlung bei Reservierungen. Diese Hinterlegung wird bei Erscheinen angerechnet, verfällt jedoch, wenn der Gast nicht erscheint. Dies ähnelt einer Praxis, die in der Hotelbranche schon seit Jahrzehnten üblich ist.

Die Empörung auf Seiten der Gäste lässt nicht lange auf sich warten. Viele betrachten diese Maßnahmen als ungerecht und bezeichnen sie teilweise sogar als Abzocke. Diskussionen über die Rechtmäßigkeit und ethische Grundlagen dieser Maßnahmen sind häufig, tragen aber wenig zur Lösung des Problems bei. Stattdessen wäre es sinnvoll, wenn Gäste sich in die Lage der Gastronomen versetzen würden.

Eine Tischreservierung ist für ein Restaurant nicht nur eine Vorabplanung. Sie setzt zahlreiche Prozesse in Gang: vom Einkauf frischer Zutaten bis hin zur Personalplanung. Dabei kann es vorkommen, dass aufgrund reservierter, aber ungenutzter Tische, spontan erscheinende Gäste abgewiesen werden müssen. Besonders betroffen sind kleine Restaurants mit exquisiter Küche, die hauptsächlich frische Produkte verwenden und keine große Laufkundschaft haben. Hier führt jede No-Show nicht nur zu Umsatzverlust, sondern auch zu Lebensmittelverschwendung, da vorbereitete Speisen entsorgt werden müssen.

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Gäste sollten sich bewusst machen, wie viel Aufwand hinter einer Reservierung steckt. Rücksichtvolles Verhalten heißt hierbei, Reservierungen nur bei tatsächlichem Bedarf vorzunehmen und im Falle eines Notfalls wie einer plötzlichen Krankheit rechtzeitig abzusagen. Es sollte zudem selbstverständlich sein, nicht in mehreren Restaurants gleichzeitig Tische zu reservieren, um sich dann spontan für eines zu entscheiden.

Inge Wolff, Vorsitzende des Arbeitskreises Umgangsformen International und Präsidentin des Bundesverbandes für AUI-Business-Knigge Training und Coaching e. V., hebt hervor, dass wertschätzendes Verhalten im Umgang mit gastronomischen Betrieben von großer Bedeutung ist. Das Bewusstsein für die individuellen Herausforderungen der Branche hilft dabei, langfristige und dennoch faire Lösungen für beide Seiten zu finden.

Karl-Werner Wiemers von der “WDTU Service GmbH”, dem Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V., betont ebenfalls die Wichtigkeit von Respekt und Verlässlichkeit im Umgang miteinander. Kommunikationswege öffnen, Verständnis schaffen und gemeinsam an Stellschrauben drehen – all das trägt dazu bei, das Erlebnis für Gäste und Betreiber gleichermaßen angenehm und nachhaltig zu gestalten.

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Das Thema No-Shows ist komplex und betrifft viele Aspekte des täglichen Betriebs in der Gastronomie. Doch durch gegenseitiges Verständnis und respektvollen Umgang können wir alle dazu beitragen, diese Herausforderung zu meistern und die einzigartige Kultur unserer Restaurants zu erhalten.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
“No-Show”-Gebühr: zweiseitiges Aufregungspotenzial | Presseportal

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Meldung einfach erklärt

Hier ist der Inhalt des Beitrags in leichter Sprache und mit zusätzlichen Erklärungen:

– Datum: 22. Mai 2024 um 11:00 Uhr
– Organisation: Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V.

Was ist das Problem?
– Viele Restaurants klagen darüber, dass Gäste einen Tisch reservieren oder Essen vorbestellen, aber nicht erscheinen. Diese Gäste werden „No-Shows“ genannt.
– Das Problem nimmt in letzter Zeit zu.

Wie reagieren die Restaurants?
– Manche Restaurants verlangen Gebühren, wenn Gäste nicht erscheinen (No-Show-Gebühren).
– Andere Restaurants möchten eine Vorauszahlung bei der Reservierung, ähnlich wie ein Pfand. Diese Summe wird angerechnet, wenn die Gäste kommen. Wenn sie nicht kommen, verfällt das Geld.
– Für beide Maßnahmen muss man eine Kreditkarte hinterlegen. Dies ist bei Hotelbuchungen schon lange üblich.

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Was sagen die Gäste dazu?
– Viele Gäste sind empört und nennen diese Maßnahmen Abzocke.
– Es gibt viele Diskussionen darüber, ob Restaurants dies rechtlich dürfen.

Warum machen die Restaurants das?
– Eine Reservierung bedeutet, dass das Restaurant Einkäufe und Personal plant.
– Wenn die Gäste nicht erscheinen, entsteht ein finanzieller Verlust, besonders bei kleinen Restaurants oder teuren Küchen.
– Manchmal müssen andere Gäste weggeschickt werden, weil es scheinbar keine freien Tische gibt.
– Außerdem landet viel Essen im Müll, was Verschwendung ist.

Was sollten Gäste tun?
– Gäste sollten ihre Reservierungen ernst nehmen und nur im Notfall kurzfristig absagen (wie etwa bei Krankheit).
– Es ist unfair, in mehreren Restaurants gleichzeitig zu reservieren und dann spontan zu entscheiden, wohin man geht.

Kontaktinformationen:
– Inge Wolff – Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International, Präsidentin Bundesverband für AUI-Business-Knigge Training und Coaching e. V., Präsidentin Umgangsformen-Akademie Deutschlands e. V., Telefon: 0175-7441118
– Karl-Werner Wiemers – “WDTU Service GmbH” – Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V., Telefon: 040-50058224, E-Mail: karl-werner.wiemers@tanzen.de

Der Artikel wurde von Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V. über news aktuell veröffentlicht.

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