– Die EU hat sich auf neue Regeln für Pflanzen aus Neuen Züchtungsmethoden (NGT) geeinigt.
– Der Industrieverband Agrar begrüßt dies als wichtigen Schritt für Innovationen in der Landwirtschaft.
– Neue Züchtungsmethoden sollen helfen, Herausforderungen wie Klimawandel und Nachhaltigkeitsziele zu bewältigen.
IVA begrüßt EU-Einigung als Wendepunkt für Pflanzenzüchtung
Die Entscheidung aus Brüssel markiert eine Zäsur für die europäische Landwirtschaft. Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) bewertet die politische Einigung zur Regulierung Neuer Züchtungsmethoden (NGT) als „ausgewogenen Kompromiss“ und ein „Wichtiges Signal für Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft“ (Stand: 4. Dezember 2025)*. Der Verband, der die Interessen von Mitgliedsunternehmen vertritt, sieht darin die lang erwartete Grundlage für praxisnahe Innovationen.
„Nach intensiven Verhandlungen folgt Brüssel endlich dem internationalen Vorbild und ermöglicht Europa einen praxistauglichen Weg zur Nutzung dringend benötigter Innovationen in der Pflanzenzüchtung“, erklärt IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer. Die Einigung komme zu einem kritischen Zeitpunkt, denn „angesichts sich verschärfender Bedingungen braucht unsere Landwirtschaft neue Lösungen, um uns auch in Zukunft mit nachhaltig produzierten Lebensmitteln zu versorgen“. Der Verband zeigt sich zuversichtlich, dass das neue Regelwerk den züchterischen Fortschritt beschleunigen kann.
Der Weg zur Einigung: Chronologie des EU-Trilog-Verfahrens
Die Regulierung von Pflanzen aus Neuen Genomischen Techniken (NGT) hat einen langen politischen Prozess durchlaufen. Die entscheidenden Verhandlungen fanden im sogenannten Trilog-Verfahren statt, in dem die drei zentralen EU-Institutionen – Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission – einen gemeinsamen Kompromiss erarbeiten. Die folgende Chronologie zeigt die zentralen Stationen auf dem Weg zur erwarteten Einigung.
Zeitstrahl der Verhandlungen
Der finale Verhandlungsprozess nahm nach intensiven Beratungen konkrete Form an.* In direkten Gesprächen zwischen Vertretern von Parlament, Rat und Kommission wurden strittige Punkte des Vorschlags diskutiert, darunter auch Fragen zu Koexistenzmaßnahmen und Opt-out-Regelungen für bestimmte NGT-Pflanzen.*
Das Ergebnis dieser Gespräche soll den Weg für eine moderne Regulierung der neuen Züchtungstechnologien ebnen.*
Wer verhandelt beim Trilog?
Im Trilog-Verfahren verhandeln Delegationen der drei gesetzgebenden EU-Organe:
- Der Rat der Europäischen Union wird durch die jeweilige Ratspräsidentschaft und Vertreter der Mitgliedstaaten repräsentiert.
- Das Europäische Parlament entsendet Verhandlungsführer („Berichterstatter“) des federführenden Ausschusses, in diesem Fall des Umweltausschusses (ENVI), unterstützt von weiteren Abgeordneten.
- Die Europäische Kommission nimmt als Initiatorin des Gesetzgebungsvorschlags eine vermittelnde Rolle ein und stellt Fachkenntnis zur Verfügung.
Das Ergebnis dieser intensiven Gespräche wurde von der Industrie begrüßt. Der Industrieverband Agrar (IVA) kommentierte die erzielte Einigung als „ausgewogenen Kompromiss“. Frank Gemmer, Hauptgeschäftsführer des IVA, ordnete das Ergebnis ein: „Nach intensiven Verhandlungen folgt Brüssel endlich dem internationalen Vorbild und ermöglicht Europa einen praxistauglichen Weg zur Nutzung dringend benötigter Innovationen in der Pflanzenzüchtung.“*
| Datum | Ereignis | Quelle/Stand |
|---|---|---|
| Frühjahr 2025 | Beginn der vertieften Verhandlungen zur Regulierung von NGT-Pflanzen. | Stand: Frühjahr 2025* |
| – | Abschluss der Gespräche zur Einigung im Trilog-Verfahren erwartet. | – |
Die Einigung im Detail: Kategorien, Zulassung und Kennzeichnung
Die Einigung zwischen EU-Parlament und Ministerrat definiert klare Kriterien für die Kategorisierung von Pflanzen aus Neuen Züchtungsmethoden. Dem Verhandlungsergebnis zufolge entfällt für NGT-Pflanzen der privilegierten Kategorie 1 eine spezifische Risikobewertung, ein Zulassungsverfahren und eine verpflichtende Kennzeichnung. Die Möglichkeit der Patentierung bleibt unter bestimmten Bedingungen erhalten.*
Für Pflanzen der Kategorie 2 (NGT-2) sieht der Kompromiss ein vereinfachtes Zulassungsverfahren vor, sofern keine plausiblen Hinweise auf Risiken bestehen und die Pflanzen den Nachhaltigkeitszielen des European Green Deal entsprechen. Herbizidtolerante Pflanzen erhalten keine vereinfachte Zulassung.*
Die Einigung regelt auch den Umgang mit den neuen Pflanzen in der Praxis. Für NGT-2-Pflanzen können die Mitgliedstaaten Koexistenzmaßnahmen und nationale Opt-out-Regelungen einführen, um konventionelle und ökologische Landwirtschaft zu schützen. Nach dem Stand Februar 2025 sind solche Schutzmaßnahmen und Verbote für den ökologischen Landbau vorgesehen.*
Kritische Stimmen bewerten das Gesamtergebnis als zu lasch. Sie bemängeln, dass das Verhandlungsergebnis neben dem Verzicht auf Kennzeichnung für NGT-1 auch eine umfassende Risikobewertung, eine lückenlose Nachverfolgbarkeit und ein verpflichtendes Monitoring ausspart. Zudem bleibt die Möglichkeit der Patentierung unter bestimmten Bedingungen erhalten.*
Reaktionen: Chancen versus Risiken
Die Einigung im EU-Trilog zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) hat ein breites Echo hervorgerufen. Während Befürworter einen entscheidenden Schritt für die Zukunft der Landwirtschaft sehen, bleiben kritische Stimmen laut. Sie verweisen auf ungelöste Fragen, die ihrer Ansicht nach die praktische Umsetzung und gesellschaftliche Akzeptanz gefährden könnten.
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft das Patentrecht. Am 6. November 2025 zeigte ein Patent auf Mais mit natürlichen Eigenschaften, dass die neuen Regeln die Patentprobleme nicht lösen*. Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnte daraufhin vor unzureichenden Regelungen, die Abhängigkeiten von großen Saatgutkonzernen verstärken könnten (Stand: 2025)*. Parallel äußerten parlamentarische und zivilgesellschaftliche Kritiker Bedenken hinsichtlich Transparenz. Sie bemängeln, das Verhandlungsergebnis verzichte auf eine umfassende Risikobewertung sowie auf klare Instrumente für Nachverfolgbarkeit und Monitoring (Stand: Dezember 2025). Diese Lücken, so die Befürchtung, erschweren eine informierte Wahl für Verbraucher und Landwirte.
Demgegenüber stehen Erwartungen, dass die Deregulierung bestimmter NGT-Pflanzen den züchterischen Fortschritt beschleunigen wird. Sie sehen in der Einigung eine Chance, die europäische Landwirtschaft innovativer und nachhaltiger aufzustellen.
Die Positionen der wichtigsten Akteure lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Deutscher Bauernverband (kritisch): Sieht weiterhin erhebliche Patentrisiken für Landwirte und fordert wirksamere Schutzmechanismen – Stand: 6. November 2025.
- Parlamentarische und NGO-Kritik (kritisch): Bemängelt das Fehlen verbindlicher Transparenzinstrumente wie Kennzeichnung und Monitoring für bestimmte NGT-Pflanzen – Stand: Dezember 2025.
- Wissenschafts- und Wirtschaftsverbände (befürwortend): Erwarten eine Beschleunigung der Pflanzenzüchtung, um dringend benötigte klimaangepasste und resilientere Sorten zu entwickeln.
Der Weg zur Umsetzung: Was nach der politischen Einigung folgt
Die politische Einigung im Trilog ist ein entscheidender Schritt, aber noch nicht der letzte. Die formelle Bestätigung durch das Europäische Parlament und den Rat der Mitgliedstaaten steht noch aus.* Erst danach beginnt die eigentliche Umsetzung in den Mitgliedsländern. Hier ergeben sich zentrale Fragen, die für Landwirte, Züchter und Verbraucher unmittelbar relevant sind: Wie werden nationale Koexistenzregelungen ausgestaltet, die den Anbau von NGT-Pflanzen neben konventioneller und ökologischer Landwirtschaft regeln? Welche Kennzeichnungspflichten gelten für Lebensmittel? Und wie werden offene Punkte wie die Patentierung von NGT-Pflanzen adressiert?
Besonders kritisch bewerten einige Beobachter, dass das Verhandlungsergebnis auf umfassende Risikobewertung sowie Nachverfolgbarkeit und Monitoring verzichtet.* Für alle Beteiligten gilt es nun, die konkreten Rechtsvorschriften und Durchführungsbestimmungen genau zu verfolgen.* Landwirte sollten sich über die künftigen Anbauregeln informieren, während Verbraucher auf die finale Ausgestaltung der Kennzeichnung achten müssen, um informierte Kaufentscheidungen treffen zu können.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Industrieverband Agrar e. V.
Weiterführende Quellen:
- „Am 14. März 2025 stimmte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union (AStV) dem Verhandlungsmandat des Rates über die Regulierung gewisser genomeditierten Pflanzen mit qualifizierter Mehrheit zu.“ – Quelle: https://www.wggev.de/debatten-parlament-rat-der-weg-zum-triologverfahren-ngt-regulierung/
- „Für NGT-2-Pflanzen können Koexistenzmaßnahmen und Opt-out-Regelungen auf Basis sozioökonomischer Auswirkungen oder agrarpolitischer Ziele vorgesehen werden; für den ökologischen Landbau sollen diese auch für NGT-1-Pflanzen angewandt werden.“ (Stand März 2025) – Quelle: https://www.wggev.de/debatten-parlament-rat-der-weg-zum-triologverfahren-ngt-regulierung/
- „Am 6. Mai 2025 begannen die abschließenden Verhandlungen im EU-Trilog-Verfahren über die Deregulierung von Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas hergestellt wurden.“ – Quelle: https://www.saveourseeds.org/de/aktuelles/start-der-trilog-verhandlungen-ueber-gentechnik-deregulierung/
- „Das EU-Parlament und der Ministerrat einigten sich auf eine gemeinsame Formulierung für den Anhang I der Verordnung, der Kriterien definiert, welche NGT-Pflanzen ohne Risikobewertung, Zulassung und Kennzeichnung in die privilegierte Kategorie 1 fallen.“ (Stand Dezember 2025) – Quelle: https://www.keine-gentechnik.de/nachricht/trilog-zur-neuen-gentechnik-einigung-bis-dezember
- „Für herbizidtolerante Pflanzen ist keine vereinfachte Zulassung vorgesehen; NGT-2-Pflanzen können ein vereinfacht Zulassungsverfahren erhalten, wenn keine ‚plausiblen Hinweise‘ auf Risiken bestehen und sie den Nachhaltigkeitszielen des European Green Deal entsprechen.“ (Stand 2025) – Quelle: https://www.transgen.de/aktuell/2880.ngt-regulierung-eu-kommission-crispr-gentechnik.html
- „Am 13. November 2025 trafen sich Vertreter:innen von EU-Parlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission zur dritten Trilog-Sitzung, um weiter über die Regulierung der Neuen Züchtungsmethoden zu verhandeln.“ – Quelle: https://zukunftsstiftung-landwirtschaft.de/ueber-uns/aktuelles/trilog/
- „Am 6. November 2025 zeigte ein Patent auf Mais mit natürlichen Eigenschaften, dass die neuen Regeln die Patentprobleme nicht lösen, was Kritik des Deutschen Bauernverbands (DBV) an unzureichenden Patentregelungen auslöste.“ – Quelle: https://www.food-monitor.de/2025/12/trilog-zu-neuen-zuechtungsmethoden-dbv-warnt-vor-patentrisiken/
- „Schon am 3. Dezember 2025 wird die abschließende Einigung im EU-Trilog zwischen Ministerrat, Europaparlament und Kommission erwartet, um die Modernisierung der Regeln für Neue Züchtungsmethoden zu finalisieren.“ – Quelle: https://www.abl-ev.de/aktuelles/details/oeffnen-eu-und-bundesregierung-jetzt-die-tuer-fuer-neue-gentechnik
- „Das Verhandlungsergebnis des EU-Trilogs zu Neuen Züchtungsmethoden sieht u.a. keine verpflichtende Kennzeichnung für NGT-1-Pflanzen, ermöglicht Patentierbarkeit unter Bedingungen und verzichtet auf umfassende Risikobewertung sowie Nachverfolgbarkeit und Monitoring.“ (Stand Dezember 2025) – Quelle: https://www.martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/3277-neue-gentechnik-trilog.html
8 Antworten
„Koexistenzmaßnahmen“ klingen gut, aber wie werden diese praktisch umgesetzt? Wir brauchen klare Informationen dazu! Ich bin neugierig auf die Umsetzung in den nächsten Jahren.
„Nachhaltigkeit“ sollte im Fokus stehen! Ich frage mich, ob diese neuen Methoden wirklich nachhaltig sind oder ob sie nur kurzfristige Lösungen bieten. Was denkt ihr darüber?
Ich finde die neuen Regelungen interessant und denke, dass Innovationen wichtig sind. Aber wie wird sichergestellt, dass die Umwelt nicht leidet? Es sollte einen klaren Plan geben.
Die Einigung ist ein Schritt nach vorn, aber ich mache mir wirklich Gedanken über das Patentrecht. Wie wird sich das auf unsere kleinen Bauernhöfe auswirken? Das sollte mehr diskutiert werden.
Das sehe ich genauso, Friederike! Patente könnten kleine Betriebe gefährden. Welche Strategien gibt es für sie, um wettbewerbsfähig zu bleiben?
Ich finde das Thema der neuen Züchtungsmethoden sehr wichtig, aber ich mache mir Sorgen um die Transparenz. Wie kann man sicherstellen, dass die Verbraucher gut informiert sind? Vielleicht sollten wir mehr über die Risiken sprechen.
Ich stimme zu, Ingo! Die Kennzeichnung ist ein großes Thema. Wie können wir das als Verbraucher fordern? Wir sollten uns zusammenschließen und dafür eintreten, dass es klare Regeln gibt.
Es ist wirklich spannend, was da in der EU passiert! Aber ich hoffe auch, dass Landwirte nicht von großen Konzernen abhängig werden. Gibt es da nicht Alternativen?