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Neues Gesetz erleichtert Zeitarbeit: Weg von Schrift- zu Textform

Pressemeldung:Neues Gesetz erleichtert Zeitarbeit: Weg von Schrift- zu Textform
In einem beispiellosen Vorstoß zur Bürokratieentlastung hat die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt unternommen, um das Schriftformerfordernis bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und im Nachweisgesetz aufzuheben. Wie der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) am 21. März 2024 bekannt gab, plant die Regierung, die traditionelle Schriftform durch die modernere Textform zu ersetzen. Dieser Schritt, der von vielen Seiten lange ersehnt wurde, zielt darauf ab, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen von bürokratischen Lasten zu befreien. Der GVP feiert diesen Erfolg als Ergebnis seiner intensiven Bemühungen und fordert den Deutschen Bundestag auf, das Vorhaben zügig umzusetzen. Ein Einblick in die potenziellen Auswirkungen dieser Änderung verrät, warum dieser Beschluss als Meilenstein für den Arbeitsmarkt gilt.

Bremen (VBR). In einem bedeutenden Vorstoß zur Reduzierung der im deutschen Arbeitsmarkt hat die einen Beschluss gefasst, der vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen den Atem erleichtern dürfte. Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wird das bisherige Schriftformerfordernis im Nachweisgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die Textform ersetzt. Diese Änderung steht vor allem im Zeichen der Digitalisierung und Verringerung des Papierkrams und könnte somit zu einer agileren beitragen.

Florian Swyter, der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e.V. (GVP), gab bekannt: „Der GVP begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung das Schriftformerfordernis im Nachweisgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz durch die Textform ersetzen will.“ Diese Äußerungen verdeutlichen, wie bedeutend diese Änderung für den Sektor ist. Der GVP hatte sich in seiner Stellungnahme zum Bürokratieentlastungsgesetz IV stark für diese Anpassung eingesetzt, insbesondere um die besondere Belastung der kleinen und mittelständischen Unternehmen zu mindern.

Zum aktuellen Verfahren erfordert das AÜG, dass der Vertrag zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Einsatzbetrieb schriftlich abgeschlossen und von beiden Seiten eigenhändig unterzeichnet wird. Diese Vorgänge bedeuten einen erheblichen bürokratischen Aufwand und zeitlichen Verzug im schnelllebigen Geschäftsumfeld. Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen diese Vorschriften mit hohen Bußgeldern geahndet werden und im schlimmsten Fall die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gefährden.

Die Anzahl der jährlich geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge in Deutschland liegt im siebenstelligen Bereich. Die Umstellung von der Schrift- auf die Textform wird daher als erhebliche Erleichterung für Unternehmen gesehen, besonders für die kleineren unter ihnen, die oft nicht über die Ressourcen größerer Firmen verfügen, um den administrativen Aufwand zu bewältigen.

Der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) repräsentiert mit seinen 5.600 Mitgliedsunternehmen eine starke Stimme im Sektor der Personaldienstleistungen. Der Verband entstand aus dem Zusammenschluss des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) im Dezember 2023 und bringt somit jahrzehntelange Erfahrung in die Interessenvertretung der Branche ein.

Diese Neuerungen unterstreichen den Wert, den der Gesetzgeber und die Interessenvertretungen auf die Modernisierung und Entbürokratisierung des Arbeitsmarktes legen. Mit der Änderung im Bürokratieentlastungsgesetz IV ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft der Arbeitswelt gemacht worden, dessen Umsetzung nun vom Deutschen Bundestag erwartet wird.


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Durchbruch im Nachweis- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Textform statt Schriftform

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