– Bundesregierung ersetzt Schriftform in Nachweis- und AÜG durch Textform
– Reform soll Bürokratieabbau, Digitalisierung vorantreiben und Papieraufwand für KMU reduzieren
– Digitale Zeitarbeitsverträge künftig möglich, Bußgeldrisiken und Genehmigungsverzögerungen entfallen
Weniger Bürokratie im Arbeitsmarkt: Textform löst Schriftformerfordernis ab
Die Bundesregierung hat mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV entschieden, das bisherige Schriftformerfordernis im Nachweisgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die Textform zu ersetzen. Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und zur Reduzierung von Papierkram, der besonders kleine und mittelständische Unternehmen entlasten soll. Der GVP begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung das Schriftformerfordernis im Nachweisgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz durch die Textform ersetzen will. Der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) hatte sich intensiv für diese Anpassung eingesetzt, um die bürokratische Belastung dieser Unternehmensgruppen zu verringern.
Bisher verlangt das AÜG, dass Verträge zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieben schriftlich abgeschlossen und von beiden Seiten eigenhändig unterzeichnet werden. Dies führt zu erheblichem bürokratischen Aufwand und verzögert schnelle Entscheidungen in einem dynamischen Geschäftsumfeld. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit hohen Bußgeldern geahndet werden und im schlimmsten Fall sogar die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gefährden. Jährlich werden in Deutschland Arbeitnehmerüberlassungsverträge im siebenstelligen Bereich geschlossen. Die Umstellung auf die Textform verspricht somit eine erhebliche Erleichterung für Unternehmen aller Größen, vor allem für die, die nicht über umfangreiche administrative Ressourcen verfügen.
Der GVP vertritt mit seinen 5.600 Mitgliedsunternehmen eine bedeutende Stimme im Bereich der Personaldienstleistungen und entstand Ende 2023 aus dem Zusammenschluss des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Diese Reform spiegelt den Willen von Gesetzgeber und Interessenvertretungen wider, den Arbeitsmarkt zu modernisieren und unbürokratischer zu gestalten. Die Umsetzung dieser Änderung wird nun vom Deutschen Bundestag erwartet.
Bürokratieabbau durch Textform: Ein Meilenstein für den Arbeitsmarkt und die Digitalisierung
Die Umstellung von der Schriftform auf die Textform ist ein bedeutender Schritt im Bereich des Bürokratieabbaus. Sie erleichtert die Kommunikation und Dokumentation in Verwaltung und Wirtschaft erheblich, indem langwierige und oft umständliche Anforderungen an Unterschriften und Papierdokumente reduziert werden. Dieser Wandel steht mitten in der aktuellen Debatte um digitale Verwaltung und die Modernisierung von Geschäftsprozessen. Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, bedeutet dies eine konkrete Erleichterung im täglichen Ablauf: Dokumente können schneller erstellt, übermittelt und rechtswirksam bestätigt werden – ganz ohne den Umweg über physische Schriftstücke.
Der Gesetzgeber setzt diese Änderung jetzt bewusst um, weil sie die Digitalisierung als Treiber für Modernisierung nutzt und bestehende administrative Hürden abbaut. Damit wird der Arbeitsmarkt flexibler, und die Wirtschaft gewinnt an Effizienz, was letztlich auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken kann. Gleichzeitig sind mit diesem Fortschritt Risiken verbunden: So sind weiterhin Fragen der Rechtssicherheit und von Kontrollmechanismen offen, da die Verlässlichkeit und Authentizität von Dokumenten in der Textform technisch und juristisch noch weiter stabilisiert werden müssen.
Erfahrungen aus anderen Digitalisierungsmaßnahmen zeigen, dass die Umstellung auf neue Kommunikationsformen immer auch Herausforderungen mit sich bringt. Vergleichbare Entwicklungen in Bereichen wie dem elektronischen Rechnungsaustausch oder der Einführung digitaler Signaturen belegen, dass technologische Innovationen erst dann ihren vollen Nutzen entfalten, wenn begleitende Regelungen und Standards angepasst werden.
Digitalisierung als Treiber für Modernisierung
Die Digitalisierung wirkt als wesentlicher Motor in diesem Prozess. Sie erlaubt eine schlankere Verwaltung und verschlankt Geschäftsprozesse, indem Medienbrüche entfallen und Prozesse automatisiert werden können. Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren so, indem sie ihre Ressourcen gezielter einsetzen und schneller auf Marktveränderungen reagieren können.
Neue Chancen und Herausforderungen für kleine Unternehmen
Für kleine Unternehmen eröffnen sich durch die neue Textform klare Vorteile, etwa durch reduzierte Bürokratiekosten und weniger Aufwand bei der Dokumentenverwaltung. Diese Erleichterungen bedeuten im Idealfall mehr Zeit für das Kerngeschäft und damit bessere Chancen im Wettbewerb.
Gleichzeitig gilt es auch, die folgenden Herausforderungen zu adressieren:
- Sicherstellung der Rechtsverbindlichkeit von Textform-Dokumenten
- Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit bei digitaler Kommunikation
- Anpassung betrieblicher Prozesse an die neuen Anforderungen
- Aufbau von Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern in neue digitale Abläufe
Politisch befindet sich die Debatte um Bürokratieabbau und Digitalisierung in Bewegung. Weitere Schritte könnten die stärkere Vernetzung von Behörden, die Entwicklung einheitlicher Standards für digitale Kommunikation und eine umfassendere Förderung digitaler Kompetenzen in Unternehmen umfassen. Der Wandel hin zu einer modernen, digital gestützten Verwaltung und Arbeitswelt ist damit ein fortlaufender Prozess, der das Potenzial hat, die Arbeits- und Wirtschaftswelt nachhaltig zu verändern.
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Durchbruch im Nachweis- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Textform statt Schriftform
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