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Der 129. Deutsche Ärztetag hat einen bedeutenden Schritt in der Gesundheitsversorgung gemacht. Mit überwältigender Mehrheit beauftragte die Versammlung den Vorstand der Bundesärztekammer, die gemeinsam mit dem PKV-Verband ausgearbeiteten Entwürfe für eine novellierte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesgesundheitsministerium weiterzuleiten. Die Forderung ist klar: Der Ministerium soll die Novellierung umgehend einleiten.
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, und Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes, bekräftigen die Tragweite dieses Beschlusses. "Der heutige Beschluss des Deutschen Ärztetages ist ein wichtiges gemeinsames Signal für die Handlungs- und Kompromissfähigkeit" der ärztlichen Selbstverwaltung. Zukünftig sollen die Honorare für Ärztinnen und Ärzte angemessen gestaltet werden, während die Versicherungsbeiträge für privat Versicherte bezahlbar bleiben.
Ein zentrales Anliegen der neuen Gebührenordnung ist die Aktualisierung, denn die derzeitige GOÄ stammt weitgehend aus den 1980er Jahren und deckt viele aktuelle medizinische Leistungen nicht ab. Der neue Entwurf bringt klare Vorteile für alle Beteiligten. So werden digitale Leistungen, wie die Nutzung der elektronischen Patientenakte oder telemedizinische Behandlungen, zum ersten Mal umfassend berücksichtigt. Dies schafft für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mehr Transparenz und Rechtssicherheit.
Besonders bemerkenswert ist die wertschätzende Berücksichtigung der ärztlichen Zuwendung, die nun entsprechend gewichtet wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, der den ärztlichen Alltag in allen Fachgebieten positiv beeinflusst. Die bewährten Grundsätze, wie die Einzelleistungsvergütung, die Therapiefreiheit und der Verzicht auf Budgetierung, bleiben weiterhin bestehen und garantieren eine freiberufliche ärztliche Tätigkeit.
Die finanziellen Auswirkungen des neuen Entwurfs sind nicht zu unterschätzen. Prognosen deuten auf einen Anstieg des PKV-Ausgabevolumens von 13,2 Prozent binnen der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten hin. Doch das ist nicht das einzige Plus: Eine kontinuierliche Anpassung der GOÄ an den medizinischen Fortschritt wird ermöglicht. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben vereinbart, auch nach der Übergabe an das Ministerium in ständigem Austausch mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften zu bleiben, um den Entwurf gegebenenfalls anzupassen.
Die dringend benötigte Novellierung der GOÄ ist ein klares Signal für die Zukunft der Privatmedizin. Ob Politik und Ministerium nun ihrer Verantwortung gerecht werden, bleibt abzuwarten. Aber die Botschaft ist eindeutig: Der Weg ist frei für eine zukunftsfähige und gerechte Honorarstruktur im Gesundheitswesen.
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Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesärztekammer und des PKV-Verbands: Der Weg zu …
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Weiterführende Perspektiven zur Novellierung der GOÄ
Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer zeitgemäßen Regelung des Gesundheitssystems. In Anbetracht der fortschreitenden medizinischen Entwicklungen und der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist die Aktualisierung der GOÄ nicht nur wünschenswert, sondern notwendig. Mit der aktualisierten GOÄ wird die Integration von digitalen Leistungen, etwa telemedizinischen Behandlungen oder der Nutzung der elektronischen Patientenakte, in den Praxisalltag der Ärzte ermöglicht. Diese Anpassungen sind nicht nur ein Zeichen der Modernisierung, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Patientenversorgung.
Historisch betrachtet ist der Handlungsbedarf klar: Die bisherige GOÄ, die in weitgehend unveränderter Form seit den 1980er Jahren besteht, ist den heutigen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Die Änderungen können die Transparenz und Rechtsunsicherheit im Gesundheitssystem erheblich verbessern. Durch die Einführung eines rationalen Bewertungskonzepts, das auf fundierten Mengen- und Transkodierungsmodellen beruht, ist eine faire Vergütung für die ärztlichen Leistungen angestrebt. Laut Prognosen wird ein Anstieg des PKV-Ausgabevolumens um 13,2 Prozent innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen GOÄ prognostiziert, was auch ein Indiz für die Anforderung an Anpassungen im Versicherungspreismodell ist.
Ein besonders positiver Aspekt dieser Novellierung ist die möglichkeit zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der GOÄ. Dieser iterative Prozess, der auch nach der Übergabe an das Bundesgesundheitsministerium fortgeführt wird, zeigt, dass die Ärzteschaft und die PKV offen für notwendige Anpassungen sind, um den medizinischen Fortschritt und die Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen aktiv zu begleiten. Diese proaktive Haltung könnte zu einer stabileren Grundlage für die Privatmedizin führen.
Die heutige Zustimmung des 129. Deutschen Ärztetags markiert einen entscheidenden Moment, in dem die Zusammenarbeit zwischen der ärztlichen Selbstverwaltung, der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfeträgern auf ein neues Level gehoben wurde. Die politische Verantwortung liegt nun beim Bundesgesundheitsministerium, das den stimuli für die Reform annehmen und ergreifen sollte. Ein starker Konsens unter den relevanten Akteuren kann als Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der Änderungen dienen, die letztendlich sowohl Ärzten als auch Patienten zugutekommen werden.
In einem sich ständig verändernden Gesundheitsumfeld ist es entscheidend, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit teilst und sektorenübergreifenden Entwicklungen Schritt halten. Die neuen Ansätze zur GOÄ machen klar, dass die Privatmedizin nicht nur die Herausforderungen der Gegenwart, sondern auch die der Zukunft aktiv angehen kann und will.
Weiterführende Informationen auf Wikipedia
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8 Antworten
Die Tatsache, dass eine kontinuierliche Anpassung der GOÄ geplant ist, ist vielversprechend. Das zeigt, dass man flexibel bleibt mit den Veränderungen im Gesundheitswesen. Was denken Sie über die finanziellen Prognosen für die PKV?
‚Die prognostizierte Erhöhung des PKV-Ausgabevolumens macht mir etwas Sorgen. Glauben Sie nicht auch, dass dies langfristig zu höheren Beiträgen führen könnte?‘
‚Das könnte tatsächlich ein Risiko sein! Aber wenn es dazu führt, dass Ärzte fairer bezahlt werden, könnte es sich lohnen. Wie seht ihr das?‘
Ein guter Schritt in die richtige Richtung! Die Berücksichtigung digitaler Leistungen ist ein wichtiger Fortschritt. Glauben Sie, dass diese Änderungen auch positive Auswirkungen auf die Wartezeiten bei Ärzten haben könnten?
Das hoffe ich auch! Wenn Ärzte effizienter arbeiten können, könnte das tatsächlich helfen. Welche digitalen Lösungen würden Ihrer Meinung nach am meisten helfen?
Die Anpassung der Gebührenordnung ist wirklich notwendig! Es wird Zeit, dass Ärzte angemessen für ihre Leistungen bezahlt werden. Was könnte noch verbessert werden, um die Patientenversorgung zu sichern? Ich bin neugierig auf Ihre Meinungen.
Ich finde es sehr interessant, dass die GOÄ aktualisiert wird. Die bisherige Version ist wirklich nicht mehr zeitgemäß. Wie sehen das andere Leser? Gibt es spezifische Punkte, die Sie besonders wichtig finden?
Ich stimme zu! Die Digitalisierung ist ein großes Thema und sollte besser in der GOÄ berücksichtigt werden. Was denken Sie über die telemedizinischen Behandlungen? Ist das nicht ein großer Schritt nach vorn?