Neuer Pauschalvertrag für Tanzschulen ab 2025

GEMA und Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen schaffen Klarheit: Neuer ...
In einer wegweisenden Einigung haben die GEMA und der Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V. (WDTU) einen neuen Pauschalvertrag für Musiknutzung in Tanzschulen vereinbart. Ab dem 1. Januar 2025 schafft dieser Vertrag nicht nur klare Rahmenbedingungen und reduziert den Verwaltungsaufwand, sondern bietet auch soziale und wirtschaftliche Vorteile für beide Seiten. Diese Vereinbarung unterstreicht die Stärke der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und sichert eine faire Entlohnung der Urheber bei gleichzeitiger Förderung der kulturellen Bildung und Begegnung in Deutschland.

Bremen (VBR). In einer bemerkenswerten Übereinkunft, die für zahlreiches Interesse sorgt, haben sich die GEMA und der Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V. (WDTU) auf einen neuen Pauschalvertrag geeinigt, der am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Diese Vereinbarung stellt einen bedeutenden Schritt für Tanzschulen in Deutschland dar und verspricht einfachere Verwaltungsprozesse sowie finanzielle .

Monatelang arbeiteten beide Organisationen intensiv an einer Lösung. Dabei galt es, eine schwierige Balance zu finden: Die Interessen der Tanzschulen sollten gewahrt und gleichzeitig die Rechte der Urheberinnen und Urheber respektiert werden. „Wir haben uns in einem engen Dialog bemüht, sowohl die Interessen der Tanzschulen als auch die Rechte Urheberinnen und Urheber angemessen zu berücksichtigen“, betont Christoph Möller, Präsident des WDTU. „Es war uns ein großes Anliegen, eine Regelung zu schaffen, die sowohl unseren Mitgliedern Planbarkeit bietet als auch die kreative der Künstlerinnen und Künstler würdigt.“ (Zitat-Quelle: Pressemitteilung)

Die neuen Regelungen bieten klare Vorteile für die Tanzschulen: weniger bürokratischer Aufwand und bessere Vorausplanung bei gleichzeitiger Sicherstellung fairer Entlohnung für Musikschaffende. Johannes Everding von der GEMA unterstreicht die Bedeutung dieser Verhandlungen: „Die erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen mit der führenden Branchenvertretung der Tanzschulen zeigen eindrucksvoll, wie wichtig Dialog und gegenseitiges Verständnis zwischen Musiknutzenden und Musikschaffenden sind, um nachhaltige Lösungen zu finden.“ (Zitat-Quelle: Pressemitteilung)

Diese Intention der fairen Partnerschaft sendet ein starkes Signal aus und unterstreicht die Rolle von Tanzschulen als kulturelle Brückenbauer in Deutschland. Inmitten einer sich stetig wandelnden Gesellschaft bleiben sie entscheidend für und Begegnung.

Der WDTU steht seinen Mitgliedern dabei als größter Interessenvertreter zur Seite und sorgt für regeren Austausch und Schulung innerhalb der Branche. Gemeinsame Ziele, gestützte Zusammenarbeit und ein gelebtes Miteinander – das ist das Fundament, auf dem diese ambitionierte Vereinbarung ruht. Beide Organisationen arbeiten daran, den wirtschaftlichen Mehrwert der Musik nutzbar und zukunftssicher zu gestalten. Mit über 95.000 vertretenen Mitgliedern spielt die GEMA hier eine Schlüsselrolle, wie ihre weitreichende Vertretung nationaler und internationaler Rechteinhaber veranschaulicht.

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Letztendlich zeigt diese Einigung, dass durch beharrliche Verhandlungen und gemeinsamen Willen neue Wege gefunden werden können, um traditionelle kulturelle Werte im modernen Kontext zu sichern. Sie öffnet Türen für Fortschritte in der Branche und dient als Vorbild für ähnliche Kooperationen.


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Einigung zwischen GEMA und Tanzschulen: Zukunftssichere Rahmenbedingungen und ihre Bedeutung

Die Einigung zwischen der GEMA und dem Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V. verdeutlicht die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Nutzern und den Erschaffern von Musik. Diese Partnerschaft ist nicht nur ein Schritt, der die gegenwärtigen Herausforderungen adressiert, sondern sie stellt auch einen zukunftsorientierten Ansatz dar, der andere Branchen inspirieren könnte, ähnliche Lösungen zu finden. Die Übereinkunft kommt in einem wirtschaftlich volatilen Umfeld zur Geltung, in dem viele kulturelle Einrichtungen um Planungssicherheit kämpfen.

Historisch gesehen haben Verhandlungen über Lizenzverträge oft zu Spannungen zwischen Rechteinhabern und Nutzern geführt, da die Interessenlagen stark differieren können. Doch es zeigt sich zunehmend, dass anhaltender Dialog und Verständnis für die jeweiligen Positionen konstruktive Kompromisse hervorbringen können. Die jüngste Vereinbarung könnte tatsächlich als Modell für weitere Kooperationsverträge zwischen anderen Künstlervereinigungen und kulturellen oder kommerziellen dienen.

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Der Pauschalvertrag mit seiner einjährigen Laufzeit signalisiert zudem eine Bereitschaft, kontinuierliche Anpassungen vorzunehmen und auf künftige Veränderungen flexibel reagieren zu können. Der technologische Fortschritt verändert die Art und Weise, wie Musik produziert, verbreitet und konsumiert wird, stetig weiter. Dies beeinflusst nicht nur die Einnahmenströme der Urheber, sondern auch die Nutzungsmuster der Konsumenten. Tanzschulen profitieren davon, indem sie effizienter arbeiten und gleichzeitig gewährleisten können, dass Künstler gerecht entlohnt werden.

Ein weiterer Aspekt, den dieses Abkommen unterstreicht, ist die wachsende Anerkennung der immateriellen Beiträge der Künstler zur Gesellschaft. In einer Zeit, in der Unterhaltung und wesentliche Bestandteile des täglichen Lebens sind, ist es von entscheidender Bedeutung, Regelungen zu schaffen, die diesen Sektor schützen und seine Beständigkeit sichern.

Langfristig könnten solche Vereinbarungen nicht nur auf nationaler Ebene Schule machen, sondern auch international Nachahmung finden. Länder weltweit beobachten aufmerksam konzertierte Anstrengungen, die darauf abzielen, die gerechte Entlohnung von Kreativen mit den betrieblichen Bedürfnissen kultureller Institutionen in Einklang zu bringen. So hat diese Entwicklung in Deutschland das Potenzial, weit über seine Landesgrenzen hinaus positive Effekte zu erzeugen und das internationale Ansehen deutscher Standards in diesem Bereich zu stärken.

Diese Kooperation zeigt, dass erfolgsversprechende Lösungen insbesondere dann entstehen, wenn Kompromisse gesucht werden, die allen Parteien langfristige Vorteile bieten. Für die Tanzschulen bedeutet dies nicht nur kosteneffiziente Praktiken, sondern auch die Aufrechterhaltung ihres Beitrags zur kulturellen Bildung und Gemeinschaftspflege. Für die GEMA-Miglieder setzt es ein bedeutendes Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung ihrer kreativen Arbeit.


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9 Antworten

  1. Diese Vereinbarung scheint eine win-win Situation für alle Beteiligten zusein aber was passiert wenn sich Marktbedingungen ändern? Sind regelmäßige Anpassungen geplant?

  2. @Johannes Everding Es is großartig zu sehen dass Musikschaffende fair entlohnt werden! Aber gibt es auch spezifische Maßnahmen um sicherzustellen dass kleinere Tanzschulen nicht übermäßig belastet werden?

    1. Gute Frage Erik! Hoffentlich sind die Vertragsbedingungen flexibel genug damit auch kleinere Einrichtungen profitieren köön ohne finanziell eingeschränkt zu werden.

  3. @Christoph Möller, deine Worte sind so inspirierend! Die Balance zwischen künstlerischen Rechten und wirtschaftlichen Bedürfnissen zu finden ist wirklich bewundernswert. Frage: Wie können wir diese Ansätze in anderen kulturellen Sektoren anwenden?

  4. Wow das is ein toller Vertrag! Tanzschulen haben jetzt mehr sicherheit und weniger stress mit bürokratie. Glaubt ihr das auch andere Kultureinrichtungen davon profitieren könn?

    1. Ja Romy, ich denke schon das andere Institutionen ähnlich vorgehen könnten! Es zeigt doch das dialog echt wichtig ist.

    2. @Brandl Romy gute Frage! Vielleicht könnten Museen oder Theater ähnliche Verträge abschließen um ähnliche vorteile zu bekommen.

  5. Daz is schohn beeindruckend, wie die GEMA und die Tanzschulen zusammenarbeiten. Solche Kooperationen bringen wirklich Vorteile für alle Beteiligten. Ich frage mich, wie andere Länder davon lernen könnten?

  6. Es heißt in dem Artikel: „Ab dem 1. Januar 2025 schafft dieser Vertrag nicht nur klare Rahmenbedingungen und reduziert den Verwaltungsaufwand, sondern bietet auch soziale und wirtschaftliche Vorteile für beide Seiten. Diese Vereinbarung unterstreicht die Stärke der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und sichert eine faire Entlohnung der Urheber “ – meine Frage: Wie kann man diesen Vertrag transparent einsehen und aus welcher Quelle wird hier zitiert? Was sind die klaren Rahmenbedingungen und in welchem Ausmaß reduziert sich der Verwaltungsaufgaben? Welche erwähnten wirtschaftlichen Vorteile sind für wen wie hoch? Und handelt es sich bei dem erwähnten WDTU um den Verband e.V. oder die GmbH?

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