Neuer einheitlicher Tarifvertrag für Leiharbeit: Was Beschäftigte und Personaldienstleister jetzt wissen müssen

Gewerkschaften und Arbeitgeberverband haben einen neuen, einheitlichen Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche beschlossen, nachdem BAP und iGZ zum Gesamtverband Personaldienstleister (GVP) fusioniert sind. Der Vertrag vereint Mantel- und Entgeltrahmentarif und sichert Beschäftigten ein verstetigtes Monatsentgelt, Auszahlung von Plusstunden bereits ab 91 Stunden, Anrechnung realer Wegzeiten sowie Eltern- und Pflegezeiten für Urlaub und Jahressonderzahlungen. Rund 560.000 Leiharbeitnehmer sind betroffen, die finale Zustimmung der Tarifkommissionen ist bis zum 20. Juni 2025 möglich.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

– DGB-Gewerkschaften und GVP einigen sich auf neuen einheitlichen Tarifvertrag für Leiharbeit
– Bisherige Tarifverträge von BAP und iGZ werden zu einem Tarifwerk zusammengeführt
– Verstetigtes Monatsentgelt nach Übergangsfrist und Plusstunden-Zahlung bereits ab 91 Stunden

Neuer einheitlicher Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche schafft Verbesserungen für Beschäftigte

Die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) haben gemeinsam mit dem neuen Arbeitgeberverband Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) einen neuen, einheitlichen Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche abgeschlossen. Dieser ersetzt die bisherigen beiden Tarifverträge, die zuvor mit den Arbeitgeberverbänden Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) bestanden. Die Fusion dieser beiden Arbeitgeberverbände zum GVP Ende 2023 machte die Zusammenführung der Tarifwerke notwendig.

Der neue Vertrag bringt ein verschlanktes und modernisiertes Tarifwerk für rund 560.000 Beschäftigte in der Branche. Bereits jetzt wurden Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag zusammengeführt. Die ersten regulären Verhandlungen zur Höhe der Entgelte mit dem GVP sind für August 2025 angesetzt.

Wesentliche Verbesserungen ergeben sich insbesondere beim Arbeitszeitmodell: Nach einer Übergangsfrist gibt es nun ein einheitliches verstetigtes Monatsentgelt. Außerdem werden Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto schon ausgezahlt, wenn eine Schwelle von 91 Stunden überschritten wird – bisher war dies erst ab 105 Stunden möglich. Für die Berechnung von bezahlten Wegezeiten gilt nun der reale Arbeitsweg vom Wohnort zum Einsatzort, nicht mehr die Strecke von der Niederlassung des Leihunternehmens.

Zudem werden bei der Staffelung des Urlaubsanspruchs sowie bei den Jahressonderzahlungen künftig Eltern- und Pflegezeiten für jeweils bis zu 12 Monate angerechnet.

Diese Regelungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Tarifkommissionen von Arbeitgebern und Gewerkschaften dem Abschluss bis zum 20. Juni 2025 nicht widersprechen.

Die Leiharbeitsbranche ist die einzige, in der die DGB-Gewerkschaften als Tarifgemeinschaft Verhandlungen auf Branchenniveau führen.

Quelle: Pressemitteilung DGB Bundesvorstand, 16. Juni 2025

Einheitlicher Tarifvertrag in der Leiharbeit: Bedeutung und Auswirkungen

Die Verschmelzung der beiden großen Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche zu einem einheitlichen Tarifwerk signalisiert eine wichtige Entwicklung für diese Arbeitsform in Deutschland. Nach der Fusion der Arbeitgeberverbände Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) zum Gesamtverband Personaldienstleister (GVP) wurde nun ein gemeinsamer Tarifvertrag mit der DGB-Tarifgemeinschaft vereinbart. Diese Einigung betrifft rund 560.000 Beschäftigte und schafft erstmals für die gesamte Branche einen einheitlichen Rahmen.

Der neue Tarifvertrag vereinfacht nicht nur die bisherigen Tarifstrukturen, sondern bringt auch verbesserte Arbeitsbedingungen, etwa durch ein verstetigtes Monatsentgelt und eine niedrigere Schwelle für die Auszahlung von Plusstunden im Arbeitszeitkonto. Das realistischere Anrechnen von Arbeitswegzeiten sowie die Erweiterung des Urlaubs- und Sonderzahlungsanspruchs um Eltern- und Pflegezeiten unterstreichen die Bemühungen um fairere Rahmenbedingungen für Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer.

Wie verändert der einheitliche Tarifvertrag die Leiharbeitsbranche?

Mit dem einheitlichen Tarifvertrag schließen sich unterschiedliche Regelungen zusammen, die bislang für die Beschäftigten je nach Arbeitgeberverband variierten. Diese Vereinheitlichung kann nicht nur die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeitsbedingungen verbessern, sondern auch ein stabileres und gerechteres Wettbewerbsumfeld für Unternehmen schaffen.

Für die Leiharbeitskräfte bedeutet das einheitliche Tarifwerk konkret eine Vereinfachung bei der Entgeltabrechnung und eine höhere Planbarkeit der Arbeitszeiten. Damit einher gehen bessere finanzielle Sicherheit und eine klar definierte Anerkennung von Pflege- und Elternzeiten. Darüber hinaus trägt der Tarifvertrag dazu bei, dass Beschäftigte ihre erarbeiteten Plusstunden schneller ausgezahlt bekommen, was Liquiditätsvorteile mit sich bringt.

Die einheitlichen Regelungen könnten zugleich die Branche insgesamt modernisieren, indem sie eine stärkere Orientierung an den Bedürfnissen der Beschäftigten fördern. Dies ist auch im Hinblick auf die Zukunft der Arbeit wichtig, da die Leiharbeit durch zunehmende Digitalisierung und Flexibilisierung spezieller Steuerung bedarf.

Leiharbeit bleibt eine zentrale Form flexibler Beschäftigung, die für viele Menschen den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht oder berufliche Übergänge begleitet. Gleichzeitig besteht die Herausforderung, diese Flexibilität mit sozialer Absicherung und fairen Löhnen zu verbinden. Die Einigung auf einen einheitlichen Tarifvertrag ist ein Schritt in diese Richtung, indem er Mindeststandards sichert und Spaltungen zwischen den Beschäftigten verschiedener Anbieter abbaut.

Aktuelle Trends in der Arbeitswelt wie die Zunahme temporal flexibler Arbeitszeiten, wechselnde Einsatzorte und die Integration von Eltern- und Pflegephasen erfordern zunehmend differenzierte tarifliche Lösungen. Genau hier setzt das neue Tarifwerk an und bietet Antworten auf neue Bedarfe, etwa durch die Anrechnung realer Wegzeiten statt festgelegter Standards.

Für den Arbeitsmarkt insgesamt ist die Tarifeinheit in der Leiharbeit ein wichtiger Aspekt, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Lohndumping zu verhindern. Sie hilft, einen klaren sozialen Standard zu definieren und stärkt so das Vertrauen in die Arbeitskraftüberlassung als moderne Beschäftigungsform.

Die Entwicklung kann außerdem als Signal gelten, dass die Tarifpartner die Leiharbeitsbranche als wichtigen Baustein der deutschen Wirtschaft anerkennen und durch klare, einheitliche Regeln verbessern wollen.

Entwicklung flexibler Arbeitsformen in Deutschland:

  • Zunahme von temporären und projektbezogenen Beschäftigungsverhältnissen
  • Verstärkter Einsatz von Leiharbeitskräften in verschiedenen Branchen
  • Integration von familien- und pflegebedingten Auszeiten in tarifliche Regelungen
  • Modernisierung von Arbeitszeitmodellen, z. B. durch Arbeitszeitkonten und Monatsentgelte
  • Wichtigkeit eines einheitlichen Tarifs zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen

Der einheitliche Tarifvertrag in der Leiharbeit steht somit für einen relevanten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt: Er verknüpft flexible Arbeitsbedingungen mit sozialer Sicherheit und schafft Grundlagen für nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse in einer dynamischen Arbeitswelt.

Zukunft der Leiharbeit: Zwischen Flexibilität und Digitalisierung

Die Leiharbeitsbranche steht vor einer Phase des Umbruchs, die von neuen Tarifverhandlungen und strukturellen Veränderungen geprägt sein wird. Nach der Fusion der beiden bisherigen Arbeitgeberverbände zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) haben sich die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit dem neuen Verband auf einen einheitlichen Tarifvertrag geeinigt. Diese Vereinbarung bildet nun die Grundlage für die kommenden Gespräche zur Entgelthöhe, die im August 2025 beginnen.

Neben der Lohnentwicklung werden auch weitere Reformen den Arbeitsalltag von rund 560.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern beeinflussen. Das modernisierte Tarifwerk enthält bereits Verbesserungen etwa im Arbeitszeitmodell und bei der Auszahlung von Plusstunden und berücksichtigt realistische Wegezeiten. Zudem macht es Fortschritte bei der Anrechnung von Eltern- und Pflegezeiten für Urlaubsanspruch und Jahressonderzahlungen. Ein solcher Fokus auf soziale Absicherung und Arbeitszeitflexibilität zeigt, wie Tarifpolitik auf künftige Herausforderungen reagiert.

Zugleich verändern technologische Innovationen und der digitale Wandel die Rahmenbedingungen für die gesamte Branche. Digitalisierung ermöglicht flexiblere Einsatzplanung und effizientere Vermittlungsprozesse, fordert aber auch neue Kompetenzen von Beschäftigten und Anpassungen in der Tarifgestaltung. Wie die Politik und Tarifparteien diese Entwicklungen begleiten und regulieren, wird entscheidend sein, damit Leiharbeit weiterhin Chancen auf faire Arbeitsbedingungen und Integration in den Arbeitsmarkt bietet.

Neben der Digitalisierung spielt auch die Flexibilisierung eine zentrale Rolle. Die Anforderungen an zeitliche und räumliche Mobilität wachsen, und Tarifverträge müssen darauf mit transparenten Regeln reagieren. Der vereinheitlichte Tarifvertrag bündelt erste Maßnahmen in diese Richtung – er schafft eine Basis, auf der künftige Anpassungen aufbauen können.

Die Verhandlungen, die vor dem Hintergrund dieser Veränderungen stehen, sind somit nicht nur eine Frage von Geld, sondern von nachhaltiger Gestaltung der Arbeitsformen in einer Branche, die sich mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Trends weiterentwickeln muss. Für die Beschäftigten, Arbeitgeber und die Politik ist es von großer Bedeutung, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten, um die Leiharbeit zukunftsfähig zu machen.

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vom 16. Juni 2025.

8 Antworten

  1. Es ist schön zu hören, dass es jetzt einen einheitlichen Vertrag gibt! Aber ich frage mich auch, ob dies genug ist. Was tun wir gegen Lohndumping und unsichere Arbeitsverhältnisse?

  2. Der Schritt zu einem einheitlichen Tarifvertrag ist sicherlich positiv. Aber ich mache mir Sorgen über die Umsetzung in der Praxis und ob alle Beschäftigten davon profitieren werden.

    1. Ja, das ist ein guter Punkt! Es wäre gut zu wissen, wie lange es dauern wird, bis diese Änderungen wirklich greifen.

  3. Ich bin gespannt, ob dieser Tarifvertrag wirklich dazu führt, dass die Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter besser werden. Können wir erwarten, dass mehr Leute auf Dauer in der Leiharbeit bleiben wollen?

    1. Das wäre echt wichtig! Wenn die Bedingungen besser sind, vielleicht sehen mehr Menschen das als echte Karrierechance.

    2. Ich hoffe auch auf bessere Bedingungen! Die Frage bleibt aber: Was passiert nach der Übergangsfrist? Werden sie dann weiterhin gut behandelt?

  4. Der neue einheitliche Tarifvertrag klingt vielversprechend. Ich frage mich aber, wie schnell die Veränderungen in den Unternehmen umgesetzt werden. Werden wir bald mehr Transparenz bei den Arbeitsbedingungen sehen?

  5. Ich finde es gut, dass die DGB-Gewerkschaften einen neuen Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche haben. Aber was ist mit den Leiharbeitern, die noch nicht so viel verdienen? Wird der Vertrag auch für sie Verbesserungen bringen?

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