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Neue Verordnung schützt bezahlbaren Wohnraum in Urlaubsgebieten

Soziale Vermieter zum Schutz vor Umwandlung von Mietwohnungen
Am Dienstag tritt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Verordnung in Kraft, die es den Kommunen ermöglichen soll, Wohnungen besser vor der Umwandlung in Eigentums- oder Ferienwohnungen zu schützen. Diese Maßnahme zielt besonders auf Urlauberzentren ab, wo bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird. VNW-Direktor Andreas Breitner begrüßt die Verordnung, betont aber, dass „Verbieten allein nicht ausreicht“. Er fordert von den Kommunen zusätzlich die Ausweisung von Bauland und die Entwicklung einer Neubaustrategie, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
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Bremen (VBR). Am kommenden Dienstag tritt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Verordnung in Kraft, die es den Kommunen erleichtert, Wohnungen vor der Umwandlung in Eigentums- oder Ferienunterkünfte zu schützen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum insbesondere in stark nachgefragten Urlaubsregionen zu bekämpfen.

Der Landesbauminister Christian Pegel (SPD) verkündete, dass diese Verordnung speziell für sogenannte Milieuschutzgebiete gilt. In diesen Gebieten wird die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen oder Ferienwohnungen künftig genehmigungspflichtig sein.

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), unterstützt diese Verordnung ausdrücklich. Er betont, dass die Regelung vor allem auf Urlauberzentren abzielt, wo bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird und Baugrundstücke selten sind. „Die sozialen Vermieter begrüßen die Verordnung, die aus unserer Sicht vor allem auf die Urlauberzentren zielt. Wir erleben, dass bezahlbarer Wohnraum in den Feriengebieten kaum mehr zu bekommen ist und der Neubau unter dem Mangel an bezahlbaren Grundstücken leidet,“ erklärte Breitner.

Dabei hebt er hervor, dass die Einschränkung nicht nur für die Umwandlung, sondern auch für den Neubau von Ferienwohnungen gelten sollte, um den ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Gerade in Küstenregionen und an der Mecklenburgischen Seenplatte seien die Einnahmen aus dem Tourismus zwar essenziell, doch gleichzeitig fehlt es an bezahlbaren Wohnungen für die Arbeitskräfte der Hotels und Unternehmen.

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Breitner gibt zu bedenken, dass das reine Verbot nicht ausreichen werde. „Daher sollte die Umsetzung der Verordnung von den Kommunen durch das Anlegen eines Bodenkatasters und einer Neubaustrategie ergänzt werden. Kommunen, die bezahlbare Grundstücke bieten, können auch damit rechnen, dass auf diesen bezahlbarer Wohnraum errichtet wird.“ Dies sei ein wichtiger Schritt, um langfristig genügend Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten sicherzustellen.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften, in deren rund 709.000 Wohnungen etwa 1,5 Millionen Menschen leben. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der Verband versteht sich dabei als „Verband der Vermieter mit Werten“ und setzt sich für sozialverträgliche Wohnlösungen ein.

Diese neue Verordnung könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die wohnungswirtschaftlichen Herausforderungen in den Tourismushochburgen Mecklenburg-Vorpommerns zu bewältigen und den Wohnraum für Einheimische sowie Arbeitskräfte nachhaltig zu sichern.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Soziale Vermieter zum Schutz vor Umwandlung von Mietwohnungen

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Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Zitierte Personen und Organisationen

  • Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
  • Andreas Breitner
  • Landesbauminister Christian Pegel (SPD)
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern
  • Ortschaften an den Küsten und der Mecklenburgischen Seenplatte
  • Hotels und Unternehmen in Feriengebieten
  • Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation

Meldung einfach erklärt

Datum: 28.07.2024 – 16:17

Verfasser: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW)

  • Wer spricht?

    • Andreas Breitner, Direktor des VNW.
  • Worum geht es?

    • Es gibt eine neue Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
    • Die Verordnung hilft dabei, Wohnungen zu schützen.
    • In bestimmten Gebieten sind Umwandlungen in Ferienwohnungen genehmigungspflichtig.
  • Warum ist diese Verordnung wichtig?

    • Bezahlbarer Wohnraum wird knapp, besonders in Urlaubsorten.
    • Neue Bauvorhaben leiden unter dem Mangel an bezahlbaren Grundstücken.
  • Was fordert Andreas Breitner zusätzlich?

    • Nicht nur die Umwandlung, sondern auch der Neubau von Ferienwohnungen sollte eingeschränkt werden.
    • Kommunen sollen Bauland ausweisen und eine Neubaustrategie entwickeln.
  • Warum ist Tourismus trotzdem wichtig?

    • Einnahmen aus dem Tourismus sind lebenswichtig für einige Orte.
    • Hotels und Unternehmen haben Probleme, weil Arbeitskräfte keine bezahlbaren Wohnungen finden.
  • Welche Maßnahmen sollten zusätzlich ergriffen werden?
    • Kommunen sollten ein Bodenkataster anlegen.
    • Es sollten Strategien für den Neubau entwickelt werden.
    • Wenn Kommunen bezahlbare Grundstücke anbieten, kann auf diesen bezahlbarer Wohnraum entstehen.
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Zusätzliche Information:

  • Über den VNW:

    • Der Verband vertritt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
    • In den verwalteten 709.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen.
    • Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei 6,59 Euro.
    • Der VNW bezeichnet sich als "Verband der Vermieter mit Werten".
  • Kontakt:
    • Oliver Schirg, VNW, Referat Kommunikation
    • Telefon: +49 40 52011 226
    • Mobil: +49 151 6450 2897
    • Mail: schirg@vnw.de

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11 Antworten

  1. Wohnungen sind teuer genug und jetzt weniger ferienwohnungen pflanzt das problem. Man muss auch an tourismus denken.

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