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Neue Tagespauschale für Lehrkräfte: Einfach und effektiv sparen

Neue Tagespauschale ersetzt das bisherige Arbeitszimmer bei Lehrkräften

Einleitung:

Regenstauf (ots) – Für Lehrkräfte eröffnet sich in der Steuererklärung 2023 ein neues Sparpotenzial. Statt des häuslichen Arbeitszimmers steht nun die Tagespauschale im Vordergrund. Diese Neuregelung erleichtert nicht nur die Bürokratie, sondern bietet finanzielle Vorteile: Lehrer können Fahrtkosten und den neuen Pauschalbetrag parallel ansetzen. Wie das genau funktioniert und welche Erleichterungen es gibt, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi).

Bremen (VBR). Für Lehrkräfte birgt die Steuererklärung ab 2023 bedeutende Neuerungen mit enormem Steuersparpotenzial. Im Fokus steht dabei eine wichtige Änderung: die Einführung der Tagespauschale, die das häusliche Arbeitszimmer ersetzt.

Lehrer haben berufsbedingt hohe Werbungskosten – von täglichen Fahrten zur Schule über Fortbildungen und Klassenfahrten bis hin zu Unterrichtsmaterialien und digitaler Ausstattung. Neu ist jetzt, dass sie anstelle des heimischen Büros eine Tagespauschale nutzen können. Die hebt hervor, dass das neue System einfacher und vorteilhafter ist.

Besonders profitieren Lehrkräfte von einer Sonderregelung: Anders als andere Berufe dürfen sie sowohl die Entfernungspauschale für den täglichen Schulweg als auch die Tagespauschale für Arbeiten von zu Hause parallel ansetzen. Eine Privilegierung, die finanziell erheblich entlastet.

Wenn Lehrkräfte zwischen 21 und 29 Stunden pro Woche in der Schule unterrichten, können sie für ihre Fahrten 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 km sowie 38 Cent für jeden weiteren Kilometer geltend machen. Das Besondere bei dieser Regelung: Lehrer sind oft gezwungen, ihre Vor- und Nachbereitungen zu Hause durchzuführen, weil ihnen in der Schule kein Büro zur Verfügung steht. Hier greift die neue Tagespauschale. Ab 2023 können sie für bis zu 210 Arbeitstage jährlich sechs Euro pro Tag ansetzen, ohne detaillierte Nachweise erbringen zu müssen. Lediglich die Schulleitung und deren Stellvertretungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Veränderung bringt nicht nur eine finanzielle Erleichterung, sondern auch eine Vereinfachung bei der Steuererklärung. Während früher detaillierte Nachweise und aufwendige Berechnungen für das Arbeitszimmer erforderlich waren, entfällt nun der lästige Papierkram. Gebäudeabschreibung, Zinszahlungen, Grundsteuer, Versicherungskosten oder anteilige Miet- und Nebenkosten müssen nicht mehr penibel aufgeteilt und nachgewiesen werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern mindert auch die Fehlerquote und den Stress bei der Steuererklärung.

Die Details erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern wie folgt: „Zurzeit entsteht kein finanzieller Nachteil aufgrund der neuen Regelungen. Im Gegenteil, die Pauschale vereinfacht den gesamten Prozess erheblich“, so Nicole Janisch, Pressereferentin der Lohi.

Zusammengefasst bieten die neuen steuerlichen Regelungen für Lehrkräfte einfache, aber effektive Möglichkeiten zur Senkung ihrer Steuerlast. Weniger Aufwand bei höherer Planungssicherheit dürfte diese Änderung vor allem positiv aufgenommen werden. Wer Fragen hat oder weitere Infos benötigt, kann sich direkt an die Lohnsteuerhilfe Bayern wenden.

Kontaktdaten:
Nicole Janisch, Pressereferentin
Tel: 09402 504147 / E-Mail: presse@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell


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Zitierte Personen und Organisationen

  • Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
  • Lehrkräfte
  • Schulleitung und deren Stellvertretungen
  • Nicole Janisch (Pressereferentin)
  • Finanzamt
  • news aktuell

Meldung einfach erklärt

Datum: 23. Juli 2024 – 09:28 Uhr

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Regenstauf (ots)

Für Lehrkräfte lohnt es besonders, eine Steuererklärung abzugeben. Hier sind die wichtigsten Punkte:

– Lehrkräfte haben viele Ausgaben für ihren Beruf (Fahrten zur Schule, Fortbildungen, Klassenfahrten, Wandertage, Unterrichtsmaterialien, Fachliteratur, digitale Ausstattung).
– Diese Ausgaben können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
– Neu ist, dass seit der Steuererklärung 2023 das häusliche Arbeitszimmer durch eine Tagespauschale ersetzt wurde.

Frage: Was bedeutet Tagespauschale und Entfernungspauschale?
Antwort:
– Die Entfernungspauschale bedeutet, dass Lehrer pro gefahrenem Kilometer zur Schule bis zu 38 Cent von der Steuer absetzen können.
– Die Tagespauschale bedeutet, dass Lehrer für jeden Tag, den sie zu Hause arbeiten, zusätzlich 6 Euro absetzen können. Das gilt für maximal 210 Arbeitstage im Jahr.

Frage: Was ist der große Vorteil für Lehrkräfte bei diesen Neuregelungen?
Antwort:
– Lehrer dürfen jetzt an einem Arbeitstag sowohl die Entfernungspauschale als auch die Tagespauschale nutzen. Diesen Sonderstatus haben andere Berufe nicht.
– Lehrer brauchen keinen Nachweis mehr erbringen, wo sie gearbeitet haben – ob zu Hause oder in der Schule.

Frage: Was passiert, wenn Lehrer ein Büro in der Schule haben?
Antwort:
– Nur Schulleitungen und deren Stellvertreter, die ein eigenes Büro in der Schule haben, können nicht beide Pauschalen gleichzeitig nutzen. Sie müssen sich für eine entscheiden.

Frage: Warum gibt es keine Absetzung des häuslichen Arbeitszimmers mehr?
Antwort:
– Lehrer konnten während der Corona-Pandemie das Arbeitszimmer komplett absetzen, wenn sie nur von zu Hause gearbeitet haben.
– Ab 2023 können Lehrer nur noch die Tagespauschale von 6 Euro pro Tag nutzen.
– Maximal können sie so 1.260 Euro pro Jahr geltend machen.

Vorteil der neuen Regelung:
– Lehrer müssen keine komplizierten Berechnungen mehr machen für Mietkosten, Strom, Wasser oder Heizkosten.
– Keine Belege und Rechnungen müssen mehr beim Finanzamt eingereicht werden.

Kontakt für Rückfragen:
Nicole Janisch, Pressereferentin
Tel: 09402 504147 / E-Mail: presse@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

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8 Antworten

  1. Ich dachte immer, dass man nur das Arbeitszimmer absetzen kann. Jetzt gibt es Tagespauschale und das ist besser.

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