Bremen (VBR). Eine Gesetzesänderung im Bundestag stellt die Weichen für eine grünere Zukunft: Ab dem 4. Juli 2024 erhalten Mieterinnen und Mieter das Recht, sogenannte Balkonkraftwerke zu installieren. Dieses neue Gesetz erleichtert den Einsatz von Steckersolargeräten und markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung erneuerbare Energien.
Berlin, 03.07.2024 – Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) bezeichnet die bevorstehende Änderung des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als notwendigen Impuls für die Verbreitung von Balkonsolaranlagen. Mieter, die bisher oft auf die Genehmigung von Vermietern angewiesen waren, können zukünftig selbstständig handeln. Ausnahmen gibt es nur noch in begründeten Fällen, wie zum Beispiel den Denkmalschutz.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, sieht in der Gesetzesänderung einen bedeutenden Fortschritt: „Die kleine Energierevolution auf heimischen Balkonen, die derzeit bereits in vollem Gange ist, dürfte sich in den kommenden Jahren weiter beschleunigen. Das Recht zur Ernte von Sonnenstrom wird damit gesetzlich verankert. Das ist Klimaschutz konkret und zum Anfassen und dürfte nicht zuletzt die Akzeptanz der Energiewende weiter steigern.“
Diese Neuerung könnte die Nachfrage nach Steckersolargeräten stark ankurbeln. Bereits jetzt hat die Bundesnetzagentur über 550.000 solcher Geräte registriert, davon allein 273.000 im Jahr 2023. Zwischen Januar und Mai 2024 wurden zusätzliche Anlagen mit einer Leistung von etwa 150 Megawatt-Peak (MWp) installiert – eine beeindruckende Steigerung von 69 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Der Rechtsanspruch auf die Installation von Steckersolaranlagen folgt auf das kürzlich verabschiedete Solarpaket, das die Nutzung und Anmeldung dieser Anlagen vereinfacht hat. Seit April müssen Anlagen nur noch in einer Datenbank der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt dadurch.
Die neuen Regelungen betreffen Photovoltaikanlagen mit einer Modulleistung von bis zu 2.000 Watt und einer Wechselstrom-Anschlussleistung von maximal 0,8 kVA, was häufig mit „800 Watt“ angegeben wird. Interessanterweise dürfen diese Geräte vorerst genutzt werden, auch wenn alte Stromzähler noch nicht gegen neue elektronische Zähler ausgetauscht wurden. In dieser Übergangszeit darf sich der Zähler sogar rückwärts drehen, wenn überschüssiger Solarstrom ins Netz eingespeist wird.
Die Gesetzesänderung ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Klimaschutz und Energieunabhängigkeit. Durch die einfachen Installationsmöglichkeiten bekommen Millionen von Mietern und Mitgliedern von Wohneigentümergemeinschaften erstmalig direkten Zugang zu kostengünstigem Solarstrom. Dies stärkt nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien, sondern trägt auch dazu bei, die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende weiter zu erhöhen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Bundesverband Solarwirtschaft e. V., EUREF Campus 16, 10829 Berlin, per E-Mail an presse@bsw-solar.de oder telefonisch unter 030 29 777 88-30. Besuchen Sie auch die Webseite www.solarwirtschaft.de.
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PM BSW-Mieter erhalten Recht auf Solarstrom
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Zitierte Personen und Organisationen
- Bundestag
- Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar)
- Carsten Körnig (BSW-Hauptgeschäftsführer)
- Bundesnetzagentur
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- EUREF Campus 16, 10829 Berlin
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- Webseite: www.solarwirtschaft.de
Meldung einfach erklärt
Der Beitrag in leichter Sprache:
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Datum und Uhrzeit: 03.07.2024, 14:10
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Wer hat die Pressemitteilung geschrieben? Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
- Was steht in der Pressemitteilung? Mieter dürfen bald Solarstrom nutzen.
Fragen und Antworten:
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Wann wird das neue Gesetz besprochen?
- Am Donnerstag, den 04.07.2024.
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Was ist ein Steckersolargerät oder "Balkonkraftwerk"?
- Das ist eine kleine Solaranlage, die man auf dem Balkon installieren kann.
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Was ist neu für Mieter?
- Mieter haben jetzt das Recht, Steckersolargeräte auf ihrem Balkon zu installieren.
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Müssen Vermieter zustimmen?
- Ja, Vermieter müssen zustimmen, außer es gibt gute Gründe dagegen, wie Denkmalschutz.
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Warum ist die Änderung wichtig?
- Sie hilft, mehr Balkone mit Solarstrom auszustatten und erhöht die Nachfrage nach Steckersolargeräten.
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Wie viele Steckersolargeräte gibt es schon?
- Über 550.000 Geräte sind registriert, davon 273.000 allein im Jahr 2023.
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Wie schnell wächst die Nutzung von Steckersolargeräten?
- In den ersten fünf Monaten von 2024 wurden Anlagen mit 150 Megawatt Leistung installiert, das sind 69 Prozent mehr als im Vorjahr.
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Welche neuen Regeln gibt es noch?
- Seit April ist die Nutzung und Anmeldung von Steckersolaranlagen einfacher.
- Man muss die Anlagen nur noch bei der Bundesnetzagentur anmelden.
- Ein neuer Stromzähler muss nicht sofort eingebaut werden.
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Wie viel Strom dürfen die Anlagen produzieren?
- Bis zu 2.000 Watt Modulleistung und maximal 0,8 kVA Wechselstromleistung (das entspricht oft 800 Watt).
- Was passiert, wenn zu viel Solarstrom produziert wird?
- Der Zähler darf vorübergehend rückwärts laufen, wenn überschüssiger Solarstrom ins Netz eingespeist wird.
Pressekontakt:
Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
EUREF Campus 16
10829 Berlin
presse@bsw-solar.de
Tel.: 030 29 777 88-30
Mehr Infos:
www.solarwirtschaft.de
Die Änderungen machen es für viele Menschen in Wohnungen und Eigentümergemeinschaften möglich, günstigen Solarstrom zu nutzen und dabei aktiv zum Klimaschutz beizutragen.
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7 Antworten
Das wird bestimmt teuer, wer kann sich das leisten? Schon wieder was nur für Reiche?!
Das ist gut! Mehr Solarenergie für alle. Balkonkraftwerke werden helfen!
Ja, endlich können wir selber Strom machen auf dem Balkon. Das ist wirklich super.
Also ich finde das toll, aber wie installiert man das? Gibt es dafür Anleitungen?
Ich glaube, das ist wichtig für den Klimaschutz. Aber können die alten Zähler wirklich rückwärts laufen?
Ich verstehe nicht ganz, was das bedeutet. Können wir jetzt einfach Solargeräte kaufen?
Ja, du brauchst keine Genehmigung mehr vom Vermieter außer in speziellen Fällen wie Denkmalschutz.