Bremen (VBR). Zum 1. Juli 2024 treten in der privatpsychotherapeutischen Versorgung bedeutende Neuerungen in Kraft. Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der PKV-Verband haben sich auf neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte geeinigt. Diese Maßnahmen sollen Regelungslücken schließen und modernere Psychotherapieangebote leichter zugänglich machen.
Die neuen Empfehlungen bieten erstmals klare Richtlinien zu Leistungen wie sofortige Interventionen und Akutbehandlungen über mehrere Sitzungen. Solche Angebote sind im bisherigen Verzeichnis der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) nicht enthalten, was den Zugang zu dringend benötigten psychotherapeutischen Maßnahmen bislang erschwerte. Durch die neuen Abrechnungsempfehlungen soll die psychotherapeutische Versorgung in der PKV deutlich gestärkt werden.
Ein wesentlicher Anlass für diese Vereinbarung ist das veraltete Verzeichnis psychotherapeutischer Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen. Hier fehlten etablierte Therapieformen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie völlig. Mit den neuen Empfehlungen werden diese wichtigen Leistungen nun offiziell anerkannt und können abgerechnet werden, was sowohl Patienten als auch Therapeuten hilft.
Von besonderer Bedeutung ist die Einführung sogenannter Analogabrechnungen für die neuen Leistungen. Diese erlauben es, bereits vor einer möglichen Novellierung der alten GOÄ bzw. GOP, die relevanten psychotherapeutischen Angebote unter gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen abzurechnen. Dies zeigt zugleich die Dringlichkeit einer umfassenden Überarbeitung der veralteten Gebührenordnung auf, da die Vielzahl der nötigen Analogbewertungen nicht dauerhaft tragbar ist.
Allerdings haben sich noch nicht alle Länder diesen Neuerungen angeschlossen: Die Beihilfeträger von Hamburg und Schleswig-Holstein bleiben bisher außen vor. Dies könnte dort zu weiterhin bestehenden Hürden für Privatversicherte führen, wenn es um den Zugang zur notwendigen psychotherapeutischen Behandlung geht.
Mit diesen Abrechnungsempfehlungen setzt der PKV-Verband ein wichtiges Zeichen für die zeitgemäße und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung seiner Versicherten. Privatpatienten profitieren von klaren Vorgaben und einem verbesserten Zugang zu modernen Therapieangeboten. Die Einigung zwischen den verschiedenen medizinischen und psychotherapeutischen Institutionen zeigt den gemeinsamen Willen, das Gesundheitssystem weiterzuentwickeln und Patienten bestmöglich zu unterstützen.
Für detaillierte Rückfragen steht Stefan Reker, Geschäftsführer und Leiter des Bereiches Kommunikation beim PKV-Verband, zur Verfügung. Sie erreichen ihn telefonisch unter 030 / 20 45 89 – 44 oder per E-Mail an stefan.reker@pkv.de. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Verbandes unter www.pkv.de.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Psychotherapie: Abrechnungsempfehlungen stärken Leistungen für Privatversicherte und …
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Zitierte Personen und Organisationen
- PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
- Bundesärztekammer
- Bundespsychotherapeutenkammer
- Beihilfeträger von Bund und Ländern
- Privatversicherte (implizit als Gruppe)
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
- Beihilfeträger der Länder Hamburg
- Beihilfeträger der Länder Schleswig-Holstein
- Stefan Reker (Geschäftsführer, Leiter des Bereiches Kommunikation, Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.)
- news aktuell (Übermittler des Original-Contents)
Meldung einfach erklärt
Der Beitrag vom PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. informiert über neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte, die ab dem 1. Juli 2024 gelten. Hier ist eine einfache Erklärung in Aufzählungsform und mit möglichen Fragen:
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Wer hat sich geeinigt?
Die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der PKV-Verband haben sich auf neue Abrechnungsempfehlungen geeinigt. -
Worum geht es?
Es geht um Empfehlungen zur Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen für Menschen mit privater Krankenversicherung (PKV). -
Warum sind neue Empfehlungen nötig?
Das bestehende Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Psychotherapeuten (GOP) ist veraltet. Viele moderne Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie fehlen darin. -
Welche Leistungen werden jetzt berücksichtigt?
- Sofortige Interventionen
- Akutbehandlungen über mehrere Sitzungen
Für diese Leistungen gibt es jetzt sogenannte Analogabrechnungen.
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Was bedeutet Analogabrechnung?
Analogabrechnung bedeutet, dass Leistungen, die im Verzeichnis fehlen, nach ähnlichen vorhandenen Leistungen abgerechnet werden können. -
Welche Vorteile hat das für Versicherte?
- Zugang zu modernen psychotherapeutischen Behandlungen wird erleichtert.
- Klarheit darüber, welche Leistungen abgerechnet werden können.
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Hat sich jeder den neuen Empfehlungen angeschlossen?
Nein, die Beihilfeträger der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich den Empfehlungen noch nicht angeschlossen. -
Was ist der Anlass für diese Vereinbarung?
Das bestehende Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen ist veraltet und benötigt eine grundsätzliche Überarbeitung. Die neuen Empfehlungen sollen die Zeit bis zu einer solchen Überarbeitung überbrücken. -
Was ist der nächste Schritt?
Eine grundlegende Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Psychotherapeuten (GOP) bleibt weiterhin dringend notwendig. - Wen kann man bei Fragen kontaktieren?
- Ansprechpartner: Stefan Reker, Geschäftsführer und Leiter des Bereiches Kommunikation beim PKV-Verband
- Adresse: Heidestraße 40, 10557 Berlin
- Telefon: 030 / 20 45 89 – 44
- Fax: 030 / 20 45 89 – 33
- E-Mail: stefan.reker@pkv.de
- Webseite: www.pkv.de
- Twitter: www.twitter.com/pkv_verband
Zusammengefasst:
Die neuen Abrechnungsempfehlungen sollen Regelungslücken schließen und den Zugang zu notwendigen psychotherapeutischen Behandlungen für Privatversicherte verbessern, bis eine neue, aktualisierte Gebührenordnung in Kraft tritt.
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