Bonn (ots) – Eine mögliche Neufassung der Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw stößt beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) größtenteils auf Zustimmung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen entsprechenden Entwurf vorgelegt und zur Verbändeanhörung eingeladen. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass die Energieverbrauchswerte für Neufahrzeuge künftig nach dem europäischen Testverfahren WLTP ausgewiesen werden sollen.
“Endlich werden die NEFZ-Werte durch die seit 2017 verbindlichen WLTP-Werte ersetzt. Außerdem enthält der Entwurf auch viele Änderungen, die mehr Rechtssicherheit für die Anwender gewährleisten”, äußerte sich Ulrich Dilchert, ZDK-Geschäftsführer der Abteilung Recht, Steuern und Tarife, positiv während der Verbändeanhörung. Dies soll dazu beitragen, dass das Abmahnrisiko deutlich abnimmt. Jetzt liegt der Fokus darauf, den Verordnungsentwurf schnellstmöglich umzusetzen.
Die neue Verordnung zielt auch darauf ab, Verbraucher besser zu informieren. Hierzu sind deutlich mehr Pflichtinformationen vorgesehen. Allerdings ist es fraglich, ob mehr Angaben automatisch zu einer besseren Information für Verbraucher führen. Laut Dilchert leidet vielmehr die Verständlichkeit des Labels für die Verbraucher darunter. Darüber hinaus wird der Nutzen der Ausweisung von zu erwartenden CO2-Kosten über 10 Jahre in Frage gestellt. Diese Angaben basieren hauptsächlich auf künftigen CO2-Preisen, die derzeit noch nicht sicher vorausgesagt werden können. Es besteht die Notwendigkeit, den Entwurf weiter zu verbessern, um den Verbrauchern einen tatsächlichen Mehrwert zu bieten.
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