Ab Juli 2024: Neue Mindesthonorare in der Bundeskulturförderung – ver.di setzt Meilenstein für faire Vergütung und Tarifbindung

Ab dem 1. Juli 2024 gelten in der Bundeskulturförderung verbindliche Mindesthonorare für alle Projekte mit mehr als 50 % Bundesbeteiligung. Grundlage sind die tarifbasierten Basishonorare der Gewerkschaft ver.di, orientiert an den öffentlichen Dienstvergütungen (TVöD), die Kulturschaffenden mehr Planungssicherheit bieten sollen. Die Initiative setzt ein deutliches Signal für faire Bezahlung und stellt mit Online-Rechnern und Beispielkalkulationen praktische Hilfen für Kreative und Verwaltungen bereit.
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Inhaltsübersicht

– Ab 1. Juli 2024 gelten Mindesthonorare bei Bundeskulturförderungsprojekten mit über 50% Bundesbeteiligung.
– Ver.di-Basishonorare basieren auf TVöD-Tarifen und fungieren als spartenübergreifende Honoraruntergrenze.
– Einführung fairer Honorarmindeststandards soll langfristig bessere Arbeitsbedingungen in der Kulturbranche sichern.

Neue Mindeststandards für die Bundeskulturförderung – ein Meilenstein ab Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Bundeskulturförderung erstmals verbindliche Mindeststandards in Kraft. Diese Neuerung verpflichtet alle Förderprojekte, bei denen das Bundesressort für Kultur und Medien mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, dazu, künftig Honoraruntergrenzen einzuhalten. Das ist ein bedeutender Schritt für die Kulturbranche, denn erstmals gibt es damit eine spartenübergreifende Orientierung für faire Vergütung.

Initiatorin dieses Fortschritts ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die mit diesem Schritt einen Meilenstein für mehr Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt Kultur setzt. Grundlage für die neuen Mindesthonorare sind die Basishonorare der ver.di, die sich an den Tarifen des öffentlichen Dienstes, dem TVöD, orientieren. Damit entsteht erstmals eine verbindliche Tarifuntergrenze, die für alle Kulturschaffenden eine transparente und verlässliche Richtlinie darstellt.

Für die Kreativen bedeutet das konkret, dass sie bei der Berechnung ihrer Honorare sowohl die branchenspezifischen Empfehlungen als auch die neuen TVöD-Basishonorare zugrunde legen können. Diese Doppelausrichtung schafft mehr Sicherheit und trägt der Vielfalt der Tätigkeiten in der Kulturförderung Rechnung. Unterstützung liefert ver.di mit dem Online-Angebot auf www.basishonorare.de : Dort finden Kulturschaffende und Verwaltungskräfte hilfreiche Beispielrechnungen sowie einen Rechner zur einfachen Honorarberechnung.

Christoph Schmitz-Dethlefsen, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, hebt die Tragweite der Reform hervor: „Die Verpflichtung zu Honoraruntergrenzen läutet ein fundamentales Umdenken in der Kulturförderung ein. Aus dieser Innovation darf kein Bürokratiemonster für Verwaltungen entstehen. Daher werbe ich für die Verwendung eines Modells, das für alle Gewerke und Tätigkeiten genutzt werden kann und sich auf den in der Branche und der Verwaltung etablierten Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezieht.“

Diese neuen Regeln markieren nicht nur einen Fortschritt in Richtung gerechter Bezahlung, sondern setzen zugleich ein starkes Signal für Wertschätzung und Fairness gegenüber den Kreativen. Durch klare Vorgaben und nachvollziehbare Honorare sollen langfristig bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden – ein Gewinn für die gesamte Kulturlandschaft. In einer Zeit, in der viele Kulturschaffende mit finanziellen Unsicherheiten kämpfen, ist diese gesetzliche Verankerung ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit.

Die Einführung der Mindeststandards in der Bundeskulturförderung lädt somit zu einem grundsätzlichen Wandel ein, der die Anerkennung kreativer Arbeit künftig stärker ins Zentrum stellt und als Vorbild über die Branche hinaus wahrgenommen werden könnte.

Mindeststandards für die Kulturlandschaft: Mehr Wertschätzung und faire Bedingungen

Die Einführung von Mindeststandards zur Honorierung künstlerischer und kultureller Leistungen markiert einen bedeutenden Schritt, um die Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende deutlich zu verbessern. Lange Zeit war die Vergütung in der Kulturlandschaft oft unsicher und unzureichend, was nicht nur kreative Freiräume einschränkte, sondern vielfach auch die wirtschaftliche Existenz gefährdete. Die neuen Vorgaben sorgen nun für eine verlässliche Honorarbasis, die über eine reine Sicherheitsfunktion hinausgeht: Sie stärken die soziale Gerechtigkeit, fördern die Wertschätzung von kreativer Arbeit und erleichtern zugleich die Förderpraxis für Institutionen.

Herausforderungen und Chancen für Kulturschaffende

Viele Kulturschaffende kennen die Schwierigkeit, für ihre Leistungen angemessen bezahlt zu werden. Ohne klare Orientierungswerte entstehende Honorardiskrepanzen führten zu prekären Situationen, die Kreativität und kulturelle Vielfalt bedrohten. Gleichzeitig stellen die Mindeststandards eine Chance dar, da sie

  • eine klare Tariforientierung schaffen und damit Verhandlungspositionen verbessern,
  • für mehr Planungssicherheit sorgen,
  • Absicherung und Stabilität in das Arbeitsmodell bringen,
  • und eine stärkere Anerkennung der kulturellen Arbeit ermöglichen.

Dadurch können Kulturschaffende ihre Projekte freier und nachhaltiger planen, was wiederum der gesamten Kulturlandschaft zugutekommt.

Vorbildwirkung für andere Branchen

Die tarifbasierte Honoraruntergrenze setzt ein starkes Signal weit über den kulturellen Bereich hinaus. Sie macht deutlich, dass faire Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung zentrale Werte sind, die gesellschaftlich anerkannt und gefördert werden müssen. Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftspolitischer Debatten um soziale Gerechtigkeit rückt die Kulturlandschaft mit dieser Regelung in eine Vorbildrolle. Sie zeigt, wie fair gestaltete Honorare zur Wertschätzung kreativer Leistungen beitragen und gleichzeitig innovative Impulse für andere Branchen setzen können. Die Mindeststandards gelten so nicht nur als Meilenstein für die soziale Absicherung von Kreativen, sondern auch als wegweisendes Modell für Arbeitsbedingungen in einer zunehmend vielfältigen und dynamischen Arbeitswelt.


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