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Neue Honoraruntergrenzen für Kulturschaffende ab 1. Juli

ver.di-Medieninfo: Ab 1. Juli gelten Mindeststandards in der Bundeskulturförderung - ...

Einführung von Mindeststandards in der Bundeskulturförderung: ver.di-Honorarrechner als Unterstützung

Ab dem 1. Juli 2024 greifen neue bundesweite Mindeststandards für die Kulturförderung, bei denen das Bundesressort für Kultur und Medien maßgeblich beteiligt ist. Laut den neuen Regelungen müssen dabei Honoraruntergrenzen eingehalten werden, wobei die Basishonorare der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) als Maßstab dienen. Diese Änderungen zielen darauf ab, gerechtere Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende zu schaffen. Zudem stellt ver.di mit www.basishonorare.de ein praktisches Tool zur Verfügung, das Kreativen und Verwaltungen die Honorarberechnung erleichtert. "Die Verpflichtung zu Honoraruntergrenzen läutet ein fundamentales Umdenken in der Kulturförderung ein", so Christoph Schmitz-Dethlefsen, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands.

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Bremen (VBR). Ab dem 1. Juli 2024 tritt eine bedeutende Veränderung in Kraft: Die Einführung von Mindeststandards in der Bundeskulturförderung. Konkret bedeutet dies, dass bei allen Förderprojekten, an denen das Bundesressort für Kultur und Medien mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, künftig Honoraruntergrenzen beachtet werden müssen. Zu verdanken ist dieser Schritt der Initiative der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die damit einen Meilenstein für faire Vergütung in der Kulturbranche setzt.

Die Grundlage für diese neuen Standards bilden die Basishonorare der ver.di, die sich an den Tarifen des öffentlichen Dienstes (TVöD) orientieren. Im Gegensatz zu bisherigen Regelungen fungieren sie als einzige spartenübergreifende Untergrenze, die Orientierung und Sicherheit bieten. Für Kulturschaffende bedeutet dies, dass sie bei der Berechnung ihrer Honorare nun sowohl die spezifischen Empfehlungen ihrer Branche als auch die TVöD-Basishonorare heranziehen können. Zusätzlich bietet ver.di auf der Webseite www.basishonorare.de hilfreiche Beispielrechnungen und einen Rechner zur Honorarberechnung an, der sowohl Kreativen als auch Verwaltungen die Arbeit erleichtert.

Christoph Schmitz-Dethlefsen, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, unterstreicht die Tragweite dieser Neuerung: „Die Verpflichtung zu Honoraruntergrenzen läutet ein fundamentales Umdenken in der Kulturförderung ein. Aus dieser Innovation darf kein Bürokratiemonster für Verwaltungen entstehen. Daher werbe ich für die Verwendung eines Modells, das für alle Gewerke und Tätigkeiten genutzt werden kann und sich auf den in der Branche und der Verwaltung etablierten Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezieht.“

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Diese Entscheidung markiert nicht nur einen wichtigen Fortschritt hin zu gerechter Bezahlung innerhalb der Kulturförderung, sondern setzt auch ein deutliches Signal für Wertschätzung und Fairness gegenüber Kreativen. Durch klare Vorgaben und nachvollziehbare Honorare sollen langfristig bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden, was letztendlich der gesamten Kulturlandschaft zugutekommt.

Der Vorstoß von ver.di zeigt, wie wichtig es ist, strukturelle Veränderungen anzustoßen, um nachhaltige Verbesserungen für Beschäftigte in der Kulturbranche zu erreichen. Gerade in einer Zeit, in der viele Kulturschaffende mit finanziellen Unsicherheiten kämpfen, stellen diese neuen Mindeststandards einen hoffnungsvollen Schritt in Richtung mehr sozialer Gerechtigkeit dar.

So bleibt abzuwarten, wie sich die Einführung der Honoraruntergrenzen konkret auf das tägliche Doing in der Kulturförderung auswirken wird. Klar ist jedoch bereits jetzt: Ein grundsätzlicher Wandel scheint angestoßen, der den Wert kreativer Arbeit nachhaltig anerkennen könnte. Dies dürfte nicht nur innerhalb der Branche auf Zuspruch stoßen, sondern auch darüber hinaus als Modell für faire Löhne und Gehälter wahrgenommen werden.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
ver.di-Medieninfo: Ab 1. Juli gelten Mindeststandards in der Bundeskulturförderung – …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Zitierte Personen und Organisationen

  • ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Bundesressort für Kultur und Medien
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • www.basishonorare.de
  • Christoph Schmitz-Dethlefsen (ver.di-Bundesvorstandsmitglied)
  • Jan Jurczyk (V.i.S.d.P., ver.di-Bundesvorstand)
  • Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin (Adresse des ver.di-Bundesvorstands)
  • Tel.: 030/6956-1011, -1012
  • E-Mail: pressestelle@verdi.de
  • www.verdi.de/presse

Meldung einfach erklärt

Gerne erkläre ich den Beitrag in leichter Sprache:

Ab dem 1. Juli gelten neue Regeln für die Kulturförderung in Deutschland.

– Was bedeutet das?
Ab dem 1. Juli 2024 müssen bei allen kulturellen Förderungen, bei denen der Bund mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, Mindesthonorare gezahlt werden.

– Wer ist davon betroffen?
Alle Kulturschaffenden, also Menschen, die in der Kulturbranche arbeiten und eine Förderung vom Bund erhalten.

– Welche Mindesthonorare gelten?
Die Mindesthonorare richten sich nach den Basishonoraren der Gewerkschaft ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft). Diese Basishonorare basieren auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

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– Wie kann ich mein Honorar berechnen?
ver.di stellt Beispielrechnungen zur Verfügung. Außerdem gibt es einen Rechner auf der Website www.basishonorare.de, mit dem Kreative und Verwaltungen die Honorare berechnen können.

Christoph Schmitz-Dethlefsen von ver.di sagt: „Die neuen Regeln sind sehr wichtig. Sie dürfen aber nicht zu viel Bürokratie verursachen. Das Modell soll einfach sein und sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst halten.“

Kontakt bei ver.di:
Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
Adresse: Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 oder -1012
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Website: www.verdi.de/presse

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