Neue G-BA-Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie: Mehr Flexibilisierung für Klinikpersonal ab 2026 – Sanktionsregelungen im Fokus

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18. Juni 2025 die PPP-Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik novelliert und erlaubt ab 2026 flexibleren Einsatz von Assistenz- und nichtärztlichem Personal. Eine beantragte Verlängerung der Sanktionsfreiheit wurde abgelehnt, sodass ab dem 1. Januar 2026 bei Nichteinhaltung Sanktionen drohen. Laut Dr. Gerald Gaß sichert die Flexibilisierung die Versorgungsqualität, birgt aber zugleich die Gefahr, durch die scharfen Sanktionen die Behandlungssicherheit zu beeinträchtigen.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

– Gemeinsamer Bundesausschuss stimmte am 18. Juni 2025 der PPP-RL-Novelle zu.
– DKG erreichte größere Flexibilität beim Personaleinsatz, mehr Assistenz- und Nichtärzteinsatz.
– Ab 1. Januar 2026 drohen Krankenhäusern scharfe Sanktionen bei Nichterfüllung der Vorgaben.

G-BA beschließt neue Personalvorgaben für Psychiatrie: Mehr Flexibilität, aber scharfe Sanktionen ab 2026

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 weitreichende Änderungen der Personalausstattungs-Richtlinie für Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) beschlossen. Diese Neuregelung ist das Ergebnis monatelanger Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband. Ziel war es, bisher starre und kleinteilige Vorgaben zum Personaleinsatz flexibler und praxisnäher zu gestalten, um die Einhaltung der Mindestpflichten in Kliniken zu erleichtern.

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, fasst die Kernänderung so zusammen: „Unser Hauptkritikpunkt an der PPP-RL waren immer die starren, unflexiblen und kleinteiligen Personalvorgaben, die es den Kliniken erschweren, die Richtlinie einzuhalten. Durch die erzielte Flexibilisierung beim Personaleinsatz können die Kliniken die Vorgaben besser umsetzen.“ Zentral ist dabei, dass künftig in der pflegerischen Versorgung verstärkt Assistenzpersonal eingesetzt werden darf. Außerdem gibt es erstmals eine Öffnungsklausel, die es erlaubt, nichtärztliches Personal auch bei ärztlichen Aufgaben einzusetzen. Damit soll die tatsächliche Arbeitsrealität der verschiedenen Berufsgruppen besser abgebildet werden.

Diese Lockerungen verfehlen laut Dr. Gaß nicht ihre Wirkung auf die Versorgungsqualität: „Diese Flexibilisierung bedeutet keinesfalls einen Rückschritt in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgungsqualität, sondern bildet die Realität der vorhandenen Kompetenzen unterschiedlicher Berufsgruppen im Behandlungsprozess ab und war deshalb längst überfällig.“ Dabei geht es nicht nur um mehr Spielraum bei der Personaleinsatzplanung, sondern auch um eine vereinfachte Nachweisführung der Personalbesetzung.

Eine kontroverse Debatte begleitet weiterhin die Frage der Sanktionen bei Nichteinhaltung der Personalvorgaben. Die DKG hatte im G-BA beantragt, die Sanktionsregelungen noch für ein Jahr auszusetzen, um die neue Richtlinie zunächst ohne Strafandrohungen erproben zu können. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Damit gehen die psychiatrischen Kliniken nun ab dem 1. Januar 2026 ein erhebliches Risiko ein, bei Verstößen gegen die PPP-RL sanktioniert zu werden.

Dr. Gaß äußert sich zu den Folgen dieses Entscheids mit Sorge: „Durch die vorgenommenen Flexibilisierungen beim Personaleinsatz haben wir die Hoffnung, dass die novellierte PPP-RL dazu beitragen wird, die Mindestpersonalvorgaben durch flexiblere Einsatzmöglichkeiten besser zu erreichen. Ein deutlicher Wermutstropfen sind aber die ab dem Jahr 2026 scharf gestellten Sanktionsregelungen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Sanktionsandrohung in Teilen negativ auf die Versorgungssicherheit und das Angebot in den psychiatrischen Kliniken auswirkt. Wir müssen das sehr genau beobachten. Denn niemand will und kann verantworten, dass die bestehende Versorgung psychisch erkrankter Menschen eingeschränkt wird.“

Der Beschluss des G-BA markiert somit einen wichtigen Schritt zu mehr Praxisorientierung in der Personalausstattung der psychiatrischen Kliniken, stellt sie aber zugleich vor neue Herausforderungen. Die Umsetzung der flexibleren Vorgaben wird genau begleitet werden müssen – gerade auch im Hinblick auf die möglichen Konsequenzen der ab 2026 geltenden Sanktionen.

Herausforderungen und Chancen für die psychiatrische Versorgung

Die psychiatrische Versorgung steht mitten in einem Spannungsfeld zwischen steigenden Anforderungen, engem Fachkräftemangel und den regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Novellierung der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL), die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Juni 2025 beschlossen wurde, versucht, auf diese Situation mit mehr Flexibilität beim Personaleinsatz zu reagieren. Sie löst jedoch nicht alle Probleme auf einen Schlag, sondern liefert vielmehr neue Impulse, die sowohl Chancen als auch Risiken bergen.

Grundsätzlich prägt die psychiatrische Versorgung derzeit vor allem der Mangel an qualifiziertem Personal. Kliniken tun sich schwer, die hohen Personalanforderungen der bisherigen PPP-RL umzusetzen. Zu strenge, kleinteilige und wenig flexible Personalvorgaben erschweren die Planung und den effizienten Einsatz der verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Reform der PPP-RL zielt nun darauf ab, diese Hürden zu mindern. So kann zum Beispiel Assistenzpersonal künftig in einem größeren Umfang bei der pflegerischen Betreuung eingesetzt werden, und erstmals erlaubt die Richtlinie eine Öffnungsklausel für den Einsatz nichtärztlichen Personals bei ärztlichen Aufgaben. Dies spiegelt die wachsende Anerkennung verschiedener Berufsgruppen im Behandlungsteam wider und bietet Kliniken mehr Spielraum in der Personaleinsatzplanung.

Konkrete Herausforderungen im Klinikalltag

Der Klinikalltag bleibt in vielerlei Hinsicht komplex. Personalengpässe wirken sich direkt auf die tägliche Versorgung und die Qualität der Behandlung aus. Die bisherigen starren Vorgaben haben nicht nur bürokratische Mehrbelastungen verursacht, sondern oft auch zu überschießenden personellen Anforderungen geführt. Die neue Flexibilisierung soll diesen Druck mindern, bedeutet aber zugleich, dass Kliniken ihre Personalplanung noch differenzierter und bedarfsorientierter gestalten müssen. Darüber hinaus bleibt die Rekrutierung von geeignetem Personal eine große Herausforderung, die kurzfristig nicht allein durch Regeländerungen gelöst werden kann.

Langfristige Perspektive der Versorgung

Gesellschaftlich ist die Versorgung psychisch erkrankter Menschen von hoher Bedeutung, da immer mehr Menschen auf eine umfassende und verlässliche psychiatrische Behandlung angewiesen sind. Die PPP-RL-Novelle bringt die Chance, durch mehr Flexibilität und realistischere Personalvorgaben die nachhaltige Versorgungsqualität zu sichern. Doch die mit Spannung erwarteten Sanktionen bei Nichterfüllung der Mindestpersonalausstattung, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen, könnten den Druck auf Kliniken zusätzlich erhöhen und in Teilen die Versorgungssicherheit gefährden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat deshalb eine einjährige Verlängerung der Sanktionsfreiheit vorgeschlagen, um eine Erprobungsphase zu ermöglichen – dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Die Auswirkungen der neuen Regelung lassen sich auf verschiedene Akteure so zusammenfassen:

  • Patientinnen und Patienten: profitieren potenziell von einer Versorgung, die auf die Kompetenzen unterschiedlicher Berufsgruppen setzt, könnten jedoch unter Einschränkungen leiden, falls Sanktionsregelungen zu Kapazitätsengpässen führen.
  • Klinikträger: erhalten durch die Flexibilisierung mehr Handlungsspielraum bei der Personaleinsatzplanung, stehen aber weiterhin unter hohem Druck, geeignetes Personal zu finden und den Vorgaben gerecht zu werden.
  • Gesundheitswesen: könnte von transparenteren und anpassungsfähigeren Personalvorgaben profitieren, muss jedoch eine kritische Entwicklung beobachten, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen.

Die Novellierung der PPP-RL markiert somit einen wichtigen Schritt hin zu mehr Pragmatismus in der psychiatrischen Versorgung. Ob die Reform die angestrebten Verbesserungen langfristig ermöglicht, wird sich erst in der Praxis zeigen – vor allem im Umgang mit den ab 2026 vorgesehenen Sanktionen. Die Beobachtung der Versorgungssicherheit wird in den kommenden Monaten eine zentrale Rolle spielen, damit eine stabile Behandlung für psychisch erkrankte Menschen nicht gefährdet wird.

Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

8 Antworten

  1. ‚Die neue Regelung könnte tatsächlich neue Herausforderungen mit sich bringen. Ich frage mich jedoch: Welche konkreten Maßnahmen sollten Kliniken ergreifen, um diese Veränderungen erfolgreich umzusetzen?‘

  2. Ich finde es positiv, dass Assistenzpersonal mehr eingebunden werden kann. Allerdings sollte auch darauf geachtet werden, dass dies nicht zu Lasten der Patienten geht. Wie können wir sicherstellen, dass alle gut betreut werden?

    1. ‚Sanktionen ab 2026 sind eine große Sorge für viele Kliniken. Was denkt ihr über die Auswirkungen auf die Behandlung von psychisch kranken Menschen? Könnte es dazu führen, dass weniger Plätze verfügbar sind?‘

  3. Die Flexibilisierung beim Personaleinsatz ist wichtig, aber ich frage mich, ob nichtärztliches Personal wirklich die gleiche Qualität bieten kann. Was denkt ihr über diese Öffnungsklausel? Könnte das Probleme verursachen?

    1. Das ist ein guter Punkt! Manchmal braucht man erfahrenes ärztliches Personal für komplexe Fälle. Ich hoffe, dass die Qualität der Versorgung trotzdem hoch bleibt und nicht leidet.

  4. Die neuen Regeln sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber ich mache mir Sorgen um die Umsetzung. Wie können Kliniken sicherstellen, dass sie den Anforderungen gerecht werden? Ich denke, eine Testphase wäre sinnvoll gewesen.

    1. Ja, das sehe ich auch so! Eine Testphase hätte vielleicht geholfen. Glaubt ihr, dass es genug qualifiziertes Personal gibt, um die neuen Vorgaben zu erfüllen? Es bleibt abzuwarten.

  5. Ich finde es gut, dass es mehr Flexibilität in der Personalausstattung gibt. Aber was ist mit den Sanktionen ab 2026? Glaubt ihr, dass das die Kliniken unter Druck setzt? Es könnte negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben.

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