Für Vereine und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen eröffnet sich eine neue Fördermöglichkeit. Ab dem 1. September 2026 können bei der Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW Zuschüsse zwischen 1.000 und 5.000 Euro für neue ehrenamtliche Projekte beantragt werden.
Die Registrierung im digitalen Förderportal ist bereits möglich. Vereine, die für die kommenden Monate ein neues Projekt planen, können deshalb schon jetzt prüfen, ob ihr Vorhaben zu den Förderbedingungen passt und die notwendigen Angaben vorbereiten.
Wer kann die neue Förderung beantragen?
Das Angebot richtet sich an gemeinnützige Organisationen mit einem Projektbezug zu Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden neue und zeitlich begrenzte Vorhaben, die ehrenamtliches Engagement ermöglichen, attraktiver gestalten oder stärker sichtbar machen.
Damit ist das Programm nicht auf eine bestimmte Vereinsart begrenzt. Entscheidend ist vielmehr, welchen Beitrag das geplante Projekt zur Stärkung des Ehrenamts leistet.
Grundsätzlich kann jede gemeinnützige Organisation pro Kalenderjahr einen Förderantrag stellen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht allerdings nicht.
Warum die Förderung gerade für kleinere Vereine interessant ist
Viele Förderprogramme richten sich an größere Investitionen, umfangreiche Bauvorhaben oder langfristige Projekte. Für kleinere Vereine sind solche Programme häufig schwer zugänglich oder für ihre konkreten Vorhaben schlicht zu groß angelegt.
Die Bingo! Ehrenamtsstiftung setzt bewusst anders an. Unterstützt werden überschaubare Projekte mit einem Fördervolumen zwischen 1.000 und 5.000 Euro.
Damit können auch Ideen umgesetzt werden, für die im regulären Vereinsbudget oftmals kein ausreichender Spielraum vorhanden ist.
Eine eigene Immobilie, eine Sportstätte oder ein großes Investitionsvorhaben ist dafür nicht erforderlich. Im Mittelpunkt steht das ehrenamtliche Engagement selbst.
Wofür können die Fördermittel eingesetzt werden?
Gefördert werden können projektbezogene Sach- und Personalausgaben, die unmittelbar mit dem beantragten Vorhaben zusammenhängen.
Die Stiftung unterscheidet dabei drei grundlegende Zielrichtungen.
Ehrenamt ermöglichen: Hierzu können Projekte gehören, durch die neue Menschen für eine ehrenamtliche Tätigkeit gewonnen oder zusätzliche Engagementmöglichkeiten geschaffen werden.
Ehrenamt attraktiver machen: Gefördert werden können Maßnahmen, welche die Arbeit von Ehrenamtlichen erleichtern, bestehende Strukturen verbessern oder Engagierte qualifizieren.
Ehrenamt sichtbar machen: Auch Projekte zur Anerkennung und öffentlichen Wahrnehmung ehrenamtlicher Arbeit können grundsätzlich unterstützt werden.
Für Vereine ergeben sich daraus zahlreiche Möglichkeiten. Denkbar sind beispielsweise neue Angebote zur Gewinnung ehrenamtlicher Helfer, Schulungen, Informationsveranstaltungen oder Projekte, mit denen das Engagement der Mitglieder stärker öffentlich präsentiert wird.
Ob ein konkretes Vorhaben tatsächlich förderfähig ist, entscheidet die Stiftung im Rahmen der jeweiligen Antragsprüfung.
Gute Projektideen beginnen nicht mit der Fördersumme
Vereine sollten bei ihrer Planung nicht zuerst überlegen, wofür sie möglichst genau 5.000 Euro ausgeben können.
Sinnvoller ist es, zunächst ein konkretes Problem oder einen Bedarf innerhalb des Vereins zu bestimmen.
Beispielsweise:
- Es fehlen neue ehrenamtliche Helfer.
- Bestehende Ehrenamtliche benötigen zusätzliche Qualifikationen.
- Bestimmte Aufgaben im Verein sollen einfacher organisiert werden.
- Das Engagement der Mitglieder wird außerhalb des Vereins kaum wahrgenommen.
- Neue Zielgruppen sollen für eine ehrenamtliche Tätigkeit gewonnen werden.
Aus einem solchen Bedarf lässt sich anschließend ein klar abgegrenztes Projekt entwickeln.
Für den Förderantrag ist eine nachvollziehbare Projektidee meist wesentlich überzeugender als eine reine Aufstellung gewünschter Anschaffungen.
So funktioniert die Antragstellung
Das Förderverfahren läuft vollständig digital.
Zunächst muss die Organisation einmalig im Förderportal registriert werden. Dafür werden unter anderem Kontaktdaten, Kontodaten, Angaben zum Registereintrag und ein Nachweis der Gemeinnützigkeit benötigt.
Für den eigentlichen Förderantrag sind anschließend insbesondere folgende Informationen erforderlich:
- Ansprechpartner
- Ort des Projekts
- Beschreibung des Vorhabens
- Projektzeitraum
- Finanzierungsplan
- beantragte Fördersumme
Vereine sollten deshalb bereits vor dem 1. September eine kurze Projektbeschreibung und eine realistische Kostenplanung vorbereiten.
Auch der Verwaltungsaufwand soll überschaubar bleiben
Gerade kleine Vereine verzichten teilweise auf Fördermittel, weil sie umfangreiche Antragsverfahren und komplizierte Verwendungsnachweise befürchten.
Die Bingo! Ehrenamtsstiftung möchte diesen Aufwand bewusst begrenzen.
Nicht nur Antragstellung und Kommunikation laufen digital. Auch beim späteren Projektabschluss soll das Verfahren vergleichsweise unkompliziert bleiben.
Der Verwendungsnachweis orientiert sich am tatsächlichen Projektverlauf und kommt nach Angaben der Stiftung in der Regel ohne die Einreichung einzelner Belege aus.
Das kann insbesondere für Organisationen interessant sein, deren komplette Verwaltungsarbeit von ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern übernommen wird.
Nicht nur ein Förderprogramm prüfen
Auch wenn die neue Förderung gut zu einem geplanten Projekt passt, sollten Vereinsverantwortliche nicht automatisch beim ersten passenden Programm stehen bleiben.
Je nach Vereinsart, Bundesland, Thema und Projektumfang können weitere Fördermöglichkeiten bestehen.
Ein Projekt zur Digitalisierung eines Vereins kann beispielsweise andere Förderquellen haben als ein Jugendprojekt, eine energetische Sanierung oder eine Maßnahme zur Mitgliedergewinnung.
Mit der Förderdatenbank für Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen von Verbandsbüro können Verantwortliche gezielt nach weiteren Programmen recherchieren.
Die Förderangebote lassen sich unter anderem nach Bundesland, Förderthema, Förderart und Frist eingrenzen.
Zu den möglichen Themenbereichen gehören beispielsweise Ehrenamt, Digitalisierung, Kinder- und Jugendarbeit, Sport, Kultur, Inklusion, Umwelt- und Klimaschutz sowie Vereinsräume und Infrastruktur.
Gerade bei größeren Vorhaben lohnt sich dieser Vergleich. Ein Gesamtprojekt besteht schließlich häufig aus mehreren Bestandteilen, für die unterschiedliche Fördermöglichkeiten infrage kommen können.
Förderbedingungen immer im Detail prüfen
Bei der Suche nach Fördermitteln sollten Vereine jedoch nicht allein auf Förderhöhe und Projektbeschreibung achten.
Wichtige Unterschiede können beispielsweise bestehen bei:
- Antragsfristen
- notwendigen Eigenmitteln
- Mindest- oder Höchstfördersummen
- förderfähigen Ausgaben
- Projektlaufzeiten
- regionalen Voraussetzungen
- Beginn des Projekts
Besonders wichtig ist die Frage, ob ein Projekt bereits begonnen werden darf.
Bei vielen Förderprogrammen führt ein vorzeitiger Projektstart dazu, dass eine Förderung anschließend nicht mehr möglich ist.
Deshalb sollten Vereine vor Bestellungen, Vertragsabschlüssen oder größeren Ausgaben immer die Bedingungen der jeweiligen Förderstelle prüfen.
Wer steckt hinter der Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW?
Die Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW wurde geschaffen, um kleinere ehrenamtliche Projekte in Nordrhein-Westfalen gezielt zu unterstützen.
Hinter ihr steht eine gemeinnützige Gesellschaft aus dem Umfeld von WestLotto.
Die Förderung konzentriert sich bewusst auf einen Bereich, der bei vielen klassischen Förderprogrammen weniger stark berücksichtigt wird: kleinere Projekte mit einem überschaubaren Finanzierungsbedarf.
Mit Fördersummen zwischen 1.000 und 5.000 Euro richtet sich das Angebot damit insbesondere an Organisationen, die konkrete Ideen umsetzen möchten, ohne dafür umfangreiche Investitionsprogramme beantragen zu müssen.
Gleichzeitig soll der Zugang möglichst niedrigschwellig bleiben. Digitale Antragstellung und ein vereinfachter Projektabschluss sollen verhindern, dass ein großer Teil der verfügbaren Zeit bereits durch Verwaltungsaufgaben gebunden wird.
Was Vereine jetzt vorbereiten sollten
Bis zum Förderstart am 1. September 2026 können Vereinsvorstände bereits einige Vorarbeiten erledigen.
Zunächst sollte geprüft werden, welche geplanten Aktivitäten tatsächlich als eigenständiges neues Projekt beschrieben werden können.
Danach reichen zunächst einige grundlegende Fragen:
Was möchten wir verändern?
Wer profitiert von dem Projekt?
Wie stärkt das Vorhaben das Ehrenamt?
Welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Welche Kosten entstehen dabei?
Wer diese Fragen beantworten kann, verfügt bereits über einen guten Ausgangspunkt für den Förderantrag.
Parallel kann die Registrierung im Förderportal vorgenommen und geprüft werden, ob möglicherweise weitere Förderprogramme zum geplanten Vorhaben passen.
Neue Finanzierungsmöglichkeit für konkrete Vereinsprojekte
Die neue Förderung dürfte besonders für kleinere und mittlere Vereine interessant sein, die eine konkrete Idee umsetzen möchten, dafür aber bislang keine geeignete Finanzierung gefunden haben.
Der vergleichsweise überschaubare Förderrahmen zwischen 1.000 und 5.000 Euro passt zu zahlreichen Projekten des alltäglichen Vereinslebens.
Entscheidend wird sein, aus einer allgemeinen Idee ein klar beschriebenes Projekt mit erkennbarem Nutzen für das Ehrenamt zu entwickeln.
Vereine in Nordrhein-Westfalen sollten deshalb prüfen, welche geplanten Vorhaben zu den Förderzielen passen und die verbleibende Zeit bis zum 1. September für die Vorbereitung nutzen.