– Der Deutsche Reiseverband bewertet die EU-Einigung zur Pauschalreiserichtlinie überwiegend positiv.
– Reisemittler können weiterhin mehrere Einzelleistungen vermitteln, ohne automatisch zum haftenden Veranstalter zu werden.
– Verhindert wurden unter anderem eine kostenlose Stornierung bei Reisewarnungen und verpflichtende alternative Streitbeilegungsverfahren.
EU-Reform der Pauschalreiserichtlinie: Das sind die zentralen Ergebnisse
Die politische Arbeit hat sich gelohnt. Mit dieser Bewertung kommentiert der Deutsche Reiseverband (DRV) die Einigung im EU-Trilog zur Reform der Pauschalreiserichtlinie. „Die neue Richtlinie stärkt die Rechtssicherheit für Reiseveranstalter und -vermittler, schafft klare Abgrenzungen zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen und verhindert wesentliche bürokratische und finanzielle Belastungen“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. Der Verband sieht in dem vorliegenden Text einen wichtigen Erfolg für die rund drei Millionen Arbeitsplätze umfassende Tourismuswirtschaft (Stand: Pressemitteilung)*.
Ein zentraler Punkt der Einigung betrifft die Abgrenzung von Einzelleistungen. Reisemittler können weiterhin mehrere Einzelleistungen vermitteln, ohne automatisch zum Reiseveranstalter mit dessen umfassender Haftung zu werden. Diese Klarstellung war eine Kernforderung des DRV. Allerdings sind künftig strikte Informationspflichten vorgeschrieben. Wird der Kunde nicht darüber informiert, dass keine Pauschalreise vorliegt, und er bucht innerhalb von 24 Stunden nach seiner Zustimmung zur ersten Reiseleistung eine zweite Leistung, dann wird dies rechtlich ebenfalls als Pauschalreise gewertet (Stand: Pressemitteilung)*.
Besonders erfreulich aus Sicht der Branche ist, dass eine gefährliche Verschärfung verhindert wurde. Das EU-Parlament hatte vorgeschlagen, dass Kunden kostenlos von einer Reise zurücktreten können, wenn innerhalb von 28 Tagen vor Reiseantritt eine Reisewarnung für das Zielgebiet ausgesprochen wird. Dieser Passus fand keinen Eingang in die finale Einigung. Auch die Frist für die Reisepreiserstattung bleibt bei 14 Tagen (Stand: Pressemitteilung)*.
Der DRV sieht dennoch Punkte, die hinter den Erwartungen zurückbleiben. Weder flexiblere Rückerstattungsfristen in Krisenzeiten noch verpflichtende Gutscheinlösungen bei erheblichen Marktstörungen – beides zentrale Lehren aus der Pandemie – wurden in der Richtlinie verankert. „Trotz dieser Schwächen überwiegt das positive Gesamtbild. Die Einigung sorgt in vielen Bereichen für dringend benötigte Klarheit und Planungssicherheit“, so Loidl. Der finale Text muss noch vom EU-Parlament und dem Rat formell verabschiedet werden, was für Sitzungen Anfang des kommenden Jahres erwartet wird.
Die Reform der Pauschalreiserichtlinie: Eine Antwort auf die Pandemie
Die Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie ist kein isoliertes Gesetzesvorhaben. Sie ist eine direkte politische Reaktion auf die tiefgreifenden Erfahrungen der Reisewirtschaft und der Verbraucher während der COVID-19-Pandemie. Die Krise legte Schwachstellen im bestehenden Regelwerk offen und zeigte den dringenden Bedarf für mehr Klarheit und Krisenfestigkeit. Die Europäische Kommission begründete ihren Reformvorschlag explizit mit den Lehren aus dieser Zeit*.
Pandemie als Auslöser
Die Pandemie führte zu erheblichen Herausforderungen in der Reisewirtschaft*.
Politische Reaktionen und Positionen
Die Bundesregierung unterstützte das übergeordnete Ziel der Reform, den Verbraucherschutz zu stärken und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten*. Die politische Einigung im Trilogverfahren zwischen Kommission, Parlament und Rat wurde schließlich erzielt und von der Europäischen Kommission begrüßt*. Das Ergebnis spiegelt einen Kompromiss wider, der zentrale betriebswirtschaftliche Belange der Anbieter berücksichtigt, ohne die Rechte der Reisenden auszuhöhlen*.
Praktische Konsequenzen der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie
Die Einigung im EU-Trilog bringt für Reiseveranstalter, Vermittler und Reisende konkrete Veränderungen mit sich. Sie definiert klarer, wann eine Buchung als Pauschalreise gilt, und führt neue Pflichten ein. Diese Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die tägliche Geschäftspraxis und bergen vor allem für kleinere Anbieter organisatorische und finanzielle Herausforderungen.
Änderungen für Vermittler und Veranstalter
Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die Abgrenzung von Einzelleistungen und Pauschalreisen. Die bisherige Kategorie der „verbundenen Reiseleistung“ wurde abgeschafft.* Diese Regelung diente bisher dazu, bei der Bündelung von Einzelleistungen nicht automatisch als Reiseveranstalter zu haften. Ihr Wegfall erfordert eine strengere Handhabung.
Gleichzeitig wird die sogenannte Click-Through-Definition ausgeweitet.* Künftig liegt eine solche Buchung bereits vor, wenn der erste Anbieter ein einziges personenbezogenes Datenelement des Kunden – etwa den Namen – innerhalb von 24 Stunden an einen anderen Anbieter weiterleitet. Bislang waren dafür drei additive Daten wie Name, E-Mail und Zahlungsdetails nötig.* Diese Änderung soll für mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen Online-Portalen und dem stationären Reisevertrieb sorgen.
Für Reiseveranstalter verschärfen sich zudem die Informationspflichten. Sie müssen Kunden systematisch über Einreise- und Gesundheitsbestimmungen informieren. Zudem wird für sie ein verpflichtendes Beschwerdemanagement-System eingeführt.* Positiv aus Sicht der Reisebüros ist, dass diese Pflicht nicht für Reisemittler gilt, was einen erheblichen administrativen Aufwand verhindert.
Kosten- und Organisationsrisiken für KMU
Die neuen Vorgaben bedeuten für viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Anbieter (KMU), zusätzlichen Aufwand. Branchenanalysen verweisen auf potenzielle Belastungen (Stand: Dezember 2025). Die Hauptkostenrisiken liegen in:
- Der Einrichtung und dem Betrieb des verpflichtenden Beschwerdemanagements für Veranstalter.
- Dem administrativen Aufwand zur Erfüllung der erweiterten Informationspflichten.
- Der notwendigen Anpassung von Buchungsprozessen und IT-Systemen an die neuen Definitionen, etwa für Click-Through-Vorgänge.
Während größere Unternehmen diese Aufgaben oft intern bewältigen können, stellen sie für KMU eine spürbare organisatorische und finanzielle Hürde dar. Die Einigung verhindert zwar noch weitaus größere Bürokratielasten, dennoch bleibt für viele Anbieter ein erheblicher Implementierungsaufwand.
Einigung mit geteiltem Echo: Lob für Klarheit, Warnungen vor Belastung
Die politische Einigung zur Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie Ende 2025 stieß auf ein gespaltenes Echo. Während die Europäische Kommission das Ergebnis begrüßte, äußerten wichtige Wirtschaftsvertreter aus der Tourismusbranche deutliche Bedenken. Die unterschiedlichen Perspektiven spiegeln die grundsätzliche Spannung zwischen dem Ziel nach mehr Verbraucherrechten und der Sorge vor zusätzlichen administrativen und finanziellen Lasten für die Unternehmen wider.
Die Europäische Kommission bewertete die Einigung vom 3. Dezember 2025 als Stärkung der Rechte für Reisende und als Gewinn an Rechtssicherheit für die Anbieter*. Aus Sicht der Kommission schafft der Kompromiss einen ausgewogenen Rahmen, der Verbraucher besser schützt und gleichzeitig klare Regeln für die Wirtschaft definiert.
Demgegenüber hatten führende Tourismusverbände bereits im Vorfeld der Entscheidung vor erheblichen wirtschaftlichen Risiken gewarnt. In einer Stellungnahme vom 11. September 2025 wiesen sie darauf hin, dass Teile der geplanten Reform zu erheblichen Belastungen für die gesamte Reisewirtschaft führen könnten*. Die Verbände sahen insbesondere in verschärften Informationspflichten und einer möglichen Ausweitung der Haftung eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit vieler, vor allem kleinerer Unternehmen.
Lob der Kommission vs. Warnungen der Branche
Auch nach Bekanntwerden des finalen Verhandlungsergebnisses blieben die Stimmen geteilt. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) wertete die Einigung vom 4. Dezember 2025 zwar als Erfolg intensiver Lobbyarbeit, die schlimmere Verschärfungen verhindert habe*. Gleichzeitig warnte sie vor den Gefahren einer nationalen Überregulierung bei der Umsetzung. Der Mitgliedstaaten-Spielraum ist begrenzt, um die Wettbewerbsfähigkeit nicht weiter zu belasten*.
Eine differenzierte Einschätzung lieferte der Verband unabhängiger Reisebüropartner (VUSR) ebenfalls am 4. Dezember 2025. Der Verband begrüßte ausdrücklich die im Kompromiss verankerte klare Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und der Vermittlung mehrerer Einzelleistungen*. Diese Klarstellung war eine zentrale Forderung der Reisevermittler, um nicht ungewollt in die Haftung eines Reiseveranstalters zu geraten. Allerdings sieht der VUSR in der konkreten Ausgestaltung der neuen Informationspflichten für solche Einzelleistungen weiterhin offene Fragen und potenzielle Fallstricke für die praktische Umsetzung im Reisebüroalltag.
Die Debatte zeigt den typischen Interessenkonflikt bei EU-Verbraucherschutzrichtlinien: Auf der einen Seite steht das legitime Ziel, Rechtssicherheit und Verbraucherrechte zu stärken. Auf der anderen Seite fürchten Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Betriebe, einen wachsenden Berg an Regulierung, der ihre Agilität einschränkt und Kosten erhöht. Die endgültige Bewertung der Reform wird maßgeblich davon abhängen, wie die neuen Vorgaben in den kommenden zwei Jahren in nationales Recht übertragen werden.
Die nächsten Schritte: Umsetzung in nationales Recht
Die politische Einigung auf europäischer Ebene ist geschafft. Nun beginnt die Phase der nationalen Umsetzung. Für die Mitgliedstaaten, also auch für Deutschland, gilt ein klarer Zeitrahmen: Sie erhalten etwa zwei Jahre plus eine Übergangsfrist, um die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen (Stand: 04.12.2025)*. In dieser Zeit müssen die konkreten Gesetzestexte erarbeitet und verabschiedet werden.
Die EU-Kommission erwartet, dass die Einigung für kleine und mittlere Unternehmen in der Reisebranche bessere Planbarkeit schafft (Stand: 03.12.2025)*. Da die reformierte Richtlinie als Vollharmonisierung konzipiert ist, bleibt den nationalen Gesetzgebern nur ein äußerst geringer Spielraum für eigene, abweichende Regelungen. Dies dient dem erklärten Ziel, in der gesamten EU einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Rechtsunsicherheit zu minimieren.
Zeitplan und nationale Umsetzung
Die Überwachung und Koordination dieses Prozesses obliegt primär den zuständigen Ministerien auf nationaler Ebene, in Deutschland voraussichtlich dem Bundesministerium der Justiz in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium. Verbände wie der Deutsche Reiseverband (DRV) werden den Umsetzungsprozess kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass der erreichte Kompromiss nicht durch nationale Zusatzregelungen aufgeweicht wird.
Für Reisende und Unternehmen bedeutet dieser Ausblick: Die neuen, klaren Regeln werden nicht sofort wirksam. Bis die nationalen Gesetze in Kraft treten, gilt weiterhin die aktuelle Rechtslage. Die kommenden Monate sind daher eine Phase der Vorbereitung, in der sich die Branche auf die künftigen Informationspflichten und veränderten Abgrenzungen einstellen kann.
Die nachfolgenden Informationen und Einschätzungen beruhen auf einer Pressemitteilung des Deutschen Reiseverbands (DRV).
Weiterführende Quellen:
- „Die EU-Kommission begründet ihren Reformvorschlag zur Pauschalreiserichtlinie damit, dass die COVID‑19‑Pandemie erhebliche Lücken bei Erstattungspflichten, Informationspflichten und Krisenfestigkeit offengelegt hat (Stand: 29.11.2023).“ – Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu
- „Ein gemeinsames Positionspapier von rund einem Dutzend deutscher Tourismusverbände warnte am 11.09.2025 vor erheblichen wirtschaftlichen Risiken der geplanten Reform und forderte die Bundesregierung zur Entschärfung im Trilog auf.“ – Quelle: https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/reisevertrieb/news/datum/2025/09/22/pauschalreiserichtlinie-verbaende-warnen-vor-risiken-fuer-reisewirtschaft
- „Die Bundesregierung bezeichnete in einer Antwort vom 26.09.2025 den Schutz von Pauschalreisenden in Krisen als primäres Ziel der Reform und setzt sich zugleich für praxistaugliche, unverhältnismäßige Belastungen vermeidende Lösungen ein.“ – Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/022/2102276.pdf
- „Die Wirtschaftskammer Österreich bewertete am 04.12.2025 die Trilog-Einigung als Ergebnis intensiver Lobbyarbeit der Reisebürobranche und warnte vor zusätzlicher nationaler Überregulierung bei der Umsetzung.“ – Quelle: https://www.wko.at/oe/oesterreich/wkoe-kadanka-pauschalreiserichtlinie
- „Ein Branchenbeitrag vom 03.12.2025 berichtet, dass die neuen EU-Regeln eine Pflicht für Reiseveranstalter zur Einrichtung eines systematischen Beschwerdemanagements und verbreiterte Informationspflichten vorsehen, was kleinere Unternehmen organisatorisch und finanziell belasten könnte.“ – Quelle: https://abouttravel.ch/reisebranche/eu-erzielt-einigung-zur-neuen-pauschalreiserichtlinie
- „Die Europäische Kommission begrüßte am 03.12.2025 die politische Einigung als Stärkung der Rechte von Reisenden in Krisensituationen und als Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen, mit besonderem Fokus auf klare Informationspflichten und bessere Planbarkeit für KMU.“ – Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/mehr-rechte-fur-reisende-politische-einigung-zur-pauschalreiserichtlinie-2025-12-03_de
- „Ein Überblicksartikel vom 04.12.2025 zeigt, dass der Verband unabhängiger Reisebüropartner (VUSR) die klare Abgrenzung der Pauschalreise und die Vermittlung von Einzelleistungen begrüßt, jedoch offene Fragen zur Umsetzung der Haftungsregelungen und nationaler Ausgestaltung bestehen.“ – Quelle: https://www.reisevor9.de/inside/wie-verbaende-die-reform-der-pauschalreiserichtlinie-werten
- „Ein Branchenbericht vom 02.12.2025 bestätigt die Abschaffung der Kategorie ‚verbundene Reiseleistungen‘ zugunsten einer klaren Unterscheidung zwischen Pauschalreise und Einzelleistungen, was Vermittlern weiterhin ermöglicht, mehrere Einzelleistungen mit Informationspflichten anzubieten.“ – Quelle: https://www.tip-online.at/news/58884/pauschalreiserichtlinie-trilog-bringt-einigung
- „Der gleiche Bericht vom 02.12.2025 beschreibt eine Erweiterung der Definition von Click-Through-Buchungen, sodass bereits die Weitergabe eines einzelnen personenbezogenen Datenelements innerhalb von 24 Stunden eine Pauschalreise begründet.“ – Quelle: https://www.tip-online.at/news/58884/pauschalreiserichtlinie-trilog-bringt-einigung
- „Mehrere Branchenanalysen vom Dezember 2025 weisen darauf hin, dass erweiterte Informationspflichten und die Pflicht zu Beschwerdemanagement insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen vor zusätzliche Kosten und administrativen Aufwand stellen, während nationaler Gestaltungsspielraum bei Sanktionen und Anzahlungsregeln verbliebe.“ – Quellen: https://www.tip-online.at/news/58884/pauschalreiserichtlinie-trilog-bringt-einigung; https://abouttravel.ch/reisebranche/eu-erzielt-einigung-zur-neuen-pauschalreiserichtlinie
- „Ein Überblicksbeitrag vom 04.12.2025 erläutert, dass Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Richtlinie einen Zeitraum von ca. zwei Jahren plus Übergangsfrist erhalten und die nationalen Branchenverbände die Umsetzung kritisch begleiten wollen, um zusätzliche Belastungen zu begrenzen.“ – Quelle: https://www.reisevor9.de/inside/wie-verbaende-die-reform-der-pauschalreiserichtlinie-werten