Für Kleidung, Schuhe und Heimtextilien könnte bald mehr gelten als nur die Verantwortung für Herstellung und Verkauf. Mit der geplanten erweiterten Herstellerverantwortung rückt auch die spätere Entsorgung in den Kosten- und Pflichtenbereich der Unternehmen.
Genau darauf reagieren der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. und der Handelsverband Deutschland (HDE) mit einem neuen Bündnis. In Berlin haben sie die „Allianz für textile Kreisläufe“ gegründet und laden weitere Unternehmen, Institutionen und Akteure entlang der textilen Wertschöpfungskette zur Mitarbeit ein.
Was die Allianz erreichen will
Unter dem Leitmotiv „Kreislauf braucht Zusammenarbeit“ will die Allianz die Ausgestaltung der sogenannten Erweiterten Herstellerverantwortung mit beeinflussen. EPR steht für ein System, in dem Hersteller nicht nur Produkte auf den Markt bringen, sondern auch für Sammlung, Rücknahme und Entsorgung mitzahlen.
Die Verbände fordern dafür eine praxisnahe, effiziente und unbürokratische Umsetzung. Gemeint ist damit: Die Regeln sollen verständlich sein, im Alltag funktionieren und für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten. Für Unternehmen ist das relevant, weil spätere Gebühren, Zuständigkeiten und Kontrollpflichten schon früh eine Rolle spielen.
„Wer Produkte auf den europäischen Markt bringt, muss gleichermaßen Verantwortung übernehmen“, sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE).
Aus Sicht des Handels ist vor allem wichtig, dass sich die Lasten nicht auf einzelne Anbieter verlagern. Der HDE warnt davor, dass deutsche und europäische Unternehmen die Kosten und Pflichten eines EPR-Systems tragen, während internationale Plattformen oder Anbieter aus Drittstaaten ausgenommen bleiben.
Wie die geplante Textil-EPR aussehen soll
Nach den vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Eckpunkten arbeitet die Bundesregierung an einem deutschen Textilgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2025/1892. Die nationale Überführung soll bis 17. Juni 2027 erfolgen. Das Vorhaben ist damit noch nicht beschlossen, politisch aber bereits klar auf den Weg gebracht.
Der vorgesehene Anwendungsbereich soll sich eins zu eins an der EU-Vorgabe orientieren und Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien sowie Schuhe umfassen. Als „Hersteller“ gelten dabei nicht nur Produzenten, sondern auch Importeure und Vertreiber. Anbieter ohne Sitz in Deutschland sollen einen Bevollmächtigten benennen müssen. Online-Plattformen und Fulfilment-Dienstleister, also Logistikunternehmen, die Lagerung und Versand für Händler übernehmen, sollen die Registrierung prüfen.
Die Finanzierung soll mengenbasiert und ökomoduliert erfolgen. Das bedeutet: Die Beiträge sollen sich an der Menge orientieren und zusätzlich nach ökologischen Kriterien gestaffelt werden. Genannt werden dabei unter anderem Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recycelbarkeit. Vorgesehen sind außerdem zugelassene Herstellerverantwortungs-Organisationen, bestehende Sammelstrukturen und ein flächendeckendes Rücknahmesystem.
Warum die Frage der Fairness umstritten ist
Für Handel und Hersteller geht es nicht nur um zusätzliche Kosten, sondern auch um die Frage, wer die Regeln später tatsächlich kontrolliert. Gerade bei internationalen Direktvertriebs- und Plattformmodellen ist das ein kritischer Punkt, weil Waren oft grenzüberschreitend verkauft werden und Zuständigkeiten im Inland schwerer durchzusetzen sind.
Die Allianz verweist deshalb auf faire Wettbewerbsbedingungen. Aus ihrer Sicht darf ein EPR-System nicht so gebaut sein, dass einzelne Marktteilnehmer die Verantwortung tragen, während andere sich entziehen können. Ob diese Sorge in der Praxis greift, hängt davon ab, wie streng Registrierungspflichten kontrolliert und wie zuverlässig Verstöße verfolgt werden.
Offen bleibt außerdem, wie gut bestehende Sammelstrukturen in ein künftiges System eingebunden werden. Schon jetzt zeigt sich: Nicht die Grundidee des Systems ist der eigentliche Streitpunkt, sondern die konkrete Umsetzung. Genau dort entscheidet sich, ob aus der politischen Ankündigung ein belastbares Verfahren wird oder zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.
Als Orientierung verweist die Debatte auch auf das Verpackungsrecht. Dort ist für Hersteller ohne Niederlassung im Inland bereits ein Bevollmächtigter vorgesehen. Ob ein ähnlicher Vollzugsansatz bei Textilien ausreicht, ist jedoch noch offen.
Jetzt entscheidet die praktische Umsetzung
Die Allianz für textile Kreisläufe ist vor allem ein Versuch, die noch offene Ausgestaltung des Systems mitzugestalten. Für die Branche steht dabei einiges auf dem Spiel: Das künftige Modell soll ökologische Ziele erreichen, wirtschaftlich tragfähig bleiben und zugleich im Wettbewerb mit internationalen Anbietern funktionieren.
Solange das deutsche Textilgesetz noch in Vorbereitung ist, bleibt Spielraum für Änderungen. Für Unternehmen ist deshalb nicht nur wichtig, dass es überhaupt Regeln gibt, sondern auch, wie klar sie formuliert und wie konsequent sie durchgesetzt werden.
Ob die Allianz am Ende zu mehr Praxisnähe führt, zeigt sich erst, wenn die Details feststehen. Erst dann wird sichtbar, ob die neue Verantwortung im Alltag tatsächlich für mehr Kreislaufwirtschaft sorgt oder vor allem neue Pflichten schafft.
Quellen
- Gründungsaufruf der „Allianz für textile Kreisläufe“
- Eckpunkte des Bundesumweltministeriums zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
- Verpackungsgesetz: Bevollmächtigte für Hersteller ohne Niederlassung im Inland