Wer über die Stromrechnung spricht, landet schnell bei einer Grundsatzfrage: Wie viel soll in Brüssel entschieden werden, und was bleibt besser in nationaler Verantwortung? Genau an dieser Stelle entzündet sich eine neue Debatte um Netzentgelte, Smart Meter und die Energiebesteuerung.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt vor einem EU-Gesetzesvorschlag, der nach seiner Darstellung tief in nationale Regulierungsstrukturen eingreifen könnte. Für Haushalte, Unternehmen und Netzbetreiber geht es damit nicht nur um Technik, sondern auch um die künftigen Regeln hinter der Stromrechnung.
Warum die Zuständigkeit selbst zum Thema wird
Ausgelöst wurde die Debatte durch eine EU-Roadmap vom 3. Juni 2026, in der die Kommission einen Legislativvorschlag zu „zukunftssicheren Stromrechnungen“ angekündigt hatte. Nach den bisher vorliegenden Informationen soll es dabei unter anderem um Netzentgelte, Smart Meter und die Besteuerung von Energie gehen.
Der BDEW reagiert darauf mit einer klaren Forderung: Die Ausgestaltung der Netzentgelte solle weiterhin maßgeblich bei den Mitgliedstaaten liegen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, begründet das mit den unterschiedlichen Voraussetzungen in Europa: Netzstrukturen, Digitalisierungsgrad, Nutzergruppen sowie der Bedarf an Netzausbau und Investitionen seien nicht überall gleich.
Für Deutschland verweist der Verband auf die Bundesnetzagentur, die lokale Marktbedingungen nach seiner Auffassung am besten beurteilen könne. Die Bundesnetzagentur ist die deutsche Regulierungsbehörde für den Energiemarkt. Ob die EU-Kommission diesen Spielraum tatsächlich enger ziehen will, ist allerdings noch offen, denn der konkrete Gesetzestext lag nach den vorliegenden Angaben noch nicht vor.
ACER, AgNes und der nationale Spielraum
Besonders kritisch sieht der Verband die geplante EU-weite Harmonisierung von Effizienzvergleichen mithilfe von Benchmarks der EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, kurz ACER. ACER koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Regulierer in der EU. Der BDEW befürchtet, dass die Agentur damit stärker in eine regulierende Rolle rücken könnte.
Diese Sorge trifft auf eine Phase, in der auch in Deutschland selbst an der Netzentgelt-Systematik gearbeitet wird. Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 das Verfahren AgNes angestoßen. Das steht für die Neugestaltung der Netzentgeltsystematik und soll nach Angaben der Behörde in einem mehrjährigen Prozess bis 2029 laufen.
Hier zeigt sich ein wichtiger Unterschied in den Zeithorizonten: Während die EU-Kommission erst einen Vorschlag vorbereitet, läuft die nationale Reform in Deutschland bereits an. Für Unternehmen und Netzbetreiber bedeutet das, dass zwei Ebenen parallel an Regeln arbeiten, die sich am Ende gegenseitig beeinflussen können.
Was Smart Meter und Stromsteuer im Alltag bedeuten
Ein zweiter Streitpunkt ist der Ausbau digitaler Stromzähler, der sogenannten Smart Meter. Damit sind intelligente Messsysteme gemeint, die Stromverbrauch und -erzeugung digital erfassen und die Daten besser nutzbar machen sollen. Der BDEW hält einen beschleunigten und bedarfsgerechten Rollout zwar für notwendig, lehnt aber starre EU-Quoten ab.
Nach Ansicht des Verbands würde Deutschland mit einem zu engen EU-Rahmen an Flexibilität verlieren. Der Verband verweist darauf, dass Deutschland bewusst einen anspruchsvollen Weg gewählt habe, bei dem Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz und Steuerbarkeit zusammen gedacht würden. Auch die geplante Abschaffung der nationalen Kosten-Nutzen-Analyse lehnt der BDEW ab. Eine solche Analyse soll helfen zu prüfen, ob der Aufwand einer Maßnahme im Verhältnis zum erwarteten Nutzen steht.
Beim Thema Stromsteuer geht es dem Verband vor allem um die Frage, ob Strom steuerlich stärker belastet wird als Erdgas. Der BDEW fordert, die Stromsteuer in Deutschland auf das europäische Mindestmaß zu senken. Das sei nach seiner Sicht auch wichtig, um die Elektrifizierung zu unterstützen. Gemeint ist damit, dass mehr Prozesse etwa in Industrie, Wärme oder Verkehr auf Strom umgestellt werden.
Ein Beispiel, das der Verband nennt, sind Entgeltbefreiungen für Elektrolyseure. Solche Anlagen spalten Wasser mithilfe von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff auf. Gerade im Wasserstoffhochlauf, also in der frühen Marktentwicklung von Wasserstoff, könnten solche Regeln aus Sicht des BDEW entscheidend sein.
Der Streit ist erst mit dem Entwurf entschieden
Für die Einordnung bleibt ein zentraler Punkt entscheidend: Aus den bislang bekannten Angaben geht nicht hervor, wie weit die EU-Kommission tatsächlich gehen will. Offen ist, ob es verbindliche Quoten, neue Vorgaben für Netzentgelte und Smart Meter oder eher koordinierende Elemente geben wird.
Interessant ist dabei auch der Blick auf die EU-Roadmap vom 3. Juni. Dort wird ACER vor allem als koordinierende Instanz beschrieben; die Festlegung bestimmter Indikatoren bleibt den nationalen Regulierern vorbehalten. Das passt nicht vollständig zu der Sorge des BDEW, ACER könnte zum EU-weiten Regulierer werden. Ob diese Befürchtung durch den späteren Entwurf bestätigt wird, lässt sich erst sagen, wenn der Text veröffentlicht ist.
Der Verband fordert die Bundesregierung deshalb auf, sich in Brüssel für nationale Spielräume einzusetzen. Für Leserinnen und Leser heißt das vor allem: Die Stromrechnung wird nicht nur durch Preise und Verbrauch bestimmt, sondern auch durch politische Entscheidungen über Zuständigkeiten. Was am Ende gilt, entscheidet sich erst im Zusammenspiel von EU-Kommission, Mitgliedstaaten und nationalen Regulierern.
Quellen
- BDEW-Presseinformation vom 16.07.2026
- EU-Roadmap „future-proof electricity bills“ vom 03.06.2026
- Bundesnetzagentur zu AgNes vom 27.05.2026
- ACER/CEER zur Entwicklung des Smart-Meter-Rollouts vom 13.07.2026