– Bundesregierung plant 6,5 Milliarden Euro Zuschuss für Netzentgelte 2026
– Zuschuss senkt Netzentgelte, Entlastung variiert regional und nach Kundengruppe
– BDEW fordert frühzeitige und mehrjährige Planung für Investitionssicherheit
6,5 Milliarden Euro für niedrigere Strompreise
Die Bundesregierung plant einen milliardenschweren Zuschuss zu den Netzentgelten, der Verbraucher und Unternehmen ab 2026 entlasten soll. Anlässlich einer Anhörung im Deutschen Bundestag am 3. November 2025 begrüßt der BDEW den geplanten Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro (Stand: 03. Nov. 2025, Presseinformation BDEW)*, fordert aber zugleich mehr Planungssicherheit.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont in ihrer Stellungnahme: „Es ist richtig, dass die Bundesregierung beschlossen hat, über eine Dämpfung der Netzentgelte die Strompreise zu senken. Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie zu erhalten und zu stärken, ist dieser Zuschuss wichtig.“ Sie fordert eine langfristige Perspektive: „Um Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen zu gewährleisten, sollte der Zuschuss direkt für mehrere Jahre verbindlich eingeplant werden.“
Allerdings weist Andreae auch auf Grenzen der Maßnahme hin: „Eine gleichmäßige Entlastung aller Stromkundinnen und Stromkunden kann der Zuschuss nicht gewährleisten.“ Die konkrete Entlastung für einzelne Haushalte oder Unternehmen variiert regional stark, abhängig von der lokalen Netzstruktur und Kundenverteilung.
Kritisch sieht der BDEW den späten Zeitpunkt der Entscheidung. Die Netzbetreiber und Energieversorger stehen nun unter erheblichem Zeitdruck, um die komplexen Berechnungen der Netzentgelte fristgerecht umzusetzen.*
Wie der Zuschuss die Netzentgelte beeinflusst
Der geplante Zuschuss der Bundesregierung zu den Übertragungsnetzentgelten wirkt direkt auf die Strompreisberechnung ein. Diese Entlastung setzt an einer zentralen Stellschraube an: den Netzentgelten, die etwa ein Viertel des Strompreises für Privathaushalte ausmachen und für Industrieunternehmen noch bedeutender sind.
Wie sich Übertragungsnetzentgelte zusammensetzen
Übertragungsnetzentgelte decken die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der überregionalen Stromautobahnen. Sie werden von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern berechnet und an alle Stromkunden weitergegeben. Die Höhe variiert jährlich und hängt von Faktoren wie Investitionen in Netzausbau, Stromhandelsvolumina und gesetzlichen Umlagen ab. Der Zuschuss wirkt hier wie ein direkter Kostenpuffer: Statt die vollen Netzkosten auf die Verbraucher umzulegen, übernimmt der Staat einen Teil.
Vorläufige Werte für 2026: Vorher → Nachher
Aktuelle Berechnungen zeigen das konkrete Ausmaß der Entlastung. TransnetBW gab Anfang Oktober 2025 vorläufige Netzentgelte für das kommende Jahr bekannt: Ohne Zuschuss lägen sie bei 6,65 Cent pro Kilowattstunde, mit Zuschuss sinken sie auf 2,86 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht einer Reduktion um 57 %.
| Jahr | Vorher (ct/kWh) | Nachher (ct/kWh) | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 2026 | 6,65 | 2,86 | -57 % |
Diese massive Absenkung ist Teil eines umfassenden Entlastungspakets.
Allerdings wirkt sich die Entlastung regional unterschiedlich aus. Die tatsächliche Wirkung auf Endkunden kann von der regionalen Netzstruktur und der Kundenverteilung abhängen. In Regionen mit hohem Industrieanteil oder besonderen Netzanforderungen kann die prozentuale Entlastung daher von den bundesweiten Durchschnittswerten abweichen.
Wer profitiert wirklich von der Netzentgelt-Entlastung?
Die geplante Senkung der Übertragungsnetzentgelte trifft auf unterschiedliche Wirtschaftsbereiche und Haushaltstypen mit sehr unterschiedlicher Wirkung. Während einige Gruppen spürbar entlastet werden, bleiben bei anderen die Effekte marginal oder regional stark variierend.
Unterschiedliche Effekte für Haushalte, Mittelstand und Industrie
Laut Verband kommunaler Unternehmen entlastet der Bundeszuschuss vor allem stromintensive Industriebetriebe (Stand: 22.08.2025). Mittelständische Unternehmen und Privathaushalte profitieren dagegen regional unterschiedlich und oft nur in geringem Umfang. Diese ungleiche Verteilung führt zu kontroversen Diskussionen über die soziale Ausgewogenheit der Maßnahme.
Stimmen von Verbänden und Bundesrat
Der Bundesrat fordert eine Verlängerung des Zuschusses über das Jahr 2026 hinaus und eine Mindestentlastung von fünf Cent pro Kilowattstunde (Stand: 30.10.2025). Diese Forderung unterstreicht die Bedeutung langfristiger Planungssicherheit für Verbraucher und Unternehmen.
Die Positionen der beteiligten Akteure lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- VKU: Kritisiert ungleiche Verteilung zugunsten der Industrie
- Bundesrat: Fordert Verlängerung und Mindestentlastung von 5 Cent/kWh
- Privathaushalte: Profitieren regional unterschiedlich, oft weniger als erhofft
- Mittelstand: Erhält nur teilweise wirksame Entlastung
- Industrie: Stromintensive Betriebe als Hauptprofiteure
Die unterschiedlichen Einschätzungen zeigen, dass trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Netzentgelt-Senkung weiterhin Klärungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung und Verteilung der Entlastungswirkung besteht.
Planungssicherheit statt kurzfristiger Lösungen
Die aktuelle Debatte um den Netzentgeltzuschuss zeigt deutlich: Die Politik steht vor der grundsätzlichen Entscheidung zwischen kurzfristiger Entlastung und langfristiger Kalkulationssicherheit. Während der Bundestag über einen Zuschuss für 2026 berät, mehren sich die Stimmen für eine über das kommende Jahr hinausreichende Lösung.
Debatte um Verlängerung und Mehrjahres-Planung
Der Bundesrat positionierte sich bereits im Oktober 2025 klar für eine Verlängerung der Entlastung über 2026 hinaus. Diese Forderung unterstreicht die wachsende Erkenntnis, dass Ein-Jahres-Lösungen weder Netzbetreibern noch Energieversorgern die notwendige Planungsgrundlage bieten. Die späte Festlegung des Zuschusses für 2026 hat bereits zu erheblichem zusätzlichem Aufwand bei den beteiligten Unternehmen geführt – ein Problem, das sich bei jährlichen Neuverhandlungen wiederholen würde.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) brachte im August 2025 eine weitere Dimension in die Diskussion: Die Forderung nach einer Ausweitung der Zuschüsse auf netzbezogene Umlagen. Diese Position zeigt, dass die Entlastungswirkung differenzierter betrachtet werden muss, als es die pauschale Senkung der Übertragungsnetzentgelte bisher leistet.
Handlungsoptionen für Politik und Netzbetreiber
Die politischen Entscheidungsträger haben mehrere Optionen: Die einfachste Lösung wäre die Verlängerung des Ein-Jahres-Zuschusses – sie brächte jedoch erneut Unsicherheit für die Folgejahre. Die nachhaltigere Variante wäre ein Mehrjahreszuschuss, wie ihn Energieverbände fordern. Dieser würde Netzbetreibern und Versorgern ermöglichen, ihre Kalkulationen auf einer verlässlichen Basis aufzustellen und Investitionsentscheidungen langfristig zu planen.
Sollte der Zuschuss dagegen nach 2026 auslaufen, stehen Energieversorger und Netzbetreiber vor erheblichen Herausforderungen. Die dann notwendige Rückkehr zu höheren Netzentgelten würde nicht nur die Strompreise wieder ansteigen lassen, sondern auch die Kalkulationsunsicherheit erhöhen – ein Risiko für Investitionen in die Energiewende.
Die eigentliche Frage lautet daher nicht ob, sondern wie die Entlastung fortgeführt wird: als kurzfristiges Instrument oder als beständiger Rahmen für eine bezahlbare Energieversorgung. Die Entscheidung, die in den kommenden Monaten fällt, wird maßgeblich beeinflussen, wie planbar und kalkulierbar die Energiekosten für Verbraucher und Wirtschaft in den nächsten Jahren bleiben.
- (Stand: November 2025)
Die nachfolgenden Informationen und Aussagen basieren auf einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).
Weiterführende Quellen:
- „Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) weist darauf hin, dass der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten vor allem stromintensive Industriebetriebe entlastet, während mittelständische Unternehmen und Privathaushalte regional unterschiedlich und oft kaum profitieren. Eine Ausweitung der Zuschüsse auf netzbezogene Umlagen wird gefordert (Stand: 22.08.2025).“ – Quelle: https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/bundeszuschuesse-fuer-uebertragungsnetzentgelte-vku-fordert-wirksame-entlastung-auch-fuer-mittelstand-und-privathaushalte/
- „Der Bundesrat fordert eine Verlängerung des Zuschusses über 2026 hinaus und mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde Entlastung, da die aktuelle Ein-Jahres-Begrenzung keine Planungssicherheit schafft, während die Bundesregierung die weitere Wirkung abwarten möchte (Stand: 30.10.2025).“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-pa-wirtschaft-montag-1117626
- „Die vorläufigen Netzentgelte für 2026 sinken durch den Zuschuss um 57 % von 6,65 auf 2,86 ct/kWh, wobei regionale Unterschiede bestehen, da die Wirkung auf Endkunden zusätzlich von den Charakteristika des jeweiligen Verteilnetzes abhängt (Stand: 01.10.2025).“ – Quelle: https://www.transnetbw.de/de/newsroom/pressemitteilungen/vorlaeufige-netzentgelte-fuer-2026
- „Der Bundeszuschuss führt zu einer Absenkung der Übertragungsnetzentgelte 2026 auf 2,86 ct/kWh, was Haushalte mit 3.500 kWh/Jahr um etwa 130 € jährlich entlastet, Industriekunden profitieren teils deutlich stärker; die tatsächliche Endkundenentlastung variiert regional stark (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://www.windbranche.de/news/nachrichten/artikel-39354-strompreise-bundeszuschuss-senkt-uebertragungsnetzentgelte-2026-um-mehr-als-die-haelfte-erdkabel-und-netzausbau-bleiben-kostentreiber
- „Die Bundesregierung plant eine Gesamtentlastung für Haushalte und Unternehmen durch Netzentgelt- und Stromsteuermaßnahmen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro für 2026; für Haushalte mit 3.500 kWh/Jahr wird eine Entlastung von etwa 100 € erwartet, die Stromsteuer soll in bestimmten Branchen auf dem EU-Mindeststeuersatz verbleiben (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/niedrigere-netzentgelte-2382396
- „Die Senkung der Übertragungsnetzentgelte 2026 beeinflusst die Stromkosten deutschlandweit, jedoch bleiben aufgrund regional unterschiedlicher Verteilnetzentgelte spürbare Unterschiede in der Endkundenentlastung bestehen (Stand: 31.10.2025).“ – Quelle: https://www.solarserver.de/2025/10/31/netzentgelte-2026-senken-stromkosten-mit-regionalen-unterschieden/


9 Antworten
‚Ich finde den Ansatz gut, aber ich bin skeptisch über die Umsetzung und ob alle davon profitieren werden. Was denkt ihr darüber?
Ich bin auch skeptisch! Die Industrie scheint viel mehr zu profitieren als wir Privathaushalte.
‚Ne Senkung um 57% klingt super! Aber ich frage mich, wie lange das wirklich hält? Müssen wir uns nicht auf zukünftige Preiserhöhungen vorbereiten?
‚Ne gute Frage! Langfristige Planung wäre wirklich wichtig. Es wäre schade, wenn wir nach einem Jahr wieder in der gleichen Situation sind.
Ich hoffe echt, dass dieser Zuschuss uns allen hilft! Aber was ist mit denjenigen, die in Regionen leben, wo der Nutzen gering ist? Ist das fair?
Das sollte auf jeden Fall berücksichtigt werden. Vielleicht braucht es eine gerechtere Verteilung der Mittel?
Ich finde es wirklich wichtig, dass die Bundesregierung plant, 6,5 Milliarden Euro für die Netzentgelte bereitzustellen. Aber wie wird das die Haushalte konkret entlasten? Gibt es da schon genauere Zahlen?
Das ist eine gute Frage! Ich habe gehört, dass die Entlastung regional sehr unterschiedlich ausfallen kann. Einige werden mehr profitieren als andere.
Ja, das stimmt! Ich mache mir Sorgen, dass nicht alle Haushalte gleich behandelt werden. Wir sollten auch über die langfristige Planung sprechen.