– VKU: BNetzA-NEST-Regulierung benachteiligt kleinere Netzbetreiber massiv und gefährdet Energiewende
– Umfrage unter 700+ Verteilnetzbetreibern: 87 % bewerten geplante NEST-Entwürfe negativ oder sehr negativ
– Verkürzung der Regulierungsperiode auf drei Jahre führt zu mehr Bürokratie und Unsicherheit
VKU warnt vor Nachteilen für kommunale Netzbetreiber durch neue NEST-Regeln
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) appelliert eindringlich an die Bundesnetzagentur, ihre Entwürfe für die NEST-Regulierung kritisch zu überdenken, da diese vor allem die kleineren Stromnetzbetreiber, insbesondere im ländlichen Raum, stark benachteiligen. Die geplanten Änderungen, die unter anderem Investitionsbedingungen, Effizienzvorgaben und die Zulassung vereinfachter Verfahren betreffen, stoßen bei den betroffenen Unternehmen auf breite Ablehnung. Eine Umfrage des VKU unter mehr als 700 Verteilnetzbetreibern zeigt, dass über 87 Prozent der Unternehmen die NEST-Pläne als negativ oder sehr negativ für den Energiemarkt bewerten.
Der VKU kritisiert, dass die Bundesnetzagentur mit der Verkürzung der Regulierungsperiode von bisher fünf auf nur noch drei Jahre nicht etwa Bürokratie abbaut, sondern neue Belastungen schafft: „Das macht das System komplizierter und schafft neue Unsicherheiten“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Statt das Regulierungsverfahren zu vereinfachen, entstehe eine Dauerschleife neuer Anforderungen, die den Netzbetreibern die dringend nötige Planungssicherheit nimmt. Besonders gravierend ist laut VKU, dass kleinere Netzbetreiber aus dem vereinfachten, bürokratiearmen Verfahren herausgedrängt werden und nun im komplexeren Regelverfahren agieren müssen. Dabei müssten sie künftig mit stärkerem Bürokratieaufwand und deutlich weniger finanzieller Stabilität rechnen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die unterschiedliche Behandlung der Betriebskosten: Während größere Netzbetreiber im Regelverfahren einen sogenannten OPEX-Zuschlag erhalten, bleibt dieser für kleinere Unternehmen im vereinfachten Verfahren aus – „obwohl sie vor den gleichen Herausforderungen steigender Betriebskosten stehen“, so Liebing. Diese finanzielle Benachteiligung könne viele Unternehmen zwingen, notwendige Investitionen auf später zu verschieben oder sogar ganz aufzugeben. Der Verband mahnt: „Man darf sich nicht wundern, wenn diese Unternehmen resignieren und Investitionen in die Energiewende infrage stellen.“
Darüber hinaus fordert der VKU eine Verlängerung des OPEX-Faktors über die unmittelbar nächste Regulierungsperiode hinaus, da die anstehenden Aufgaben im Netzbetrieb langfristig bestehen bleiben werden. Auch bei den Redispatch-Kosten, die den Netzbetreibern auferlegt werden, sieht der VKU Handlungsbedarf. Diese Kosten sollten nicht pauschal in den Effizienzvergleich einfließen, weil die Netzbetreiber nur begrenzt Einfluss darauf haben. Dabei handelt es sich vor allem um die Anbindung von Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien, die im Verteilnetz stattfinden. Liebing unterstreicht: „Hier werden über 90 Prozent der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien angebunden. Das leisten die Netzbetreiber bereits seit vielen Jahren mit hohem Engagement und größtem Erfolg mit maximaler Versorgungssicherheit. Dafür brauchen wir mehr Unterstützung und wünschen uns mehr Vertrauen.“
Der VKU setzt darauf, dass die fachlich fundierten Argumente der Praktiker aus den kommunalen Unternehmen in der aktuellen Schlussphase der NEST-Festlegungen mehr Gewicht bekommen. Der Verband zeigt sich offen für konstruktiven Dialog: „Wir sind gesprächsbereit und bringen uns gern konstruktiv ein, um den NEST-Prozess und die Energiewende zu einem Erfolg zu führen.“
Die NEST-Regulierung als Wendepunkt für die Energiewende vor Ort
Die NEST-Regulierung markiert eine bedeutende Zäsur für die deutsche Energiewende, weil sie die Rahmenbedingungen für die Strom- und Gasnetze fundamental neu definiert. Im Zentrum stehen dabei vor allem die kommunalen und regionalen Verteilnetzbetreiber, die als zentrale Akteure für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Versorgungssicherheit unverzichtbar sind. Die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen – etwa steigende Anforderungen an Netzausbau, Digitalisierung und Versorgungssicherheit – machen es dringend erforderlich, klare und stabile Regulierungsmaßstäbe zu setzen. Die vorliegenden NEST-Festlegungen hingegen werfen viele Fragen auf und bergen Risiken für Investitionen und Innovationen im Energienetz.
Was ist der NEST-Prozess?
Der NEST-Prozess umfasst die Neufestlegung der Regulierungsmechanismen für die Strom- und Gasnetze, die von der Bundesnetzagentur vorgegeben werden. Ziel ist es, Vorgaben zur Effizienz, zu Investitionsanreizen und zur Handhabung der Regulierungsperioden zu aktualisieren. Dabei setzt die Bundesnetzagentur auf eine kürzere Regulierungsperiode von drei Jahren statt bisher fünf und will bürokratische Verfahren evaluieren und anpassen. Obwohl eine Vereinfachung und Unterstützung der Netzbetreiber angestrebt wird, zeigen sich in der Praxis erhebliche Probleme. So bewerten nach einer Umfrage des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) mehr als 87 Prozent der über 700 befragten Verteilnetzbetreiber die geplanten Änderungen als negativ für den Energiemarkt.
Die kritischen Punkte betreffen insbesondere die Finanzierungsbedingungen für den Netzausbau sowie die Einführung komplexerer Bürokratie für kleinere Netzbetreiber, die zuvor von vereinfachten Verfahren profitierten. Die geplanten Regeln könnten folglich das Gegenteil dessen bewirken, was eigentlich angestrebt wird: Mehr Unsicherheit, weniger Investitionsbereitschaft und damit einen langsameren Fortschritt bei der Energiewende.
Welche Rolle spielen Verteilnetzbetreiber?
Kommunale Verteilnetzbetreiber sind das Rückgrat der Energiewende auf lokaler Ebene. In ihren Netzen werden über 90 Prozent der Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien angeschlossen. Sie übernehmen die Aufgabe, erneuerbare Stromquellen sicher und effizient in das Energiesystem zu integrieren und die Versorgung nachhaltig zu gewährleisten. Diese Netzbetreiber sind dabei häufig öffentlich oder kommunal geführt und stehen nahe an den Herausforderungen vor Ort.
Die geplanten NEST-Regelungen stellen diese Akteure nun vor erhebliche Herausforderungen:
- Erhöhte Bürokratie durch komplexere Regulierungsverfahren, vor allem für kleinere Betreiber
- Wegfall von finanziellen Vergünstigungen bei Betriebskosten für kleine Netzbetreiber trotz gleicher Kostenbelastung
- Verkürzung der Regulierungsperioden führt zu mehr Aufwand bei Planung und Umsetzung
- Unsicherheit bei Investitionen in notwendige Netzinfrastrukturen für die Energiewende
Diese Veränderungen könnten viele Kommunalnetzbetreiber dazu zwingen, dringend benötigte Investitionen zu verschieben oder abzulehnen. Das hätte negative Folgen nicht nur für die betroffenen Regionen, sondern auch für die Innovationskraft im gesamten Energiesystem. Ohne stabile regulative Rahmenbedingungen droht eine Bremse für den Ausbau smarter Netze und digitaler Technologien.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing bringt den Kern der Problematik auf den Punkt: „Wir sind überzeugt: Mit der geplanten Regulierung verfehlt die Bundesnetzagentur ihre selbstgesteckten Ziele.“ Statt einer Entlastung entsteht eine dauerhafte Regulierungsschleife voller Unsicherheiten, die gerade kleinere und kommunale Netzbetreiber massiv belastet.
Um die Energiewende erfolgreich voranzutreiben, kommt es daher darauf an, die Bedeutung der lokalen Netzbetreiber zu stärken, ihnen Planungssicherheit zu geben und finanzielle Anreize zu erhalten, die ihre wichtige Arbeit vor Ort unterstützen. Eine Regulierung, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gefährdet den Fortschritt bei Dekarbonisierung, Versorgungssicherheit und Innovation.
Die NEST-Regulierung steht somit an der Schwelle zu einem entscheidenden Wendepunkt für die Energiewende – mit der Verantwortung, die Förderbedingungen für die kommunalen Netzbetreiber kritisch zu überdenken und anzupassen.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).