BDEW-Investorenumfrage zum NEST-Prozess: Zwei Drittel sehen Regulierungsrahmen als ungeeignet für Netzausbau

Eine Umfrage des BDEW unter 33 Kapitalmarktakteuren zeigt erheblichen Verbesserungsbedarf beim geplanten NEST-Regulierungsrahmen für deutsche Energienetze. Zwei Drittel der Investoren halten die aktuellen Pläne für ungeeignet, um den immensen Kapitalbedarf der Energiewende zu decken. *“Wir brauchen einen attraktiven, international wettbewerbsfähigen Regulierungsrahmen“*, betont BDEW-Chefin Kerstin Andreae.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Drittel der Investoren halten den geplanten NEST-Regulierungsrahmen für ungeeignet zum Netzausbau.
  • 90 % fordern eine vollständige Anerkennung der Fremdkapitalzinsen zur Sicherung der Finanzierung.
  • Der Investitionsbedarf für den Netzausbau in Deutschland beträgt bis 2030 rund 320 Milliarden Euro.
  • Die Bundesnetzagentur plant eine pauschalierte WACC-Ermittlung mit festen Finanzierungsquoten.
  • Ein unattraktiver Regulierungsrahmen könnte zu Verzögerungen und höheren Kosten beim Netzausbau führen.

– Investoren sehen geplanten Regulierungsrahmen für Netzbetreiber als ungeeignet
– Zwei Drittel halten Rahmen für unzureichend zur Deckung des Kapitalbedarfs
– 90 Prozent fordern vollständige Anerkennung der Fremdkapitalzinsen

Investoren fordern Nachbesserungen bei Netzregulierung

Eine aktuelle Umfrage des BDEW unter Kapitalmarktakteuren zeigt deutliche Kritik am geplanten Regulierungsrahmen für die deutsche Netzinfrastruktur. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Finanzierung der Energiewende gefährdet sein könnte, wenn die Bedenken der Investoren nicht berücksichtigt werden. Die Modernisierung der Strom- und Gasnetze erfordert Milliardensummen, die ohne privates Kapital nicht aufzubringen sind – mit direkten Auswirkungen auf die Energiesicherheit und die Kosten für Verbraucher.

Die repräsentative Befragung unter 33 Kapitalmarktakteuren (Stand: 27. Okt. 2025)* ergab: Viele Befragte halten den aktuell diskutierten Regulierungsrahmen noch nicht für geeignet, um den immensen Kapitalbedarf der Energiewende in den Netzen zu decken. Mit dem Thema beschäftigen sich 85 Prozent der Befragten Kapitalmarktakteure intensiv*. Besonders kritisch bewerten die Investoren die geplante pauschale Vergütung der Fremdkapitalzinsen – 90 Prozent der Investoren stufen eine auskömmliche Anerkennung der Fremdkapitalkosten als sehr wichtig ein*. Auch die Ausgestaltung der Effizienzanreize und die Anerkennung von steigenden Betriebskosten halten 70 Prozent der Kapitalmarktakteure für wesentliche Kriterien*.

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae betont: „Die Bundesnetzagentur muss die Sicht der Investoren einbeziehen. Wir brauchen deshalb einen attraktiven, international wettbewerbsfähigen Regulierungsrahmen“. Zur konkreten Ausgestaltung führt sie aus: „Wir halten eine dynamische Anpassung des Fremdkapitalzinssatzes für wichtig, die die tatsächliche Marktentwicklung Jahr für Jahr abbildet“. Abschließend warnt Andreae: „Die Investoren erwarten eine marktkonforme Eigenkapitalrendite und eine vollständige Deckung der Fremdkapitalkosten. Der WACC-Ansatz ist kein Allheilmittel für alle Herausforderungen der Regulierung. Um den großen Modernisierungsbedarf unserer Netzinfrastruktur zu sichern, brauchen wir einen attraktiven und international wettbewerbsfähigen Anreizregulierungsrahmen“.

NEST-Prozess: Zeitplan und offene Punkte

Der NEST-Prozess markiert eine der umfassendsten Reformen der deutschen Netzregulierung seit Jahren. Die Bundesnetzagentur entwickelt dabei einen neuen Rahmen für die Anreizregulierung von Strom-, Gas- und Fernleitungsnetzbetreibern.

Was der NEST-Prozess regeln soll

Im Kern geht es um die Neugestaltung zentraler Parameter für die Netzbetreibervergütung. Die Festlegungsentwürfe sehen für die nächste Regulierungsperiode eine pauschalierte Ermittlung der Kapitalkosten (WACC) mit festen Finanzierungsquoten vor*. Diese Standardisierung soll das Verfahren international vergleichbarer machen, wirft aber Fragen zur Risikoabdeckung auf.

Die pauschalierte Kapitalkostenermittlung beeinflusst direkt das Risiko- und Renditeprofil von Netzinvestitionen. Für Investoren entscheidet sich hier, ob künftige Erlöse ausreichend Planungssicherheit bieten, um Milliardenbeträge in Netzausbau und Modernisierung zu lenken.

Zeitplan und formale Schritte

Der Prozess folgt einer klaren Chronologie:

  • Januar 2024: Veröffentlichung der Eckpunkte durch die Bundesnetzagentur*
  • 18. Juni 2025: Vorlage des Festlegungsentwurfs zur pauschalierten WACC-Ermittlung*
  • 30. Juni 2025: Methodenfestlegungsentwürfe zu Kapitalverzinsung, Effizienzvergleich und Produktivitätsfaktor für Strom- und Gasnetze wurden zur Konsultation gestellt*

Parallel dazu verdeutlicht eine aktuelle Angabe der Bundesnetzagentur die Bedeutung von Finanzierungsrückflüssen: Netzbetreiber konnten im Jahr 2025 rund 30 % ihrer Investitionen durch Rückflüsse aus Abschreibungen finanzieren*. Diese Finanzierungsquelle könnte durch geplante Änderungen beim Effizienzvergleich künftig schwerer planbar werden.

Bis zu den finalen Beschlüssen Ende 2025 bleiben zentrale Fragen offen, insbesondere zur konkreten Ausgestaltung der Kapitalkostenanerkennung und der Behandlung steigender Betriebskosten während der Regulierungsperiode.

Investitionsvolumen und regulatorische Rahmenbedingungen im Überblick

Die Dimension der notwendigen Netzinvestitionen in Deutschland erfordert klare finanzielle und regulatorische Grundlagen. Für den Zeitraum 2022 bis 2030 beläuft sich der Investitionsbedarf für den deutschen Netzausbau auf rund 320 Milliarden Euro, was etwa 40 Milliarden Euro pro Jahr entspricht*.

Private Investoren tragen wesentlich zur Finanzierung dieser Großprojekte bei. Ihr Anteil an Netzausbauprojekten in Deutschland liegt bei etwa 35 Prozent*. Für die Attraktivität dieser Investitionen spielen die regulatorischen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle.

Ein EU-Bericht beziffert die durchschnittliche erlaubte Gesamtkapitalverzinsung (WACC) für deutsche Übertragungsnetzbetreiber auf 5,3 Prozent. Die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen im deutschen Energie-Infrastruktursektor liegen mit einem durchschnittlichen Effektivzinssatz von 4,2 Prozent aktuell darunter.

Jahr Indikator Wert Einheit Quelle / Stand
2022–2030 Investitionsbedarf 320 Mrd. Euro Stand: März 2023
2023 WACC (DE, avg.) 5,3 % Prozent Stand: Mai 2024
2024 Anteil privater Investoren 35 % Prozent Stand: Mai 2024
2024 Fremdkapitalzinsen 4,2 % Prozent Stand: Juni 2024

Was ein weniger investorenfreundlicher Rahmen bedeuten könnte

Die aktuelle Diskussion um den NEST-Prozess geht weit über regulatorische Details hinaus – sie betrifft die grundlegende Finanzierungsfähigkeit der Energiewende. Ein Investitionsbedarf für die Modernisierung der Netzinfrastruktur wird allgemein anerkannt.*

Bleibt der Regulierungsrahmen aus Sicht der Kapitalgeber unattraktiv, könnten sich verschiedene Konsequenzen abzeichnen:

  • Verzögerungen beim Netzausbau, da Investitionen in kritische Infrastrukturprojekte zurückgestellt werden
  • Größerer Effizienzdruck auf Netzbetreiber, die ihre Investitionsplanung anpassen müssten
  • Mögliche Verteuerung des Netzausbaus durch höhere Finanzierungskosten
  • Auswirkungen auf die Strompreisentwicklung für Endverbraucher
  • Risiken für die Versorgungssicherheit bei langfristig unterfinanzierten Netzen
  • Wettbewerbsnachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte im Januar 2024 Eckpunkte zum NEST-Prozess. Die finalen Beschlüsse sind für Ende 2025 vorgesehen.* Aktuell wertet die Behörde Stellungnahmen aus der Konsultationsphase aus, bevor eine verbindliche Regulierungsmethode festgelegt wird.*

Für vertiefende Informationen zu den Investorpositionen steht die vollständige BDEW-Umfrage online zur Verfügung.*

Die nachfolgenden Informationen beruhen auf einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).

Weiterführende Quellen:

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

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