NEST-Prozess 2025: BDEW-Kritik, Auswirkungen auf Netzausbau und die Zukunft der Energieversorgung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert die am 10. Dezember 2025 veröffentlichten finalen Festlegungen zum NEST-Prozess der Bundesnetzagentur als unzureichend. Der Verband sieht darin strukturelle Verschlechterungen, die die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber schwächen und wichtige Finanzmittel entziehen könnten. Der BDEW fordert daher eine zeitnahe Kommunikation einer international wettbewerbsfähigen Mindestverzinsung, um das Vertrauen der Investoren zurückzugewinnen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der BDEW kritisiert die NEST-Festlegungen als unzureichend und investitionshemmend für Netzbetreiber.
  • Eine international wettbewerbsfähige Mindestverzinsung wird als entscheidend für Investitionen gefordert.
  • Die neuen Regeln treten Ende 2025 in Kraft und gelten ab 2028/29 in der 5. Regulierungsperiode.
  • Umfragen zeigen, dass über 87 % der Netzbetreiber die NEST-Regelungen negativ bewerten und Investitionskürzungen planen.
  • Unsichere Regulierung gefährdet den Netzausbau und damit die Versorgungssicherheit und Energiewende.

– Der BDEW kritisiert die finalen Festlegungen der Bundesnetzagentur zur neuen Anreizregulierung (NEST) als unzureichend.
– Die Regelungen schwächen laut Verband die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber und bieten keine Planungssicherheit.
– Eine international wettbewerbsfähige Kapitalverzinsung wird als Schlüssel für notwendige Investitionen in die Netze gefordert.

BDEW kritisiert NEST-Festlegungen als unzureichend

Am 10. Dez. 2025 veröffentlichte die Bundesnetzagentur die finalen Festlegungen für die neue Anreizregulierung (NEST).* Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet das Ergebnis als enttäuschend (Stand: 10. Dezember 2025).* Der BDEW sieht in den acht Festlegungen zahlreiche strukturelle und methodische Verschlechterungen gegenüber dem bisherigen System. Diese würden die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber schwächen und den Unternehmen wichtige Finanzmittel entziehen. Zudem kritisiert der Verband die Kürzungen für Gasnetzbetreiber als nicht nachvollziehbar und vermisst eine belastbare Folgenabschätzung der Behörde.

Die zentralen Positionen des BDEW fasst Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in folgenden Originalzitaten zusammen (Stand: 10.12.2025):

„Das Ergebnis der finalen Festlegungen heute zum NEST-Prozess ist enttäuschend. Die bereits Ende Oktober von der Behörde kommunizierten Verbesserungen sind richtig, aber reichen bei weitem nicht aus.“

„Noch immer finden sich in den acht Festlegungen zahlreiche strukturell-methodische Verschlechterungen gegenüber dem Status quo, die im Ergebnis die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber schwächen und den Unternehmen wichtige Finanzmittel entziehen. Dabei ist gerade die Netze das Rückgrat der Energieversorgung. Sie werden nur so schnell wachsen, wie sie finanziert werden können.“

„Nicht nachvollziehbar sind auch die Kürzungen bei den Gasnetzbetreibern. Der BDEW weist seit Mai dieses Jahres auf diesen offenen Punkt hin.“

„Die Verzinsung muss international wettbewerbsfähig sein – Deutschland liegt im europäischen Vergleich auf einem der letzten Plätze.“

„Wir erwarten daher, dass die Bundesnetzagentur zeitnah eine Mindestverzinsung kommuniziert und so wieder das Vertrauen von Netzbetreibern und Investoren zurückgewinnt. Die Festlegung für den Eigenkapital- wie auch Fremdkapitalzins sollte für Strom und Gas – entgegen der Position der Bundesnetzagentur – gemeinsam und frühestens 2027 erfolgen.“

Das NEST-Modell: Kapitalverzinsung und Zeitplan

Mit dem NEST-Prozess (Netze effizient, sicher transformiert) reformiert die Bundesnetzagentur die finanzielle Grundlage für Strom- und Gasnetzbetreiber. Der Ansatz zielt darauf ab, Investitionen in den Netzausbau und die Netztransformation zu steuern. Zwei zentrale Elemente definieren den neuen Rahmen: eine veränderte Kapitalkostenstruktur und ein verbindlicher Zeitplan für die Umsetzung.

WACC-Aufbau und Zielsetzung

Herzstück der neuen Regulierungsmethodik ist die sogenannte gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC). Sie legt fest, wie viel Verzinsung ein Netzbetreiber für eingesetztes Kapital erhält. Das NEST-Modell sieht eine Finanzierungsstruktur von 40 % Eigenkapital und 60 % Fremdkapital vor (Quelle: Gleiss Lutz, Stand: 2025). Diese Aufteilung bildet die Basis für die künftige erlaubte Rendite.

Praktisch bedeutet dies, dass die regulatorisch anerkannten Kosten für Fremdkapital – also Zinsen für Kredite zur Finanzierung neuer Investitionen – dynamischer an die Marktentwicklung gekoppelt werden sollen. Für Eigenkapitalgeber, etwa Aktionäre, bleibt ein fester Zinssatz vorgesehen. Die Bundesnetzagentur will mit dieser Mischung einerseits Planungssicherheit bieten und andererseits Flexibilität für schwankende Marktzinsen schaffen. Die endgültige Höhe der Verzinsung für beide Komponenten steht jedoch noch aus und ist laut Branchenkritik ein entscheidender Schlüssel für die künftige Investitionsbereitschaft.

Zeitplan: Veröffentlichung → Kostenprüfungen → 5. Regulierungsperiode

Die Bundesnetzagentur hat den Fahrplan für NEST klar vorgegeben. Den Startpunkt bildete die Veröffentlichung der finalen Festlegungen am 10. Dezember 2025. Diese treten formal zum Jahresende 2025 in Kraft*.

Ab dem Jahr 2026 dienen die neuen methodischen Vorgaben als Grundlage für die regulären Kostenprüfungen der Netzbetreiber. Die vollständige Anwendung findet dann in der 5. Regulierungsperiode statt, die voraussichtlich ab 2028 oder 2029 beginnt. Dieser gestaffelte Umsetzungsprozess soll den Unternehmen Zeit für die Umstellung geben, sorgt aus Sicht der Netzbetreiber aber auch für eine längere Phase der Unsicherheit, da zentrale Parameter wie die konkrete Kapitalverzinsung noch nicht abschließend feststehen.

Stimmen aus dem Netz: Umfragen und Verbandskritik

Die Debatte um die neue Anreizregulierung NEST wird nicht nur von Politik und Behörden geführt. Die direkt betroffenen Verteilnetzbetreiber sowie ihre kommunalen Eigentümer und Beschäftigten melden sich mit klaren Warnungen zu Wort. Ihre Einschätzungen, erhoben in einer umfangreichen Befragung und gebündelt in einem gemeinsamen Positionspapier, zeichnen ein deutliches Bild der erwarteten Folgen.

Eine im Juli 2025 veröffentlichte Umfrage des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) unter mehr als 700 Verteilnetzbetreibern offenbart eine nahezu einhellige Ablehnung der geplanten Regeln. Die Kernaussagen der Umfrage (Stand: 24.07.2025) sind:

  • Über 87 Prozent der befragten Netzbetreiber bewerten die NEST-Regelungen als negativ oder sehr negativ.*
  • 88 Prozent erwarten Erlösminderungen von mehr als 5 Prozent.*
  • Mehr als die Hälfte rechnet mit Rückgängen.*

Diese erwarteten finanziellen Einbußen würden sich unmittelbar auf die Investitions- und Handlungsfähigkeit der Unternehmen auswirken. Laut derselben VKU-Umfrage planen 69 Prozent der Befragten, ihre Netzinvestitionen zu reduzieren.* 72 Prozent denken über zeitliche Verschiebungen von Projekten nach,* 42 Prozent erwägen Leistungskürzungen und 11 Prozent ziehen sogar Entlassungen in Betracht.*

Diese alarmierenden Signale aus der Praxis finden Unterstützung bei den kommunalen Spitzenverbänden und der Gewerkschaft. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der VKU und ver.di haben sich 2025 in einem gemeinsamen Positionspapier zusammengeschlossen. Sie fordern darin einen verlässlichen Regulierungsrahmen, der eine ausreichende Kapitalverzinsung und eine sichere Refinanzierung der für die Energiewende notwendigen Investitionen garantiert.* Die Einigkeit dieser drei Akteure – aus Kommunalpolitik, Wirtschaft und Arbeitnehmerschaft – unterstreicht die breite Sorge, dass die aktuellen NEST-Entwürfe die Grundlage für den dringend benötigten Netzausbau gefährden.

Die gesellschaftlichen Folgen einer unsicheren Regulierung

Die neuen Festlegungen im NEST-Prozess sind weit mehr als eine technische Regulierungsangelegenheit. Sie berühren zentrale Pfeiler der öffentlichen Daseinsvorsorge und wirtschaftlichen Stabilität. Die technischen Vorgaben, etwa zur künftigen Kapitalstruktur oder zu dynamisierten Fremdkapitalzinsen (Stand: 2025, Quelle: GleissLutz)*, bilden die finanzielle Grundlage für den Netzbetrieb. Wenn diese Basis als unsicher oder unattraktiv wahrgenommen wird, hat das direkte Konsequenzen für die gesamte Gesellschaft.

Viele Energieversorger sehen die geplante Anreizregulierung als Hindernis für notwendige Investitionen.* Diese Einschätzung deutet auf eine mögliche Verlangsamung des dringend benötigten Netzausbaus hin. Ohne stabile und leistungsfähige Netze gerät die Versorgungssicherheit in Gefahr – eine Grundvoraussetzung für den Industriestandort Deutschland und das tägliche Leben der Bürger.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen reichen tief. Wenn Netzbetreiber, wie vom BDEW angedeutet, ihre Investitionsprogramme „überprüfen und neu ausrichten“ müssen, hat das Folgen für die gesamte Wertschöpfungskette. Planungsunsicherheit führt zu zurückgestellten Bauprojekten.*

Besonders problematisch ist die Situation bei den Gasnetzen. Deren Transformation für Wasserstoff und der sichere Weiterbetrieb erfordern klare finanzielle Perspektiven. Fehlt hier eine belastbare Folgenabschätzung seitens der Behörde, wird die notwendige Umstellung der Energieinfrastruktur unnötig erschwert.*

Die gesellschaftliche Relevanz des NEST-Pakets liegt somit in seiner Funktion, entscheidend darüber zu bestimmen, ob die Netze als Rückgrat der Energiewende zukunftssicher finanziert werden können.*

Ausblick: Drei zentrale Entscheidungen für die kommenden Monate

Die finale Festlegung zum NEST-Prozess markiert nicht das Ende, sondern den Start einer neuen Beobachtungsphase. Die Aufmerksamkeit von Netzbetreibern, Investoren und Landesregulierungsbehörden richtet sich nun auf drei noch ausstehende Schlüsselentscheidungen der Bundesnetzagentur. Erstens steht die Kommunikation einer Mindestverzinsung aus. Zweitens müssen die konkreten Regelungen zum OPEX-Aufschlag und drittens die Schwellenwerte für das vereinfachte Verfahren festgelegt werden. Diese Punkte werden darüber entscheiden, ob das Gesamtpaket planungssicher und attraktiv genug für die notwendigen Milliardeninvestitionen in die Netzinfrastruktur ist. *

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).

Weiterführende Quellen:

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

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