Wenn Fluten Häuser treffen, geht es längst nicht mehr nur um nasse Keller oder beschädigte Fassaden. Schnell steht die größere Frage im Raum, wer Schutz, Vorsorge und Hilfe im Ernstfall organisiert. Fünf Jahre nach der Ahrtal-Katastrophe bringt der Bund der Versicherten (BdV) diese Grundsatzfrage erneut auf den Tisch.
Der Verbraucherschutzverband legt dafür ein überarbeitetes Impulspapier vor. Der Kern: private Absicherung und staatliche Katastrophenvorsorge sollen klarer getrennt werden. Die Elementarschadenversicherung soll als gesetzlicher Mindestschutz in die Wohngebäudeversicherung gehören, während eine eigene öffentliche Stelle Prävention, Warnung und Koordination übernehmen soll.
Was der BdV anders lösen will
Die Elementarschadenversicherung ergänzt die Wohngebäudeversicherung um Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen. Nach dem Modell des BdV soll dieser Schutz grundsätzlich zu jeder Wohngebäudeversicherung gehören. Wer mehr absichern will, könnte darüber hinaus zusätzliche Angebote der Versicherer nutzen.
Der Verband verweist dabei auf das Staatsziel Umweltschutz und auf dessen Stärkung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021. In dieser Logik gehört der Basisschutz in die private Versicherung, während die großflächige Vorsorge sowie die Organisation von Notfall- und Wiederaufbauhilfen beim Staat liegen sollen. Beschlossen ist das nicht, es bleibt ein Vorschlag in einer weiter offenen Debatte.
Warum die politische Debatte seit Jahren festhängt
Der Anlass für die erneute Diskussion ist bekannt: Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 kostete 183 Menschen das Leben, mehr als 800 wurden verletzt. Über 85.000 Haushalte waren betroffen, die Schäden schätzte das Bundesinnenministerium auf mehr als 30 Milliarden Euro. Seitdem wird in Politik und Verbänden darüber gestritten, ob Deutschland eine Pflichtversicherung braucht und wie sich Vorsorge, Versicherung und Staat besser verzahnen lassen.
Ganz neu ist die Debatte nicht. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21. Oktober 2025 sollte Wohngebäudeschutz im Neugeschäft automatisch mit Elementarschutz angeboten werden; für den Bestand war ein späterer Stichtag vorgesehen. Im Frühjahr 2026 legte das Bundesjustizministerium nach Angaben des GDV Eckpunkte für eine flächendeckende Elementarschadenversicherung vor, mit den Leitbegriffen Sicherheit, Bezahlbarkeit und breite Akzeptanz. Parallel dazu wurde im Bundestag am 16. April 2026 erneut über einen Oppositionsantrag für eine solidarische Pflichtversicherung beraten.
Auch der Deutsche Städtetag hält eine Elementarschadenversicherung grundsätzlich für sinnvoll, setzt aber auf eine bundesweite Angebotspflicht mit Opt-out. Zusätzlich fordert der Verband mehr Mittel für die Starkregenvorsorge. Und mit dem Naturgefahrenportal des Deutschen Wetterdienstes gibt es bereits eine zentrale Informationsstelle, die Warnungen, Risikoinformationen und Vorsorgehinweise bündelt. Die eigentliche Frage ist deshalb weniger, ob Vorsorge nötig ist, sondern welches Modell sie verbindlich und bezahlbar organisiert.
Was Eigentümer konkret beschäftigen dürfte
Für Hausbesitzer und andere Gebäudeeigentümer ist vor allem entscheidend, was ein solches System im Alltag bedeuten würde. Nach dem Konzept des BdV wäre die Elementarschadenversicherung als Mindestschutz Teil jeder Wohngebäudeversicherung. Wer mehr absichern will, könnte zusätzliche Angebote der Versicherer nutzen. Damit würde der Zugang zum Schutz breiter, zugleich bleibt aber offen, wie hoch die Beiträge im Einzelfall ausfallen.
Noch weiter geht der BdV bei der staatlichen Vorsorge. Vorgesehen ist eine öffentliche Stelle, die Präventionsmaßnahmen koordiniert, ein Naturgefahrenportal betreibt, einen Naturgefahrenausweis für Wohngebäude ausstellt und Notfall- sowie Vorsorgepläne entwickelt. Bei großflächigen Katastrophen soll sie auch die Schadenhilfe organisieren. Finanziert werden könnte das nach Vorstellung des Verbandes entweder über einen Teil der Versicherungssteuer oder über einen Aufschlag auf die Grundsteuer.
Nach Angaben des BdV soll eine breite Finanzierung dafür sorgen, dass sowohl der Schutz als auch die staatliche Vorsorge bezahlbar bleiben. Ob das in der Praxis aufgeht, ist allerdings offen. Entscheidend wären nicht nur die künftige Höhe der Abgaben, sondern auch die Verwaltungsstruktur, die Abgrenzung der Zuständigkeiten und die Frage, wie schnell Hilfe tatsächlich ankommt.
Der Erfolg hängt an der Umsetzung
Stephen Rehmke, Vorstandssprecher des BdV, verbindet den Vorschlag mit einer klaren Warnung vor weiteren Extremereignissen:
„Die Eindämmung der Erderwärmung ist die wichtigste Aufgabe für den Schutz vor Naturgefahren. Daneben müssen wir uns unbedingt auf die nächsten Katastrophen vorbereiten. Die Zeit drängt. Wir können nicht mehr auf eine privatwirtschaftliche Lösung warten, die den Versicherungsunternehmen genehm ist“
Und weiter sagte er:
„Unser Appell an die Verantwortlichen im Bund und in den Bundesländern: Schaffen Sie faire und verlässliche gesetzliche Regeln für die private Elementarschadenversicherung. Und schaffen Sie eine zentrale staatliche Stelle, die aktiv und engagiert die Katastrophenvorsorge vorantreibt und Präventionsmaßnahmen, Notfalleinsätze und Wiederaufbauhilfen koordiniert.“
Der Vorstoß des BdV ist damit vor allem ein weiterer Versuch, die Diskussion aus der Grundsatzebene in eine klarere Zuständigkeitsordnung zu überführen. Für Eigentümer, Vermieter und auch Organisationen mit eigenen Immobilien bleibt die entscheidende Frage, ob daraus ein System entsteht, das Schutz, Preis und Verlässlichkeit tatsächlich zusammenbringt.
Quellen
- BdV-Impulspapier „Naturgefahren“ vom 9. Juli 2026
- Bundesregierung: Gesetzentwurf zu Elementarschutz im Wohngebäude-Neugeschäft, 21. Oktober 2025
- GDV: Bericht zu Eckpunkten des Bundesjustizministeriums, 7. Mai 2026
- Deutscher Bundestag: Debatte zur Elementarschadenabsicherung, 16. April 2026
- DWD: Naturgefahrenportal bündelt Warnungen und Vorsorgehinweise
- Deutscher Städtetag: Positionspapier zum Bevölkerungsschutz