Namensrechtliche Flexibilität – Der Name ist mehr als nur Schall und Rauch

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Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die angekündigte Reform des Namensrechts durch Justizminister Marco Buschmann. Allerdings gibt es bedenken bezüglich des Namensrechts nach einer Scheidung, bei dem Kinder unter Druck gesetzt werden können, den Namen des nicht betreuenden Elternteils abzulegen. Der ISUV fordert, dass Umbenennungen von Kindern bis 14 Jahren nur mit Zustimmung beider Elternteile möglich sein sollten und ab 14 Jahren sollen Kinder selbst entscheiden können, welchen Familiennamen sie tragen möchten.


Original-Pressemeldung:

Mehr Flexibilität beim Namensrecht – Name ist nicht nur Schall und Rauch, sondern …

Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV

Über Namen und Namensrecht stellte Johann Wolfgang (von) Goethe nachdenklich und nebulös fest: „Ihr sucht die Menschen zu benennen und glaubt am Namen sie zu kennen. Wer tiefer sieht, gesteht sich frei, es ist was Anonymes dabei.“ – Ob Goethe seinen nicht ganz gewöhnlichen Namen ändern wollte?

Auch wenn sein Coach und Mentor Johann Gottfried Herder über Goethes Namen sich leicht spöttisch geäußert hat, der Dichter wollte ihn nicht ändern. Schließlich war der Name ein Türöffner in Frankfurt und andernorts, denn der Vater war wohlhabend, angesehener Jurist und „Kaiserlicher Rat“. Familiennamen haben auch heute vielfach ein wichtige soziale Positionierungs- und Orientierungsfunktion für den/die Namensträger/In und für die Gesellschaft. Gleichzeitig muss die Vielfalt der Lebensverhältnisse auch im Namensrecht berücksichtigt werden. Daher begrüßt ISUV-Verband für Unterhalt und Familienrecht die von Justizminister Marco Buschmann angekündigte Reform des Namensrechts. „Wir sehen aber auch Probleme, insbesondere im Fall von Trennung, Scheidung, Wiederheirat, wenn Kinder umbenamt werden, ohne dass sie es wirklich wollen“, stellt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich fest.

Rechtliche Situation

Justizminister Buschmann will die Namensänderung von Kindern nach einer Scheidung erleichtern. Es soll künftig möglich sein, diese durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt herbeizuführen. Ein kompliziertes teilweise kostenintensives Verfahren über das öffentlich-rechtliche Namensänderungsgesetz wäre dann nicht mehr nötig. Aktuell verbietet das deutsche Namensrecht aber auch Scheidungskindern nach Scheitern einer zweiten Ehe, den ursprünglichen Geburtsnamen wieder anzunehmen.

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Scheidung – namensrechtlicher Druck auf Kinder

Folgende Situation ist nicht selten: Meist bleiben die Kinder bei der Mutter, sie heiratet wieder. Aus der zweiten Ehe gehen wieder Kinder hervor. Das Kind aus erster Ehe – „Melinda“ – hat den Geburtsnamen „Hofmann“, die beiden Kinder aus zweiter Ehe haben den Geburtsnamen „Brambilla“. Das Bestreben der Mutter ist es, nach Außen als „einheitliche Familie“ zu scheinen. Die Mutter überredet/bedrängt Melinda auch den Familiennamen „Brambilla“ anzunehmen. Sie möchte die Mutter nicht enttäuschen und stimmt zu, fühlt sich aber gegenüber dem Vater „schuldig“, weil Melinda ihn als den „richtigen“ Vater empfindet. „Für Kinder – das zeigen Beispiele – hat der Familienname und die damit verbundene Verwandtschaft eine wichtigere identitäts- und individualitätsstiftende Bedeutung als es die woken politischen Namensmacher wahrhaben möchten“, meint ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Eine im Sinne des Kindeswohls kritische Konstellation im Zusammenhang von Scheidung ist folgende: Die Eltern sind zerstritten und versuchen sich gegenseitig „auszuschalten“. Das Namensrecht ist ein effektiver Hebel um den „gehassten“ Elternteil zu verdrängen. „Unsere Erfahrungen, je jünger die Kinder sind, fügen Sie sich dem Druck und geben auf. Mittels Namensrecht soll der andere Elternteil endgültig verdrängt werden, der Familienname soll nicht mehr an ihn erinnern“, sagt die ISUV-Vorsitzende Ulbrich.

Eine weitere Konstellation, die es zu bedenken gilt: Vater „Brambilla“ hat Melinda nie als Kind akzeptiert, sie gegenüber den „leiblichen“ Kindern zurückgesetzt, die Ehe wird geschieden. Melinda möchte ihren „Geburtsnamen Hofmann“ wieder annehmen und damit auch signalisieren, dass sie mit dem Lebensabschnitt „Brambilla“ abgeschlossen hat und sich der Abstammungsfamilie zugehörig fühlt.

Namensrecht – ISUV-Forderungen

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So wie „Melinda“ geht es vielen Kindern in Deutschland. 37 Prozent der Ehen werden geschieden, jedes sechste Kind ist ein Scheidungskind. „Es ist gut, dass Menschen Ehen hinter sich lassen können, die sie krank machen. Es ist gut und richtig, wenn Kinder den Namen der missliebigen `Stiefmutter´ oder des missliebigen ´Stiefvaters` ablegen können. Diese Möglichkeit der Selbstbestimmung sollte Kindern offenstehen“, fordert Ulbrich und ergänzt: „Wie auch immer Kinder heißen, sie müssen erfahren können, wer die leiblichen Eltern sind.“

Schon immer hat sich ISUV dagegen gewandt, dass Kinder nach der Scheidung der Eltern einseitig umbenamt werden. Dem Verband ist seit Jahren bekannt, dass Kinder unter dem „sanften“ Druck des „primär“ betreuenden Elternteils zwar der Umbenennung zustimmen, aber darunter leiden. Diese Umbenennung soll jetzt erleichtert werden, was die Verdrängung des anderen Elternteils und dessen Verwandten erleichtert. „Dies sollte verhindert werden, denn es ist nicht im Sinne des Kindeswohls. Umbenennungen von Kindern bis 14 Jahren sollten nur mit Zustimmung beider Elternteile möglich sein. Ab 14 Jahren sollen Kinder selbst entscheiden können, welchen Familiennamen sie tragen wollen“, fordert Pressesprecher Linsler.

„Wann fangen die endlich mit der Reform des Kindesunterhaltsrechts an, warum mit dem Namensrecht, es ist doch egal, wie man heißt“, schreibt ein ISUV-Mitglied. Dem widerspricht Melanie Ulbrich: „Für Unterhaltspflichtige mag die Priorität wohl stimmen. Bei der gegenwärtigen Diskussion ums Namensrecht fehlt mir die Sensibilität für die Bedeutung des Familiennamens. Gerade für Kinder ist der Name nicht einfach nur Schall und Rauch, den man wegbläst und das war es dann, sondern ein Baustein der Identität und des Zusammengehörigkeitsgefühls.“

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de

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Weitere Informationen über den Verband

– Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Rechte von Trennungs- und Scheidungseltern sowie ihren Kindern einsetzt.
– Der Verein wurde 1974 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Regensburg.
– ISUV ist ein bundesweit tätiger Verband mit ca. 10.000 Mitgliedern.
– Der Verband arbeitet mit anderen Familien-, Frauen-, und Elternverbänden sowie Fachanwälten und Experten zusammen und veranstaltet regelmäßig Seminare und Tagungen zu relevanten Themen.
– Die Mitglieder des Verbands setzen sich aus Vätern, Müttern und Großeltern zusammen und haben das gemeinsame Ziel, eine gerechte, zukunftsorientierte und familienfreundliche Familienpolitik zu fördern.
– ISUV unterstützt seine Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Rechte und bietet unter anderem Rechtsberatung, psychologische Beratung und finanzielle Unterstützung an.
– Der Verband setzt sich für die Reform des Unterhaltsrechts ein, um die Benachteiligung von Unterhaltspflichtigen, insbesondere von Vätern, abzuschaffen.
– ISUV beteiligt sich an öffentlichen Diskussionen und nimmt zu relevanten Rechtsfragen Stellung, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.

12 Antworten

    1. Sorry, aber das halte ich für Unsinn. Man sollte seinen Namen nicht einfach so wechseln können. Das würde zu viel Verwirrung stiften und Identitätsdiebstahl begünstigen. Es gibt gute Gründe, warum ein Name eine gewisse Stabilität haben sollte. #sinnvollername

  1. Also ich finde, dass man seinen Namen doch einfach mal ändern können sollte, oder? Wer sagt denn, dass man ein Leben lang mit dem gleichen Namen rumlaufen muss? #namensfreiheit

    1. Nur weil du den Sinn nicht siehst, bedeutet das nicht, dass es keinen gibt. Veränderung kann Unordnung bringen, aber sie ermöglicht auch Selbstentfaltung und Individualität. Sei offen für neue Möglichkeiten, anstatt im Chaos zu verharren.

  2. Ich finde es total übertrieben, dass manche Leute so viel Wert auf ihren Namen legen. Wer interessiert sich schon dafür?

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