Hintergründe, Fakten, Meinungen – Verbandsnews 24.03.21

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 24.03.2021
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Lesedauer: 15 Minuten
Verbandsnachrichten

Jugendliche stark belastet und ungehört – Deutscher Familienverband

Psychische Probleme, Vereinsamung, Zukunftsängste und fehlendes politisches Gehör: Die Pandemie stellt Minderjährige und junge Menschen vor erhebliche Herausforderungen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung, die in Kooperation mit den Universitäten von Hildesheim und Frankfurt am Main durchgeführt worden ist.

(Berlin). Die Corona-Pandemie geht an Jugendlichen keineswegs spurlos vorbei. Sehr viele fühlen sich vereinsamt und haben mit psychischen Belastungen zu kämpfen, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV). 61 Prozent der Jugendlichen geben laut Bertelsmann Studie an, sich teilweise oder dauerhaft einsam zu fühlen. 64 Prozent stimmen zum Teil oder voll zu, psychisch belastet zu sein. 69 Prozent sind, und sei es nur teilweise, von Zukunftsängsten geplagt.

Jugendliche fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Das zeigen die Untersuchungsergebnisse deutlich, kommentiert Heimann die Studie. 65 Prozent der befragten Jugendlichen gaben während des zweiten Lockdowns im November 2020 an, dass ihre Sorgen eher nicht oder gar nicht gehört werden. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zur Befragung im Frühling 2020, bei der bereits 45 Prozent diesen Eindruck äußerten. 58 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Situation der Jugendlichen den Politikern nicht wichtig sei.

Es wird zwar über Jugendliche, aber nicht mit ihnen gesprochen – und das in der schwersten Krise nach der Wiedervereinigung. Damit gewinnt die Politik kein Vertrauen unter jungen Menschen, sagt Heimann.

Demokratische Beteiligung nötig

Um die Belange von minderjährigen Jugendlichen zu stärken, spricht sich der DFV für eine Reform des Wahlrechts aus. Nur das Wahlrecht garantiert echte politische Mitsprache. Wer gehört werden will, muss Politiker wählen und abwählen können, so Heimann. Unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt setzt sich der DFV für ein modernes und allgemeines Wahlrecht ab Geburt ein.

Die Bedürfnisse und Potenziale von minderjährigen Jugendlichen kommen in der öffentlichen Debatte kaum vor. Wir brauchen deshalb dringend einen politischen Wandel, der unsere Demokratie zukunftsfest macht. Das geht nur mit einer Wahlrechtsänderung einher.

Weitere Informationen

Studie der Bertelsmann Stiftung: Das Leben von jungen Menschen in der Corona-Pandemie (PDF)

DFV-Kampagne Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt

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Quelle: www.deutscher-familienverband.de


Faire Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern: Direktvergütungsanspruch im Musikbereich

Elf Künstler*innen- und Komponist*innenverbände, zu denen federführend die DOV gehört, haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme an Bundestagsabgeordnete, das Bundeswirtschaftsministerium sowie an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gewandt. Darin fordern sie eine faire Vergütung für die ausübenden Musikerinnen und Musiker bei Online-Nutzungen der Diensteanbieter. Um den Kreativen diese Vergütung zu sichern, muss der Direktvergütungsanspruch (DVA) für Online-Angebote auch für den Bereich Musik kommen.

Momentan gibt es erhebliche Versuche der Verwerterinnen und Verwerter, den in Art. 4 Abs. 3 des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG) vorgesehenen DVA gegenüber Diensteanbietern zu beschränken und sogar generell in Frage zu stellen.

Dabei soll der DVA gerade deshalb eingeführt werden, damit auch jene Kreative sicher einen Vergütungsanteil bekommen, die bei der bisherigen Lizensierungspraxis trotz Urheberrechtsvertrags für Nutzungen auf Plattformen allenfalls unzureichend vergütet werden.

Die Künstler*innen- und Komponist*innenverbände sprechen selbst für ihre Mitglieder und weisen die Vereinnahmung durch die Verwertungsverbände zurück, vor allem vom Bundesverband Musikindustrie und vom Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen.

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Quelle: www.dov.org


Nationale Impfstrategie nicht ohne die Pflege

DBfK Nordost fordert Einbeziehung von Pflegefachpersonen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe Nordost e.V. schaltet sich in die Debatte um schnelleres Impfen ein und fordert die sofortige Einbeziehung von Pflegefachpersonen in die Nationale Impfstrategie.

Die nationale Impfstrategie soll in ihrer Umsetzung beschleunigt werden. „Pflegefachpersonen stellen hierfür eine wertvolle und bisher ungenutzte Ressource dar. Sie nicht zu nutzen, ist verantwortungslos!“, so Prof. Dr. Katja Boguth, Vorstandsmitglied im DBfK Nordost und Pflegeprofessorin an der Alice Salomon Hochschule in Berlin. „Sie sind aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung qualifiziert, in enger Zusammenarbeit mit den regional ansässigen hausärztlichen Praxen die Impfungen für die Bevölkerung durchzuführen“.

„In den ländlichen Regionen mit den weiten Wegen ist das Aufsuchen von entfernt gelegenen Impfzentren für die oftmals hochaltrigen Menschen deutlich erschwert.“, so Dr. Anja Katharina Peters, vertretende Pflegeprofessorin an der Hochschule Neubrandenburg und ebenfalls Vorstandsmitglied.

Menschen mit kognitiven Einschränkungen, insbesondere Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen sind mit der Aufgabe, selbständig Impftermine, Fahrten und Betreuungen zu organisieren, vielfach überfordert. „Diese Überforderung sollte nicht sein – hier sind wir gefragt. Die Pflegefachkräfte auf dem Land, in der Gemeinde – gemeinsam mit den Hausärzten. Eine schnelle flächendeckende Impfung ist möglich, wenn die Professionen Hand in Hand arbeiten!“, so ein weiteres Vorstandsmitglied, Rosalie Heimke, die selbst in der ambulanten Pflege tätig ist.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe Nordost e.V. steht zur Umsetzung dieser Forderung politischen Entscheidungsträgern zu Verfügung.

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Quelle: www.dbfk.de


Handel kritisiert verlängerten Lockdown für den Facheinzelhandel

Handel kritisiert verlängerten Lockdown für den Facheinzelhandel. Mit scharfer Kritik reagiert der deutsche Einzelhandel auf den heute erneut faktisch verlängerten Lockdown für den Facheinzelhandel. Nach wie vor konzentriere sich die Corona-Politik ausschließlich auf die Inzidenzen und honoriere nicht ausreichend, dass die Ansteckungsgefahren im Einzelhandel auch von Experten als niedrig beurteilt werden. Nach einer aktuellen HDE-Umfrage vom vergangenen Wochenende sehen sich nach fast 100 Tagen Lockdown 54 Prozent der Bekleidungshändler in Insolvenzgefahr.

Handel kritisiert verlängerten Lockdown für den Facheinzelhandel – Infektionsgefahr beim Einkaufen niedrig

„Bund und Länder agieren nur noch im Tunnelmodus. Die alleinige Fixierung auf die Corona-Inzidenzwerte wird der komplexen Lage nicht gerecht. Die Maßnahmen müssen sich an den wissenschaftlichen Fakten orientieren und die zeigen, dass die Infektionsgefahr beim Einkaufen niedrig ist“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es sei deshalb höchste Zeit, die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen und alle Geschäfte unter Einhaltung strikter Hygienekonzepte wieder zu öffnen.

Offene Schulen und Kitas – Kinder werden nicht wie magisch vom Virus verschont

“Es ist nicht nachvollziehbar, dass Schulen und Kitas aufbleiben sollen und der Facheinzelhandel geschlossen wird. Zumal inzwischen eindeutig belegt ist, dass Kinder nicht wie magisch vom Virus verschont bleiben. Wer ohne Testszenarien und tatsächlich umsetzbare Hygienemaßnahmen Schulen und Kitas auflässt, sorgt nicht nur für steigende Infektionsraten, sondern spielt auch Roulett mit der Gesundheit der Kinder.” ergänzt Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Handelsverband Kosmetik – Bundesverband Parfümerien.

Lockdown hinterlässt tiefe Spuren im Facheinzelhandel

Der nun schon beinahe seit 100 Tagen andauernde Lockdown hinterlässt derweil tiefe Spuren im Nicht- Lebensmittelhandel. So zeigt die neueste HDE-Umfrage unter knapp 1.000 Händlern, dass sich 54 Prozent der Bekleidungshändler und 58 Prozent der Händler mit Schuhen und Lederwaren in Insolvenzgefahr sehen. „Nach einem Jahr mit Corona ist die Lage bei vielen Händlern verzweifelt, vielerorts gibt es keine Hoffnung mehr, diese Krise wirtschaftlich überstehen zu können. Deshalb muss die Politik endlich eine realistische Perspektive geben“,
so Genth.

Innenstädte: 63 Prozent weniger Umsatz als vor zwei Jahren

Die HDE-Umfrage zeigt, dass die Umsatzverluste in der vergangenen Woche im Vergleich zu 2019 weiterhin enorm sind. So machten die geschlossenen Geschäfte in den Innenstädten 63 Prozent weniger Umsatz als vor zwei Jahren. Die Läden, bei denen Einkauf mit Terminvereinbarung möglich war, verzeichneten ein Minus von knapp einem Drittel. Mit knapp einem Fünftel im Minus landeten die Geschäfte, die mit Begrenzung der Kundenzahl geöffnet hatten.

Ausbau der Coronahilfen notwenig

„Die Politik muss zurückfinden zu angemessenen und ausgewogenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Infektionsrisiken“, so Genth weiter. Dazu müsse auch der angekündigte Ausbau der Coronahilfen gehören. Wichtig sei, dass die Forderung des HDE nach zusätzlichen Hilfen für die weiter geschlossenen Einzelhandels-
unternehmen gestern beschlossen wurde und jetzt zügig umgesetzt werde. Die derzeitige Überbrückungshilfe finde nach wie vor zu selten und zu langsam den Weg zu den notleidenden Unternehmen.

[Text/Bild: Handelsverband Kosmetik]

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Quelle: handelsverband-kosmetik.de


DGB fordert Sicherheit für Beschäftigte

Die dritte Welle der Pandemie hat Deutschland erreicht, die Infektionszahlen steigen exponentiell. Gesundheit und Sicherheit der Menschen müssen deswegen weiterhin höchste Priorität haben. In Reaktion auf die jüngst beschlossenen Corona-Maßnahmen warnt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann davor, die Beschäftigten aus dem Blick zu lassen.

Es sei richtig, den besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Hilfen zu gewähren, um Unternehmensinsolvenzen zu vermeiden und Beschäftigung zu sichern. Daher sei die Verlängerung des vereinfachten Zugangs in Kurzarbeit und die vollständige Erstattung der Remanenzkosten bei kurzen Zeiträumen von Kurzarbeit über den Juni dieses Jahres hinaus wichtig. „Darüber hinaus brauchen wir eine bessere Absicherung von Menschen in Kurzarbeit im Niedriglohnsektor“, so Hoffmann.

„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den seit langem geschlossenen Branchen arbeiten und seit Monaten Kurzarbeitergeld beziehen, dürfen nicht länger vergessen werden.“ Ein Instrument dafür sei ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 Euro für Vollzeitbeschäftigte, das aus Bundeszuschüssen an die Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden sollte.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften unterstützen grundsätzlich, dass mit zwei zusätzlichen Ruhetagen über Ostern eine verlängerte Ruhezeit eingeführt wird: „Hier bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, die die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärkt und die Lohnfortzahlung sicherstellt“, so Reiner Hoffmann.

Angesichts des verlängerten Lockdowns und der damit verbundenen absehbaren weiteren Schließung von Kitas und Schulen fordert der DGB-Chef Verlässlichkeit für Familien und Kinder: „Die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentenkonferenz zeigen, dass der Föderalismus beim Management der Pandemie offensichtlich an seine Grenzen gestoßen ist. Es braucht kohärente und bundeseinheitliche Regelungen, nicht nur, aber vor allem für Schulen und Kitas.

Um längere Schließungen zu vermeiden, sollten alle dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in besonderer Weise bei der Impf- und Teststrategie berücksichtigt werden. Eltern brauchen Sicherheit. Ihnen ist nicht zuzumuten, dass bei pandemiebedingten Schul- oder Kitaschließungen Einkommensverluste hingenommen werden. Wer im Homeoffice arbeitet, kann nicht zusätzlich Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Deswegen braucht es zusätzliche Kinderkrankentage.“

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern die Bundes- und Landesregierungen auf, endlich für ausreichende Tests, Impfstoff und die entsprechende Logistik zu sorgen. Die Betriebsärzte seien bei der Impfstrategie einzubeziehen. „Bei der Durchsetzung der Hygienemaßnahmen, der Organisation von Schnelltests und der Umsetzung betrieblicher Unterstützung beim Impfen zeigt sich der Wert einer starken Sozialpartnerschaft, die ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung in schwierigen Zeiten wahrnimmt“, so Hoffmann.

„Es ist zu begrüßen, dass bereits etliche Arbeitgeber Tests anbieten. Die Selbstverpflichtung reicht aber nicht. Viel zu viele Arbeitgeber weigern sich, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.“ Testangebote müssten verpflichtend sein und die Kosten von den Arbeitgebern getragen werden. Betriebs- und Personalräte würden nach Kräften die Durchführung der Tests unterstützen, die für die Beschäftigten weiterhin freiwillig sein müssten.

Abschließend mahnt der DGB-Vorsitzende: „Wenn wir gemeinsam zügig die Pandemie bekämpfen wollen, dann braucht es mehr Solidarität mit den von der Krise besonders betroffenen Beschäftigten und ihrer Familien. Die Lasten dürfen nicht einseitig verteilt werden und die Unternehmen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und wenn nötig rechtlich in die Pflicht genommen werden.“

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Quelle: www.dgb.de


Neue DVO Tierzuchtbescheinigungen bei der Nutzung von Samen und Embryonen 

Neue Durchführungsverordnung (DVO (EU)2020/602)
Tierzuchtbescheinigungen bei der Nutzung von Samen und Embryonen 

Seit Inkrafttreten der EU-Tierzuchtverordnung im November 2018 werden von den Zuchtverbänden separate Tierzuchtbescheinigungen für die Gewinnung und den Handel von Samen und Embryonen von Zuchtpferden gefordert. Als Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit reinrassigen Pferden gilt ausschließlich der entsprechende Zuchtequidenpass (DVO (EU) 2015/262). Für die Gewinnung und den Handel mit Samen und Embryonen werden nun separate Zuchtbescheinigungen von den Zuchtverbänden ausgestellt. 

Am 04.07.2020 ist die neue Durchführungsverordnung DVO (EU) 2020/602 für die Ausstellung von Tierzuchtbescheinigungen von Samen und Embryonen in Kraft getreten. Mit der Veröffentlichung dieser Durchführungsverordnung wurden die Muster für Tierzuchtbescheinigungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial (Samen, Embryonen) sowie die Muster für die Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial (Samen, Embryonen) in der EU gemäß der DVO (EU) 2017/717 überarbeitet. Für die Ausstellung der Tierzuchtbescheinigungen sind weiterhin die Zuchtverbände verantwortlich. 

Der Handel mit Zuchtmaterial umfasst das Anbieten und die Abgabe von Zuchtmaterial. Mit Samen und Embryonen dürfen ausschließlich Zuchtmaterialbetriebe handeln, die eine Zulassung für den innergemeinschaftlichen Handel (EU-Stationen) oder für den nationalen Handel besitzen. Besamungsstationen mit einer tierzuchtrechtlichen Zulassung für den nationalen Handel stellen statt einer Tierzuchtbescheinigung für Samen nach dem Muster der DVO (EU)2020/602 entsprechende Samenbegleitscheine aus. 

Bei der Abgabe von Zuchtmaterial an Tierhalter kann der Tierhalter eine Tierzuchtbescheinigung für den Samen verlangen, wenn das besamte Tier ein Zuchttier ist. Die Tierzuchtbescheinigung für den Samen kann alternativ auch an einen vom Tierhalter benannten Zuchtverband übermittelt werden. Zuchtverbände, bei denen die Spendertiere eingetragen sind, sind grundsätzlich für das Ausstellen von Tierzuchtbescheinigungen für die Tiere und deren Zuchtmaterial zuständig. 

Wie sieht das nun in der Praxis aus? 

Beim PHCG e.V. kommt derzeit nur der Samenversand zum Einsatz. Die Tierzuchtbescheinigung für Zuchtmaterial z.B. Samen enthält zwei Teile (Teil A und Teil B). Diese müssen fälschungssicher miteinander verbunden und jedes Teil muss im Original unterschrieben sein. Mit der Unterschrift bestätigt der Unterzeichnende die Authentizität der voranstehenden Dokumente. Dann kann mit den Kopien weitergearbeitet werden. Änderungen an dem Muster der Tierzuchtbescheinigungen sind von der zuständigen Tierzuchtbehörde zu genehmigen. Die Tierzuchtbescheinigungen sind immer nur im Jahr der Ausstellung gültig. 

Zu Anfang der Decksaison, spätestens jedoch vor der ersten Samenabgabe, ist auf Anforderung der Teil A vom PHCG e.V. einmal auszustellen. Das Spendertier muss als Voraussetzung beim PHCG e.V. als Zuchttier eingetragen sein. Dieser einmal ausgestellte Teil A für den Samen eines bestimmten Spendertiers kann in Kopie in der gesamten Decksaison des Ausstellungsjahres verwendet werden. Teil A muss von jeder Besamungsstation separat beantragt werden. Für Zuchttiere sind die DNA-Marker auf der Tierzuchtbescheinigung einzutragen. Für den nationalen Handel kann ggf. auch eine Kopie des Laborprotokolls akzeptiert werden, wenn sichergestellt ist, dass jederzeit die DNA-Marker abgerufen werden können.

Die Besamungsstation stellt den Teil B der Zuchtbescheinigung aus, dieser wird sinnvollerweise auf der Rückseite von Teil A gedruckt. Für jede Samenlieferung eines Hengstes ist bei Abgabe an einen Zuchtmaterialbetrieb sowie an einen Empfänger im europäischen Ausland grundsätzlich und an einen Tierhalter in Deutschland auf Anforderung eine Tierzuchtbescheinigung für Samen zu erstellen. Die Zuchtbescheinigung ist von der verantwortlichen Person im Original zu unterschreiben. 

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Was muss beachtet werden, wenn Samen aus Drittstaaten importiert werden? 

Die Bestimmungen sind auch für den Import von Samen aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) entsprechend rechtskräftig geltend. Eine vollständige Tierzuchtbescheinigung inkl. DNA-Marker muss den Samen begleiten. Der Empfänger des Samens muss sicherstellen, ob der Zuchtverband, der die Tierzuchtbescheinigung ausgestellt hat, staatlich anerkannt ist und der Zuchtmaterialbetrieb, der den Samen gewonnen und/oder versandt hat, eine Zulassung für den innergemeinschaftlichen Handel besitzt (EU-Station). 

Wird Samen aus einem Drittland eingeführt, muss der Empfänger prüfen, ob die Tierzuchtbescheinigung von einer Zuchtstelle im Drittland ausgestellt wurde, die auf der EU-Liste der zugelassenen Zuchtstellen steht countries en), und ob der Zuchtmaterialbetrieb, der den Samen gewonnen und / oder versandt hat, eine Zulassung für den Import der EU hat (https://ec.europa.eu/food/animals/semen en). 

Wird Samen aus anderen Mitgliedsstaaten oder Drittländern an einen anderen Zuchtmaterialbetrieb abgegeben, ist das Original der Tierzuchtbescheinigung oder bei der Teilung der Sendung eine Kopie, beizufügen. Das Original verbleibt in diesem Fall bei dem Zuchtmaterialbetrieb, der das Zuchtmaterial an andere Besamungsstationen weiterversendet. 

Was muss der Züchter in der Praxis beachten?

Haben Sie sich für einen Hengst entschieden, dessen Samen zum Verkauf steht, erkundigen Sie sich, dass Sie den Samen von einer Besamungsstation erhalten, die eine Zulassung für den innergemeinschaftlichen Handel (EU-Station) oder für den nationalen Handel besitzt. 

Hengsthalter dürfen Werbung für ihren Hengst machen, aber selbst keinen Samen anbieten. Wichtig ist, dass in der Werbeanzeige für einen Hengst, immer ein Hinweis auf die Besamungsstation angegeben ist, bei der der Samen zu beziehen ist. Nicht zulässig ist auch der Weiterverkauf von dem Samen durch den einzelnen Tierhalter. 

Sollten Sie als Züchter in Erwägung ziehen für die kommende Saison Samen eines bestimmten Hengstes zu nutzen, empfehlen wir Ihnen vor Abschluss des Deckvertrages die vorliegende Zuchtbescheinigung zu erfragen und den Eintrag im Zuchtbuch des PHCG e.V. oder der zugelassenen Rassen zu prüfen. 

Es kann später nur eine Eintragung des Fohlens im Zuchtbuch des PHCG e.V. erfolgen und ein Equidenpass inkl. Tierzuchtbescheinigung erstellt werden, wenn eine musterkonforme Tierzuchtbescheinigung vom Samen des Vatertieres vorlag. Bei Fragen zum Einsatz von Samen oder Embryotransfer setzen sie sich bitte mit dem Zucht- und Servicebüro oder der Zuchtleitung des PHCG e.V. in Verbindung. 

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Quelle: phcg.info


SoVD kritisiert: Zuschuss für Pflege-Eigenanteil reicht nicht

Pflege darf kein Armutsrisiko werden / Pflegevollversicherung dringend notwendig

Wer in Niedersachsen stationär in einer Einrichtung gepflegt wird, musste in den vergangenen Jahren immer mehr aus eigener Tasche dazu zahlen. Mittlerweile sind es über 1.700 Euro. Laut aktuellem Arbeitsentwurf zur Pflegereform sollen Pflegebedürftige zusätzlich 100 Euro erhalten. Dem Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen geht das nicht weit genug.

Seit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes steigt für diejenigen, die im Pflegeheim versorgt werden, der sogenannte Eigenanteil. Allein von 2019 auf 2020 hat er sich um 200 Euro erhöht und liegt damit monatlich bei 1.704 Euro. Mit einer Pflegereform will die Bundesregierung zwar die Pflegebedürftigen entlasten, und plant einen bundesweit einheitlichen Zuschuss bei den Investitionskosten in Höhe von 100 Euro. „Das reicht uns allerdings nicht, da dieser nicht mal die Steigerung des Eigenanteils des vergangenen Jahres auffängt“, kritisiert Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD-Landesverbands Niedersachsen. Die Förderung falle damit kaum ins Gewicht. Zudem seien die Investitionskosten in den Bundesländern unterschiedlich hoch. Mit 500 Euro liege Niedersachsen hier sogar über dem Bundesdurchschnitt

„Aus unserer Sicht müssen die Länder viel stärker in die Pflicht genommen werden. Nur so kann verhindert werden, dass Pflege zum Armutsrisiko wird“, betont Sackarendt. Dass viele Pflegebedürftige durch diese Situation massiv belastet sind, zeigen auch die Beratungszahlen des SoVD. „Wer den Eigenanteil nicht mehr zahlen kann, kann Hilfe zur Pflege beantragen. Das haben 2020 doppelt so viele Mitgliedern getan wie im Jahr zuvor“, erläutert Sackarendt.

Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen muss nicht nur der Zuschuss weiter angepasst, sondern auch eine Pflegevollversicherung eingeführt werden, die alle Leistungen absichert.


VIER PFOTEN verurteilt Erziehungsmethoden durch Angst und Furcht

Hamburg, 24. März 2021 – Zieht ein Hund in die Familie ein, sollte ein besonderes Augenmerk auch auf das Heimtierzubehör gelegt werden. Auf dem deutschen Markt sind noch immer Produkte wie Anti-Bell-Halsbänder erhältlich, die Tieren deutlich schaden können und damit aus Tierschutzgründen strikt abzulehnen sind.

Da es jedoch keine Richtlinien für Heimtierzubehör in Deutschland gibt, können Zubehöre wie Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder, Würgehalsbänder, elektrisierende oder chemische Dressurgeräte noch immer angeboten werden.

„Bei der Wahl des Heimtierzubehörs sollten Hundehalterinnen und Hundehalter besonders aufmerksam sein, denn für Zubehöre gibt es bislang keine einheitlichen Prüf- und Zulassungsverfahren – ein riesiges Problem, unter dem zahlreiche Tiere aufgrund von Unwissenheit der Halterinnen und Halter leiden müssen. Erziehungsmethoden sollten niemals auf Angst und Furcht basieren, sondern auf positiver Bestätigung und Belohnungen für die Tiere. Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Hundetrainer zu Rate und informieren Sie sich im besten Fall noch, bevor ein Hund bei Ihnen einzieht“, sagt Sarah Ross, Heimtierexpertin bei VIER PFOTEN.

Die bessere Wahl: Brustgeschirr statt Halsband
VIER PFOTEN empfiehlt beispielsweise, ein gut anliegendes Brustgeschirr einem Halsband immer vorzuziehen. Denn das Tragen eines Hundehalsbandes birgt gesundheitliche Risiken: Durch Leinenziehen oder unvermittelte, heftige Bewegungen an der Leine kann es beim Hund zu Verletzungen der Luftröhre oder zur Verschlimmerung bereits vorhandener Krankheitsbilder kommen. Beim Kauf eines Brustgeschirrs ist zu beachten, dass das Material weich, leicht und waschbar sein sollte. Alle Ecken sollten gepolstert sein, damit es nicht zu Druck- oder Reibestellen kommt. Auch die Verschlüsse müssen daraufhin überprüft werden. Beim Anpassen gilt: Zwischen Achsel und Seitengurt sollten beim Welpen drei Finger und beim erwachsenen Hund eine Handbreit Platz bleiben. Der Metallring, der sich bei einigen Geschirren am Brustkorb befindet, darf nicht auf dem Brustknochen liegen.

VIER PFOTEN fordert ein einheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestelltes Heimtierzubehör und ein Verkaufsverbot für Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder, Würgehalsbänder,

elektrisierende oder chemische Dressurgeräte sowohl im stationären Handel als auch im Online-Bereich.

Über VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Heim-, Nutz- und Wildtiere – wie Bären, Großkatzen, Orang-Utans und Elefanten – aus nicht artgemäßer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Großbritannien, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA und Vietnam sowie Schutzzentren für notleidende Tiere in zwölf Ländern sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen. www.vier-pfoten.org


DHV will digitale Lehre aufwerten

Kempen: „Digitale Lehre ist nicht gleich digitale Lehre“

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) fordert eine stärkere Anrechnung digitaler Lehrformate in den Lehrverpflichtungsverordnungen der Länder. Die Tatsache, dass Hochschulleitungen pandemiebedingt die vollständige Substituierung von Lehrangeboten durch virtuelle Formate akzeptierten, obwohl in vielen Lehrverpflichtungsverordnungen deren Anrechnungshöhe auf 25 Prozent begrenzt werde, unterstreiche die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Anpassung.

„Zwar bleiben Universitäten ihrem Selbstverständnis nach keine Fern-, sondern Präsenzuniversitäten und damit auf die persönliche Begegnung und Interaktion von Lehrenden und Lernenden angewiesen. Angesichts des Infektionsgeschehens ist aber absehbar, dass Präsenzlehre vorerst nur in engen Grenzen und unter strenger Beachtung der gebotenen Abstands- und Hygieneregeln durchführbar sein wird“, erklärte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen.

„Wer sich dagegen aus fiskalischen Erwägungen durch digitale Lehrformate größere Einspareffek  te beim Lehrpersonal erhofft, nährt vollkommen falsche Hoffnungen. Auch nach Covid-19 wird es unter Wahrung der Lehrmittelfreiheit und Methodenvielfalt darum gehen, traditionelle und digitale Lehrformate fachspezifisch besser zu verzahnen, weil sich beide gegenseitig ergänzen und bereichern können.“

Für überobligatorischen Einsatz in der digitalen Lehre müsse es daher generell einen fairen Ausgleich geben, der gegebenenfalls auch die Absenkung des Gesamtlehrdeputats einer Fakultät einschließen könne. „Hierdurch kann auch ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, um nachhaltiges Engagement in der digitalen Lehre zu fördern“, betonte Kempen.

„Synchrone elektronische Lehre sollte grundsätzlich mit einer Präsenz-Lehrverpflichtungsstunde eins zu eins gleichgesetzt werden. Die Bewertung asynchroner digitaler Lehre sollte den jeweiligen semesterbezogenen Zeitaufwand für die Veranstaltung widerspiegeln.“

Notwendig sei, zwischen der erstmaligen Herstellung einer digitalen Vorlesung, ihrer veränderten oder unveränderten Übernahme in weiteren Semestern und einem ausgefeilten Zusammenspiel von digitalen Formaten mit Präsenzelementen zu differenzieren. Die Erstellung und Betreuung von Angeboten, die über die digitale Lehrveranstaltung einschließlich der jeweiligen Vor- und Nachbereitung hinausgingen, sollten in Lehrverpflichtungsverordnungen gesondert mit einem Korridor von Gewichtungsmöglichkeiten bedacht werden. Für eine digitale Lehrveranstaltung als Ganzes solle nach Maßgabe des Aufwandes auch ein Faktor veranschlagt werden können, der oberhalb der Zahl eins liege. Näher spezifizierte Anrechnungsfaktoren sollten in den Lehrverpflichtungsverordnungen selbst geregelt werden.

Dabei sollten in Zweifelsfällen der Bewertung beispielsweise mit den Fachbereichs- und Fakultätsräten diejenigen entscheiden, die am ehesten fach- und sachgerecht urteilen könnten. Außerdem sollten Lehrdeput  atsermäßigungen auch wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährt werden, die in der Vor- und Nachbereitung für multimediale und unterstützende digitale Lehre tätig seien, unabhängig davon, dass sie diese Aufgaben in der Regel weisungsgebunden wahrnähmen.

„Innovative digitale Lehre kann es nicht zum Nulltarif geben“, ergänzte der DHV-Präsident. Vorschläge, parallel zum Digitalpakt Schule auf Bund-Länder-Ebene einen Digitalpakt Hochschule aufzulegen oder Hochschulen eine „Digitalisierungspauschale“ pro Studentin bzw. Student zur Verfügung zu stellen, seien von der Politik bislang leider nicht aufgegriffen worden.

„Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben in der Pandemie Flexibilität sowie außerordentliche Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Nunmehr muss auch die staatliche Politik in einer nationalen Kraftanstrengung durch substantielle finanzielle Unterstützung ihren Beitrag zur Weiterentwicklung leisten“, fügte Kempen hinzu.

– Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit über 32.000 Mitgliedern. – 


Gebäudetechniker kritisieren Ruhetagsregelung

Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. kritisiert die im Beschluss vom 22. März 2021 völlig überraschend getroffene Regelung, wonach der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Sonnabend) 2021 einmalig als „Ruhetage“ festgelegt wurden. Zwar gibt der Beschluss nicht eindeutig vor, wie diese „Ruhetagsregelung“ konkret ausgestaltet werden soll, auf Nachfragen in der anschließenden Pressekonferenz stellte die Bundeskanzlerin jedoch klar, dass die Regelung „analog zu Sonn- und Feiertagen“ zu verstehen sei. Das würde bedeuten, dass an diesen Tagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden müsste und dürfte – von Ausnahmen abgesehen.

Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA, fasste die Situation zusammen: „Die aktuell mit der Covid-19-Pandemie einhergehenden Einschränkungen und finanziellen Belastungen sind für die Wirtschaft trotz zahlreicher staatlicher Unterstützungen ohnehin nur schwer zu stemmen. Die mit der Umsetzung der ‚Ruhetagsregelung‘ verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen bringen viele Unternehmen auch der Technischen Gebäudeausrüstung an ihr Limit.“

Unklar ist derzeit, ob die Beschlussvorgaben von den Bundesländern in den Landesverordnungen einheitlich umgesetzt werden oder ob die se Umsetzung, wie so oft in der Vergangenheit, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. „Durch die vielen aktuell offenen Fragen wird die Baustellensteuerung für die betroffenen Unternehmen deutlich erschwert“, sagte Günther Mertz. „Außerdem ist nicht auszuschließen, dass bei Baustellen, auf denen Mitarbeiter aus verschiedenen Bundesländern arbeiten, unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen.“ Es wäre wünschenswert, einen finanziellen Ausgleich für die Wirtschaft zu schaffen und zumindest eine bundeseinheitliche Regelung anzustoßen.


Therapietreue der Patienten muss dringend verbessert werden

Berlin, 24. März 2021 – „Jeder zweite Patient wendet seine ärztlich verordneten Arzneimittel in der Langzeittherapie gar nicht oder nicht richtig an. Das schadet dem Einzelnen. Der Fehlgebrauch verursacht überdies immense Kosten im Gesundheitssystem“, sagt Gabriele R. Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Hier besteht großer Handlungsbedarf.“

Ganz besonders beim Start einer neuen Medikation haben Patienteninnen Probleme: mögliche Nebenwirkungen machen Angst, sodass Therapien gar nicht erst begonnen oder frühzeitig wieder abgebrochen werden. Am Beispiel Blutdrucksenker wird es deutlich: Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland die häufigste Todesursache. Entscheidender Risikofaktor ist nicht behandelter Bluthochdruck. 30 % der Deutschen sind betroffen. Der Blutdruck kann medikamentös gut gesenkt werden. Dazu müssen die Arzneimittel langfristig und regelmäßig eingenommen werden. Weil gerade zu Beginn der Einnahme Schwindel oder Benommenheit als unerwünschte Wirkung auftreten können, brechen Patienteninnen die Therapie häufig wieder ab. Overwiening: „Wenn Patienten*innen zu Beginn einer Dauertherapie ausführlich im Gespräch mit einer Apothekerin oder einem Apotheker beraten werden und sich über ihre Erwartungen, Befürchtungen und etwaige Beschwerden austauschen können, verbessert das die Therapietreue. Die Therapietreue ist die unbedingte Voraussetzung für den Therapieerfolg.“

Ein zweites treffendes Beispiel für Arzneimitteln, die häufig zu Fehlanwendungen führen, sind Medikamente wie Asthma-Inhalatoren oder Insulinpens. Apothekerinnen und Apotheker können Patienteninnen fit für den sicheren Umgang machen. „Mit einem Flyer oder einem Erklärvideo ist das nicht getan. Dauerhaften Erfolg erreichen wir nur, wenn Patienteninnen in der Apotheke die Handhabung mit direktem apothekerlichen Feedback üben“, sagt Overwiening. „Das ist kurzfristig zeitintensiv, zeigt langfristig aber die besten Erfolge.“

Overwiening: „Die ausführliche individuelle Anleitung der Patienten*innen ist aufwändig. Sie geht weit über das ‚normale‘ Beratungsgespräch hinaus. Entsprechende pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheke vor Ort helfen den Menschen! Entsprechende pharmazeutische Dienstleistungen machen Therapien wirksam und sicher. Krankenkassen sind gefordert, diese apothekerlichen Angebote für ihre Versicherten zu bezahlen. Es wird sich auch für sie auszahlen.“

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
Bundesapothekerkammer
Deutscher Apothekerverband e. V.


Bernhard Kempen als Präsident des DHV wiedergewählt

Die Delegierten des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) haben auf dem 71. DHV-Tag, der pandemiebedingt ausschließlich online stattgefunden hat, den Präsidenten des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen (61), mit überwältigender Mehrheit für zwei weitere Jahre im Amt bestätigt. Kempen, der seit März 2004 an der Spitze des DHV steht, lehrt an der Universität zu Köln Völkerrecht und Öffentliches Recht.

Erster Vizepräsident wurde Professor Dr. Josef Pfeilschifter (66) (Allgemeine Pharmakologie und Toxikologie/Universität Frankfurt).

Dem Präsidium werden wie bisher Professorin Dr. Ilona Rolfes (47) (Ingenieurwissenschaften/RUB Bochum), Professorin Dr. Rebecca Waldecker (41) (Mathematik/Universität Halle-Wittenberg) als Vizepräsidentinnen sowie Professor Dr. Bernd Helmig (56) (Betriebswirtschaftslehre/Universität Mannheim) als Vizepräsident angehören.

Neu ins Präsidium gewählt wurden Professorin Dr. Christina Marie Thiele (46) (Chemie/TU Darmstadt) und Professor Dr. Karl-Rudolf Korte (62) (Politikwissenschaft/Universität Duisburg-Essen).

Nicht mehr zur Wahl gestellt haben sich dagegen Professorin Dr. Daniela Wawra (47) (Anglistik/Universität Passau) und Professor Dr. Ulrich Schollwöck (54) (Physik/LMU München), die dem Präsidium seit 2010 bzw. 2008 angehört haben.

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– Der Deutsche Hochschulverband ist die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland mit über 32.000 Mitgliedern. –


Frühjahrstage Oberfranken werden wegen steigender Inzidenzwerte abgesagt

München, den 24.03.2021. Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen werden die oberfränkischen Polstermöbelhersteller nicht zu den ursprünglich vom 26. bis 28. April 2021 geplanten Frühjahrstagen Oberfranken einladen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt insbesondere im Bezirk Oberfranken aktuell deutlich über dem Grenzwert, den die Ministerpräsidenten für mögliche Lockerungen des Lockdowns vorsehen. Die Tendenz ist bundesweit bedauerlicherweise wieder steigend. Vor diesem Hintergrund haben sich alle beteiligten Unternehmen entschlossen, von Einladungen an Geschäftspartner abzusehen.

Christian Dahm, Geschäftsführer des Verbandes der Holzwirtschaft und Kunststoffverarbeitung Bayern/Thüringen e.V.: „Die Gesundheit aller steht für uns an erster Stelle. Vor dem Hintergrund der wieder steigenden Inzidenzwerte wollen wir es trotz eines durchdachten Hygienekonzepts vermeiden, Geschäftspartner über weite Strecken anreisen zu lassen und die Anzahl der Kontakte aller Beteiligten zu erhöhen. Die Frühjahrstage waren als kleiner Lichtblick angesichts all der im Zuge der Pandemie abgesagten Veranstaltungen gedacht. Sie waren nicht als klassische Messe konzipiert, sondern sollten lediglich als eine Plattform für einen konzentrierten Termin mit unseren Partnern dienen. Wir hoffen nun darauf, dass die Durchimpfung der Bevölkerung zügig voranschreitet und wir im Herbst wie gewohnt zu den Hausmessen Oberfranken vom 27. bis 29. September einladen können.“

Verband der Deutschen Möbelindustrie


Corona-Krise: Finanzierung der Wirtschaft nicht durch regulatorische Hürden gefährden

§ Bankenverband stellt „Corona-Werkzeugkasten“ vor

§ Ziel ist Absicherung der Kreditvergabe an Unternehmen

§ Christian Ossig fordert Begrenzung der Bankenabgabe

Der Bankenverband warnt vor zu großen Belastungen der Banken durch regulatorische Hürden in der Corona-Pandemie. „Die Banken haben seit Ausbruch der Pandemie einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft geleistet“, sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Der anhaltende Lockdown zeige aber, wie unwägbar der Weg bleibe und dass die wirtschaftlichen Risiken eher zu- als abnehmen. „Um eine ausreichende Versorgung der Unternehmen mit Krediten zu sichern, sollten nicht notwendige regulatorische Hürden und Sonderlasten für Banken schnell abgebaut werden“, so Ossig.

Der Bankenverband hat hierzu einen „Werkzeugkasten“ vorgelegt, mit dem die Kreditvergabemöglichkeiten für Unternehmen gestärkt werden, ohne dabei die Finanzstabilität zu gefährden.

Notwendig sei insbesondere eine Begrenzung der Bankenabgabe. Die Zahlungen an den europäischen Bankenabwicklungsfonds sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Allein für das Jahr 2021 rechnen die europäischen Banken mit Abgaben in Höhe von rund elf Milliarden Euro. Grund hierfür ist vor allem das durch die expansive Geldpolitik der EZB stark gestiegene Einlagenvolumen bei den Banken. Indem das Volumen des Fonds gedeckelt würde, könnte dieses ungebremste Wachstum begrenzt werden. Das Geld stünde im Gegenzug zur Finanzierung der Wirtschaft bereit.

Darüber hinaus schlägt der Bankenverband eine Reihe von technischen Änderungen vor, die u.a. die Handlungsfähigkeit der Banken im Umgang mit notleidenden Krediten verbessern und die freien Eigenmittel der Banken erhöhen.

Bundesverband deutscher Banken e.V.


Fast ein Fünftel aller CO2-Emissionen in Deutschland

… entstehen durchs Heizen. Rund 18 Prozent aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen allein durch das Beheizen und Kühlen von Gebäuden sowie die Warmwasserbereitstellung. Jährlich sind dies mehr als 150 Millionen Tonnen CO2 (einschließlich der Emissionen aus der Erzeugung von Fernwärme und Strom für Heizzwecke).

„Um die Klimaziele zu erreichen, bedarf es hier noch gewaltiger Einsparungen. Das wollen und müssen wir angehen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Die Wärmewende ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre. Sie lässt sich aber bewältigen, wenn wir vorhandene Infrastrukturen und Energieträger mitdenken und weiterentwickeln: Wir brauchen den Erneuerbaren-Ausbau, um effiziente Wärmepumpen mit grünem Strom zu betreiben.

Wir brauchen klimaneutrale Gase, um damit nach und nach den Gasmarkt zu dekarbonisieren. Und wir brauchen den Ausbau der grünen Fernwärme. So können wir schnell, ressourcenschonend und bezahlbar große Potenziale für den Klimaschutz heben und auch künftig eine sichere Wärmeversorgung gewährleisten.

Im Mittelpunkt sollte dabei immer das ‚Gesamtsystem Haus‘ stehen. Denn welche Technologien und Maßnahmen am besten geeignet sind, um schnell CO2-Emissionen zu senken und gleichzeitig die Kosten nicht aus dem Ruder laufen zu lassen, ist von Haus zu Haus unterschiedlich. Es gilt, für jedes Gebäude die individuell beste Lösung zu finden. Die Wärmewende ist eine umweltpolitische wie auch volkswirtschaftliche und ebenso soziale Aufgabe.“

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.


AWO fordert umsetzbare und sichere Konzepte für Kindertageseinrichtungen

Berlin, den 24.03.2021. Kindertageseinrichtungen sollen im verschärften Lockdown weiter geöffnet bleiben und mehr Testungen durchgeführt werden. Die Testkapazitäten reichen aber vielerorts nicht aus.

Gleichzeitig steigen die Infektionszahlen bei kleinen Kindern besorgniserregend an, Ausbrüche in Kitas werden gehäuft gemeldet. Der AWO Bundesverband fordert vor diesem Hintergrund, flächendeckend Kinder und Fachkräfte in den Einrichtungen effektiv zu schützen. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Die geforderte Anzahl von zwei Tests die Woche für Mitarbeitende und Kinder ist bisher in vielen unserer Kindertagesstätten nicht umsetzbar. Uns fehlt einfach die erforderliche Menge an Tests. Zudem gibt es noch nicht flächendeckend kindgerechte, jeweils altersangepasste Testungen, und die Kolleg*innen vor Ort bräuchten Einweisungen für deren Handhabung, die diesen Namen auch verdient haben. Die Tests für Kinder müssen zudem natürlich freiwillig bleiben und Eltern einbezogen werden.

Unsere Einrichtungen geraten dadurch in ein Dilemma: entweder Kinder und Mitarbeitende vor Ort Risiken auszusetzen oder Kinder in wichtigen Phasen ihrer Entwicklung keine pädagogischen Angebote mehr machen zu können. Diese ungeklärte Situation in den Einrichtungen zeigt, dass Kindertagesstätten im politischen Umgang mit der Pandemie noch zu wenig priorisiert werden.“

So sei beim Bund-Länder-Gipfel vom Montagabend das Infektionsgeschehen in Kindertagesstätten zu wenig thematisiert worden. Die stattdessen bereits in der Vorwoche durch die Kultusministerkonferenz beschlossene weitgehende Entkopplung der Schutzmaßnahmen von Inzidenzwerten sei angesichts der heranrollenden „Dritten Welle“ nicht der richtige Schritt.

„Das Familienministerium hat wichtige Hinweise gegeben, wie jetzt vorgegangen werden sollte. Diese Hinweise gilt es zu berücksichtigen“, so Schubert, „Denn wenn wir jetzt nicht umsteuern, müssen wir, so, wie sich die Situation derzeit darstellt, damit rechnen, dass die Dritte Welle auch durch Kindertagesstätten rollt – und zwar vergleichsweise ungebremst.“


Kabinettsbeschluss zur Körperschaftsteuer enttäuschend

Zum Kabinettsbeschluss am Mittwoch über das Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz (KöMoG), erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

„Das vom Bundeskabinett beschlossene Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz geht an den Erfordernissen und Erwartungen des Handwerks vorbei. Besonders enttäuschend für viele Handwerksbetriebe ist, dass die vermeintliche Gesetzesmodernisierung nicht genutzt worden ist, um die Anwendbarkeit der Thesaurierungsrücklage zu vereinfachen. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig eine gute Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist, um Krisen besser abfedern und weiterhin Investitionen vornehmen zu können. Es ist die Chance vertan worden, durch eine verbesserte Thesaurierungsbegünstigung Betrieben einen größeren Anreiz zu geben, Gewinne im Unternehmen zu belassen und diese zu reinvestieren.

Es ist nicht zielführend, lediglich eine Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft einzuführen. Zum einen ist es für viele kleine und mittlere Unternehmen wenig praktikabel, die komplexen Regelungen des Körperschaftssteuergesetzes anzuwenden. Zum anderen kann die Option nur einheitlich für die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Thesaurierungsrücklage kann der Gesellschafter hingegen individuell ausüben.

Irritierend und bedauerlich ist zudem, dass eine solch weitreichende Reform bisher ohne ausreichende Einbindung von Wirtschaft und Wissenschaft ausschließlich auf ministerieller Ebene diskutiert wurde.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin


Bundeswertungsspielen der Feuerwehrmusik auf 2022 verschoben

Berlin – Das 12. Bundeswertungsspielen ist auf das kommende Jahr verschoben worden: „Es besteht Einvernehmen, dass die Veranstaltung für dieses Jahr abgesagt werden muss. Eine Durchführung ist aus vielen Gründen mit Blick auf die anhaltende pandemische Lage nicht verantwortbar“, erklärt Thorsten Zywietz, Bundesstabführer des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Das Bundeswertungsspielen ist die Großveranstaltung der Feuerwehrmusik in Deutschland. Geplant ist nun, das Bundeswertungsspielen vom Freitag, 23. September, bis Sonntag, 25. September 2022, durchzuführen. Ursprünglich sollte der Wettbewerb 2020 in Freiburg im Breisgau (BW) stattfinden, dann war er auf 2021 verschoben worden.

„In den letzten Wochen haben wir uns selbstverständlich mehrfach mit den Verantwortlichen in der Stadt und bei der Feuerwehr Freiburg im Breisgau sowie im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg ausgetauscht und geprüft, ob das Bundeswertungsspielen nun in diesem Jahr angeboten werden kann“, resümiert der zuständige DFV-Vizepräsident Hermann Schreck. „Wir bedauern die Entwicklung außerordentlich. Das Virus zwingt uns aber zu verantwortungsvollem und weitsichtigem Handeln“, so Schreck.

„Wir freuen uns, wenn die bisher gemeldeten Züge auch im nächsten Jahr dabei sind. Freiburg im Breisgau danken wir für die Bereitschaft, die Veranstaltung auch weiterhin vor Ort zu organisieren und durchzuführen!“, blickt Zywietz in die Zukunft. „Wir danken allen Organisatoren und Verantwortlichen herzlich für die bisher geleistete Arbeit. Ohne dieses Engagement, die Aufgeschlossenheit und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit wäre dieses musikalische Großereignis nicht möglich!“, so Schreck und Zywietz abschließend.

Deutscher Feuerwehrverband e.V.


Autogipfel – Mobilitätssektor an Klimaschutzzielen ausrichten und Standort zukunftsfähig aufstellen

Berlin, 24.03.2021. Beim gestrigen „Autogipfel“ der Kanzlerin ging es wiederholt um die Zukunft einer der Leitbranchen in Deutschland vor dem Hintergrund verschärfter Klimaziele.

„Der Fahrplan für die Modernisierung des Mobilitätssektors ergibt sich aus den Klimazielen, die jetzt für alle Sektoren in Deutschland nach oben angepasst werden müssen. Dabei ist die Nutzungsdauer von Fahrzeugen und Infrastrukturen zu beachten.

Dementsprechend sollten ab dem Jahr 2030 nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden, die CO2-frei oder CO2-neutral betrieben werden. Soweit technisch möglich, sollte dies für alle Fahrzeugtypen gelten. Weiterhin ist ein Anteil von mindestens 50 Prozent Erneuerbaren Energien im Verkehrssektor bis 2030 festzuschreiben und eine intelligente Verbindung von Lade- mit Erneuerbarer Energie-Infrastruktur zu schaffen“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Um größere Mengen Erneuerbarer Energie zu integrieren, müssten Anreize zur Verbraucherflexibilität geschaffen werden. Dies trage bei richtiger Ausgestaltung zur Verbesserung von Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit bei und sei unabdingbar für die Sektorenkopplung. Eine zunehmend digitalisierte Energie- und Mobilitätswirtschaft auf Ebene der Verbraucher*innen ermögliche die effiziente Kopplung von Strom- und Verkehrssektor.

„Die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien im PKW- und LKW-Verkehr wird weit überwiegend mit der Elektrifizierung von Fahrzeugen und dem Einsatz von Ökostrom gelingen, wie die derzeit rasante Entwicklung der Elektromobilität zeigt. Aber auch die Nutzung nachhaltiger Biokraftstoffe und strombasierter Kraftstoffe (Power-to-Liquid/-Gas) muss mitgedacht werden. Vor allem für den Bestandsverkehr ist die schnelle Reduzierung des Einsatzes fossiler Kraftstoffe zwingend. Dafür ist die Treibhausgasminderungsquote deutlich zu erhöhen, der Anteil an nachhaltigen Biokraftstoffen zu verstetigen und fortschrittliche Kraftstoffe sowie grüne Gase vorzusehen. Deren Einsatz ist auch für den Schiffs- und Flugverkehr unverzichtbar. Für den durch Sektorenkopplung wachsenden Bedarf an Ökostrom ist jetzt das EEG 2021 nachzubessern und sind die Ausbauziele und -mengen deutlich nach oben zu setzen“, so Peter abschließend.

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 50 Verbänden und Unternehmen aus den Branchen der Wind-, Bio- und Solarenergie sowie der Geothermie und Wasserkraft. Wir vertreten auf diese Weise 30 000 Einzelmitglieder, darunter mehr als 5 000 Unternehmen, 316 000 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.


Osterlockdown: Familiengipfel und Gesamtstrategie

Der Deutsche Familienverband (DFV) kritisiert das Pandemie-Management der Länder und der Bundesregierung. Seit einem Jahr befinden sich Eltern und Kinder im Dauer-Lockdown. Ihre Sorgen und Nöte bleiben außen vor. Der DFV fordert einen Familiengipfel und Maßnahmen zur Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.

Corona ist die schwerste Familienkrise der Bundesrepublik. Seit 12 Monaten befinden sich Eltern und Kinder in einem massiven Ausnahmezustand. Improvisierte Kinderbetreuung, Präsenzausfall in den Schulen und fehlende Sozialkontakte haben Familien an den Rand des Erträglichen gebracht. Selbst zu den Osterfeiertagen werden es der Bund und die Länder nicht schaffen, für eine ausreichende Anzahl von Schnelltest zu sorgen. Obwohl diese dringend benötigt werden.

„Das Vertrauen der Eltern in das Corona-Management der Politik ist nachhaltig erschüttert“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Wir schlittern von einem Lockdown zum nächsten. Wir hören viele Ideen, sehen aber zu wenige Taten, die das Infektionsgeschehen eindämmen. Familien erleben Streit zwischen Politikern und Kompetenzgerangel auf allen Ebenen. Auf eine einheitliche und nachhaltige Lösung warten Familien seit einem Jahr – und ein Ende ist nicht in Sicht.“

Die Schließung von Kitas und Schulen stellt mehr als die Hälfte der Familien mit Kindern unter 15 Jahren vor enorme persönliche und finanzielle Herausforderungen. Eine Zeitlang ist der Wegfall von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen durch Eltern kompensierbar. Das kostet Zeit, Geld und viel Geduld. „Diesen Punkt haben wir längst überschritten“, so Zeh. „Viele Familien stehen vor einer existenziellen Notlage. Die Ersparnisse sind aufgebraucht und das Familienleben wird über Kredite finanziert.“

Aktuelle Studien berichten zunehmend von Vereinsamung und ernsten psychischen Problemen bei Kindern und Eltern. Familien leiden an der monatelangen Dauerüberlastung zwischen Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Homeschooling. Spezielle Freizeitangebote für Familien gibt es nicht. Eltern und Kinder sind am Ende ihrer körperlichen und psychischen Kräfte. Das ist ein deutliches Alarmsignal.

Der DFV fordert einen Familiengipfel auf Bundes- und Länderebene. „Die Politik redet über Familien, aber nicht mit ihnen. In diesen schwierigen Zeiten ist das keine gute Familienpolitik. Das muss sich endlich ändern“, sagt Verbandspräsident Zeh.

Deutscher Familienverband (DFV) 


Unternehmenssteuerrecht: Ein zaghafter Schritt vor und einer zurück

Reform Außensteuerrecht und Körperschaftssteuergesetz

Die beiden heute vom Kabinett beschlossenen Reformen zur Unternehmensbesteuerung haben aus Sicht des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) Licht und Schatten. Dieser erste überfällige Reformschritt löse zwar endlich einzelne Probleme von Stammhäusern in Deutschland, viele strukturelle Probleme blieben aber nach wie vor unangetastet. Gerade die Reform des Körperschaftssteuerrechts sollte die Steuerlandschaft in Deutschland verändern, doch verfehlt dieser Wurf sein Ziel, den Großteil der Unternehmen besserzustellen, so der VCI.

Das Kernelement des Gesetzentwurfs ist ein sogenanntes Optionsmodell, welches Personengesellschaften die Wahlmöglichkeit gibt, zukünftig steuerlich als Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Der gut gemeinte Ansatz birgt jedoch viele Steuerfallen im Kleingedruckten und steht einer breiten Akzeptanz in der Wirtschaft im Weg, kritisiert der VCI. Vielmehr wünschten sich die meisten betroffenen Unternehmen eine längst überfällige Nachbesserung der bestehenden Regelungen zur Besteuerung einbehaltener Gewinne (Thesaurierungsbesteuerung). Das Optionsmodell sei zudem nicht stimmig ausgearbeitet, da es Steuerrisiken birgt (Aufdeckung von stillen Reserven).

Strukturelle Veränderungen sind dringend notwendig

Der Entwurf des neuen Außensteuergesetzes setzt aus Verbandssicht die falschen Impulse für den Industriestandort. „Die Chancen für strukturelle Verbesserungen müssen dringend genutzt werden“, fordert VCI-Steuerexperte Berthold Welling. „Sinnvoll ist eine Senkung der Niedrigsteuersatzgrenze auf 15 Prozent, zumindest wäre eine Anrechnung der Hinzurechnungsbeträge auf die Gewerbesteuer notwendig. Beides ist nicht vorgesehen und führt zu enormer Bürokratie.“ Weiterhin müssen Unternehmen unverändert Auslandsgewinne in Deutschland nachversteuern, wenn diese vor Ort mit weniger als 25 Prozent versteuert wurden. Für VCI-Steuerexperte Berthold Welling bleibt damit das Kernproblem ungelöst: „Dies führt in 99 Prozent der Fälle nur zu geringen oder sogar keinen Steuermehreinnahmen für die deutsche Staatskasse, aber zu weiteren unnötigen Belastungen für die Industrie und schwächt Deutschland im internationalen Standortwettbewerb.

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Der VCI kritisiert zudem, dass der Entwurf nur das Notwendigste regelt und seit Jahren bestehende Baustellen ungelöst lässt. Vielmehr enthält der Entwurf zahlreiche Verschärfungen wie bei der Wegzugsbesteuerung durch verschärfte Stundungsregelungen, die ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten sollen.


Der VCI vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von über 1.700 deutschen Chemie- und Pharmaunternehmen sowie deutschen Tochterunternehmen ausländischer Konzerne gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien. 2020 setzte die Branche knapp 190 Milliarden Euro um und beschäftigte rund 464.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kontakt: VCI-Pressestelle, Telefon: 069 2556-1496, E-Mail: presse

http://twitter.com/chemieverband


Corona-Tests in Unternehmen – „Vizekanzler macht Wirtschaft zum Prügelknaben“

NORDMETALL- und AGV NORD-Hauptgeschäftsführer Dr. Nico Fickinger hat heute die Drohung von Finanzminister Olaf Scholz, die Unternehmen in Deutschland zur Corona-Testung ihrer Mitarbeiter zu verpflichten, als unangemessen und kontraproduktiv zurückgewiesen:

„Dieser Minister wird zunehmend übergriffig gegenüber den Unternehmern im Land“, sagte der Arbeitgebervertreter.

„Vom Vizekanzler einer Bundesregierung, die weder die rasche Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoff noch mit Schnelltests sicherstellen kann, braucht die Wirtschaft weder Ermahnungen noch Drohungen“.

Scholz und die Spitzen der Politik wüssten sehr wohl, dass die Unternehmen bereits in hohem Maße Tests anbieten und zudem bereit sind, dieses Angebot überall dort, wo es möglich ist, noch stärker auszuweiten.
Ein umfassender Schutz lasse sich aber nicht durch Tests, sondern nur durch massiv beschleunigte flächendeckende Impfungen erreichen.

„Die norddeutsche Metall- und Elektroindustrie appelliert daher an die Bundesregierung und an die Regierungschefinnen und Regierungschefs der norddeutschen Länder, schnellstmöglich die Lieferung ausreichender Impfstoffe sicherzustellen, die Impfkapazitäten erheblich auszuweiten und die Impfpraxis deutlich zu beschleunigen. Die Befähigung und die Bereitschaft zum Impfen muss jetzt so schnell und so stark wie möglich gesteigert werden“, so Fickinger weiter.

Sollte es zu einer allgemeinen Testpflicht für die Unternehmen kommen, wäre das – nach der Diskussion um ein verpflichtendes Home-Office-Angebot – der zweite Fall, bei dem die Politik zunächst die Wirtschaft zu einer Selbstverpflichtung drängt und schon kurze Zeit später, ohne deren Wirkung abzuwarten, eine gesetzliche Pflicht nachschiebt.

„So weit darf es nicht kommen. Denn damit würde die Politik nur von ihrem eigenen Versagen ablenken und sich aus der Verantwortung stehlen. Ein solches Verhalten würde der Glaubwürdigkeit der Regierenden schaden, Politikverdrossenheit fördern und könnte am Ende dazu führen, dass Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände künftig für keine Absprachen mehr zur Verfügung stehen, wenn absehbar ist, dass sie dabei am Ende nur als Prügelknaben herhalten sollen.“

NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.V.
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
D-22297 Hamburg


Handel begrüßt Rücknahme der Osterruhe – rasche Hilfsmaßnahmen für Nicht-Lebensmittelhandel gefordert

Nach erneutem Corona-Gipfel: Handel begrüßt Rücknahme der Osterruhe – rasche Hilfsmaßnahmen für Nicht-Lebensmittelhandel gefordert

Als ein Signal der Vernunft bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die Rücknahme der Osterruhe. Die kurzfristig vorgesehene Schließung des Lebensmittelhandels am Gründonnerstag hätte aus Sicht des HDE zu erhöhtem Kundenandrang an den Tagen davor und danach geführt. In Pandemiezeiten aber gehe es darum, die Kundenzahl zu entzerren.

Für den vom gestern erneut verlängerten Lockdown betroffenen Einzelhandel fordert der HDE weiterhin die schnelle und zielgenaue Aufstockung der Corona-Hilfen sowie eine Öffnungsperspektive.

Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin


Stärkung der EdTech-Landschaft für Anschub digitaler Bildung

Um zukunftsfähige Lösungen für die großen digitalen Herausforderungen im Bildungssystem umsetzen zu können, müssen Bildungseinrichtungen und Educational-Technology-Unternehmen (EdTechs) verzahnt zusammenarbeiten. Die pandemie-bedingte Umstellung auf digitale Lehre zeigt, wie wichtig technologie-basierte Lösungen für Schulen und Hochschulen sind.

Auch wenn in Deutschland der Anteil an Unternehmensgründungen im Bildungsbereich im europäischen Vergleich sehr niedrig ist, bieten schon heute innovative Start-ups Lösungen für digitale Lehre an. Um das Potenzial dieser EdTechs für das Bildungssystem sichtbar zu machen, hat das Hochschulforum Digitalisierung im Stifterverband den EdTech-Kompass entwickelt.

Über den EdTech-Kompass können Bildungsakteure aus dem schulischen, universitären und beruflichen Bereich erstmals verfügbare Angebote nach ihren Bedürfnissen filtern und sich passende Services anzeigen lassen. Der EdTech-Kompass sortiert nach User-Gruppe und Art der Software, unter anderem in den Bereichen Lern-Apps, Bildungsmanagement oder Gamification.

Um die digitalen Bildungsangebote in die deutsche Bildungslandschaft zu etablieren braucht es in neben förderlichen Rahmenbedingungen auch einen Kulturwandel in den Bildungseinrichtungen. Für den intensiven Prozess müssen „Übersetzer“ zwischen den Welten definiert werden, die für gegenseitige Akzeptanz und Verständnis werben und strategischen Partnern aus Politik oder Verwaltung Zugang und Einblicke in Bildungskooperationen verschaffen.

„Stifterverband und das Hochschulforum Digitalisierung können als Vermittler zwischen EdTech-Unternehmen und Bildungseinrichtungen agieren, um gemeinsam gezielt Bedürfnisse in den Schulen und Hochschulen zu identifizieren und zukunftsfähige Ideen für die digitale Lehre auszuarbeiten“, sagt Andrea Frank, Leiterin des Aktionsfeldes Wissenschaft im Stifterverband. „Die Unterstützungsmöglichkeiten reichen von Vernetzungsplattformen bis hin zur Förderung von Wissensaufbau und der Schaffung von Co-Kreations- oder Innovationsräumen.“

Voraussetzung für den notwendigen Anschub der digitalen Bildung ist ein nachhaltiger Finanzplan, in dem infrastrukturelle Voraussetzungen sowie eine langfristige Zusammenarbeit zwischen EdTechs und Schulen oder Hochschulen festgehalten wird. Ein von der Bundesregierung initiierter EdTech-Investment-Fonds könnte dafür die Basis bilden.

Hier geht es zur Pressemeldung auf der Website
Quelle: www.stifterverband.org


Politisch motivierte Kriminalität – höchste Fallzahlen in einem Nichtwahljahr

Die Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) sind im Land Brandenburg im Vergleich zum Vorjahr um etwa ein Viertel gesunken. Diese auf den ersten Blick erfreuliche Statistik darf aber nicht falsch gedeutet werden, handelt es sich bei den 2250 registrierten Straftaten in diesem Bereich dennoch um die höchsten Fallzahlen, die je in einem Nichtwahljahr in Brandenburg registriert worden sind.

Mit Sorge beobachten wir die Entwicklung der antisemitischen Straftaten, die sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat und den Höchstwert seit der Einführung des Definitionssystems der politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2001 darstellen.

Neu zur Statistik hinzugekommen sind politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die uns auch im Jahr 2021 weiterhin beschäftigen wird und eine zusätzliche physische und psychische Belastung für unsere Kolleginnen und Kollegen bedeutet.

Die vorliegenden Zahlen zur Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität lassen die Brandenburger Polizei also keinesfalls aufatmen. Insbesondere die Straftaten, die zukünftig durch die Einführung des Gesetzes gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf die Kolleginnen und Kollegen in den Staatsschutzdezernaten unseres Landes zukommen und deren Umfang noch nicht abgesehen werden kann, werden die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität in den nächsten Jahren wohl deutlich verändern und auch ein Überdenken des Personalansatzes in diesen Bereichen erfordern.

Das Polizeipräsidium hat im letzten Jahr zwar die operativen Einheiten der Staatsschutzdezernate gestärkt, jedoch dürfen hier auch die Bereiche der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung und der immer wichtiger werdenden operativen Auswertung nicht vergessen werden. Dort bedarf es einer dringenden Aufstockung, Verjüngung und fachspezifischen Aus- und Fortbildung des Personals.

Hier geht es zur Pressemeldung auf der Website
Quelle: www.bdk.de


LSVD: Toller Erfolg für Zwei-Mütter-Familien beim OLG Celle

Bundesregierung muss Reform im Abstammungsrecht noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen

Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass bei Zwei-Mütter-Familien nicht automatisch beide Ehepartner als Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Es wird nun das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung dieser verfassungsrechtlichen Frage vorlegen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist ein wichtiger und toller Erfolg für die Anerkennung von Zwei-Mütter-Familien. Statt nun auf das Urteil aus Karlsruhe zu warten, fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die Bundesregierung dazu auf, die lang versprochene und notwendige Reform im Abstammungsrecht noch in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen. Seit vielen Jahren warten Regenbogenfamilien auf eine rechtliche Gleichstellung und Verbesserung. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die dort aufwachsen.

Zwei-Mütter-Familien erfahren aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens als einziger rechtlicher Möglichkeit zur Erlangung der gemeinsamen Elternschaft. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen.

Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Hintergrund

  • Reform im Abstammungsrecht: Regenbogenfamilien endlich rechtlich absichern. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden
  • Adoptionshilfegesetz geändert: Verschärfung der Diskriminierung abgewendet. Modernes Abstammungsrecht muss jetzt kommen
  • Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Lesben- und Schwulenverbands (LSVD)
Almstadtstr. 7, 10119 Berlin


17 Jahre in fensterlosem Keller gefangen: VIER PFOTEN rettet zwei ehemalige Gallebären in Vietnam

Hamburg/Ninh Binh, 24. März 2021Gestern hat die globale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN zwei Kragenbären aus besonders grausamen Haltungsbedingungen in der Provinz Son La im Nordwesten Vietnams gerettet. Laut Angaben des ehemaligen Besitzers wurde der männliche Bär Xuan seit 2004, als er noch ein Bärenjunges war, in einem winzigen, verdreckten Käfig im Keller eines Bekleidungsgeschäfts gehalten. Wie lange das zweite Tier, Bärin Mo, in völliger Dunkelheit leiden musste, ist unklar. Künstliches Licht bekamen beide nur dann zu Gesicht, wenn sie gefüttert wurden oder die qualvolle Prozedur der Gallensaftextraktion über sich ergehen lassen mussten. Obwohl die Produktion von Bärengalle und der Handel mit Bärenprodukten in Vietnam gesetzlich verboten ist, findet die grausame Praxis noch immer illegal statt. Die Nachfrage nach Bärengalle zu Heilzwecken ist in Vietnam zwar rückläufig, doch noch immer leiden geschätzt 372 Bären auf Bärenfarmen oder in Privathaltung.

VIER PFOTEN hat schon viele Bären aus schlechten Haltungsbedingungen gerettet, doch dieses Mal wurden sie Zeugen besonderer Grausamkeit: Xuan und Mo haben jahrelang in völliger Dunkelheit gelebt – Xuan sogar 17 quälende Jahre lang. Die Tierschützer mussten Taschenlampen benutzen, um die Bären überhaupt sehen zu können. Ihre rostigen Käfige waren klein und verdreckt. Dazu gab es in dem fensterlosen Keller keinen Zugang zu frischer Luft oder ausreichende Belüftung. Nachdem die Bären untersucht wurden, brachte das Team die Tiere in den BÄRENWALD Ninh Binh. In dem von VIER PFOTEN geführten Bärenschutzzentrum werden Xuan und Mo die notwendige Pflege erhalten, um sich von ihren jahrelangen Qualen zu erholen.

„Das Leben in Dunkelheit und grausamer Gefangenschaft hat seine Spuren hinterlassen. Obwohl sie jahrelang immer wieder schmerzhafte Qualen erleiden und in furchtbaren Umständen leben mussten, waren Mo and Xuan relativ ruhig in unserer Gegenwart. Die ersten Untersuchungen haben eine Erkrankung der Gallenblase bei beiden Bären gezeigt, die auf die wiederholte unhygienische und traumatische Extraktion des Gallensafts zurückzuführen ist. Xuan ist außerdem übergewichtig, hat eine Lebererkrankung und seine Zähne sind in extrem schlechtem Zustand. Wir werden beide Bären in unserer Klinik gründlich untersuchen und den bestmöglichen Pflegeplan festlegen. Bären sind sehr widerstandsfähig, aber es wird trotzdem ein langer Weg der Genesung sein“, sagt Dr. Szilvia Kalogeropoulu, die für die Rettung verantwortliche VIER PFOTEN Tierärztin.

BÄRENWALD Ninh Binh: Ein artgemäßes Zuhause für gerettete Bären

VIER PFOTEN arbeitet seit 2017 mit lokalen Partnern in Vietnam zusammen, um so viele Bären wie möglich von ihrem traurigen Schicksal zu befreien. In den letzten Jahren ist die Zahl der Bären auf Bärenfarmen in Vietnam drastisch gesunken, von etwa 936 im Jahr 2017 auf 372, die derzeit auf privaten Bärenfarmen gehalten werden. Mit ihrem BÄRENWALD Ninh Binh unterstützt VIER PFOTEN die vietnamesische Regierung dabei, Gallefarmen in Vietnam endgültig zu schließen und bis zu 100 geretteten Bären ein artgemäßes Zuhause zu bieten. Der BÄRENWALD Ninh Binh ist aber nicht nur ein Schutzzentrum, er soll auch als Bildungs- und Aufklärungsstätte den Tier- und Artenschutz in Vietnam voranbringen. Einige der 40 Kragenbären, die bereits im Bärenschutzzentrum leben, wurden vor ihrer Rettung nicht nur Opfer grausamer Gallefarmen, sondern auch illegal gehandelt.

VIER PFOTEN –
Stiftung für Tierschutz

Schomburgstraße 120

22767 Hamburg


AWO begrüßt Vorschlag der EU-Kommission für eine Ratsempfehlung zur Einführung einer Garantie gegen Kinderarmut

Berlin, den 24.03.2021. Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Einführung einer Garantie gegen Kinderarmut vorgestellt.

Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Die Tatsache, dass in der EU rund 18 Millionen Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, ist untragbar und erfordert umgehendes Handeln. Auch in Deutschland gibt es großen Handlungsbedarf. Kinderarmut gefährdet die soziale und kulturelle Teilhabe sowie die Zukunftschancen von Kindern. Wir begrüßen es daher außerordentlich, dass der Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Einführung einer Garantie gegen Kinderarmut vorgelegt wurde. Es liegt nun in der Hand der Mitgliedstaaten, die Empfehlung zügig anzunehmen und auf nationaler Ebene umzusetzen.”

Der Vorschlag sieht vor, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, und soll es allen Kindern in Europa ermöglichen, unabhängig des Einkommens ihrer Eltern folgende Grundsätzlichkeiten in Anspruch nehmen zu können: frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung sowie Bildungsangebote, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung und -vorsorge, gesunde Ernährung und angemessener Wohnraum.

„Glücklicherweise haben die meisten Kinder in der EU bereits Zugang zu diesen Diensten“, so Schubert, „Doch ein inklusiver und wirklich universeller Zugang ist unerlässlich zur Gewährleistung der Chancengleichheit aller Kinder. Gut, dass der Vorschlag sich dessen annimmt!“

Der Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Einführung einer Garantie gegen Kinderarmut ist Teil der Strategie für die Rechte der Kinder, welche ebenfalls heute vorgestellt wurde. Mit der Strategie sollen allen Kindern fundamentale Rechte gewährleistet werden.

Warum sind eure Kommentare so wertvoll?

Hier ein paar Gründe:

  1. Ihr bringt frischen Wind in die Diskussion und sorgt für abwechslungsreiche Ansichten.
  2. Ihr helft uns, uns selbst zu verbessern und immer am Puls der Zeit zu bleiben.
  3. Gemeinsam lernen wir voneinander und wachsen als Community.
  4. Mit euren Beiträgen bauen wir eine offene und respektvolle Umgebung auf, in der alle Stimmen gehört und geschätzt werden.

 

Jeder Kommentar ist Gold wert, egal ob Lob oder Kritik, zustimmend oder kontrovers. Lasst euren Gedanken freien Lauf und helft uns dabei, diese Community zu einem Ort zu machen, an dem jeder gern vorbeischaut und seine Meinung teilt. Auf geht’s!

 

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