Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD: Kommunale Unternehmen sehen Risiko der Überforderung – BDEW fordert praxisnahe Umsetzung

Das Bundeskabinett berät aktuell über die deutsche Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), doch der BDEW warnt, dass kommunale Unternehmen durch zusätzliche nationale Vorgaben unnötig belastet werden. Er fordert stattdessen eine strikte Orientierung am europäischen Standard, längere Übergangsfristen bis 2029 und Befreiung von Doppelberichten etwa im Lieferkettengesetz. Nur so lasse sich Transparenz schaffen, ohne die Kommunalwirtschaft mit bürokratischem Mehraufwand zu überfordern.
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– BDEW fordert Verzicht auf nationalen Bürokratie-Mehrbedarf bei CSRD-Umsetzung für kommunale Unternehmen
– Verlängerung der Übergangsfristen bis 2029 zur Anpassung von Strukturen und Systemen gefordert
– CSRD-berichtspflichtige Unternehmen sollen von doppelten LkSG-Pflichten befreit werden

Klare Forderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Der BDEW warnt vor unnötiger Bürokratie und schützt kommunale Unternehmen

Am 27. August 2025 stand im Mittelpunkt der Regierungsberatungen der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464, die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen deutlich zu erhöhen. Zugleich übt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) deutlichen Druck auf die Bundesregierung aus, die Umsetzung der EU-Vorgaben nicht zu überfrachten und Unternehmen mit zusätzlichem nationalen Aufwand zu belasten.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, bringt die zentralen Anliegen auf den Punkt: „*Mehr Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu schaffen ist ein wichtiges Signal für Wirtschaft und Gesellschaft. Entscheidend ist jedoch, dass Deutschland die Unternehmen nicht wieder ohne Not mit bürokratischem Mehraufwand belastet, indem es über die europäischen Vorgaben hinausgeht. Die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag bürokratische Übererfüllung bei der Umsetzung von EU-Recht ausgeschlossen – daran muss sie sich messen lassen.*“ Damit richtet sich der Verband klar gegen nationale Regelungen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen und zusätzlichen Aufwand verursachen.

Der BDEW begrüßt ausdrücklich, dass die EU-Kommission die Problematik der Überlastung durch zu komplexe Berichtspflichten erkannt hat. Im Rahmen eines EU-Omnibusverfahrens werden derzeit die CSRD überarbeitet und Maßnahmen zur Reduzierung überflüssiger Anforderungen vorbereitet. Vor diesem Hintergrund sieht der Verband nationale Initiativen zur Umsetzung der CSRD vor Abschluss dieser EU-Anpassungen mit Sorge. Sie könnten Unternehmen in Unsicherheit bringen und die erforderliche Klarheit der Berichtspflichten gefährden. Deshalb fordert der BDEW: „*Die Bundesregierung muss sich daher mit Nachdruck auf EU-Ebene für eine zügige Finalisierung des Omnibusverfahrens einsetzen, um eine konsistente, klare und umsetzbare Ausgestaltung der Berichtspflichten zu gewährleisten.*“

Ein besonderer Fokus liegt auf den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit kommunalem Hintergrund. Diese dürfen nicht durch zusätzliche nationale Vorschriften belastet werden, die nicht im europäischen Recht vorgesehen sind. Die vollständige Ausgestaltung der Berichtspflichten muss europäisch harmonisiert bleiben, damit kommunale KMU nicht benachteiligt oder überfordert werden. Dies gilt auch für die technischen Anforderungen: Zusätzliche Verpflichtungen wie die Erstellung von Berichten in speziellen Dateiformaten sind laut BDEW nicht erforderlich, da der europäische Standard ausreichend ist. Ferner plädiert der Verband für längere Übergangsfristen bis 2029, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer internen Systeme und Reporting-Prozesse zu geben.

Ein weiterer wichtiger Punkt im BDEW-Forderungskatalog betrifft die Vermeidung doppelter Berichtspflichten. Wer gemäß CSRD berichtet, sollte „von doppelten Berichtspflichten im Rahmen des Lieferkettengesetzes befreit werden“, so die klare Haltung. Die Kombination verschiedener Berichtspflichten führt sonst zu unnötigen Mehrbelastungen für Unternehmen und erschwert die praxisnahe Umsetzung europäischer Nachhaltigkeitsstandards erheblich.

Diese Kernforderungen spiegeln den Wunsch wider, Nachhaltigkeitstransparenz praktikabel und effizient umzusetzen, ohne Unternehmen – insbesondere kommunale KMU – mit bürokratischem Mehraufwand zu belasten. Sie stehen in direktem Zusammenhang mit aktuellen politischen Diskussionen und zeigen die Herausforderung, Nachhaltigkeitsstandards wirksam zu etablieren, ohne neue Hürden für Unternehmen aufzubauen.

Einordnung: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Nachhaltigkeitsberichte in kommunalen Unternehmen

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, bekannt als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), bringt für kommunale Unternehmen eine tiefgreifende Veränderung mit sich. Ziel der CSRD ist es, mehr Transparenz über die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Unternehmen zu schaffen und so verantwortungsvolles Wirtschaften sichtbarer zu machen. Für die Kommunalwirtschaft bedeutet das eine stärkere Rechenschaftspflicht, die allerdings mit Herausforderungen verbunden ist. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem kommunalen Bereich stehen vor einem Balanceakt zwischen dem legitimen Anspruch auf Offenheit und den realen bürokratischen Belastungen.

Was bedeutet die CSRD konkret für kommunale Unternehmen?

Die CSRD erweitert die Berichtspflichten erheblich, indem sie mehr Unternehmen einbezieht und die inhaltlichen Anforderungen verschärft. Für kommunale Unternehmen heißt das, ihre Tätigkeiten stärker im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte zu dokumentieren und transparent zu machen – von der Energie- und Ressourcennutzung bis hin zu sozialen Auswirkungen vor Ort. Doch viele dieser Unternehmen verfügen nicht über die gleichen Ressourcen wie Großkonzerne, um aufwendige Berichtsprozesse umzusetzen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betont daher, dass kommunale KMU nicht mit zusätzlichen nationalen Regelungen belastet werden dürfen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen. Zudem fordert der Verband längere Übergangsfristen bis 2029, um den Unternehmen genügend Zeit für die Anpassung ihrer IT-Systeme und Verwaltung zu geben. Es wird auch darauf verwiesen, dass die Berichterstattung im europäischen Standard ausreicht und nationale Sonderwege wie spezielle Dateiformate vermieden werden sollten.

Chancen und Risiken für kleine und mittlere Akteure

Kleine und mittlere kommunale Unternehmen profitieren grundsätzlich von einer verbesserten Nachhaltigkeitstransparenz: Sie stärken ihr Vertrauen in der Öffentlichkeit und bei Partnern und erhalten klare Leitplanken für verantwortliches Handeln. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass ein zu hoher bürokratischer Aufwand die eigentliche Arbeit lähmt und Ressourcen bindet, die für Verbesserungen vor Ort gebraucht werden.

Typische Herausforderungen für kommunale KMU bei der Umsetzung der CSRD sind:

  • Aufbau geeigneter IT- und Prüfinfrastrukturen
  • Umgang mit umfassenden Berichtsanforderungen und Datenerhebung
  • Vermeidung von Doppelbelastungen durch parallele Berichtspflichten, etwa im Rahmen des Lieferkettengesetzes
  • Zeitliche und personelle Kapazitäten zur Erstellung und Pflege der Berichte

In der Praxis ist es daher entscheidend, dass die politischen Rahmenbedingungen so gestaltet sind, dass sie wirksame Transparenz ermöglichen, ohne die Unternehmen zu überfordern.

Ausblick auf die politischen Entwicklungen

Die Bundesregierung steht aktuell vor der Aufgabe, die CSRD-Umsetzung national so zu gestalten, dass sie mit dem geplanten EU-Omnibusverfahren harmoniert, welches überflüssige Berichtspflichten reduzieren soll. Der BDEW appelliert eindringlich, die nationale Umsetzung nicht vor Abschluss dieses EU-Verfahrens abzuschließen, um Unsicherheiten zu vermeiden. Die richtigen politischen Weichenstellungen können dazu beitragen, dass kommunale Unternehmen die Vorteile der Nachhaltigkeitsberichterstattung voll ausschöpfen, während unnötiger bürokratischer Aufwand minimiert wird.

Die Entwicklung von klaren, einheitlichen Standards sowie die Berücksichtigung der besonderen Belange kleiner und mittlerer kommunaler Akteure werden entscheidend dafür sein, wie erfolgreich die CSRD in Deutschland und in der Kommunalwirtschaft ankommt. Die nächsten Jahre werden zeigen, inwieweit der Spagat zwischen Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität gelingen kann – ein Balanceakt, der weit über die reine Berichtspflicht hinausgeht.

Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

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17 Kommentare

  1. „Die doppelte Berichtspflicht ist wirklich ein Problem! Ich frage mich, wie andere Unternehmen damit umgehen? Gibt es Best Practices dafür?

    1. „Das würde mich auch interessieren! Vielleicht können wir voneinander lernen und gute Ansätze teilen.“

  2. Die Idee von längeren Übergangsfristen bis 2029 finde ich sinnvoll. Aber was passiert mit den Unternehmen, die jetzt schon Schwierigkeiten haben? Gibt es da Unterstützung?

    1. Das wäre wirklich wichtig! Unterstützung durch den Staat oder Schulungsangebote könnten helfen. Wer hat Erfahrungen damit gemacht?

    2. Ich glaube, dass es da noch viele offene Fragen gibt. Es wäre gut zu wissen, welche konkreten Hilfen es geben kann.

  3. Ich finde die Forderungen des BDEW sehr wichtig, vor allem die Idee, dass wir nicht noch mehr Bürokratie schaffen sollten. Wie sehen Sie das? Ist es wirklich notwendig, so viele neue Regelungen einzuführen?

    1. Ja, das denke ich auch! Zu viel Bürokratie kann kleineren Unternehmen schaden. Aber wie können wir sicherstellen, dass die Transparenz trotzdem gewährleistet ist?

    2. Das ist ein guter Punkt! Vielleicht könnte man einfachere Berichtsformate einführen, die für KMUs leichter umsetzbar sind.

  4. Eine spannende Debatte über Bürokratieabbau und nachhaltige Berichterstattung! Ich finde es wichtig zu diskutieren, wie KMUs bei der Umsetzung unterstützt werden können.

  5. Klarheit bei den Berichtspflichten ist entscheidend! Ich hoffe nur, dass die Bundesregierung das ernst nimmt und nicht einfach neue Hürden schafft. Wie sieht’s aus mit den technischen Anforderungen – sind diese wirklich notwendig?

    1. Das sehe ich genauso! Der europäische Standard sollte eigentlich ausreichen und sollte nicht durch nationale Vorgaben erschwert werden.

  6. Es ist wirklich wichtig, dass alle Unternehmen gleich behandelt werden und keine überflüssigen Belastungen entstehen. Gibt es irgendwelche Statistiken darüber, wie viele Unternehmen von diesen neuen Regelungen betroffen sind?

  7. Die Überforderung durch zusätzliche nationale Vorschriften ist ein Punkt, der ernst genommen werden muss. Gerade für KMU kann das fatal sein! Was haltet ihr von der Idee, dass die Bundesregierung EU-Vorgaben strikter umsetzt und nichts hinzufügt?

    1. Das wäre tatsächlich sinnvoll! Wir müssen aufpassen, dass wir nicht in einen bürokratischen Dschungel geraten. Gibt es denn schon Beispiele für erfolgreiche Umsetzungen in anderen Bereichen?

    2. Ich bin auch skeptisch gegenüber unnötigen Zusatzanforderungen. Die EU-Vorgaben sind schon komplex genug und sollten nicht noch komplizierter gemacht werden.

  8. Ich finde die Forderungen des BDEW sehr wichtig, besonders die längeren Übergangsfristen. Wie sollen kleine Unternehmen sonst mit den neuen Anforderungen umgehen? Es ist unerlässlich, dass die Bürokratie nicht überhandnimmt. Was denkt ihr darüber?

    1. Ich stimme zu, Willibald! Wenn man sich die Belastungen ansieht, die KMUs oft haben, ist eine Entlastung dringend nötig. Habt ihr Informationen darüber, wie andere Länder mit ähnlichen Regelungen umgehen?

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