– DK begrüßt EFRAG-Vorschläge zur Vereinfachung und Fokussierung der ESRS-Berichtspflichten.
– EFRAG reduziert geforderte Datenpunkte um über die Hälfte, entlastet Unternehmen signifikant.
– DK fordert Streichung von Dopplungen und einfachere Prozesse zur Bürokratie- und Berichtsentlastung.
Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt Vereinfachung bei europäischen Nachhaltigkeitsstandards
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unterstützt die geplanten Erleichterungen bei den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Der Vorschlag des Standardsetzers EFRAG sieht eine deutliche Reduzierung der Berichtspflichten vor, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizienter und verständlicher zu gestalten. Die Anzahl der geforderten Datenpunkte soll dabei um über die Hälfte gekürzt werden. Dies ermöglicht eine klarere Fokussierung auf besonders relevante Angaben und mindert den Aufwand für Unternehmen erheblich.
Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und Federführer der DK, unterstreicht: „Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein.“ Wichtig sei, die Inhalte sinnvoll zu straffen, Dopplungen zu entfernen und insgesamt einfachere Prozesse zu schaffen. Trotz der Kürzungen bleiben aussagekräftige Nachhaltigkeitsdaten zentral – sie sind unverzichtbar für die wirtschaftliche Transformation und die Bewertung von ESG-Risiken.
Die DK sieht besonders in der Verringerung der qualitativen Berichtspflichten und im Wegfall unnötiger Dokumentationsanforderungen sinnvolle Erleichterungen. Dadurch verringert sich die Bürokratielast spürbar, ohne die Aussagekraft der Berichte einzuschränken. Herkenhoff betont: „Weniger ist hier wirklich mehr. Denn nur verständliche Berichte schaffen Vertrauen bei Investoren, Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit.“
Mit diesen Maßnahmen zielt die vereinfachte Berichterstattung darauf ab, den Nutzen von Nachhaltigkeitsberichten zu erhöhen und zugleich ihre Verständlichkeit deutlich zu verbessern. Damit ist ein wichtiger Schritt gelungen, der die Transformation in der Wirtschaft unterstützt und zugleich die Anforderungen an die Unternehmen klarer und praktikabler gestaltet.
Weniger Bürokratie, mehr Fokus: Was die neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen und Gesellschaft bedeutet
Die Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung bringt eine deutliche Reduzierung des bürokratischen Aufwands mit sich – ein Schritt, der sowohl für Unternehmen als auch für die gesamte Gesellschaft spürbare Folgen hat. Die Europäische Berichtspflicht wird durch den Standardsetzer EFRAG klar vereinfacht, indem die Menge der geforderten Datenpunkte um mehr als die Hälfte sinkt. Damit hebt sich die Reform deutlich von früheren Regulierungsschritten ab, die häufig zu komplexen und aufwendigen Dokumentationen führten, ohne die Verständlichkeit zu verbessern.
Für Unternehmen bedeutet die Vereinfachung vor allem eine Entlastung bei der Erstellung der Berichte. Indem sich die Anforderungen auf die besonders relevanten Nachhaltigkeitsaspekte konzentrieren, sinkt der Aufwand erheblich – sowohl zeitlich als auch finanziell. Zugleich gewinnen die Berichte an Aussagekraft, weil sie sich auf wesentliche Informationen fokussieren und Doppelungen vermieden werden. Das schafft mehr Klarheit für Investoren, Aufsicht und Öffentlichkeit und steigert das Vertrauen in die veröffentlichten Daten. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, beschreibt diesen Wandel so: „Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein.“ Die Berichte sollen ein Instrument für die Transformation der Wirtschaft und die Bewertung von ESG-Risiken bleiben – nicht bloß bloße Formalitäten.
Wie verändert sich der Aufwand für Unternehmen?
Die Veränderungen bei den Berichtspflichten wirken auf mehreren Ebenen. So gibt es weniger detaillierte Anforderungen und weniger qualitative Berichtspflichten. Auch Dokumentationsanforderungen, die früher als überflüssig galten, entfallen. Das bedeutet:
- Weniger komplexe Datenerhebungen und -aufbereitungen
- Kürzere Berichte bei gleichzeitig höherer Relevanz der Inhalte
- Geringere interne Ressourcenbindung, etwa in den Abteilungen für Compliance und Nachhaltigkeit
Diese Erleichterungen sind für viele Unternehmen ein spürbarer Gewinn, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen, die bisher vor allem durch den administrativen Aufwand belastet waren. Gleichzeitig profitieren große Firmen von einer fokussierteren und effizienteren Form der Berichterstattung, die international leichter vergleichbar ist.
Welche Erwartungen gibt es an die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichtspflicht?
Mit Blick auf den gesellschaftlichen Nutzen wird die Neubewertung der Berichtspflichten als ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Verlässlichkeit gesehen. Die Berichte können künftig besser als Grundlage für nachhaltige Investitionsentscheidungen und die Steuerung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen dienen. Weitere Entwicklungen dürften sich vor allem an der Frage orientieren, wie die Berichte digital zugänglich, überprüfbar und für unterschiedliche Interessengruppen verständlich bleiben.
Neben der Bürokratieentlastung prägen mehrere zentrale Herausforderungen die Nachhaltigkeitsberichterstattung:
- Standardisierung und Vergleichbarkeit der Daten
- Integration von nichtfinanziellen Informationen in die Gesamtberichterstattung
- Sicherung der Datenqualität und Verifizierung
- Anpassung an unterschiedliche Branchen und Unternehmensgrößen
- Förderung einer nachhaltigkeitsorientierten Unternehmenskultur
Diese Trends zeigen, dass die zukünftige Berichtspflicht nicht nur vereinfachter, sondern auch effektiver gestaltet werden muss – mit einem klaren Blick auf sinnvolle Inhalte und praktische Anwendbarkeit. Letztlich geht es darum, die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Instrument für eine nachhaltigere und verantwortungsbewusstere Wirtschaft zu etablieren, die den Erwartungen der Gesellschaft entspricht und die Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit unterstützt.
Die in diesem Beitrag genutzten Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung der Deutschen Kreditwirtschaft.