– EU-Trilog zum Nachhaltigkeits-Omnibus ebnet Weg für weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit.
– VCI fordert risikobasierten Ansatz für Lieferkettenregeln und schnelle Umsetzung in nationales Recht.
– Geplante Anhebung von Schwellenwerten für Berichtspflichten wird begrüßt, überzogene Anforderungen abgelehnt.
Nachhaltigkeits-Omnibus: Chemieindustrie fordert zügige Umsetzung
Die informelle Einigung im Trilog zum Nachhaltigkeits-Omnibus (Paket I) markiert aus Sicht der deutschen Chemie- und Pharmaindustrie einen wichtigen Wendepunkt. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) sieht in den Beschlüssen zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) den Weg frei für weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit. Die politischen Gremien stehen nun in der Pflicht, die Einigung noch vor Jahresende formal zu bestätigen. „Parlament und Rat müssen noch vor Jahresende liefern. Die Zeit des Zögerns ist vorbei – unsere Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit und echten Bürokratieabbau.“ (Stand: 9. Dezember 2025, Presseinformation VCI)*
Für die praktische Umsetzung der CSDDD ist dem VCI zufolge ein risikobasierter Ansatz entscheidend. Unternehmen sollen sich auf Länder konzentrieren können, in denen tatsächliche Risiken für Menschenrechte und Umwelt bestehen. Staaten mit hohem Rechtsschutzniveau, wie die EU-Mitgliedsländer selbst, sollten als risikoarm eingestuft werden. Positiv bewertet der Verband zudem, dass die zusätzliche Pflicht zur Erstellung eines Klimaplans entfällt, da diese Anforderungen bereits durch andere Regelwerke abgedeckt werden.
Bei der parallel verhandelten CSRD begrüßt der VCI die geplante Anhebung der Schwellenwerte, die bestimmen, ab welcher Unternehmensgröße Berichtspflichten greifen. Zugleich mahnt der Verband zur Verhältnismäßigkeit: Die Pflichten müssten sich auf Informationen beschränken, die mit vertretbarem Aufwand erhoben werden können und für unternehmerische Entscheidungen tatsächlich relevant sind. Bei der nationalen Umsetzung der EU-Beschlüsse legt der VCI Wert auf klare Regeln ohne Rückwirkung. „Nachträgliche Belastungen durch die Hintertür darf es nicht geben. Die Regeln müssen ausschließlich für künftige Berichtsperioden gelten.“ (Stand: 9. Dezember 2025, Presseinformation VCI)*
Der VCI vertritt als größter europäischer Branchenverband für Chemie und Pharma die Interessen von rund 2.300 Unternehmen (Stand: 2025, Presseinformation VCI). Die Branche erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Umsatz von 240 Milliarden Euro und beschäftigt in Deutschland mehr als 560.000 Menschen* (Stand: 2025, Presseinformation VCI). Eine zügige und praxistaugliche Umsetzung der EU-Beschlüsse ist für diese Schlüsselindustrie daher von zentraler Bedeutung.
Das Omnibus-Paket: Ein Update für Europas Nachhaltigkeitsregeln
Das sogenannte Nachhaltigkeits-Omnibus-Paket umfasst ein Gesetzespaket, das Änderungen an der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie und der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) vorsieht*. Ziel ist eine kohärentere, weniger bürokratische und praxisnähere Regulierung für Unternehmen. Der Entwurf für die CLP-Anpassung wurde bereits am 8. Juli 2025 angenommen*.
CSDDD, CSRD, CLP: Kernbereiche
Im Mittelpunkt stehen die Regeln für nachhaltige Lieferketten (CSDDD) und die Berichterstattung (CSRD). Bei der CSDDD geht es um die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, um Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Wertschöpfungsketten zu identifizieren und zu adressieren. Die CSRD legt fest, welche nicht-finanziellen Informationen Unternehmen offenlegen müssen. Die geplanten Änderungen sollen beide Bereiche enger verzahnen und Doppelarbeit vermeiden. Parallel werden auch technische Anpassungen an der CLP-Verordnung für die Kennzeichnung von Chemikalien vorgenommen, um das Regelwerk zu vereinfachen und zu aktualisieren.
Risikobasierter versus umfassender Prüfansatz
Ein zentraler Streitpunkt bei der CSDDD war die Frage, wie tiefgehend Unternehmen ihre gesamte Lieferkette prüfen müssen. Die EU-Kommission schlug ursprünglich vor, dass die Sorgfaltspflichten sich grundsätzlich auf die direkten Geschäftspartner beschränken sollten (Quelle: KPMG Klardenker). Der nun im Trilog verhandelte risikobasierte Ansatz geht einen Schritt weiter: Er erlaubt es Unternehmen, ihre Prüfungen auf Lieferkettenabschnitte und Regionen zu konzentrieren, in denen tatsächliche Risiken für Menschenrechte oder die Umwelt bestehen.
Dieser Ansatz ist für die betroffenen Unternehmen von erheblicher praktischer Relevanz. Er bedeutet vereinfachte Prüfpflichten und einen klaren Fokus auf Hochrisikoländer, während Geschäftsbeziehungen innerhalb von Staaten mit hohem Rechtsschutzniveau – wie den EU-Mitgliedsländern – als grundsätzlich risikoarm eingestuft werden können. Damit verschiebt sich der Aufwand dorthin, wo er den größten positiven Effekt erzielen kann, und entlastet Unternehmen bei Partnerschaften in bereits stark regulierten Märkten.
Der Weg des Nachhaltigkeits-Omnibus: Ein Zeitplan
Die Diskussion um das erste Omnibus-Paket zur Vereinfachung von CSDDD und CSRD fand im Jahr 2025 statt.*
Wichtige Termine und Entscheidungen
Die ersten Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat fanden von März bis Juni 2025 statt (Stand: 13. November 2025). In dieser Phase wurden die Positionen abgesteckt und Kompromisse erarbeitet. Ein erster konkreter Meilenstein im Sommer 2025 war der vorliegende Entwurf der sogenannten Omnibus-Verordnung (Stand: 8. Juli 2025). Dieser Schritt ebnete den Weg für die weitere politische Abstimmung.*
Der nächste entscheidende Termin war eine Abstimmung im Europäischen Parlament über die gemeinsame Verhandlungsposition, die für den 13. November 2025 angesetzt war (Stand: 13. November 2025). Ziel des Gesetzgebungsverfahrens war es, die Verordnung noch vor dem Jahresende 2025 zu verabschieden und in Kraft zu setzen (Stand: 13. November 2025).*
Zur besseren Übersicht zeigt die folgende Tabelle die zentralen Stationen:
| Jahr/Datum | Ereignis | Rechtsakt | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| März – Juni 2025 | Diskussion im Europäischen Parlament und Rat | Omnibus-Paket I | Stand: 13. November 2025 |
| 8. Juli 2025 | Vorlage des Verordnungsentwurfs | Omnibus-Verordnung | Stand: 8. Juli 2025 |
| 13. November 2025 | Abstimmung über Verhandlungsposition im EU-Parlament | Omnibus-Paket I | Stand: 13. November 2025 |
| Bis Ende 2025 (geplant) | Verabschiedung und Umsetzung | Omnibus-Verordnung | Planung bis Ende 2025* |
Wie schnell könnte die Umsetzung folgen?
Der Zeitplan sah eine zügige Umsetzung vor. Nach der geplanten finalen Verabschiedung noch im Jahr 2025 (Stand: 13. November 2025) würden die vereinbarten Erleichterungen unmittelbar wirksam.* Aus Sicht der Industrie war eine schnelle und klare Umsetzung entscheidend. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) forderte in diesem Zusammenhang, dass Parlament und Rat „noch vor Jahresende liefern“ müssten. VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup betonte: „Die Zeit des Zögerns ist vorbei – unsere Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit und echten Bürokratieabbau.“
Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich auf eine zeitnahe Anpassung der regulatorischen Anforderungen einstellen konnten. Die erwarteten Vereinfachungen bei der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sollten somit kurzfristig Planungssicherheit schaffen.*
Reaktionen auf den Nachhaltigkeits-Omnibus: Chancen und offene Fragen
Die informelle Einigung im Trilog zum Nachhaltigkeits-Omnibus markiert einen politischen Wendepunkt. Während der VCI die Pläne als wichtigen Schritt zu weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit begrüßt, lösen die konkreten Vorschläge auch kritische Nachfragen und Diskussionen aus. Die externe Debatte dreht sich vor allem um zwei Punkte: den praktischen Umfang der neuen Pflichten und das Spannungsfeld zwischen regulatorischer Entlastung und echter Transparenz.
Wer muss künftig berichten?
Ein zentraler Streitpunkt betrifft die Frage, welche Unternehmen überhaupt von den neuen Regeln erfasst werden. Die geplante Anhebung der Schwellenwerte wird von der Industrie als Erleichterung gesehen. Diese Fokussierung soll den administrativen Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen deutlich reduzieren. Gleichzeitig wird diskutiert, ob dadurch relevante Daten aus den Lieferketten verloren gehen könnten, wenn größere Konzerne keine Informationen von ihren KMU-Partnern einholen müssen.*
Konfliktlinien: Bürokratieabbau vs. Transparenz
Die vorgeschlagene Ausgestaltung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verdeutlicht das Ringen um einen praktikablen Mittelweg. Der risikobasierte Ansatz, der Prüfungen auf Länder mit tatsächlichen Risiken konzentrieren soll, wird von vielen als sinnvoll erachtet. Es wird jedoch kritisch diskutiert, wie umfassend die Überprüfungen tatsächlich sein sollen. Die Befürchtung besteht, dass Risiken in tieferen Gliedern der Lieferkette – etwa bei Rohstofflieferanten zweiter oder dritter Stufe – unentdeckt bleiben könnten.*
Parallel zur politischen Einigung laufen bereits technische Überarbeitungen. So sollen die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) innerhalb der nächsten Monate überarbeitet werden, um eine materialitätsbasierte Berichterstattung zu fördern, die für Investoren und Stakeholder relevante Informationen liefert.*
Die unterschiedlichen Positionen lassen sich in zentralen Argumenten zusammenfassen:
- Für die Entlastung: Die Pläne reduzieren den bürokratischen Aufwand, insbesondere für KMU, und erhöhen die Planungssicherheit für Unternehmen. Ein risikobasierter Ansatz macht Due Diligence effizienter und praxistauglicher.
- Gegen mögliche Lücken: Die Fokussierung auf direkte Geschäftspartner könnte Schlupflöcher in komplexen Lieferketten schaffen. Die Befürchtung besteht, dass weniger Berichtspflichtige insgesamt zu weniger Transparenz und einem unvollständigen Bild der Nachhaltigkeitsleistung führen.
Die finale Ausgestaltung und nationale Umsetzung wird zeigen, ob der Spagat zwischen regulatorischer Vereinfachung und wirksamer Steuerung nachhaltiger Lieferketten gelingt. Die Forderung des VCI nach klaren Signalen und einem zügigen Prozess ohne „nachträgliche Belastungen durch die Hintertür“ spiegelt die weit verbreitete Unsicherheit wider, wie die neuen Rahmenbedingungen in der Praxis genau aussehen werden.
Ausblick: Was bedeutet das für Unternehmen und Verbraucher?
Die informelle Einigung auf das Nachhaltigkeits-Omnibus-Paket markiert einen Wendepunkt, doch die eigentliche Arbeit beginnt jetzt. Für Unternehmen, Beschäftigte und Verbraucher stellen sich konkrete Fragen, die die nächsten Monate prägen werden. Der Fokus verschiebt sich von der politischen Verhandlungsebene hin zur praktischen Umsetzung und ihren alltäglichen Konsequenzen.
Nächste Schritte in der Umsetzung
Zunächst muss die formelle Beschlussfassung durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgen. Ein angenommener Entwurf bildet die Grundlage für die nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten (Stand: November 2025)*. Diese Phase ist entscheidend, denn hier entscheidet sich, ob die versprochenen Vereinfachungen tatsächlich in den Unternehmen ankommen. Ein zentraler Punkt ist die Übertragung der Erleichterungen in deutsches Recht. Der VCI fordert hier klare Signale gegen „nachträgliche Belastungen durch die Hintertür“ und betont, dass neue Regeln ausschließlich für künftige Berichtsperioden gelten sollten.
Die Umsetzung wirft praktische und juristische Fragen auf, die noch geklärt werden müssen:
- Wer trägt die Umsetzungskosten? Die Anpassung von IT-Systemen, Schulungen und Prozessen verursacht Aufwand. Bleibt dieser bei den Unternehmen hängen, oder gibt es Unterstützung?
- Wie sichern Aufsichtsbehörden die Vergleichbarkeit der Daten? Selbst vereinfachte Berichtspflichten müssen zuverlässige und vergleichbare Informationen liefern, um für Anleger und Verbraucher aussagekräftig zu bleiben.
- Wie wird der risikobasierte Ansatz konkret ausgestaltet? Die geplante Fokussierung auf Hochrisikoländer erfordert klare Kriterien und Listen, um Planungssicherheit in den Lieferketten zu schaffen.
Parallel laufen andere regulatorische Prozesse weiter. So sind Änderungen an der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien) als Teil eines breiteren Aktionsplans für die chemische Industrie im Gespräch (Stand: Juli 2025)*. Unternehmen müssen diese parallelen Entwicklungen im Blick behalten.
Relevanz für Beschäftigte und Verbraucher
Für Beschäftigte in betroffenen Unternehmen kann die Entbürokratisierung Entlastung bedeuten. Weniger administrative Aufgaben setzen Kapazitäten frei, die in Kernaufgaben und Innovation fließen. Das stärkt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Arbeitsplätze. Die geplante Streichung der zusätzlichen Klimaplan-Pflicht, weil diese durch andere Vorgaben abgedeckt wird, ist ein Beispiel für solche Effizienzgewinne.
Verbraucher profitieren indirekt durch die angestrebte Vereinfachung der Bürokratie, ohne dass konkrete Auswirkungen auf Preise belegt sind. Das Ziel, verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen über Unternehmen zu erhalten, bleibt bestehen. Die Kunst wird sein, diese Transparenz mit den vereinfachten Berichtspflichten in Einklang zu bringen. Verbraucher sollten daher aufmerksam verfolgen, ob die Qualität und Zugänglichkeit von Nachhaltigkeitsdaten unter den neuen Regeln leidet oder gewinnt.
Die politische Debatte um das richtige Maß an Regulierung ist mit diesem Paket nicht beendet. Sie wird auf nationaler Ebene bei der Umsetzung und in der Evaluierung der neuen Regeln weitergehen. Unternehmen, Verbände und die Zivilgesellschaft sollten die kommenden gesetzgeberischen Termine, wie im Zeitplan des Omnibus-Prozesses skizziert, genau im Auge behalten.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Verbands der Chemischen Industrie (VCI).
Weiterführende Quellen:
- „Die EU-Kommission schlägt vor, dass bei der CSDDD grundsätzlich nur die direkten Geschäftspartner überprüft werden müssen, was der aktuellen deutschen Regelung ähnelt.“ – Quelle: https://klardenker.kpmg.de/einigung-auf-csddd-nachhaltigere-lieferketten-oder-nur-mehr-aufwand/
- „Das Omnibus-Paket sieht vor, dass nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gemäß CSRD und EU-Taxonomie-Standards berichten müssen; KMU können die Weitergabe von Daten ablehnen.“ – Quelle: https://enit.io/blog/industrial-clean-deal-omnibus
- „Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) sollen innerhalb der nächsten sechs Monate überarbeitet werden, mit Fokus auf quantitative Daten und mehr freiwilligen statt verpflichtenden Elementen.“ – Quelle: https://enit.io/blog/industrial-clean-deal-omnibus
- „Die EU-Kommission hat am 8. Juli 2025 den Entwurf einer Omnibus-Verordnung angenommen, die Änderungen an der CLP-Verordnung enthält und Teil eines Aktionsplans für die chemische Industrie ist.“ – Quelle: https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/SharedDocs/Meldungen/DE/CLP/2025-07-09_Vereinfachung_Omnibus_Chemikalien
- „Am 13. November 2025 hat das EU-Parlament über seine Verhandlungsposition zum sogenannten Omnibus-Paket gestimmt, das die Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern soll.“ – Quelle: https://kpmg-law.de/erste-omnibus-verordnung-soll-die-pflichten-der-csddd-csrd-und-eu-taxonomie-lockern/
- „Die EU plant, in 2025 mehrere Vereinfachungspakete zu verabschieden, um die Berichtspflichten um 25 % für alle Unternehmen und 35 % für KMU zu reduzieren.“ – Quelle: https://www.pwc.de/de/nachhaltigkeit/veraenderte-berichtspflichten-durch-eu-omnibus-initiative.html
- „Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, ihre gesamte Lieferkette zu überprüfen, also sowohl vor- als auch nachgelagerte Geschäftspartner, während das LkSG sich vorwiegend auf unmittelbare Lieferanten bezieht.“ – Quelle: https://www.frankfurt-main.ihk.de/hauptnavigation/wirtschaftspolitik/csr-und-nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsberichtspflichten/csddd-6434894
10 Antworten
Ich finde es gut zu sehen, dass mehr Unternehmen nachhaltiger arbeiten wollen! Aber gleichzeitig habe ich Bedenken wegen der Transparenz in den Lieferketten.
Das stimmt! Wir sollten alle darauf achten, dass wir gute Informationen bekommen können.
Die Diskussion um Nachhaltigkeit ist wirklich wichtig und sollte ernst genommen werden! Ich freue mich auf mehr Informationen und spannende Diskussionen in Zukunft.
Es gibt viele Fragen zur praktischen Umsetzung des Omnibus-Pakets. Ich hoffe, dass diese Vorschläge tatsächlich zu weniger Bürokratie führen und nicht nur leere Versprechungen sind.
Das hoffe ich auch! Wir brauchen klare Regeln, damit alle wissen, woran sie sind.
Und was ist mit den Aufsichtbehörden? Wie stellen sie sicher, dass alles richtig läuft?
Die geplanten Erleichterungen könnten wirklich helfen! Aber ich frage mich, ob das nicht auch Risiken mit sich bringt. Was passiert mit den Informationen aus den tieferen Gliedern der Lieferkette? Könnte da nicht was verloren gehen?
Das sehe ich ähnlich! Wenn große Unternehmen keine Berichte von ihren Partnern verlangen müssen, fehlt uns am Ende ein wichtiges Puzzlestück.
Ich finde das Thema sehr wichtig, aber die Umsetzung könnte schwierig werden. Wer wird die Kosten tragen? Es ist wichtig, dass die Unternehmen transparent sind, aber auch der Aufwand muss angemessen sein. Wie denkt ihr darüber?
Ja, das ist ein guter Punkt! Die Transparenz ist wichtig, aber ich mache mir auch Sorgen um die kleinen Firmen. Die müssen ja auch irgendwie klar kommen.