Wer an der Zapfsäule weniger verkauft, muss das nicht sofort in der Steuerkasse sehen. Genau das passiert jetzt bei der Energiesteuer: Nach dem Ende der befristeten Entlastung sind die Tankstellenumsätze im Juli deutlich gefallen, doch das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass sich der Dämpfer erst im September im Energiesteueraufkommen zeigt.
Der Grund ist ein Zeitversatz. Die Steuer entsteht nicht beim Bezahlen an der Tankstelle, sondern schon dann, wenn Kraftstoff aus dem Steuerlager entnommen wird. Deshalb laufen Veränderungen an der Tankstelle und in der Kasse des Staates nicht zwingend im selben Monat auf.
Für August meldet das Ministerium ein kassenmäßiges Energiesteueraufkommen von 2,570 Milliarden Euro. Das sind 13,4 Prozent weniger als im August 2025. Als unmittelbares Maß für die im August verkaufte Kraftstoffmenge taugt dieser Wert aber nicht. Nach Darstellung des Ministeriums schlagen darin noch die im Juni niedrigeren Steuersätze durch.
Wie stark das Geschäft an den Tankstellen selbst nachgegeben hat, zeigt die Statistik des Statistischen Bundesamts: Im Juli 2026 lagen die Umsätze kalender- und saisonbereinigt preisbereinigt um 9,1 Prozent unter dem Vormonat. Gegenüber Juli 2025 betrug das Minus preisbereinigt 9,3 Prozent. Nominal, also in Euro gemessen, stand dagegen sowohl im Monatsvergleich minus 1,9 Prozent als auch im Jahresvergleich plus 6,9 Prozent.
Das klingt widersprüchlich, ist es aber nicht. Nominale Werte spiegeln auch Preisbewegungen wider, die preisbereinigte Rechnung versucht genau diesen Effekt herauszunehmen. Und selbst dann ist es noch kein reiner Kraftstoffzähler: Destatis zählt zu den Tankstellenumsätzen auch Verkäufe aus den Shops. Trotzdem wird die Richtung klar — das Geschäft knickte nach dem Auslaufen der Entlastung spürbar ein.
Die befristete Senkung galt vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026. Diesel, Benzin und steuerlich gleichgestellte Kraftstoffe waren in dieser Zeit jeweils um 14,04 Cent je Liter niedriger besteuert. Der Haushaltsausschuss weist darauf hin, dass es beim Ende einer Entlastung wegen Bevorratung zu Mindererträgen kommen kann. Das Finanzministerium ordnet den August daher als Nachlauf der Juni-Entlastung ein. Ein September-Ergebnis liegt noch nicht vor; wie groß der Rückgang dann in den Zahlen sichtbar wird, lässt sich aus den bisherigen Daten nicht ableiten.
Quellen
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/09/Inhalte/Kapitel-3-Wirtschafts-und-Finanzlage/3-2-steuereinnahmen-august-2026.html
- https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/09/PD26_312_45212.html
- https://dserver.bundestag.de/btd/21/053/2105321.pdf
- https://dserver.bundestag.de/btd/21/055/2105547.pdf





