Der reine Musikverein ist in Deutschland eher selten zu finden, dabei bietet er durchaus interessante Vorteile. Musiker können sich zusammenschließen und den Verein auf vielfältige Art und Weise nutzen. Klassisch für regelmäßige Treffen zum Musizieren oder auch, um andere Künstler zu unterstützen. Der Kreativität eines gemeinschaftlichen Engagements über einen Musikverein sind praktisch keine Grenzen gesetzt.
Beachtet werden muss dabei allerdings, dass ein eingetragener Verein keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen darf. Allerdings können über Fördervereine wirtschaftliche Mittel beschafft werden. Ein Förderverein befasst sich mit Spendenbeschaffung sowie Marketing/Werbung für andere.
Obwohl der Verein in Deutschland zu den beliebten Gesellschaftsformen gehört, entfallen auf den Bereich Kunst und Kultur gerade einmal nur 10 Prozent aller Gründungen. Welche Vorteile die Vereinsgründung bietet und welche Schritte zu beachten sind, haben wir nachfolgend aufgeführt.
Der Musikverein – Gemeinschaftliches Engagement
Musiker haben in den letzten Jahren schwierige Zeiten erlebt. Die Einnahmen sinken, auf der anderen Seite strömen immer mehr neue Künstler in den Markt. Streaming Plattformen wie YouTube und zum Beispiel Spotify machen den Traum einer Musikkarriere für jeden mit nur einem Klick zugänglich.
Ein Musik(er)verein bietet eine interessante Alternative für ein gemeinschaftliches Engagement, um Künstler zu fördern. Dabei kann sich eine größere Zahl von Personen zusammenschließen und in einem Musikverein die Förderung verfolgen. Wir beobachten zum Beispiel regelmäßig auf dem Musikmagazin Ton-An.com Newcomer, die mit großem Talent in den Markt stürzen, den es aber häufig an Unterstützung mangelt. Ein Verein, der nicht nur darauf ausgerichtet ist, gemeinsam Musik zu machen, sondern sich aktiv für die Förderung von Musiker einsetzt, könnte eine interessante Alternative sein.
Die Vorteile
Es gibt mehrere Vorzüge, die ein eingetragener Verein bietet. Zunächst einmal können Spenden unter Umständen steuerlich abgesetzt werden, sofern es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt (muss von den Finanzbehörden anerkannt werden). Wird der Musikverein als Gemeinnützig anerkannt, kann er auch von Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftssteuer befreit werden.
Der Vorstand ist dabei geschützt und unterliegt nicht den üblichen wirtschaftlichen Risiken von vertraglichen Haftungen. Natürlich kann ein eingetragener Musikverein auch klagen, als auch verklagt, ebenso kann er ins Grundbuch eingetragen werden.
Mitglieder handeln nach demokratischen Strukturen und haben sowohl umfangreiche Rechte als auch Pflichten. Dabei sind die Gründungskosten relativ überschaubar, insbesondere wird kein Mindestkapital benötigt.
Die Gründung
Wer einen Musikverein gründen möchte, stößt dabei auf relativ einfache Bürokratie und geringe Kosten. Zur Gründung werden mindestens sieben Mitglieder benötigt. Eine Satzung muss erstellt und ein Vorstand gewählt werden. Ganz ist wichtig ist dabei, das auch künftig die Zahl der Mitglieder nie unter drei Personen sinken darf.
1. Satzung
Vor der Gründung und den Behördengängen wird zunächst die Satzung erstellt. Ob dabei ein Rechtsanwalt erforderlich ist, hängt vom Zweck ab. Wer zum Beispiel einen klassischen Verein, mit Musikern gründen möchte, die einfach nur zusammen spielen wollen, findet im Netz umfangreiche Mustersatzungen.
Anders ist das, wenn der Verein Musiker fördern möchte, also auch umfangreiche Spenden eingesammelt werden sollen. In diesem Fall ist der Gang zu einem Juristen sicherlich empfehlenswert.
Diese Paragraphen müssen in der Satzung vorhanden sein:
- §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- §2 Zweck und Ziele
- §3 Gemeinnützigkeit
- §4 Mitgliedschaft
- §5 Aufnahme
- §6 Beendigung der Mitgliedschaft
- §7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- §8 Organe
- §9 Hauptversammlung
- §10 Gesamtvorstand ODER: Vergütungen für die Vereinstätigkeit
- §11Kassenprüfung
- §12 Vereinsjugend
- §13 Satzungsänderungen
- §14 Auflösung des Vereins
- § Datenschutz (nicht unbedingt erforderlich)
2. Gründerversammlung
Nach der Satzung wird die Gründerversammlung einberufen. Hier wird nun die Satzung beschlossen und der Vorstand gewählt. Ist das erledigt, stehen folgende Punkte an:
- Die Gründungssatzung wird von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben
- Ein Protokoll der Gründungsversammlung wird erstellt
Mit der Gründerversammlung wird auch der Vereinsname festgelegt. Hierbei sollte der Name zuvor gut recherchiert werden. Er darf weder irreführend sein, noch über die Art und Weise sowie Größe täuschen. Ein Verstoß gegen das Namens- und Markenrecht kann auch für eine Verein erhebliche Schadensersatzforderungen mit sich bringen.
Lesen Sie auch unseren Beitrag zu den rechtliche Hürden bei der Vereinsgründung.
Musikerverein eintragen
Jetzt kommen wir zu dem wichtigsten Punkt. Damit der e.V. auch rechtlich wirksam wird, erfolgt nun der Eintrag in das offizielle Vereinsregister. Dieses sitzt beim örtlichen Amtsgericht. Je nach Bundesland kann es aber zu abweichenden Regelungen kommen (z.B. gewählter Vorstand muss durch einen Notar vor Eintrag beglaubigt werden.- Seit 01.08.2022 sind Beglaubigungen für das Vereinsregister auch per Videokonferenz möglich).
Was kostet der Eintrag
Sofern eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist, fallen hierfür Kosten von um die 30 Euro an. Dazu kommen Schreib- und Zustellgebühren. Das zuständige Registergericht berechnet für den Eintrag etwa 50 Euro, hierbei wird ein Gegenstandswert von 3.000 Euro unterstellt. Am Ende kommen noch die Kosten für die Bekanntmachung in Höhe von ungefähr 20 – 40 Euro dazu. Sobald der Eintrag erfolgt ist, ist der Verein als amtlich als juristische Person anerkannt. Der Vorstand ist für den Eintrag zuständig.
Vorgelegt werden müssen:
- Beglaubigung Vorstand (nicht in allen Bundesländern notwendig)
- Protokoll Gründerversammlung
- Satzung
(die letzten beiden müssen von allen Mitgliedern unterschrieben sein).
Nach dem Eintrag ist auch eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich (das geschieht mit dem offiziellen Registerauszug).
Muss ich einen Verein eintragen lassen
Natürlich gibt es auch eine Vielzahl von nicht eingetragenen Vereinen. Allerdings ist die rechtliche Situation bei solchen Konstrukten als sehr schwierig anzusehen. Damit von Anfang an Rechtssicherheit besteht, sollte ein Verein grundsätzlich immer eingetragen werden.
Gemeinnützigkeit feststellen lassen
Das Finanzamt ist zuständig, um die Gemeinnützigkeit festzustellen. Diese ist erforderlich, damit Spenden auch tatsächlich steuerlich abgesetzt werden können. Hierzu muss der Musikverein den Vorgaben des § 52 AO entsprechen. In Abständen von jeweils drei Jahren erfolgen Nachprüfungen, ob die Gemeinnützigkeit weiterhin besteht. Generell ist es empfehlenswert, die Satzung dem Finanzamt, vor dem Eintrag beim Registergericht, vorzulegen. Mögliche Änderungen können so problemlos durchgeführt werden.
Das Bankkonto für den Musikverein
Ohne ein Geschäftskonto geht es natürlich auch beim Musikverein nicht. Dabei wird der Verein durch den Vorstand vertreten. In der Regel bieten alle Banken entsprechende Kontoprodukte für eingetragene Vereine an. Dabei sollten aber die Konditionen unbedingt verglichen werden.
Marketing ist das A und O für eine erfolgreiche Gründung
Nachdem der Verein gegründet wurde, ist es wichtig, dass er auch bekannt wird. Ein Musikverein den niemand kennt, wird keine Mitglieder anlocken.
Aber Marketing sollte durchdacht sein und nicht einfach vom Zaun gebrochen werden. Starten Sie mit einem Marketing-Starter-Kit für Vereinsgründer. Dabei werden die 4 Säulen der Vereinsidentität Schritt-für-Schritt für den Verein konzipiert.
Vom Vereinslogo, dem Slogan bis hin zu den Kommunikationsmitteln werden alle Grundpfeiler für eine erfolgreiche Vereinsgründung festgelegt.
Zusammen mit einem gutdurchdachten Marketingkonzept können Sie Maßnahmen und Aktionen zur Mitgliederwerbung planen und durchführen.
Vereinsmarketing ist leicht und ist auch nicht so teuer – wenn es professionell geplant und durchgeführt wird.
Fazit
Einen Musikverein zu gründen ist ganz einfach. Beachten Sie nur die wesentlichen Punkte und werben Sie nach der Gründung reichlich neue Mitglieder.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Gründung eines Musikvereins.
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1 Antwort
Vielen Dank für diese kurze Zusammenfassung aller nötigen Punkte der Satzung. Ich denke, dass es in der Tat eher zu raten ist, einen Anwalt für Vereinsrecht mit einzubeziehen, um möglichem Ärger aus dem Wege zu gehen. Sehr interessant auch, dass der reine Musikverein eher selten ist.