Musikschullehrkräfte in Berlin: Podiumsdiskussion fordert soziale Absicherung und Festanstellungen vor Ende der Übergangsregelung 2026

Am 19. November diskutierten der Landesmusikrat Berlin und ver.di mit Bundestagsabgeordneten über die prekäre Lage der Musikschullehrkräfte. Diese arbeiten oft in Scheinselbständigkeit, ohne ausreichende soziale Absicherung. Eine Übergangsregelung ermöglicht Honorartätigkeiten bis Ende 2026, doch ab 2027 droht eine verpflichtende Sozialversicherung ohne gesicherte Finanzierung.

Inhaltsverzeichnis

Beitrag teilen

Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.
Verbandsbüro jetzt bei Google bevorzugen Damit unsere Vereins- und Verbandsnachrichten häufiger in Ihrer persönlichen Google-Übersicht erscheinen.
Jetzt bevorzugte Quelle festlegen

Das Wichtigste in Kürze

  • Musikschullehrkräfte in Berlin arbeiten oft scheinselbstständig und sind sozial unzureichend abgesichert.
  • Übergangsregelung erlaubt Honorartätigkeiten bis Ende 2026, ab 2027 droht Sozialversicherungspflicht ohne Finanzierung.
  • Nur 24 % der Berliner Musikschullehrkräfte sind sozialversicherungspflichtig, bundesweit sind es 75 %.
  • Berlin benötigt jährlich rund 20 Millionen Euro für Festanstellungen, Haushaltsmittel sind jedoch nicht vorgesehen.
  • Erste politische Lösungen werden frühestens 2026 erwartet, dringender Handlungsbedarf besteht vor Auslaufen der Übergangsregelung.

– Podiumsdiskussion zu prekärer Beschäftigung von Musikschullehrkräften in Berlin
– Betroffene berichten von Scheinselbständigkeit und geringer Rente trotz Vollzeitarbeit
– Erste Ergebnisse für eine Lösung werden frühestens 2026 erwartet

Musikschullehrkräfte fordern sichere Arbeitsverhältnisse

Am 19. November 2024 diskutierten im voll besetzten Berliner ver.di Haus Betroffene, Expert:innen und Bundestagsabgeordnete über die prekäre Situation von Musikschullehrkräften. Landesmusikrat Berlin und ver.di hatten zu der Podiumsdiskussion eingeladen, die Lisa Mangold, Bereichsleitung Kunst & Kultur der ver.di Bundesverwaltung, moderierte. Die Veranstaltung machte deutlich: Es besteht dringender Handlungsbedarf, besonders vor dem Hintergrund der auslaufenden Übergangsregelung und der aktuellen Haushaltsverhandlungen.

Susanne Nowakowski, die das wegweisende „Herrenberg-Urteil“ erstritt, schilderte ihre jahrelange juristische Auseinandersetzung und gab anderen Mut: „Ich bekam nach gewonnenem Prozess die Sozialbeiträge für 15 Jahre zurückerstattet.“ Ihr Appell richtete sich an alle Verantwortlichen: „Das Ziel muss sein, die Musikausbildung in Deutschland für alle Kinder und Jugendlichen, aber auch für alle Lehrkräfte auf sicheren Boden zu stellen.“

Die Berliner Musikschullehrerin Undine Barge verdeutlichte die menschlichen Konsequenzen der prekären Beschäftigungssituation: „Ich arbeite seit 33 Jahren in prekärer Situation in Scheinselbständigkeit. Der Senat verweigert uns die Anstellung. Ich war alleinerziehend mit Zwillingen, Unterstützung bekam ich keine. Wir konnten nie einen vernünftigen Urlaub machen. Ich habe immer voll gearbeitet, war nie krank und bekomme jetzt eine Rente von 850 €. Ich gehe weiter arbeiten, weil ich keine andere Chance habe.“

Auf politischer Ebene sprach MdB Annika Klose, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, über die Herausforderungen, ohne konkrete Zeitangaben zu möglichen Ergebnissen.

MdB Dr. Ottilie Klein betonte die Bedeutung von Rechtsicherheit und möchte sowohl Festanstellungen als auch auskömmliche Honorartätigkeit ermöglichen.

Ver.di-Jurist Jonas Fischer analysierte die komplexe Rechtslage rund um das Herrenberg-Urteil sowie die Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch.

Eine weitere BSG-Entscheidung bestätigte zudem, dass ab 2027 Sozialversicherungsbeiträge für abhängig Beschäftigte gezahlt werden müssen.*

Von der Gerichtsentscheidung zur Übergangsregelung

Die rechtliche Entwicklung zur Beschäftigungsform von Musikschullehrkräften folgte einer klaren zeitlichen Abfolge, die von einer grundlegenden Gerichtsentscheidung über gesetzliche Übergangsregelungen bis hin zu aktuellen politischen Weichenstellungen reicht.

Herrenberg-Urteil und Folgen

Den Ausgangspunkt bildete eine wegweisende Entscheidung des Bundessozialgerichts im Sommer 2022. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass Musikschullehrkräfte, die an die Vorgaben der Musikschulen gebunden sind, als abhängig Beschäftigte einzustufen sind (Stand: Sommer 2022)*. Diese als "Herrenberg-Urteil" bekannt gewordene Rechtsprechung hatte unmittelbare Konsequenzen für die bisherige Praxis der Honorarbeschäftigung und machte die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Lehrkräfte zur zentralen Frage.

Als Reaktion auf diese Rechtsprechung schuf der Gesetzgeber noch im selben Jahr eine befristete Lösung: mit §127 SGB IV eine Übergangsregelung zur befristeten Fortsetzung der Honorartätigkeit bis Ende 2026 geschaffen wurde (Stand: 2022)*. Diese Regelung sollte den betroffenen Musikschulen und Kommunen Zeit für die notwendige Anpassung geben.

Gesetzliche Übergangsregelung bis Ende 2026

Die politische Entwicklung setzte sich 2025 mit einer weiteren Präzisierung fort: Bundesrechtlich wurde beschlossen, dass Honorartätigkeiten bei Einwilligung von Musikschulen und Lehrkraft bis Ende 2026 ohne Sozialversicherungspflicht fortgesetzt werden können; ver.di kritisiert die Dauer der Übergangsregelung als zu lang (Stand: Februar 2025)*. Diese Entscheidung schafft zwar kurzfristige Rechtssicherheit, lässt jedoch die grundsätzliche Frage der dauerhaften sozialen Absicherung der Lehrkräfte unbeantwortet.

Die zeitliche Abfolge zeigt eine fortschreitende rechtliche Klärung: Nach der grundlegenden Einordnung als abhängige Beschäftigung durch das Bundessozialgericht folgten zunächst Übergangsregelungen, die aktuell bis Ende 2026 befristet sind. Ab 2027 droht jedoch die Verpflichtung zur Sozialversicherung, wie in weiteren BSG-Entscheidungen bereits angedeutet wurde.

Zahlen und Fakten: Die wirtschaftliche Realität an Berlins Musikschulen

Die Situation an Berlins Musikschulen zeigt ein klares Bild: Während die politische Diskussion um Festanstellungen läuft, offenbaren die aktuellen Zahlen eine deutliche Diskrepanz zwischen Berlin und dem Bundesdurchschnitt. Die strukturellen Probleme sind nicht neu, doch die Dringlichkeit hat durch rechtliche Entwicklungen und finanzpolitische Entscheidungen neue Dimensionen erreicht.

Beschäftigungsquoten (Berlin vs. Bund)

Die Unterschiede in der Beschäftigungssituation zwischen Berlin und dem Bundesdurchschnitt sind eklatant. Bereits Mai 2016 zeigte sich: An den zwölf öffentlichen Berliner Musikschulen waren nur etwa 25 % der Pädagog:innen festangestellt, während der bundesweite Anteil bei rund 75 % lag*. Diese Diskrepanz besteht bis heute fort.

Aktuelle Zahlen von Juni 2025 bestätigen das anhaltende Gefälle: In Berlin sind rund 2.400 Musikschullehrkräfte tätig, davon nur 24 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt*. Der bundesweite Anteil liegt weiterhin bei etwa 75 %. Damit bleibt Berlin deutlich unter dem bundesweiten Standard.

Finanzieller Bedarf und Haushaltslage

Die finanziellen Herausforderungen sind beträchtlich. Schätzungen von September 2024 gehen davon aus, dass Berlin rund 20 Millionen Euro jährlich benötigt, um alle betroffenen Musikschullehrkräfte in Festanstellung zu übernehmen*.

Trotz dieser bekannten finanziellen Anforderungen berücksichtigt der Berliner Landeshaushalt 2025/2026 keine gesicherten Mittel für die flächendeckende Festanstellung von Musikschullehrkräften.

Die menschlichen Konsequenzen dieser politischen und finanziellen Entscheidungen sind gravierend. Bei der Umstellung auf Festanstellung drohen vielen Musikschullehrkräften in Berlin prekäre Übergangsphasen ohne soziale Absicherung, da sie bislang keinen Anspruch auf Urlaubs- oder Krankengeld haben. Diese Unsicherheit betrifft tausende Fachkräfte, die seit Jahren unter prekären Bedingungen arbeiten.

Jahr Kennzahl/Indikator Wert Quelle / Stand
2016 Festanstellungsquote Berlin 25 % Labournet, Mai 2016*
2016 Festanstellungsquote bundesweit 75 % Labournet, Mai 2016*
2024 Jährlicher Finanzbedarf für Festanstellungen 20 Mio. € Grüne Südwest, September 2024*
2025 Aktuelle Beschäftigtenzahl Berlin 2.400 ND aktuell, Juni 2025*
2025 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Berlin 24 % ND aktuell, Juni 2025*
2025 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bundesweit 75 % ND aktuell, Juni 2025*
2025 Haushaltsmittel für Festanstellungen keine

Zwischen Hoffnung und Haushaltslöchern

Die Debatte um Festanstellungen für Musikschullehrkräfte zeigt tiefe Gräben zwischen verschiedenen Interessengruppen. Während die Gewerkschaft ver.di die lange Übergangsregelung scharf kritisiert und zügige Lösungen einfordert (Stand: Februar 2025), zeichnet die Politik ein differenzierteres Bild. Der Berliner Landeshaushalt 2025/2026 sieht nach Recherchen des Tagesspiegels keine gesicherten Mittel für die Festanstellung von Musikschullehrern vor (Stand: November 2025)*. Diese finanzielle Unsicherheit trifft auf konkrete menschliche Schicksale.

Betroffene, Gewerkschaften, Politik

Für die Lehrkräfte bedeutet die aktuelle Situation handfeste Konsequenzen: fehlender Urlaubs- und Krankengeldanspruch sowie prekäre Altersversorgung gehören zum Alltag (laut nd-aktuell, Stand: Juni 2025)*. Diese prekären Arbeitsbedingungen prägen ganze Berufsbiografien und werfen Fragen nach der Wertschätzung kultureller Bildungsarbeit auf. Die Gewerkschaften drängen auf schnelle strukturelle Veränderungen, während politische Akteure zwischen Haushaltsrestriktionen und der Suche nach rechtssicheren Lösungen navigieren.

Kurzfristiger Ausblick bis 2026/2027

Die nächsten Monate bringen entscheidende Weichenstellungen. Erste konkrete Ergebnisse werden für das Jahr 2026 erwartet. Bis Ende 2026 läuft die aktuelle Übergangsregelung aus – danach könnte sich die Rechtslage grundlegend ändern. Juristische Expertisen deuten darauf hin, dass ab 2027 Sozialversicherungsbeiträge für abhängig Beschäftigte gezahlt werden müssen. Diese zeitliche Abfolge – von den erwarteten Ergebnissen 2026 über das Auslaufen der Übergangsregelung bis hin zur möglichen Beitragspflicht ab 2027 – bestimmt den politischen und administrativen Handlungsdruck.

Dieser Beitrag basiert auf Informationen und Zitaten aus einer Pressemitteilung des Landesmusikrat Berlin e.V.

Weiterführende Quellen:

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge