– Podiumsdiskussion zu prekärer Beschäftigung von Musikschullehrkräften in Berlin
– Betroffene berichten von Scheinselbständigkeit und geringer Rente trotz Vollzeitarbeit
– Erste Ergebnisse für eine Lösung werden frühestens 2026 erwartet
Musikschullehrkräfte fordern sichere Arbeitsverhältnisse
Am 19. November 2024 diskutierten im voll besetzten Berliner ver.di Haus Betroffene, Expert:innen und Bundestagsabgeordnete über die prekäre Situation von Musikschullehrkräften. Landesmusikrat Berlin und ver.di hatten zu der Podiumsdiskussion eingeladen, die Lisa Mangold, Bereichsleitung Kunst & Kultur der ver.di Bundesverwaltung, moderierte. Die Veranstaltung machte deutlich: Es besteht dringender Handlungsbedarf, besonders vor dem Hintergrund der auslaufenden Übergangsregelung und der aktuellen Haushaltsverhandlungen.
Susanne Nowakowski, die das wegweisende „Herrenberg-Urteil“ erstritt, schilderte ihre jahrelange juristische Auseinandersetzung und gab anderen Mut: „Ich bekam nach gewonnenem Prozess die Sozialbeiträge für 15 Jahre zurückerstattet.“ Ihr Appell richtete sich an alle Verantwortlichen: „Das Ziel muss sein, die Musikausbildung in Deutschland für alle Kinder und Jugendlichen, aber auch für alle Lehrkräfte auf sicheren Boden zu stellen.“
Die Berliner Musikschullehrerin Undine Barge verdeutlichte die menschlichen Konsequenzen der prekären Beschäftigungssituation: „Ich arbeite seit 33 Jahren in prekärer Situation in Scheinselbständigkeit. Der Senat verweigert uns die Anstellung. Ich war alleinerziehend mit Zwillingen, Unterstützung bekam ich keine. Wir konnten nie einen vernünftigen Urlaub machen. Ich habe immer voll gearbeitet, war nie krank und bekomme jetzt eine Rente von 850 €. Ich gehe weiter arbeiten, weil ich keine andere Chance habe.“
Auf politischer Ebene sprach MdB Annika Klose, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, über die Herausforderungen, ohne konkrete Zeitangaben zu möglichen Ergebnissen.
MdB Dr. Ottilie Klein betonte die Bedeutung von Rechtsicherheit und möchte sowohl Festanstellungen als auch auskömmliche Honorartätigkeit ermöglichen.
Ver.di-Jurist Jonas Fischer analysierte die komplexe Rechtslage rund um das Herrenberg-Urteil sowie die Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch.
Eine weitere BSG-Entscheidung bestätigte zudem, dass ab 2027 Sozialversicherungsbeiträge für abhängig Beschäftigte gezahlt werden müssen.*
Von der Gerichtsentscheidung zur Übergangsregelung
Die rechtliche Entwicklung zur Beschäftigungsform von Musikschullehrkräften folgte einer klaren zeitlichen Abfolge, die von einer grundlegenden Gerichtsentscheidung über gesetzliche Übergangsregelungen bis hin zu aktuellen politischen Weichenstellungen reicht.
Herrenberg-Urteil und Folgen
Den Ausgangspunkt bildete eine wegweisende Entscheidung des Bundessozialgerichts im Sommer 2022. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass Musikschullehrkräfte, die an die Vorgaben der Musikschulen gebunden sind, als abhängig Beschäftigte einzustufen sind (Stand: Sommer 2022)*. Diese als "Herrenberg-Urteil" bekannt gewordene Rechtsprechung hatte unmittelbare Konsequenzen für die bisherige Praxis der Honorarbeschäftigung und machte die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Lehrkräfte zur zentralen Frage.
Als Reaktion auf diese Rechtsprechung schuf der Gesetzgeber noch im selben Jahr eine befristete Lösung: mit §127 SGB IV eine Übergangsregelung zur befristeten Fortsetzung der Honorartätigkeit bis Ende 2026 geschaffen wurde (Stand: 2022)*. Diese Regelung sollte den betroffenen Musikschulen und Kommunen Zeit für die notwendige Anpassung geben.
Gesetzliche Übergangsregelung bis Ende 2026
Die politische Entwicklung setzte sich 2025 mit einer weiteren Präzisierung fort: Bundesrechtlich wurde beschlossen, dass Honorartätigkeiten bei Einwilligung von Musikschulen und Lehrkraft bis Ende 2026 ohne Sozialversicherungspflicht fortgesetzt werden können; ver.di kritisiert die Dauer der Übergangsregelung als zu lang (Stand: Februar 2025)*. Diese Entscheidung schafft zwar kurzfristige Rechtssicherheit, lässt jedoch die grundsätzliche Frage der dauerhaften sozialen Absicherung der Lehrkräfte unbeantwortet.
Die zeitliche Abfolge zeigt eine fortschreitende rechtliche Klärung: Nach der grundlegenden Einordnung als abhängige Beschäftigung durch das Bundessozialgericht folgten zunächst Übergangsregelungen, die aktuell bis Ende 2026 befristet sind. Ab 2027 droht jedoch die Verpflichtung zur Sozialversicherung, wie in weiteren BSG-Entscheidungen bereits angedeutet wurde.
Zahlen und Fakten: Die wirtschaftliche Realität an Berlins Musikschulen
Die Situation an Berlins Musikschulen zeigt ein klares Bild: Während die politische Diskussion um Festanstellungen läuft, offenbaren die aktuellen Zahlen eine deutliche Diskrepanz zwischen Berlin und dem Bundesdurchschnitt. Die strukturellen Probleme sind nicht neu, doch die Dringlichkeit hat durch rechtliche Entwicklungen und finanzpolitische Entscheidungen neue Dimensionen erreicht.
Beschäftigungsquoten (Berlin vs. Bund)
Die Unterschiede in der Beschäftigungssituation zwischen Berlin und dem Bundesdurchschnitt sind eklatant. Bereits Mai 2016 zeigte sich: An den zwölf öffentlichen Berliner Musikschulen waren nur etwa 25 % der Pädagog:innen festangestellt, während der bundesweite Anteil bei rund 75 % lag*. Diese Diskrepanz besteht bis heute fort.
Aktuelle Zahlen von Juni 2025 bestätigen das anhaltende Gefälle: In Berlin sind rund 2.400 Musikschullehrkräfte tätig, davon nur 24 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt*. Der bundesweite Anteil liegt weiterhin bei etwa 75 %. Damit bleibt Berlin deutlich unter dem bundesweiten Standard.
Finanzieller Bedarf und Haushaltslage
Die finanziellen Herausforderungen sind beträchtlich. Schätzungen von September 2024 gehen davon aus, dass Berlin rund 20 Millionen Euro jährlich benötigt, um alle betroffenen Musikschullehrkräfte in Festanstellung zu übernehmen*.
Trotz dieser bekannten finanziellen Anforderungen berücksichtigt der Berliner Landeshaushalt 2025/2026 keine gesicherten Mittel für die flächendeckende Festanstellung von Musikschullehrkräften.
Die menschlichen Konsequenzen dieser politischen und finanziellen Entscheidungen sind gravierend. Bei der Umstellung auf Festanstellung drohen vielen Musikschullehrkräften in Berlin prekäre Übergangsphasen ohne soziale Absicherung, da sie bislang keinen Anspruch auf Urlaubs- oder Krankengeld haben. Diese Unsicherheit betrifft tausende Fachkräfte, die seit Jahren unter prekären Bedingungen arbeiten.
| Jahr | Kennzahl/Indikator | Wert | Quelle / Stand |
|---|---|---|---|
| 2016 | Festanstellungsquote Berlin | 25 % | Labournet, Mai 2016* |
| 2016 | Festanstellungsquote bundesweit | 75 % | Labournet, Mai 2016* |
| 2024 | Jährlicher Finanzbedarf für Festanstellungen | 20 Mio. € | Grüne Südwest, September 2024* |
| 2025 | Aktuelle Beschäftigtenzahl Berlin | 2.400 | ND aktuell, Juni 2025* |
| 2025 | Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Berlin | 24 % | ND aktuell, Juni 2025* |
| 2025 | Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bundesweit | 75 % | ND aktuell, Juni 2025* |
| 2025 | Haushaltsmittel für Festanstellungen | keine | — |
Zwischen Hoffnung und Haushaltslöchern
Die Debatte um Festanstellungen für Musikschullehrkräfte zeigt tiefe Gräben zwischen verschiedenen Interessengruppen. Während die Gewerkschaft ver.di die lange Übergangsregelung scharf kritisiert und zügige Lösungen einfordert (Stand: Februar 2025), zeichnet die Politik ein differenzierteres Bild. Der Berliner Landeshaushalt 2025/2026 sieht nach Recherchen des Tagesspiegels keine gesicherten Mittel für die Festanstellung von Musikschullehrern vor (Stand: November 2025)*. Diese finanzielle Unsicherheit trifft auf konkrete menschliche Schicksale.
Betroffene, Gewerkschaften, Politik
Für die Lehrkräfte bedeutet die aktuelle Situation handfeste Konsequenzen: fehlender Urlaubs- und Krankengeldanspruch sowie prekäre Altersversorgung gehören zum Alltag (laut nd-aktuell, Stand: Juni 2025)*. Diese prekären Arbeitsbedingungen prägen ganze Berufsbiografien und werfen Fragen nach der Wertschätzung kultureller Bildungsarbeit auf. Die Gewerkschaften drängen auf schnelle strukturelle Veränderungen, während politische Akteure zwischen Haushaltsrestriktionen und der Suche nach rechtssicheren Lösungen navigieren.
Kurzfristiger Ausblick bis 2026/2027
Die nächsten Monate bringen entscheidende Weichenstellungen. Erste konkrete Ergebnisse werden für das Jahr 2026 erwartet. Bis Ende 2026 läuft die aktuelle Übergangsregelung aus – danach könnte sich die Rechtslage grundlegend ändern. Juristische Expertisen deuten darauf hin, dass ab 2027 Sozialversicherungsbeiträge für abhängig Beschäftigte gezahlt werden müssen. Diese zeitliche Abfolge – von den erwarteten Ergebnissen 2026 über das Auslaufen der Übergangsregelung bis hin zur möglichen Beitragspflicht ab 2027 – bestimmt den politischen und administrativen Handlungsdruck.
Dieser Beitrag basiert auf Informationen und Zitaten aus einer Pressemitteilung des Landesmusikrat Berlin e.V.
Weiterführende Quellen:
- „An den zwölf öffentlichen Berliner Musikschulen sind nur etwa 25 % der Pädagog:innen festangestellt, während der bundesweite Anteil bei rund 75 % liegt (Stand: Mai 2016).“ – Quelle: https://www.labournet.de/branchen/dienstleistungen/bildung/misstoene-musikschullehrerinnen-nicht-nur-in-berlin-sind-meist-als-schlecht-bezahlte-honorarkraefte-taetig/
- „Das Bundessozialgericht stellte im Sommer 2022 fest, dass Musikschullehrkräfte, die an die Vorgaben der Musikschulen gebunden sind, als abhängig Beschäftigte einzustufen sind (Herrenberg-Urteil).“ – Quelle: https://gruene-suedwest.de/2024/09/11/herrenberg-und-die-folgen/
- „Berlin benötigt schätzungsweise rund 20 Millionen Euro jährlich, um alle betroffenen Musikschullehrkräfte in Festanstellung zu übernehmen (Stand: September 2024).“ – Quelle: https://gruene-suedwest.de/2024/09/11/herrenberg-und-die-folgen/
- „2022 urteilte das BSG, dass viele Honorarlehrkräfte de facto sozialversicherungspflichtig sind, woraufhin mit §127 SGB IV eine Übergangsregelung zur befristeten Fortsetzung der Honorartätigkeit bis Ende 2026 geschaffen wurde.“ – Quelle: https://www.advant-beiten.com/aktuelles/das-herrenberg-urteil-des-bundessozialgerichts-aufatmen-dank-uebergangsregelung
- „Im Frühjahr 2025 wurde bundesrechtlich beschlossen, dass Honorartätigkeiten bei Einwilligung von Musikschulen und Lehrkraft bis Ende 2026 ohne Sozialversicherungspflicht fortgesetzt werden können; ver.di kritisiert die Dauer der Übergangsregelung als zu lang (Stand: Februar 2025).“ – Quelle: https://www.labournet.de/branchen/dienstleistungen/bildung/misstoene-musikschullehrerinnen-nicht-nur-in-berlin-sind-meist-als-schlecht-bezahlte-honorarkraefte-taetig/
- „In Berlin sind im Juni 2025 rund 2.400 Musikschullehrkräfte tätig, davon nur 24 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt, während der bundesweite Anteil etwa 75 % beträgt.“ – Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1191902.bildung-berliner-musiklehrer-in-der-warteschleife.html
- „Der Berliner Landeshaushalt 2025/2026 berücksichtigt keine gesicherten Mittel für die flächendeckende Festanstellung von Musikschullehrkräften, obwohl diese ab 2027 verpflichtend sein soll (Stand: November 2025).“ – Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/die-soziale-absicherung-ist-vollig-unzureichend-berlin-plant-kein-geld-fur-festanstellung-von-musikschullehrern-ein-14718686.html
- „Bei der Umstellung auf Festanstellung drohen vielen Musikschullehrkräften in Berlin prekäre Übergangsphasen ohne soziale Absicherung, da sie bislang keinen Anspruch auf Urlaubs- oder Krankengeld haben (Stand: Juni 2025).“ – Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1191902.bildung-berliner-musiklehrer-in-der-warteschleife.html
11 Antworten
Das ganze System scheint kaputt zu sein wenn Lehrer nicht genug Unterstützung bekommen um ihre Arbeit ordentlich machen zu können. Die Rente von Frau Barge ist ja ein Beispiel dafür wie wenig Wert man ihnen gibt.
Es ist unerhört wie lange solche Übergangsregelungen dauern können und das ohne echte Fortschritte für die betroffenen Menschen. Ich hoffe sehr auf Veränderungen bis 2026! Welche Schritte haltet ihr für notwendig?
Ein sofortiger Handlungsbedarf ist da! Wir müssen Druck aufbauen und fordern, dass endlich Gelder bereitgestellt werden für Festanstellungen!
Ich finde auch das wichtig Arno! Auch sollten mehr Informationen an die Öffentlichkeit gelangen über das ganze Thema um wirklich Bewusstsein zu schaffen.
Die Zahlen sind schockierend! Nur 24 % der Musikschullehrer in Berlin haben einen sicheren Job? Das ist viel zu wenig! Was können wir tun, um diese Missstände zu beheben? Vielleicht könnte eine Petition helfen?
Eine Petition wäre sicher ein guter Anfang, Wieland! Außerdem könnte man doch die Öffentlichkeit stärker auf das Thema aufmerksam machen. Wie wäre es mit einer Demo für bessere Arbeitsbedingungen?
Ja genau Helena, eine Demo könnte wirklich helfen! Wir sollten auch überlegen, ob wir lokale Politiker direkt ansprechen können und ihnen unsere Bedenken mitteilen.
Ich finde es traurig zu hören, dass so viele Lehrkräfte in unsicheren Verhältnissen arbeiten müssen. Susanne Nowakowski hat einen mutigen Schritt gemacht! Wer weiß, wie viele andere in ihrer Lage sind? Vielleicht sollten wir mehr darüber diskutieren.
Ja, Elfriede! Es ist wirklich erschreckend, wie viele Menschen unter diesen Bedingungen leiden müssen. Ich denke auch, dass wir als Gesellschaft mehr Wertschätzung für solche Berufe zeigen sollten.
Die Probleme der Musikschullehrer sind echt bedenklich. Wer kann sich vorstellen, mit so wenig Rente auskommen zu müssen? Es ist höchste Zeit, dass die Politik handelt und echte Lösungen findet. Was denkt ihr über die Vorschläge von MdB Klose?
Ich stimme zu, Andrej! Die Sorgen der Lehrkräfte sind ja auch menschlich nachvollziehbar. Ich frage mich, ob es nicht mehr Unterstützung von den Schulen geben sollte. Gibt es denn Pläne dafür?