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München gewinnt: Gericht fordert saubere Luft & Dieselfahrverbote

In einem beispiellosen Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute der Stadt München weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auferlegt. Die bayrische Landeshauptstadt, die seit Jahren für ihre hohe Stickstoffdioxid-Belastung bekannt ist, muss nun verstärkte Dieselfahrverbote einführen, um den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dieser Schritt folgt auf eine erfolgreiche Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des ökologischen Verkehrsclubs VCD, welche die Aufhebung rechtswidriger Lockerungen im Luftreinhalteplans der Stadt forderten. Mit dem Urteil setzt das Gericht ein klares Zeichen gegen die Verkehrs- und Umweltpolitik Münchens, die zu Lasten der öffentlichen Gesundheit ging.
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Bremen (VBR). Luftverschmutzung in München: Verwaltungsgerichtshof entscheidet für strengere Maßnahmen

Am 21. März 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen für die Luftqualität in der Landeshauptstadt München haben dürfte. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) – ein Problem, mit dem München seit Jahren zu kämpfen hat. Die und der ökologische Verkehrsclub VCD hatten gegen die Stadt München geklagt, da die bisherigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung als unzureichend erachtet wurden.

Der Gerichtsentscheid verpflichtet München nun, seinen Luftreinhalteplan zügig zu überarbeiten und insbesondere die Dieselfahrverbote auf Euro 5-Fahrzeuge auszuweiten, um die Belastung durch das gesundheitsschädliche Dieselabgasgift Stickstoffdioxid spürbar zu reduzieren. Diese Forderung ist nicht neu, doch bisher scheuten die Verantwortlichen der Stadt vor solch drastischen Schritten zurück.

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für NO2 in München ist ein langwieriges Problem. Tatsächlich ist die Stadt, Heimat der BMW-Welthauptstadt, mit einem jahrelangen Spitzenwert an Luftverschmutzung gekennzeichnet, der gesundheitliche Schäden für ihre Einwohner mit sich bringt. Vertreter der DUH sehen in dem Verhalten der Stadt einen Rechtsbruch, der nicht nur den Bürgern, sondern auch der schadet. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisiert die Stadtführung scharf und fordert umgehende Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte.

Christoph von Gagern vom VCD-Kreisverband München betont, dass die Entscheidung zu strengeren Maßnahmen lange überfällig ist. Er mahnt, dass die Stadt in Anbetracht kommender, strengerer EU-Grenzwerte klug handeln und die Luftqualität proaktiv verbessern sollte. Die unnötige Verzögerung der Maßnahmen zeuge von einer Priorisierung der Autonutzung über die der Stadtbewohner.

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zeigt, dass konsequentes Handeln notwendig ist, um die Luftqualität in Städten zu verbessern. Die Ausdehnung der Dieselfahrverbote in München könnte als Präzedenzfall für andere deutsche Städte dienen, die ebenfalls mit hoher Luftverschmutzung zu kämpfen haben. Der Fall unterstreicht die Bedeutung von verbindlichen Umweltstandards und deren konsequente Umsetzung, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. In einer Zeit, in der umweltpolitische Entscheidungen zunehmend unter öffentlicher Beobachtung stehen, könnte dieses Urteil einen Wendepunkt bedeuten – nicht nur für München, sondern für städtische Umweltpolitik im gesamten Bundesgebiet.


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Endlich Saubere Luft in München: Deutsche Umwelthilfe und VCD setzen vor Gericht …

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