Neues zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie: EU-Ausschuss kommt zu weitreichenden Beschlüssen
Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments hat heute seine Position zur Überarbeitung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie bekannt gegeben. Die Beschlüsse des Parlaments sind ambitioniert und beinhalten einen neuen Nullemissionsstandard für den Neubau ab 2026 bei öffentlichen Gebäuden und ab 2028 bei allen anderen Gebäuden. Auch Mindestanforderungen zur Gebäudesanierung sollen verpflichtend werden.
Die Hauptgeschäftsführerin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e.V., Tim-Oliver Müller, hat sich in einer Stellungnahme zur aktuellen Entscheidung geäußert.
Im Detail:
– Der BAUINDUSTRIE zufolge müssen die verschärften Anforderungen durch eine erhöhte Förderung unterstützt werden
– Bei der Sanierung von Bestandsbauten setzt das EU-Parlament auf eine Sanierungspflicht für den ineffizientesten Gebäudebestand
– Auf europäischer Ebene wird ein erster Schritt in Richtung einer ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden gemacht
– Großer Wert wird auf Quartiersansätze gelegt, die eine effizientere Sanierung von Gebäudebeständen ermöglichen
Die Entscheidungen des EU-Parlaments sollen das CO2-Aufkommen und die Emissionen durch Gebäude drastisch reduzieren. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßt die Beschlüsse und betont jedoch auch, dass es durch eine erhöhte Förderung möglich werden muss, die verschärften Anforderungen umzusetzen.
Pressemeldung:
EU-Ausschuss einigt sich auf ambitionierte Ziele zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie
Am 9. Februar 2023 legte der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments seine Position zur Überarbeitung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie vor. Die Ziele des Parlaments sind ehrgeizig: Für den Neubau soll ein neuer Nullemissionsstandard eingeführt werden – ab 2026 für öffentliche Gebäude und ab 2028 für alle Gebäude. Das Parlament möchte damit den von der EU-Kommission vorgesehenen Zeitplan noch einmal beschleunigen. Die Anforderungen, die die EU vorsieht, müssen jedoch durch eine erhöhte Förderung unterstützt werden, um die Bezahlbarkeit von Wohnraum auf nationaler und EU-Ebene zu gewährleisten, sagte Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE.
Sanierungspflicht für ineffizientesten Gebäudebestand
Im Gegensatz zum Neubau setzt das EU-Parlament bei der Sanierung von Gebäuden auf eine Mindestanforderung für die Gebäudeenergieeffizienz und eine Sanierungspflicht für den ineffizientesten Gebäudebestand. Die Sanierungspflicht könnte endlich dazu beitragen, die Sanierungsquote von aktuell etwa einem Prozent zu erhöhen und den Gebäudebestand insgesamt effizienter zu machen, so Müller.
Lebenszyklusbetrachtung von Bauwerken
Die EU-Parlamentarier stellen außerdem eine Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden in Aussicht, wonach die sogenannte “graue Energie” im Energieausweis des Gebäudes offengelegt werden soll. Dies begrüßt die Bauindustrie ausdrücklich – eine frühzeitige Berücksichtigung wäre jedoch nach Meinung des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e.V. wünschenswert, um den CO2-Fußabdruck bereits in der Planung zu reduzieren.
Skalierung der Sanierung von zusammenhängenden Gebäudebeständen
Das EU-Parlament legt großen Wert auf Quartiersansätze, bei denen eine Vielzahl von Gebäuden effizient saniert wird, an effiziente Heiz- und Kältesysteme und Netze angeschlossen werden oder Gemeinschaften zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufgebaut werden. Die Bauindustrie unterstützt ausdrücklich die Sanierung von zusammenhängenden Gebäudebeständen, damit Skaleneffekte für den Umbau zu einem effizienteren Gebäudebestand erschlossen werden können.
Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Britta Frischemeyer, Leitung Presse & Kommunikation, Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin, Telefon 030 21286-229, britta.frischemeyer@bauindustrie.de, www.bauindustrie.de
Weitere Informationen über den Verband
– Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. ist ein Industrieverband, der die Interessen von über 1.200 Unternehmen der Bauindustrie in Deutschland vertritt.
– Der Verband wurde im Jahr 1901 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin.
– Die Mitglieder des Verbandes sind in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Straßenbau tätig.
– Der Vorstand des Verbandes setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsunternehmen zusammen und wird alle drei Jahre neu gewählt.
– Der Hauptverband vertritt auch die Interessen des deutschen Baugewerbes auf europäischer und internationaler Ebene in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden.
– Der Verband beschäftigt rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, politische Arbeit, Wissenschaft und Technik sowie Verwaltung.
– Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. setzt sich für eine nachhaltige, zukunftsfähige und technisch fortschrittliche Bauindustrie in Deutschland ein.
– In den vergangenen Jahren hat der Umsatz der Mitgliedsunternehmen des Hauptverbandes kontinuierlich zugenommen und betrug im Jahr 2019 insgesamt rund 130 Milliarden Euro.
– Der Hauptverband ist Mitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und engagiert sich in verschiedenen Gremien und Initiativen, um die Interessen der Bauindustrie zu vertreten und zu fördern.