Möglichkeiten der Steuerersparnis für Versicherte durch Kostenerstattung bei Krankheiten

Die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen fordert deshalb, dass gesetzlich Versicherte bis zu 2.000 Euro im Jahr als Selbstbeteiligung zahlen sollen. Einige Krankheitskosten lassen sich jedoch trotzdem von der Steuer absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt in einer aktuellen Pressemitteilung einen Überblick darüber, was bei der Absetzung von Krankheitskosten zu beachten ist. Der Beitrag gibt Tipps und Hinweise dazu, welche Ausgaben und Zuzahlungen steuerlich absetzbar sind und welche nicht. Zudem gibt es Informationen zu den Kosten der Gesundheitsversorgung und zur “zumutbaren Belastung” bei Steuerausgaben. Am Ende des Beitrags kann der Leser über einen angegebenen Kontakt weitere Informationen zur VLH erhalten.


Pressemeldung:

Gesetzlich Krankenversicherte sollen bis zu 2.000 Euro im Jahr Selbstbeteiligung zahlen – das fordert der Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen. Mit einem erwarteten Defizit von 17 Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung für 2023 geht die Forderung einher, dass Patienten künftig mehr aus eigener Tasche zahlen müssen. Andernfalls sei das System nicht mehr finanzierbar. Doch was können gesetzlich Versicherte von der Steuer absetzen, wenn die Versicherung nicht zahlt?

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Unmittelbare Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse abgedeckt werden, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Arztbesuche, Zahnarztbehandlungen, künstliche Befruchtungen und verschriebene Medikamente sowie Bewegungstherapien, Logopädische Behandlungen und Geburten.

Wichtig: Das Finanzamt erkennt nur unmittelbare Krankheitskosten an, also Kosten, die Patienten für die Heilung einer Krankheit oder zur Linderung der Folgen entstanden sind. Kosten für Krankheitsvorbeugung sind in der Regel nicht absetzbar.

Suchterkrankungen gelten als reguläre Erkrankungen und sind somit absetzbar. So können beispielsweise die Kosten für Raucherentwöhnung, die ärztlich verordnet wurde, als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Bei der Eintragung in der Steuererklärung gilt es zu beachten, dass eine zumutbare Eigenbelastung berücksichtigt wird. Die Höhe hängt von den Jahreseinkünften, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.

Die größte Lohnsteuerhilfevereinigung Deutschlands, der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), gibt Auskunft zu jeglichen Fragen rund um das Thema Steuern und Abgaben. Mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit, ist die VLH für ihre Mitglieder eine wichtige Anlaufstelle. Sei es für die Erstellung der Einkommensteuererklärung, die Beantragung von Steuerermäßigungen oder für die Prüfung des Steuerbescheids.

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Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: www.presseportal.de


Weitere Informationen über den Verband

– Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist ein gemeinnütziger Verband, der seit 1972 besteht.
– Ziel des Verbands ist es, Arbeitnehmern bei der Erstellung ihrer Steuererklärung zu helfen und sie vor unzulässigen Steuerforderungen zu schützen.
– Der VLH ist bundesweit tätig und hat mehr als 2,2 Millionen Mitglieder.
– Der Verband hat mehr als 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutschland, die von rund 2.500 Beratern betreut werden.
– Die VLH-Berater sind alle ehrenamtlich tätig und werden in einer umfassenden Ausbildung auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
– Der Verband finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden und ist unabhängig von staatlichen Stellen und Parteien.
– Der VLH hat eine eigene Rechtsabteilung, die Mitglieder in Steuerfragen unterstützt und auch rechtliche Vertretung vor Gericht übernimmt.
– In den letzten Jahren hat der VLH ein starkes Wachstum verzeichnet und konnte seine Mitgliederzahlen kontinuierlich steigern.
– Der Verband setzt sich auch politisch für die Interessen von Arbeitnehmern ein und nimmt an öffentlichen Anhörungen und Debatten teil.
– Der VLH engagiert sich auch in der Bildung und bietet Schulungen und Seminare für Mitglieder und Interessierte an.

Verbands- und Vereinsnachrichten

12 Antworten

    1. Das ist lächerlich! Krankenkassen sind keine Wohltätigkeitsorganisationen. Sie sollten sich auf ihre primäre Aufgabe konzentrieren: die Bereitstellung von Gesundheitsversorgung. Steuerersparnisse sind nicht ihre Verantwortung.

  1. Möglichkeiten der Steuerersparnis für Versicherte durch Kostenerstattung bei Krankheiten ist doch nur Augenwischerei! Werden wir alle zu Steuerbetrügern?

    1. Echt jetzt? Du siehst die Kostenerstattung für Krankheiten als Steuerbetrug? Das ist ja wohl übertrieben. Es gibt legale Möglichkeiten, Steuern zu sparen, und das ist eine davon. Informier dich lieber richtig, bevor du solche unüberlegten Behauptungen aufstellst.

  2. Ja, es ist möglich, eine Steuerersparnis für Kostenerstattungen bei Krankheiten zu erhalten. Es ist wichtig, sich über die geltenden Steuergesetze zu informieren und alle relevanten Belege einzureichen. Es lohnt sich, die Möglichkeiten zu nutzen, um Ihr hart verdientes Geld zu sparen.

  3. Ich finde die Idee super, dass Versicherte Steuern sparen können, aber was ist mit den Kosten für die Allgemeinheit?

    1. Ja, es ist toll, dass Versicherte Steuern sparen können. Aber sollten wir nicht auch darüber sprechen, wie diese Steuervergünstigungen die öffentlichen Ausgaben beeinflussen? Es ist wichtig, eine ausgewogene Diskussion zu führen und die Auswirkungen auf die Allgemeinheit nicht zu vernachlässigen.

    1. Das ist deine Meinung, aber bedenke, dass Krankenkassen die Gesundheitsversorgung finanzieren und uns vor finanzieller Belastung schützen. Wenn du dich unfair behandelt fühlst, solltest du dich aktiv für Veränderungen einsetzen, anstatt nur zu meckern.

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