Suche
Close this search box.

Mitarbeiter in Vereinen: Was rechtlich zu beachten ist

Vereinsrecht in einfache Sprache übersetzt – Ihr unverzichtbarer Leitfaden
Inhaltsübersicht

Vereine spielen eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben und beschäftigen oft Mitarbeiter, um ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Doch gerade in Vereinen gibt es besondere rechtliche Bedingungen, die beachtet werden müssen. Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind dabei ebenso wichtig wie die spezifischen Anforderungen, die als Arbeitgeber gestellt werden. Nähere Einblicke dazu liefert dieser Artikel.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Vereine, die Mitarbeiter beschäftigen, sollten unbedingt rechtliche Expertise einholen. Eine wichtige Anlaufstelle sind hier Profis mit umfangreicher Fachkompetenz wie Albus Legal. Besonders im Arbeitsrecht gibt es für Vereine viele Fallstricke. Vereine unterliegen denselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie Unternehmen, allerdings gelten besondere Regeln. Diese betreffen beispielsweise die Haftung und den Einsatz von Ehrenamtlichen.

Eine wichtige Überlegung für Vereine ist die Frage, ob Mitarbeiter fest angestellt oder auf freiberuflicher Basis beschäftigt werden. Die Anstellung von festen Mitarbeitern bringt Pflichten wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Zahlung von Sozialabgaben mit sich. Auf der anderen Seite bietet die Zusammenarbeit mit Freiberuflern Flexibilität, da diese nur bei Bedarf eingesetzt werden und keine langfristigen Bindungen entstehen.

Lesen Sie auch:  Klimafreundliche Bauwende mit Holz beschleunigen

Die Besonderheiten von Vereinen als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber unterliegen Vereine einzigartigen Verpflichtungen. Neben den üblichen arbeitsrechtlichen Anforderungen müssen sie auch die speziellen Regelungen des Vereinsrechts berücksichtigen. Im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen stehen bei Vereinen häufig gemeinnützige Ziele im Vordergrund, was direkt die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse beeinflusst. Insbesondere die klare Abgrenzung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und regulärer Beschäftigung ist entscheidend, da diese erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Es ist essenziell, eine deutliche Trennlinie zu ziehen, um Missverständnisse auszuräumen und juristische Schwierigkeiten zu vermeiden. Ehrenamtliche Kräfte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Bezahlung, können jedoch Aufwandsentschädigungen für ihre Mühen erhalten. Sobald jedoch die Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und regulärer Beschäftigung unklar wird, können ernsthafte Folgen wie Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Strafen aufgrund von Scheinselbstständigkeit entstehen.

Externe Unterstützung: Flexibilität für Vereine

Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern erweist sich häufig als vorteilhaft für Vereine, da sie eine anpassungsfähige Option darstellt, um auf variierende Anforderungen einzugehen. Insbesondere für saisonbedingte Projekte oder spezifische Aufgabenstellungen ist das Hinzuziehen von externen Fachkräften sinnvoll. Sie ermöglichen einen zielgerichteten Einsatz, ohne dauerhafte Bindungen einzugehen. Diese Art der Flexibilität stellt besonders für Vereine, die nur über begrenzte Mittel verfügen, einen signifikanten Vorteil dar.

Lesen Sie auch:  Bundesliga-Vereine schwächeln beim Klimaschutz: DUH-Umfrage

Externe Zusammenarbeit ermöglicht es Vereinen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, während spezialisierte Dienstleister bestimmte Bereiche übernehmen. Das kann die Buchhaltung, die IT-Betreuung oder die Öffentlichkeitsarbeit betreffen. Diese Aufgaben erfordern Fachwissen, das nicht immer intern vorhanden ist.

Rechte und Pflichten von Mitarbeitern in Vereinen

Mitarbeiter in Vereinen genießen ähnliche arbeitsrechtliche Schutzrechte wie Angestellte in klassischen Betrieben. Zu diesen Rechten zählen unter anderem die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaubsansprüche und festgelegte Kündigungsfristen. Doch die Arbeit in Vereinen wird häufig von einer besonderen Hingabe an die Sache begleitet, was unterschiedliche Erwartungen schaffen kann.

Offene und klare Kommunikation zwischen dem Verein und seinen Mitarbeitern ist daher von großer Bedeutung. Alle Absprachen sollten in Schriftform erfolgen und regelmäßig auf Aktualität und Angemessenheit überprüft werden. Vorsicht ist insbesondere dann geboten, wenn Mitarbeiter in einer ehrenamtlichen Funktion sind, aber dennoch verbindliche Aufgaben wahrnehmen. Es ist entscheidend, eine deutliche Linie zwischen ehrenamtlichem Engagement und einem regulären Beschäftigungsverhältnis zu ziehen, um juristische Schwierigkeiten zu vermeiden.

Picture of Über den Autor
Über den Autor

Die Redaktion von Verbandsbüro besteht aus vielen unterschiedlichen Experten aus der Verbands- und Vereinswelt. Alle Beiträge beruhen auf eigene Erfahrungen. Damit wollen wir Ihnen unsere professionellen Leistungen für Ihre Organisation präsentieren. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf.​

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Beiträge
Bitte erstelle auf Basis der folgenden Überschrift “”Case-a-1-euro”: Pioniergeist, Investition und Sanierungslust / Der eigentliche …”einer Pressemitteilung eine neue und ansprechende Überschrift mit maximal 60 Zeichen. Versuche dazu ein prägnates Keyword aus dem Content ”

Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.

Freiburg (ots)

Die Idee eines Hauses für nur 1 Euro klingt verlockend. Angeboten werden diese Objekte von italienischen Gemeinden in Regionen mit Abwanderung. Den Gemeinden geht es aber nicht darum, einkommensschwachen Personen zu helfen, sondern Käufer als Investoren zu gewinnen, die bereit und in der Lage sind, zu sanieren und sich dazu auch ausdrücklich verpflichten. Laut idealista.it bieten folgende Gemeinden diese “case-a-1-euro” (Stichwort für die Suchmaschinen) an: Taranto, Pettineo, Pratola Peligna, Caltagirone, Cammarata, Troina, Sambuca di Sicilia, Cattolica Eraclea, Bonnanaro und Sant’Elia a Pianisi.

Landflucht und symbolische Preise

Dass es 1-Euro-Häuser oder Häuser für einen sehr geringen Kaufpreis gibt, liegt an der Landflucht in Italien. Gemeinden übernehmen leerstehende und sanierungsbedürftige Häuser, die gerne auch von Ausländern gekauft werden können. Es geht dabei nicht nur um privat genutzte Wohnimmobilien, sondern durchaus auch im Einzelfall um Objekte für eine gewisse touristische oder sonstige kommerzielle Nutzung.

Der eigentliche Kaufpreis

Wer sich schon vor Ort auskennt, hat eventuell wertvolle Erfahrungen gemacht, kennt die notwendigen Fachleute und findet vielleicht ein “1-Euro-Objekt”, das sich lohnt herzurichten. Bei Webinaren der in Freiburg ansässigen Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. zum Thema “Immobilienkauf in Italien” kommt jedes Mal beim Stichwort 1-Euro-Immobilien der Hinweis, dass die eigentlichen Kosten aus den späteren Sanierungs- und Renovierungskosten bestehen. Außerdem ist es bei Zweitwohnsitzen trotz aller moderner Kommunikationsmittel mühselig, von Deutschland aus diese meist aufwendigen Arbeiten zu planen und durchzuführen.

Gemeinden verpflichten Käufer zur Sanierung

Dass sich Gemeinden um solche Objekte kümmern, ist nur dann sinnvoll, wenn ein Käufer eine Sanierungspflicht übernimmt, damit das Gebäude wieder ansehenswert und bewohnbar wird und zur Wiederbelebung von alten und teilweise verlassenen Dörfern beiträgt. Kaufinteressenten dürfen sich also nicht wundern, wenn sie vertragliche Pflichten zur Sanierung übernehmen müssen.

Da aber jede Gemeinde verfahren kann wie sie möchte, sollte man möglichst bald nachfragen, was die Gemeinde über den symbolischen Euro hinaus verlangt. Eventuell wird für die geforderte Sanierung eine Frist gesetzt und eine Kaution verlangt.

Angebote von Privat: Fast geschenkt?

Abgesehen von den Angeboten der Gemeinden lassen sich in von Abwanderung betroffenen Gebieten auch billige sanierungsbedürftige Objekte von Privat kaufen. Der Käufer hat freie Hand und kann unter Beachtung der Bauvorschriften in dem von ihm für richtig gehaltenen Umfang sanieren und renovieren.

Zwar mögen die Preise höher ausfallen als bei den 1-Euro-Angeboten, können aber immer noch niedrig sein mit dem Vorteil, dass es für die Sanierung keine Vorgaben des Verkäufers gibt. Letztendlich kommt es auf den insgesamt zu investierenden Betrag an unter Einbezug der Sanierungskosten.

Infrastruktur: Oftmals mangelhaft

Ein Mangel an Dienstleistungen wie Schulen, Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln darf je nach Einzelfall nicht überraschen. Dieser Mangel ist oftmals der Grund für die Abwanderung.

Was darf man architektonisch verändern?

Wer um-, an- und ausbauen will, sollte schon vor dem Kauf mit einem Geometer abklären, was zulässig ist und was nicht. Oftmals ist daran gedacht, kleine Fenster zu vergrößern. Aber dies ist nicht überall zulässig. Bei historischen Ortskernen und ländlichen Immobilien gibt es Vorgaben, die einzuhalten sind.

Bauliche Boni mit unterschiedlichen Voraussetzungen

Auch für solche 1-Euro-Objekte gibt es grundsätzlich die italienische Förderung mit steuerlichen Boni für Sanierungen, falls die jeweiligen Bedingungen erfüllt werden können. Wer auf einen steuerlichen Bonus hofft, sollte möglichst frühzeitig mit Fachleuten abklären, ob dieser in Frage kommt und auch im Falle eines steuerlichen Zweitwohnsitzes von Vorteil sein kann.

Etwas Pioniergeist und viel Zeit werden notwendig sein, bemerkt Rechtsanwalt Peter Schöllhorn, der die Italien-Beratung der Schutzvereinigung durchführt. Sprachliche Schwierigkeiten kommen eventuell hinzu, was aber kein unüberwindbares Hindernis sein müsse. Mit einer guten Planung und den richtigen Leuten vor Ort wird der Traum vom dolce far niente im eigenen Haus unter südlicher Sonne in Erfüllung gehen.

Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. Die DSA e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist eine auf Auslandsimmobilien spezialisierte Verbraucherschutzeinrichtung, die als Qualifizierte Verbraucherschutzeinrichtung gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz anerkannt und registriert ist ( www.dsa-ev.de).

Pressekontakt:

Peter Schöllhorn
DSA e. V.
Zähringerstr. 373, D-79108 Freiburg
Telefon: +49(0)761/55012, E-Mail: info@dsa-ev.de,

Original-Content von: Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V., übermittelt durch news aktuell

“zu ermitteln, welches Teil der Überschrift sein soll. Es darf keine HTML-Formatierung angegeben oder eine Erklärung. Nur deine Neue Überschrift soll hier geschrieben stehen.