Bremen (VBR). Photovoltaik für jedermann: Balkonkraftwerke auf dem Vormarsch
Im Sommer erreicht die Ausbeute von Photovoltaik-Anlagen ihren Höhepunkt. Das gilt nicht nur für große Solaranlagen, sondern auch für sogenannte Balkonkraftwerke. Diese kleinen, aber effizienten Energieerzeuger können eine interessante Option für Mieter und Eigenheimbesitzer sein. Doch was bedeutet das steuerlich? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) klärt auf.
Mini-PV-Anlagen, oft als Balkonkraftwerke bekannt, funktionieren nach demselben Prinzip wie ihre großen Verwandten: Sie wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um. Ihre Popularität nimmt rasant zu. Im Jahr 2023 wurden laut „Statista“ rund 275.000 dieser Mini-Solaranlagen neu installiert, was die Gesamtzahl in Deutschland auf beeindruckende 350.000 Einheiten brachte. Dieser Trend setzt sich fort: Im ersten Quartal 2024 wurden bereits fast so viele neue Balkonkraftwerke installiert wie im gesamten Jahr 2022.
Dafür gibt es gute Gründe. Balkonkraftwerke sind vergleichsweise günstig, benötigen wenig Platz und lassen sich einfach installieren. Man befestigt sie lediglich am Balkon oder einer Wand und schließt sie über eine Steckdose ans Stromnetz an. Neu ist auch, dass diese Kleinanlagen nun bis zu 2.000 Watt leisten dürfen, während die maximale Einspeiseleistung auf 800 Watt erhöht wurde.
Ein wichtiger Aspekt für potenzielle Betreiber: Balkonkraftwerke sind steuerfreundlich. Seit 2022 sind Einnahmen aus der Nutzung kleiner Photovoltaik-Anlagen sowohl von der Einkommensteuer als auch von der Gewerbesteuer befreit. Diese Regelung greift bei Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 30 Kilowatt (peak) für Einfamilienhäuser und 15 Kilowatt (peak) pro Wohnung in Mehrfamilienhäusern – Werte, die Balkonkraftwerke weit unterschreiten.
Auch in Bezug auf die Umsatzsteuer bietet die Gesetzgebung Erleichterungen. Seit 2023 müssen für den Erwerb und die Installation von PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden keine Umsatzsteuern mehr gezahlt werden, da der Satz auf null Prozent gesenkt wurde. Selbst erzeugter Strom, der direkt verbraucht wird, bleibt ebenfalls umsatzsteuerfrei. Was überschüssigen Strom betrifft: Dieser fließt entweder gratis ins öffentliche Netz oder wird in einem Speicher des Balkonkraftwerks gelagert – beides ohne zusätzliche Umsatzsteuer.
Eine Ausnahme besteht jedoch: Wer einen Zähler installiert, um den erzeugten Strom gegen Bezahlung ins öffentliche Netz einzuspeisen, unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Glücklicherweise greift hier meist die Kleinunternehmerregelung. Diese besagt, dass keine Umsatzsteuer zu entrichten ist, wenn der Umsatz der Anlage im Anschaffungsjahr 22.000 Euro und im Folgejahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.
Die VLH, Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und etwa 3.000 Beratungsstellen, steht Ihnen hierbei zur Seite. Gegründet 1972, bietet die VLH umfassenden Service bei Steuerfragen an. Mit einer Vielzahl zertifizierter Beraterinnen und Berater erstellt sie unter anderem die Einkommensteuererklärung und beantragt sämtliche Steuerermäßigungen für ihre Mitglieder.
Steffen Gall, Pressesprecher der VLH, betont die Vorteile dieser kleinen Energielieferanten und deren Bedeutung für Umwelt und Wirtschaft. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an ihn via presse@vlh.de oder besuchen Sie www.vlh.de/presse für weitere Informationen.
Mit Blick auf den steigenden Energieselbstverbrauch trifft die Wahl auf ein Balkonkraftwerk ohnehin den Nerv unserer modernen Gesellschaft, die nachhaltiger und unabhängiger werden möchte.
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Balkonkraftwerk: So bleibt die Mini-PV-Anlage steuerfrei
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Zitierte Personen und Organisationen
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH
- Statista (Online-Datenbank)
- Steffen Gall (Pressekontakt)
- news aktuell (Übermittler des Original-Contents)
Meldung einfach erklärt
- Datum und Zeit: Der Beitrag stammt vom 15.07.2024 um 10:00 Uhr.
- Verfasser des Beitrags: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).
Überblick:
- Erklärung, warum sich kleine Solaranlagen im Sommer lohnen
- Informationen zur Steuerpflicht bei solchen Anlagen
- Ich beantworte die Fragen, die Leser dazu haben könnten.
Was sind Balkonkraftwerke?
- Balkonkraftwerke sind kleine Solaranlagen, die Sonnenenergie in Strom umwandeln.
- Andere Namen sind Mini-PV-Anlagen, Mini-Solaranlagen, Plug-in-PV-Anlagen oder Stecker-Solaranlagen.
- Im Jahr 2023 wurden etwa 275.000 neue Balkonkraftwerke installiert, insgesamt gibt es 350.000 in Deutschland.
Wieso sind sie so beliebt?
- Sie sind relativ günstig.
- Sie brauchen wenig Platz und sind einfach zu installieren.
- Ideal für Mieterinnen und Mieter, da sie am Balkon oder an der Wand befestigt werden können.
- Die maximal erlaubte Einspeiseleistung wurde 2024 auf 800 Watt erhöht, insgesamt dürfen Balkonkraftwerke bis zu 2.000 Watt leisten.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich ein Balkonkraftwerk nutze?
- Einkommensteuer: Nein, seit 2022 sind private Gewinne aus kleinen Solaranlagen von der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt für Anlagen bis 30 Kilowatt bei Einfamilienhäusern und 15 Kilowatt pro Wohnung bei Mehrfamilienhäusern. Balkonkraftwerke überschreiten diese Grenzen nicht.
- Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen auf Wohngebäuden, da der Steuersatz seit 2023 null Prozent beträgt. Auch auf den selbst verbrauchten Strom entfällt keine Umsatzsteuer. Bei überschüssigem Strom, der ins Netz eingespeist wird, fällt ebenfalls keine Umsatzsteuer an.
Gibt es Ausnahmen?
- Wenn man einen Zähler installiert und den erzeugten Strom gegen Bezahlung ins öffentliche Netz einspeist, entsteht eine Umsatzsteuerpflicht.
- Für Mini-Solaranlagen greift jedoch meistens die Kleinunternehmerregel: Keine Umsatzsteuer, wenn der Umsatz im ersten Jahr unter 22.000 Euro und im folgenden Jahr unter 50.000 Euro liegt.
Information über die VLH:
- Größter Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen.
- Gegründet 1972, zertifizierte Beraterinnen und Berater.
- Bietet Hilfe bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, Beantragung von Steuerermäßigungen und prüft den Steuerbescheid gemäß § 4 StBerG.
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9 Antworten
Ich frage mich wie viel Strom man damit wirklich sparen kann. Lohnt sich das wirklich für Mieter?
Warum sind denn die Steuern so komplizeert mit diese Solar dinger. Ich versteh das nicht.
Ja das ist echt kompliziert. Aber wenn du keine Strom ins Netz verkaufst, dann ist es einfacher. Keine Umsatzsteuer.
Ich habe ein Balkonkraftwerk letztes Jahr gekauft. Es funktioniert super gut und macht keine Probleme.
Das ist echt toll das man keine Steuer zahlen muss für die kleinen Solaranlagen. Wie viel kostet so ein Balkonkraftwerk?
Ich habe gehört die kosten so um die 500 Euros. Sehr praktisch und günstig.
Kommt darauf an, wo du kaufst. Aber 500 bis 1000 Euro ist normal. Ich will auch eins haben.
Das gut für die Umwelt auch. Weniger Strom von Kohle und mehr vom Sonne!
Ja genau! Jeder sollte so eine Balkonkraftwerk haben. Das hilft uns allen.