Mindestlohnerhöhung im Gastgewerbe: DEHOGA warnt vor Belastungsgrenze und fordert Entlastungen für Betriebe

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Der Mindestlohn im Gastgewerbe steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro (+ 8,4 %) und ein Jahr später auf 14,60 Euro (+ 5,0 %), womit sich die Vergütung insgesamt um 13,9 Prozent erhöht. Der DEHOGA warnt, dass diese deutlichen Personalkostensteigerungen angesichts seit 2022 um 34,4 Prozent gestiegener Arbeitskosten und anhaltender Umsatzverluste die Branche mit 2,2 Millionen Beschäftigten an ihre Belastungsgrenze bringen. Gleichzeitig greift die Erhöhung in bestehende Tarifverträge ein und beeinflusst das Lohngefüge, weshalb der Verband eine zügige Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen wie den 7-Prozent-Mehrwertsteuersatz auf Speisen fordert.

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– Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90€ (+8,4%) und 2027 auf 14,60€ (+5%).
– Branchenpersonalkosten steigen stark, 2,2 Mio. Beschäftigte stehen vor großen Herausforderungen.
– DEHOGA fordert schnelle Umsetzung der 7 % Mehrwertsteuer auf Essen zur Entlastung.

Mindestlohn steigt 2026 und 2027 deutlich: Herausforderung für Gastgewerbe

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro angehoben, was einem Plus von 8,4 Prozent entspricht. Ein Jahr später steigt er erneut, auf dann 14,60 Euro, was weitere 5,0 Prozent Erhöhung bedeutet – insgesamt eine Steigerung von 13,9 Prozent innerhalb von zwei Jahren. Damit setzt die unabhängige Mindestlohnkommission ein klares Signal für Lohnanpassungen in der deutschen Wirtschaft.

Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), betont die Bedeutung des Beschlusses: „Die Mindestlohnkommission hat mit der heutigen Entscheidung unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage ist, Kompromisse unter Würdigung der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Gesamtsituation zu erzielen. Es ist wichtig, dass die Sozialpartner gemeinsam eine von der Politik unabhängige Gesamtabwägung getroffen haben. Denn Löhne dürfen nicht Spielball der Politik sein.“ Gleichzeitig weist Zöllick darauf hin, dass die deutlichen Personalkostensteigerungen die mit 2,2 Millionen Beschäftigten größte Branche des Gastgewerbes vor erhebliche Herausforderungen stellen: „Damit sollte jetzt auch die politische Debatte beendet sein. Gleichwohl stellt das Verhandlungsergebnis und die damit verbundenen deutlichen Personalkostensteigerungen unsere Branche […] vor große Herausforderungen.“

Die Erhöhung beeinflusst nicht nur einzelne Gehälter, sondern greift tief in bestehende Tarifstrukturen ein. Acht gültige regionale Tarifverträge werden bereits im Jahr 2026 überholt und stellenweise außer Kraft gesetzt. Zöllick erklärt: „Das gesamte tarifliche Lohngefüge wird dadurch beeinflusst – ein Eingriff in die Tarifautonomie.“ Die Entscheidung erfolgt in zwei Schritten, was laut DEHOGA die Belastung für Betriebe abmildern und die Planbarkeit verbessern soll.

Die wirtschaftliche Situation der Gastronomie bleibt angespannt: Seit 2022 sind die Arbeitskosten im Gastgewerbe bereits um 34,4 Prozent gestiegen. 2024 verzeichnete die Branche zum fünften Mal in Folge einen realen Umsatzrückgang von 13,0 Prozent im Vergleich zu 2019. Auch das laufende Jahr begann schwach. Zöllick beschreibt die Lage so: „Sinkende Umsätze bei zugleich heftig steigenden Kosten – die wirtschaftliche Belastungsgrenze für die Betriebe ist vielerorts erreicht, sie stehen mit dem Rücken zur Wand.“ Vor diesem Hintergrund unterstreicht er die Forderung nach schnellen Entlastungen: „Umso wichtiger ist, dass die im Koalitionsvertrag und im Sofortprogramm der Regierung vereinbarten Entlastungen, insbesondere die 7% Mehrwertsteuer auf Essen, jetzt schnell gesetzlich umgesetzt werden.“

Die Mindestlohnerhöhung signalisiert eine deutliche Verbesserung der Einkommenssituation vieler Beschäftigter, bringt aber für Hotellerie und Gastronomie mit ihren dünnen Margen und starkem Kostendruck auch komplexe Anpassungsprozesse mit sich. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Branche diesen Spagat zwischen Lohnsteigerungen und wirtschaftlicher Stabilität bewältigt.

Warum die Mindestlohnerhöhung zum Wendepunkt für das Gastgewerbe wird

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro ab Januar 2026, gefolgt von weiteren Steigerungen im darauffolgenden Jahr, markiert für das Gastgewerbe einen bedeutenden Einschnitt. Mit über 2,2 Millionen Beschäftigten ist die Branche von den steigenden Personalkosten direkt betroffen – betriebliche Anpassungen werden unabdingbar. Die Tarifautonomie gerät durch das neue Mindestlohnniveau ins Wanken: Acht bestehende regionale Tarifverträge werden bereits 2026 überholt und teils außer Kraft gesetzt. Dies führt zu erheblichen Umwälzungen im tariflichen Gefüge, die sowohl Beschäftigte als auch Betriebe vor Herausforderungen stellen.

Parallel dazu dominiert im Gastgewerbe eine angespannte wirtschaftliche Lage. Seit 2022 sind die Arbeitskosten um 34,4 Prozent gestiegen, während die Umsätze real betrachtet seit fünf Jahren kontinuierlich zurückgehen und 2024 um 13 Prozent unter dem Wert von 2019 lagen. Diese Entwicklung trifft auf eine Branche, die durch Fachkräftemangel und die Notwendigkeit digitaler Technologien zusätzlich unter Druck steht. Die geplante Mindestlohnerhöhung wirkt in diesem komplexen Spannungsfeld sowohl als Belastung als auch als Chance.

Folgen für Beschäftigte und Betriebe

Für die Beschäftigten bedeutet der höhere Mindestlohn eine spürbare Einkommenssteigerung, die insbesondere geringverdienenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommt. Gleichzeitig steht die Branche vor der Frage, wie sich dieser Kostenanstieg wirtschaftlich tragen lässt. Viele Betriebe müssen ihre Preisstrukturen überdenken, um trotz steigender Kosten konkurrenzfähig zu bleiben. In Kombination mit bereits steigenden Lebenshaltungskosten könnte sich die Nachfrage nach gastronomischen Leistungen verändern. Der Druck auf die Unternehmen wird erhöht, durch effizienteren Personaleinsatz oder Digitalisierung gegenzusteuern. Hierbei spielt die Einführung neuer Technologien teilweise eine Schlüsselrolle, etwa durch Automatisierung oder digitale Bestellsysteme, die Arbeitsprozesse entlasten können.

Gesamtwirtschaftlicher Ausblick

Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht signalisiert die Erhöhung ein stärkeres Gewicht für soziale Mindeststandards in einer Branche, die traditionell von prekären Beschäftigungsverhältnissen geprägt ist. Die Erhöhung um insgesamt fast 14 Prozent innerhalb von zwei Jahren steht im europäischen Vergleich für einen deutlichen Schritt hin zu besserer Entlohnung im Dienstleistungssektor. Die politischen Erwartungen an eine zügige Umsetzung begleitender Entlastungsmaßnahmen, wie die reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen, sind hoch. Diese sollen die wirtschaftlichen Folgen abfedern und die Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

Die Debatte verdeutlicht auch einen spannenden Wandel in der Tarifpolitik: Die unabhängige Mindestlohnkommission hat sich mit ihrem Beschluss als Instrument etabliert, das politische Einflussnahmen minimiert und die Sozialpartner in den Mittelpunkt stellt. Damit verändern sich nicht nur die Lohnverhältnisse, sondern auch die Rolle des Tarifvertragsystems. Zugleich bleiben Unsicherheiten, wie sich langfristig Fachkräfteengpässe, technologische Innovationen und veränderte Verbrauchererwartungen auf die gesamtewertschöpfung im Gastgewerbe auswirken werden.

Kernfragen und Antworten auf einen Blick:

  • Wie wird sich die Lohnerhöhung auf das Tarifgefüge auswirken?
    Acht regionale Tarifverträge werden durch das neue Mindestlohnniveau 2026 bereits überholt, was zu einer erheblichen Anpassung der Tarifautonomie führt.

  • Welche politischen Maßnahmen begleiten die Lohnerhöhung?
    Zur Abfederung der Belastungen setzt man auf schnellstmögliche gesetzliche Entlastungen, insbesondere die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf 7 Prozent.

Die kommende Mindestlohnerhöhung könnte somit zum Wendepunkt werden – nicht nur wegen ihrer direkten Auswirkungen, sondern auch durch die Veränderung der Branche selbst und die Anpassung der gesamten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA Bundesverband).

9 Antworten

  1. Weiß jemand, wie sich die Erhöhung auf alle Tarifbände/Gehaltsklassen in NRW auswirkt? Werden alle Gehaltsklassen entsprechend (prozentual angepasst) erhöht (siehe Abstandsklausel zum Mindestlohnniveau) oder betrifft die eigentliche Erhöhung ausschließlich die unterste(n) Gehaltsklassen?

  2. „Die Erhöhung des Mindestlohns ist ein Schritt in die richtige Richtung“, aber ich mache mir Sorgen über die Auswirkungen auf kleine Restaurants. Wie seht ihr das?

    1. „Kleinere Betriebe könnten wirklich in Schwierigkeiten geraten! Vielleicht sollten sie sich mehr vernetzen und ihre Ressourcen teilen.“

    2. „Das könnte helfen! Ich denke auch, dass mehr Schulungen für Mitarbeiter nötig sind, um sie effizienter zu machen.“

  3. Die steigenden Kosten sind wirklich besorgniserregend für unser Gastgewerbe! Was sind eure Vorschläge, um damit umzugehen? Ich hoffe auf eine schnelle Umsetzung der Steuererleichterungen!

    1. Ja, die Steuererleichterungen wären sehr hilfreich! Denkt ihr auch, dass es eine langfristige Lösung geben könnte?

  4. Ich finde die Erhöhung des Mindestlohns wichtig, aber auch beunruhigend für viele Betriebe. Wie denkt ihr, werden Restaurants die höheren Löhne umsetzen können? Vielleicht sollten wir darüber diskutieren, wie das Gastgewerbe effizienter arbeiten kann.

    1. Ja, das ist ein guter Punkt! Ich denke, dass viele Betriebe kreativ sein müssen. Was haltet ihr von digitalen Bestellsystemen? Könnten die helfen?

    2. Ich bin mir nicht sicher, ob das ausreicht. Die Preise werden wahrscheinlich steigen und vielleicht gehen weniger Leute essen. Was meint ihr dazu?

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