– Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde.
– Rund 6,6 Millionen Beschäftigte profitieren von der Erhöhung um etwa 8,4 Prozent.
– Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist zum 1. Januar 2027 geplant.
Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro: Was sich 2026 ändert
Zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde (Stand: 28.12.2025, PM Nr. 072)*. Ein weiterer Schritt auf 14,60 Euro folgt bereits am 1. Januar 2027.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiten rund 6,6 Millionen Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten (Stand: 28.12.2025, PM Nr. 072). Das entspricht 17,1 Prozent aller Beschäftigten (Stand: 28.12.2025, PM Nr. 072). Im Gastgewerbe ist die Lohnuntergrenze besonders relevant. Hier arbeiten mehr als die Hälfte der Beschäftigten (55,9 Prozent) zum Mindestlohn (Stand: 28.12.2025, PM Nr. 072)*.
Die Gewerkschaften bewerten die Erhöhung als wichtigen Schritt. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell stellt klar: „Rund 6,6 Millionen Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, haben damit ab Januar rund 8,4 Prozent mehr im Geldbeutel. Für viele von ihnen ist das eine der größten Lohnerhöhungen der letzten Jahre.“ Die Lohnerhöhung bringt spürbare Entlastung.
Gleichzeitig betonen die Gewerkschaften die rechtliche Verbindlichkeit der neuen Untergrenze. „Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolut unterste Haltelinie, zu der in Deutschland gearbeitet werden darf. Arbeitgeber, die den höheren Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, machen sich strafbar.“ Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Für die Gewerkschaften bleibt der Mindestlohn jedoch ein Instrument zweiter Wahl. „Klar ist aber auch: Für uns Gewerkschaften ist der Mindestlohn stets nur die zweitbeste Lösung. Wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifverträgen.“ Ihr erklärtes Ziel ist es, die rückläufige Tarifbindung wieder zu stärken.
Wer den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhält, sollte den Arbeitgeber zunächst darauf ansprechen. Betroffene können sich an ihre Gewerkschaft, den Betriebsrat, das zuständige Zollamt oder die Mindestlohn-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden.
Die EU-Richtlinie und die 60-Prozent-Marke
Die Entscheidung der Mindestlohnkommission vom Dezember 2025 ist nicht nur eine interne Lohndiskussion. Sie steht im Kontext einer europaweiten Initiative zur Stärkung der Lohnuntergrenzen. Seit 2022 gilt die EU-Richtlinie 2022/2041, die einen Mindestlohn von mindestens 60 Prozent des nationalen Medianlohns als zentrale Referenz für einen angemessenen Lohn nennt*. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endete im Oktober 2024. Dieser Richtwert gilt international als Schwelle für einen armutsfesten Mindestlohn.
Vor diesem Hintergrund zeigt eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung für das Jahr 2023 eine deutliche Lücke: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland lag damals bei rund 53 Prozent des Medianstundenlohns*. Zur Erreichung der EU-Referenzmarke wäre laut WSI-Mindestlohnbericht 2024 ein Satz von etwa 13,50 Euro notwendig gewesen*.
Die Mindestlohnkommission hat diese Referenz in ihrer Geschäftsordnung verankert. Ab 2025 orientiert sie sich bei ihren Bewertungen an einem Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns (Stand: Geschäftsordnung laut Bundestagsdrucksache 21/1403 vom 25.11.2025)*. Dieser Schritt unterstreicht die wachsende Bedeutung des europäischen Rahmens für die nationale Lohnpolitik.
Konkrete Berechnungen zur 60-Prozent-Marke
Die konkreten Zahlen, die sich aus dieser Orientierung ergeben, zeigen den Weg voraus. Berechnungen vom November 2025 legen dar, welcher Mindestlohn nötig wäre, um das 60-Prozent-Kriterium zu erfüllen. Demnach wäre für das Jahr 2026 ein Satz zwischen 14,88 und 15,02 Euro erforderlich*. Für das Folgejahr 2027 läge die erforderliche Spanne zwischen 15,31 und 15,48 Euro*.
Vergleicht man diese Referenzwerte mit den tatsächlich beschlossenen Sätzen von 13,90 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027), wird die Entwicklung sichtbar. Die Kommissionsentscheidung führt zu einer deutlichen Annäherung an die EU-Richtlinie, erreicht die Marke jedoch nicht vollständig. Die Pressemitteilung des DGB vom 28. Dezember 2025 stellt dazu fest: „Mit den zuletzt beschlossenen Erhöhungen nähert der Mindestlohn sich dieser Schwelle.“*
| Jahr | Mindestlohn (Euro) | Anmerkung/Referenz | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 2023 | ca. 12,41 | Entsprach ca. 53 % des Medianlohns | WSI-Bericht 2024* |
| 2026 | 13,90 | Beschluss der Mindestlohnkommission | Stand: 28.12.2025, PM Nr. 072* |
| 2026 | 14,88 – 15,02 | Erforderlich für 60 % des Medianlohns | Bundestagsdrucksache (Stand: 25.11.2025)* |
| 2027 | 14,60 | Geplanter nächster Schritt | Stand: 28.12.2025, PM Nr. 072* |
| 2027 | 15,31 – 15,48 | Erforderlich für 60 % des Medianlohns | Bundestagsdrucksache (Stand: 25.11.2025)* |
Die chronologische Betrachtung – von der WSI-Analyse 2024 über die Festlegung in der Geschäftsordnung bis zum konkreten Kommissionsbeschluss Ende 2025 – macht den Prozess nachvollziehbar. Die EU-Vorgabe wird zum verbindlichen Maßstab, an dem sich die künftige Entwicklung des Mindestlohns messen lassen muss.
Mehr Geld im Portemonnaie: Wer profitiert konkret?
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich direkt auf die Einkommen von Millionen Beschäftigten aus und sendet Impulse durch die gesamte Wirtschaft. Besonders spürbar sind die Veränderungen für eine spezifische Gruppe: Minijobber. Für sie steigen parallel zum Mindestlohn auch die Verdienstgrenzen. Die monatliche Grenze für geringfügige Beschäftigung erhöht sich von 556 Euro im Monat 2025 auf 603 Euro im Monat 2026 und schließlich auf 633 Euro im Monat 2027 (Stand: 21.11.2025, Quelle: Deutsche Rentenversicherung*). Rund 6,9 Millionen Minijobber sind von dieser Anpassung betroffen.
Minijobs und Verdienstgrenzen
Die Kopplung der Minijob-Grenze an die Mindestlohnentwicklung ist ein automatischer Mechanismus. Er stellt sicher, dass auch in dieser Beschäftigungsform ein fairer Stundenlohn gewahrt bleibt. Die schrittweise Anhebung auf 603 Euro (2026) und 633 Euro (2027) bedeutet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer klare Planungssicherheit.
Für die Betroffenen hat dies mehrere konkrete Effekte:
- Erweiterter finanzieller Spielraum: Bei unveränderter Arbeitszeit fließt mehr Nettoeinkommen direkt in die Haushaltskasse.
- Attraktivere Konditionen: Minijobs werden als Zuverdienstmöglichkeit finanziell interessanter.
- Gestärkte Kaufkraft: Das zusätzliche Geld in den unteren und mittleren Einkommensbereichen wird voraussichtlich unmittelbar für Konsum ausgegeben.
- Veränderte Beschäftigungsdynamik: Die Anhebung könnte langfristig dazu beitragen, das Verhältnis zwischen Minijobs und sozialversicherungspflichtiger Teilzeit zu verschieben.
Die Einhaltung des neuen Mindestlohns wird durch den Zoll überwacht. Verstöße der Arbeitgeber können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden (Stand: 2025, Quelle: Bundesregierung*).
Kaufkraft- und Nachfrageeffekte
Jede Erhöhung des Mindestlohns pumpt zusätzliche Kaufkraft in die Wirtschaft. Geld, das bei Menschen mit geringerem Einkommen ankommt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt wieder ausgegeben – für Lebensmittel, Dienstleistungen oder langlebige Konsumgüter. Dieser Effekt stärkt die Binnennachfrage und wirkt als konjunktureller Stabilisator, besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Ein Blick auf die Angemessenheit des Lohns zeigt: Laut dem WSI-Mindestlohnbericht 2024 lag der Mindestlohn 2023 bei etwa 53 Prozent des Medianstundenlohns. Die beschlossenen Erhöhungen auf 13,90 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027) nähern sich der international als armutsfest geltenden Schwelle von 60 Prozent an und verbessern so die materielle Absicherung der Betroffenen spürbar.
Ausblick: Zwischen 60-Prozent-Marke und politischem Diskurs
Die beschlossenen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027) sind ein deutlicher Schritt nach vorn*. Doch die Debatte um die angemessene Höhe der Lohnuntergrenze ist damit nicht beendet. Sie verlagert sich auf zwei Ebenen: die konkrete Auslegung eines neuen rechtlichen Maßstabs und den grundsätzlichen Streit um die Rolle von Mindestlohn und Tarifverträgen.
Ein zentraler Bezugspunkt für die künftige Bewertung ist das sogenannte 60-Prozent-Kriterium. Es besagt, dass ein armutsfester Mindestlohn bei 60 Prozent des Medianstundenlohns aller Vollzeitbeschäftigten liegen sollte*. Dieser Orientierungswert, den sich die Gewerkschaften in der Kommission erstmals als Bewertungsmaßstab erkämpften, gewinnt ab 2025 an formaler Bedeutung.
Verglichen mit den beschlossenen Werten bleibt in diesem Kontext weiterer Anpassungsbedarf, sollte das 60-Prozent-Kriterium in den kommenden Beratungsrunden strikter angewendet werden. Die Kommission verfügt hier über Spielraum, da die Geschäftsordnung eine Orientierung an, aber keine zwingende Bindung an den Wert vorsieht. Die künftige Auslegung wird ein wesentlicher Streitpunkt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bleiben.
Unabhängig von dieser arithmetischen Diskussion bleibt der Mindestlohn ein langfristiger politischer Zankapfel. Im Kern geht es um das Spannungsfeld zwischen der gesetzlichen Lohnuntergrenze und den tarifvertraglich vereinbarten Entgelten. Während der Mindestlohn als „absolut unterste Haltelinie“ für Millionen Beschäftigte wirkt, sehen Gewerkschaften in flächendeckenden Tarifverträgen die eigentliche Lösung für gute Löhne. Die politische Kontroverse wird daher anhalten: Soll der Staat durch einen dynamischen Mindestlohn stärker eingreifen oder primär die Tarifbindung der Sozialpartner stärken? Die Antwort auf diese Frage wird die Lohnpolitik in Deutschland auch über das Jahr 2027 hinaus prägen.
Diese Meldung basiert auf einer Presseinformation des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Bundesvorstand.
Weiterführende Quellen:
- „Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland lag 2023 bei rund 53 % des Medianstundenlohns, während für die Erreichung der EU-Richtlinie ein Satz von etwa 13,50 Euro notwendig gewesen wäre (Stand: WSI-Mindestlohnbericht 2024).“ – Quelle: https://www.boeckler.de
- „Gemäß EU-Richtlinie 2022/2041 wird ein Mindestlohn von mindestens 60 % des nationalen Medianlohns als zentrale Referenz für Angemessenheit genannt (In Kraft seit 2022, Umsetzungsfrist Oktober 2024).“ – Quelle: https://www.boeckler.de
- „Die Mindestlohnkommission orientiert sich ab 2025 bei der Entscheidungsfindung an einem Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten (Stand: Geschäftsordnung laut Bundestagsdrucksache 21/1403 vom 25.11.2025).“ – Quelle: https://dserver.bundestag.de
- „Zur Erreichung von 60 % des Bruttomedianlohns wäre ein Mindestlohn zwischen 14,88 und 15,02 Euro im Jahr 2026 bzw. zwischen 15,31 und 15,48 Euro im Jahr 2027 erforderlich (Stand: 25.11.2025).“ – Quelle: https://dserver.bundestag.de
- „Die Mindestlohnentwicklung in Deutschland von 2015 bis 2027 zeigt einen Anstieg von 8,50 Euro im Jahr 2015 auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und 14,60 Euro im Jahr 2027 (Stand: Übersicht 2025).“ – Quelle: https://www.sozialpolitik-aktuell.de
- „Die Zahl der Minijobber, die von der Anhebung der Verdienstgrenze durch den Mindestlohn betroffen sind, liegt bei rund 6,9 Millionen; die monatliche Minijob-Grenze steigt von 556 Euro (2025) auf 603 Euro (2026) und 633 Euro (2027) (Stand: 21.11.2025).“ – Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de
- „Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns wird durch den Zoll überwacht, und Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.bundesregierung.de
7 Antworten
Ich finde es toll, dass Minijobber ebenfalls profitieren werden. Das zeigt, dass man auch für geringfügige Beschäftigungen faire Bezahlung sicherstellen kann! Wie seht ihr das?
…und es ist wichtig zu wissen, dass solche Maßnahmen auch den Konsum ankurbeln können! Das könnte der Wirtschaft zugutekommen und gleichzeitig den Menschen helfen.
Die Anhebung des Mindestlohns bringt Hoffnung für viele Arbeitnehmer. Allerdings bleibt die Frage offen, ob dies langfristig eine nachhaltige Lösung für das Lohnproblem in Deutschland darstellt.
Es ist erfreulich zu sehen, dass der Mindestlohn erhöht wird. Aber wie sieht es mit der Tarifbindung aus? Ich denke, das könnte ein wichtiger Aspekt sein für künftige Lohnverhandlungen.
Gute Frage! Tarifverträge könnten tatsächlich eine bessere Lösung sein. Vielleicht sollten wir mehr über die Rolle der Gewerkschaften diskutieren und wie sie Einfluss auf diese Veränderungen nehmen können.
Die geplante Steigerung des Mindestlohns ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung! Aber ich frage mich, ob es genug ist, um wirklich von Armut zu befreien? Gibt es da schon Studien zu?
Ich finde die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro eine sehr gute Entwicklung. Es ist wichtig, dass Menschen, die hart arbeiten, auch anständig bezahlt werden. Welche Auswirkungen denkt ihr, wird das auf die Wirtschaft haben?