Bremen (VBR). Am 20. Juni steht eine bedeutende Entscheidung für die Zukunft europäischer Asylverfahren auf der Agenda der Ministerpräsidentenkonferenz. Diskutiert wird die Verlagerung von Asylverfahren in kooperierende Staaten außerhalb der Europäischen Union. Auch die Frühjahrskonferenz der Innenminister greift diese Debatte vom 19. bis 21. Juni auf.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte betrachtet solche Auslagerungsmodelle im europäischen Raum mit großer Sorge. Die stellvertretende Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa, Nele Allenberg, äußerte sich kritisch: „Eine Feststellung des Status von Schutzsuchenden in Drittstaaten ist an sehr hohe rechtliche Hürden gebunden, die in der Umsetzung kaum zu erfüllen sind.“ Selbst wenn die theoretischen Rahmenbedingungen den völker- und menschenrechtlichen Vorgaben entsprechen würden, seien Risiken in der praktischen Umsetzung unvermeidlich.
Als Beispiel führte Allenberg an, dass bestehende Modelle europäischer Staaten schon vor ihrer Realisierung erhebliche Mängel aufweisen. „Ein solches System würde darüber hinaus enorme Kosten verursachen“, betont sie. „Aus menschenrechtlicher Perspektive ist aber vorrangig zu befürchten, dass die Externalisierung des Flüchtlingsschutzes und seine globalen Folgen den ohnehin labilen Schutz von Flüchtlingen weltweit weiter verringern und ihre Sicherheit massiv gefährden würde.“
Es besteht auch die Gefahr, dass Europas außenpolitisches Ansehen Schaden nehmen könnte. Nachahmeffekte in anderen Staaten könnten die tatsächliche Anzahl von Schutzsuchenden weltweit dramatisch erhöhen. Das Institut spricht sich nachdrücklich dagegen aus, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern oder diese Politik auf europäischer Ebene auszuweiten.
Allenbergs Worte machen deutlich, dass nur unter strenger Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eine Auslagerung von Asylverfahren überlegt werden könnte. Deutschland sei zudem an europarechtliche Vorgaben gebunden, was weitere Hürden darstellt.
Die Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte trägt den Titel “Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten. Eine menschenrechtliche Bewertung der aktuellen Debatte”. Sie ruft eindringlich dazu auf, die Rechte von Schutzsuchenden nicht zu gefährden und warnt vor möglichen weitreichenden negativen Konsequenzen für den globalen Flüchtlingsschutz.
Für weiterführende Informationen und Rückfragen steht Bettina Hildebrand, die Pressesprecherin des Instituts, zur Verfügung (Kontakt: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de).
Der Originalbeitrag wurde durch news aktuell übermittelt und verdeutlicht die ernsthaften Bedenken und fundierten Analysen eines renommierten Instituts, das sich seit Jahren engagiert für Menschenrechte einsetzt.
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Menschenrechtsinstitut sieht Auslagerung der Asylverfahren in Drittstaaten sehr …
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Meldung einfach erklärt
Hier ist der Beitrag in leichter Sprache mit Aufzählungen und zusätzlichen Informationen:
– Datum: 17.06.2024 – 11:38
– Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte
1. Was passiert am 20. Juni?
– Am 20. Juni werden die Ministerpräsidenten darüber sprechen, ob Asylverfahren in einen anderen Staat außerhalb der EU verlagert werden können, wenn dabei internationale Rechte beachtet werden.
2. Wer spricht noch über dieses Thema?
– Auch die Innenminister besprechen das Thema auf ihrer Frühjahrskonferenz vom 19. bis 21. Juni.
3. Was sagt das Deutsche Institut für Menschenrechte dazu?
– Das Institut ist sehr kritisch gegenüber aktuellen Modellen, Asylverfahren in andere Länder zu verlagern.
– Es gibt Bedenken, dass der Schutz von Flüchtlingen weltweit geschwächt wird.
4. Warum ist das problematisch?
– Der Status von Schutzsuchenden in Drittstaaten hat hohe rechtliche Hürden, die schwer umzusetzen sind.
– Selbst wenn theoretisch alles den Regeln entspricht, gibt es praktische Risiken.
– Mängel in aktuellen europäischen Modellen zeigen diese Probleme.
– Ein solches System würde sehr teuer sein.
5. Was könnte sonst noch passieren?
– Deutschlands Ansehen im Ausland könnte Schaden nehmen.
– Andere Länder könnten das Modell nachahmen, was mehr Schutzsuchende weltweit zur Folge haben könnte.
6. Was sind die größten Sorgen?
– Die weltweite Sicherheit von Flüchtlingen könnte gefährdet sein.
– Der ohnehin schon schwache Schutz von Flüchtlingen könnte weiter abnehmen.
7. Was fordert das Institut?
– Das Institut empfiehlt dringend, keine Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern.
– Diese Politik sollte auch nicht auf europäischer Ebene gefördert werden.
8. Was müssen wir beachten?
– Eine Auslagerung von Asylverfahren ist nur möglich, wenn die Rechte der Schutzsuchenden gewahrt sind (laut Genfer Flüchtlingskonvention und Europäischer Menschenrechtskonvention).
– Deutschland muss sich an die europarechtlichen Vorgaben halten.
9. Wo kann man weitere Informationen finden?
– Stellungnahme: “Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten. Eine menschenrechtliche Bewertung der aktuellen Debatte.” Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (17.06.2024)
– Link: https://ots.de/EDlyDp
10. Wem kann man bei Fragen kontaktieren?
– Pressekontakt: Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
– Telefon: 030 259 359 – 13
– E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
– Website: www.institut-fuer-menschenrechte.de
Zusätzliche Fragen und Antworten:
11. Was sind völker- und menschenrechtliche Vorgaben?
– Sie sind internationale Regeln, die die Rechte und den Schutz von Menschen sicherstellen, besonders von Flüchtlingen.
12. Was bedeutet Externalisierung?
– Externalisierung meint hier, dass Aufgaben oder Prozesse, wie zum Beispiel Asylverfahren, an andere Länder ausgelagert werden.
Diese Aufzählungen und Fragen sollen helfen, den Beitrag besser zu verstehen und zusätzliche Informationen zu erhalten.
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