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Mehr Kinderbetreuungskosten: 800 Euro mehr absetzen in 2025

Eltern können ab 2025 mehr Kinderbetreuungskosten absetzen
Zum Steuerjahr 2025 stehen Eltern attraktive Änderungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bevor. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert darüber, dass der Maximalbetrag für abzugsfähige Betreuungsausgaben um 800 Euro auf bis zu 4.800 Euro gestiegen ist. Diese Erleichterung greift unter bestimmten Voraussetzungen und kann für die Betreuungskosten von Dritten wie Kitas oder Babysittern beansprucht werden. Ein entscheidender Hinweis: Die Vorlage einer Rechnung sowie eine unbare Zahlungsweise sind zwingend erforderlich, um die steuerliche Anerkennung zu gewährleisten.

Bremen (VBR).

In einer Zeit, in der die finanzielle Entlastung von Familien immer wichtiger wird, bringt das Jahr 2025 eine willkommene Neuigkeit: Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wurde deutlich verbessert. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hebt hervor, dass der Höchstbetrag, der berücksichtigungsfähig ist, um 800 Euro gestiegen ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern, die ihre Kinder etwa in der Kita, im Hort oder durch einen Babysitter betreuen lassen, bis zu 4.800 Euro steuerlich geltend machen. Diese Regelung betrifft Kinder bis zum 14. Lebensjahr und stellt eine erhebliche Erhöhung dar – im Vorjahr lag die Grenze noch bei 4.000 Euro, was nur zwei Drittel der Ausgaben ausmachte. Jetzt werden 80 Prozent der Kosten anerkannt. „Wer sein Kind von Dritten betreuen lässt, kann die Kosten teilweise steuerlich geltend machen“ (Zitat-Quelle: ).

Dabei ist ein Punkt entscheidend: Es muss eine Rechnung vorhanden sein, die per Überweisung oder Einzugsermächtigung beglichen wurde. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Und es sind ausschließlich Ausgaben für die reine Betreuung abzugsfähig. Das bedeutet, wenn beispielsweise eine Babysitterin zusätzlich das Essen zubereitet oder Nachhilfestunden gibt, muss dies separat auf der Rechnung ausgewiesen sein. Für Fälle, in denen ein Kind wegen einer Behinderung mehr Unterstützung braucht, sogar über das 14. Jahr hinaus, gelten ebenfalls steuerliche Erleichterungen, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Bemerkenswert ist auch die Absetzbarkeit bei Betreuung durch Verwandte, zum Beispiel Großeltern oder Geschwister. Hier empfiehlt sich der Abschluss eines formellen Arbeitsvertrags, selbst wenn keine Vergütung fließt. Werden lediglich Fahrtkosten erstattet, können diese mit 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden. Auch diese Ausgaben können in der Steuererklärung angegeben werden – ein detailreicher Nachweis ist hierbei nötig.

Die VLH unterstreicht ihre Position als größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands mit weitreichender Erfahrung im Steuerrecht. Mit ihrer umfangreichen Expertise unterstützt sie über eine Million Mitglieder bundesweit bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen und der Beantragung von Steuerermäßigungen. Ihr Ziel ist es, in Zeiten wachsender Anforderungen an die Familienbücher spürbare finanzielle Entlastungen zu schaffen.


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Steuerliche Entlastungen und gesellschaftliche Auswirkungen von Kinderbetreuungskosten

Die Anpassung der absetzbaren Kinderbetreuungskosten stellt eine bedeutende Entwicklung dar und ist in breiteren sozioökonomischen Kontexten zu betrachten. Die Erhöhung des absetzbaren Höchstbetrags auf 4.800 Euro pro Jahr ist ein Schritt in Richtung einer stärkeren finanziellen Entlastung für Familien, die auf externe Betreuung angewiesen sind. Diese Maßnahme kann als Reaktion auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten interpretiert werden, welche Familien zunehmend belasten.

Ein zentraler Aspekt dieser Änderung ist die Anerkennung der immer vielfältigeren Formen der Kinderbetreuung. Die moderne Arbeitswelt fordert oft flexible Betreuungsmodelle jenseits traditioneller Einrichtungen wie Kindergärten oder Horte. Durch die Anerkennung von Betreuungskosten für Babysitter, Tagesmütter und sogar Au-Pairs spiegelt sich die Realität vieler Eltern wider, die auf solche Dienstleistungen zurückgreifen müssen, um Beruf und in Einklang zu bringen. Insbesondere berufstätige Mütter könnten durch diese steuerlichen Anreize ermutigt werden, schneller wieder ins Berufsleben einzusteigen oder ihre Arbeitszeiten zu erhöhen, was wiederum einen positiven Einfluss auf die Gleichstellungsdebatte haben könnte.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die rechtliche Klarstellung zur Absetzbarkeit bei einer Kinderbetreuung durch Verwandte. Diese Option unterstreicht das Vertrauen in familiäre Unterstützungsnetzwerke und bietet gleichzeitig eine pragmatische Lösung für ländliche Gegenden, wo professionelle Betreuungseinrichtungen häufig nicht im gleichen Maße verfügbar sind wie in städtischen Gebieten.

Langfristig könnten solche Anpassungen auch die politische Diskussion über die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Bedeutung einer adäquaten staatlichen Unterstützung für Familien befruchten. Beispielsweise könnte die Erhöhung des absetzbaren Betrags als Modell dienen, um breitere soziale Investitionen in die frühkindliche Bildung und Betreuung voranzutreiben, ähnlich wie andere europäische Länder, die stark in diesen Sektor investieren.

Zusammenfassend ist die Erhöhung der steuerlich absetzbaren Kinderbetreuungskosten nicht nur eine direkte finanzielle Erleichterung für viele Familien, sondern ein Potential, langfristige Trends und Diskussionen über Sozialpolitik und Familienförderung weiterzuentwickeln. Sie zeigt die Bereitschaft politischer Institutionen, auf dynamische gesellschaftliche Veränderungen einzugehen, und verdeutlicht die wachsende Bedeutung der Frage, wie Familien mit Kindern optimal unterstützt werden können.


Weiterführende Informationen zu wichtigen Begriffen auf Wikipedia

  1. Sonderausgaben
  2. Kindertagesstätte
  3. Au-Pair
  4. Behinderung
  5. Lohnsteuerhilfeverein

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6 Antworten

  1. ‚Ich finde es toll, dass endlich mal etwas für die Familien getan wird! Glaubt ihr, dass andere Länder von diesem Modell lernen können? Die Unterstützung ist dringend nötig!

  2. Die Erhöhung ist wirklich positiv! Aber ich hoffe, dass diese Maßnahme auch langfristig bleibt und nicht nur kurzfristig eingeführt wird. Was denkt ihr darüber?

  3. Die Idee, Betreuungskosten durch Verwandte abzusetzen, find ich klasse! Aber wie sieht es aus mit den Nachweisen? Sind die Anforderungen nicht zu hoch für viele Familien?

    1. Ich stimme zu! Es könnte schwierig sein, alle Belege zu sammeln. Vielleicht sollten einfachere Möglichkeiten geschaffen werden.

  4. Das ist eine gute Nachricht! 4800 Euro sind echt viel. Ich frage mich nur, ob diese Regelungen auch für Alleinerziehende gleich gelten? Das wäre wichtig für viele.

  5. Ich finde die Erhöhung der absetzbaren Kinderbetreuungskosten super. Es ist wichtig, dass Familien finanziell entlastet werden. Aber wie wird sichergestellt, dass alle Eltern von dieser Regelung profitieren können?

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