Bremen (VBR). Ab dem 1. Juli 2024 tritt eine Regelung in Kraft, die viele Garten- und Landschaftsbauunternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen stellt. Im Gegensatz zu ihren Kollegen aus dem Dachdeckerhandwerk müssen sie Mautgebühren zahlen, wenn sie Materialien zu Baustellen transportieren – selbst wenn es sich um das gleiche Material handelt und das gleiche Fahrzeug genutzt wird. Diese Ungleichbehandlung hat zu erheblichem Unmut bei den rund 20.000 betroffenen Betrieben geführt.
Wie kam es zu dieser Diskrepanz? Das Bundesverkehrsministerium hat entschieden, dass leichten Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse) im Werkverkehr keine „Handwerkerausnahme“ von der Maut eingeräumt wird. Trotz vergleichbarer Tätigkeiten zwischen den Gewerken bleibt diese Ausnahme dem Handwerk vorbehalten, was viele als klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes sehen. BGL-Präsident Thomas Banzhaf bringt es auf den Punkt: „Es liegt doch auf der Hand: Da ist ein Fehler passiert, für den im Ministerium niemand die Verantwortung übernehmen möchte – und für den nun der GaLaBau teuer bezahlen soll.“
Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben. Zum einen könnten die steigenden Betriebskosten an die Kunden weitergegeben werden, was die Preise für Garten- und Landschaftsbauprojekte potenziell erhöhen würde. Zum anderen steht eine Welle von Klagen durch betroffene Betriebe bevor. Laut Thomas Banzhaf ist die Vorgehensweise des Verkehrsministeriums nicht nur ärgerlich, sondern auch irrational. „Das ist ein neuer ‚Maut-GAU‘ für das BMDV“, schimpft er und weist darauf hin, dass die betroffenen Unternehmen alle rechtlichen Mittel ausschöpfen werden, um gegen diese Entscheidung vorzugehen.
Obwohl die GaLaBau-Verbände nicht selbst klageberechtigt sind, haben sie vorgesorgt, indem sie spezialisierte Rechtsanwälte zur Unterstützung ihrer Mitglieder beauftragt haben. Sie bieten juristische Beratung und eine koordinierte Strategie, um weiterhin starken Druck auf die politischen Akteure auszuüben. „Unsere politische Kommunikation zum Thema Maut mit Abgeordneten, Parteien und Ministerien bleibt im Fokus unserer Arbeit“, betont Banzhaf.
Ein wichtiges Argument in diesem Kampf ist ein vom BGL in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Dieses besagt eindeutig, dass die aktuelle Handhabung der Mautgesetzgebung dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes widerspricht. Besonders brisant: Der Gutachter ist ein renommierter Professor für Öffentliches Recht und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundesverkehrsministeriums.
Für die Branche ist es eine Frage der Gerechtigkeit und fairer Wettbewerbsbedingungen. Wenn der Fehler nicht korrigiert wird, könnten tausende Betriebe und deren wirtschaftliche Existenz gefährdet sein. Durch eine breite Mobilisierung innerhalb der Branche sowie eine starke Social-Media-Kampagne soll das Thema weiter in die Öffentlichkeit getragen werden. “Gemeinsam bleiben wir laut! Klar ist: Wir kämpfen weiter,” ruft Banzhaf seine Kolleginnen und Kollegen auf.
Eine Lösung muss her – im Interesse aller Beteiligten und vor allem im Sinne einer fairen Behandlung nach den Prinzipien des Grundgesetzes. Aktuelle Informationen zur Mautproblematik und wie weiter dagegen vorgegangen werden kann, finden sich auf den Seiten des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (GaLaBau). Pressesprecherin Katrin Block steht als Ansprechpartnerin für weitere Fragen zur Verfügung.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Neuer Maut-GAU? Bundesverkehrsministerium droht Klagewelle durch GaLaBau
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Meldung einfach erklärt
Beitrag in leichter Sprache:
Datum: 17.06.2024 – 15:45 Uhr
Veranstalter/Bereich: Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (GaLaBau) / Grün in die Stadt
Ort: Bad Honnef/Berlin, ots (Originaltext-Service)
Worum geht es?
– Wenn ein Dachdecker mit einem kleinen LKW Material zur Dachbegrünung fährt, zahlt er keine Maut.
– Ein Unternehmer im Garten- und Landschaftsbau zahlt aber Maut, wenn er das gleiche Material mit demselben Fahrzeug transportiert.
– Dies gilt ab 1. Juli 2024 für etwa 20.000 Betriebe in der Branche.
Warum ist das ein Problem?
– Es gibt keine Ausnahme-Regelung für Handwerker im GaLaBau.
– Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen auf Autobahnen und den meisten Bundesstraßen Maut zahlen.
– Das Bundesverkehrsministerium hält an dieser Regel fest.
Was sagt der Präsident des Bundesverbands GaLaBau, Thomas Banzhaf?
– Er findet, dass hier ein Fehler passiert ist und niemand im Ministerium die Verantwortung übernehmen möchte.
– Der GaLaBau wird darum teuer bezahlen müssen.
– Sie fordern das Ministerium auf, diese Regelung zu ändern.
Wie wollen die Verbände vorgehen?
– Viele betroffene Unternehmen werden wahrscheinlich gegen diese Regel klagen.
– Wichtige Politiker und Personen in der Regierung kennen das Problem.
– Die GaLaBau-Verbände können aber selbst nicht klagen.
– Sie bieten ihren Mitgliedern Unterstützung durch Anwälte an.
– Die politischen Gespräche und Öffentlichkeitsarbeit bleiben ein großes Thema.
Hat dieses Gesetz etwas mit dem Grundgesetz zu tun?
– Ja, das Gutachten eines Rechtsprofessors sagt, dass die Regelung gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstößt.
– Das Ministerium setzt das Gesetz nicht richtig um.
Wo kann ich mehr Informationen finden?
– Auf der Webseite: Aktuelle Informationen zum Thema Maut – GaLaBau/BGL
Ansprechpartnerin:
Katrin Block (Pressesprecherin)
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-17
E-Mail: k.block@galabau.de
Weitere Pressemitteilungen finden Sie ebenfalls auf deren Webseite.
Herkunft: Original-Content von Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. GaLaBau / Grün in die Stadt, veröffentlicht über news aktuell
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.