DUH kritisiert Versäumnisse beim Lärmschutz: Verkehrslärm in deutschen Städten weiterhin ein unterschätztes Gesundheitsrisiko – Nur jede vierte Großstadt mit gültigem Lärmaktionsplan

Nur 19 von 82 deutschen Großstädten haben bislang ihre gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionspläne fristgerecht veröffentlicht, sodass Millionen Menschen weiter gesundheitsschädlichem Verkehrslärm ausgesetzt bleiben. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert das mangelnde Engagement von Politik und Behörden und weist darauf hin, dass mehr als 16 Millionen Bürger:innen laut Umweltbundesamt unter krankmachendem Lärm leiden. Im März 2024 leitete die EU-Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Die DUH fordert neben stärkerer Unterstützung für Kommunen ein flächendeckendes Innerorts-Tempolimit von 30 km/h als effektivste Maßnahme zur Lärmreduzierung.

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– Nur 19 von 82 deutschen Großstädten erstellten fristgerecht Lärmaktionspläne.
– DUH fordert stärkeren politischen Einsatz zum Schutz vor schädlichem Verkehrslärm.
– Einführung eines Tempolimits von 30 km/h innerorts als effektive Lärmschutzmaßnahme.

Fehlende Lärmaktionspläne – Ein massives Versäumnis beim Schutz vor Verkehrslärm

Nur 19 von 82 deutschen Großstädten haben bisher die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionspläne fristgerecht erstellt und veröffentlicht. Dieses Defizit offenbart die gravierenden Missstände im Umgang mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert deshalb einen dringenden und verstärkten Einsatz von Politik und Behörden, um Bürger:innen besser vor schädlichem Verkehrslärm zu schützen. In einer eigens durchgeführten Abfrage hat die DUH offenbart, dass viele Städte ihre Verpflichtungen nicht erfüllen und kleinere Kommunen oft gar nicht über die nötigen Ressourcen verfügen.

Im laufenden Verfahren hat die EU-Kommission bereits im März 2024 weitere Schritte gegen Deutschland eingeleitet, da das Land seiner Verantwortung im Lärmschutz nicht nachkomme. „Mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland leiden laut Umweltbundesamt unter krankmachendem Verkehrslärm. Und trotzdem wird der Lärmschutz von Politik und Behörden massiv vernachlässigt.“*, warnt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Organisation fordert deshalb eine stärkere Priorisierung des Lärmschutzes sowie mehr Unterstützung des Bundes und der Länder für die Kommunen.

Als besonders wirkungsvoller Schritt empfiehlt die DUH die Einführung eines bundesweiten Tempolimits von 30 km/h innerorts. Dieses Tempolimit gilt als die effektivste Maßnahme gegen Verkehrslärm, da es die wahrgenommene Verkehrsbelastung für das menschliche Ohr halbieren kann. Verkehrslärm ist nach der Luftverschmutzung die zweitgrößte umweltbedingte Gesundheitsgefahr.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verpflichtet Behörden dazu, umfangreiche Lärmkarten zu erstellen und darauf basierende Lärmaktionspläne zu entwickeln. Bis zum 18. Juli 2024 müssen diese Pläne vorliegen und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten. In Deutschland sind Zuständigkeiten dafür unterschiedlich geregelt. So erarbeitet in Hessen die Regierung zentral die Pläne, in Bayern übernimmt die Regierung von Oberfranken die Aufgabe, in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Umwelt. Baden-Württemberg verfolgt einen neuen Ansatz mit einem landesweiten Lärmaktionsplan.

Resch appelliert eindringlich: „Um Betroffene im ganzen Land angemessen und schnell zu schützen, braucht es endlich Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in sämtlichen Städten. Ein Flickenteppich an Zuständigkeiten und unnötig komplizierte Prozesse dürfen nicht länger die Gesundheit von Millionen Menschen gefährden.“*

Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Abfrage belegt flächendeckend Verstöße beim Lärmschutz: Deutsche Umwelthilfe …

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