– Nur 19 von 82 deutschen Großstädten erstellten fristgerecht Lärmaktionspläne.
– DUH fordert stärkeren politischen Einsatz zum Schutz vor schädlichem Verkehrslärm.
– Einführung eines Tempolimits von 30 km/h innerorts als effektive Lärmschutzmaßnahme.
Fehlende Lärmaktionspläne – Ein massives Versäumnis beim Schutz vor Verkehrslärm
Nur 19 von 82 deutschen Großstädten haben bisher die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionspläne fristgerecht erstellt und veröffentlicht. Dieses Defizit offenbart die gravierenden Missstände im Umgang mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert deshalb einen dringenden und verstärkten Einsatz von Politik und Behörden, um Bürger:innen besser vor schädlichem Verkehrslärm zu schützen. In einer eigens durchgeführten Abfrage hat die DUH offenbart, dass viele Städte ihre Verpflichtungen nicht erfüllen und kleinere Kommunen oft gar nicht über die nötigen Ressourcen verfügen.
Im laufenden Verfahren hat die EU-Kommission bereits im März 2024 weitere Schritte gegen Deutschland eingeleitet, da das Land seiner Verantwortung im Lärmschutz nicht nachkomme. „Mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland leiden laut Umweltbundesamt unter krankmachendem Verkehrslärm. Und trotzdem wird der Lärmschutz von Politik und Behörden massiv vernachlässigt.“*, warnt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Organisation fordert deshalb eine stärkere Priorisierung des Lärmschutzes sowie mehr Unterstützung des Bundes und der Länder für die Kommunen.
Als besonders wirkungsvoller Schritt empfiehlt die DUH die Einführung eines bundesweiten Tempolimits von 30 km/h innerorts. Dieses Tempolimit gilt als die effektivste Maßnahme gegen Verkehrslärm, da es die wahrgenommene Verkehrsbelastung für das menschliche Ohr halbieren kann. Verkehrslärm ist nach der Luftverschmutzung die zweitgrößte umweltbedingte Gesundheitsgefahr.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verpflichtet Behörden dazu, umfangreiche Lärmkarten zu erstellen und darauf basierende Lärmaktionspläne zu entwickeln. Bis zum 18. Juli 2024 müssen diese Pläne vorliegen und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten. In Deutschland sind Zuständigkeiten dafür unterschiedlich geregelt. So erarbeitet in Hessen die Regierung zentral die Pläne, in Bayern übernimmt die Regierung von Oberfranken die Aufgabe, in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Umwelt. Baden-Württemberg verfolgt einen neuen Ansatz mit einem landesweiten Lärmaktionsplan.
Resch appelliert eindringlich: „Um Betroffene im ganzen Land angemessen und schnell zu schützen, braucht es endlich Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in sämtlichen Städten. Ein Flickenteppich an Zuständigkeiten und unnötig komplizierte Prozesse dürfen nicht länger die Gesundheit von Millionen Menschen gefährden.“*
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Abfrage belegt flächendeckend Verstöße beim Lärmschutz: Deutsche Umwelthilfe …
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10 Antworten
Was passiert, wenn die Städte die Pläne nicht machen? Gibt es Strafen? Das müsste man wissen.
Ja, die EU kann Strafen verhängen. Aber das dauert alles so lange.
Ich denke, die Strafen sind nicht so hoch. Sonst würden die Städte es schneller machen.
Warum können die Städte nicht einfach die Pläne machen? Es ist doch ein Gesetz. Die Politiker müssen mehr machen.
Vielleicht haben die nicht genug Geld oder Leute dafür. Es ist einfach zu viel Bürokratie manchmal.
Ja, aber trotzdem ist das kein Grund. Die Gesundheit der Menschen ist wichtiger. Tempo 30 wäre echt gut.
Lärm macht krank, alle wissen das. Aber die Politiker machen nichts. Man sollte die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Das ist krass, dass so viele Städte ihre Pläne nicht fertig haben. Lärm ist wirklich schlecht für Gesundheit. Hoffe das die das bald lösen.
In Bayern macht das die Regierung von Oberfranken. Das müsste überall so sein. Einheitliche Regeln helfen.
Ja, dann wäre es übersichtlicher und einfacher. Jeder könnte wissen, wer verantwortlich ist.