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Massive Lärmschutzverstöße: DUH fordert Tempo 30 in Städten

Abfrage belegt flächendeckend Verstöße beim Lärmschutz: Deutsche Umwelthilfe ...

Berlin (ots) – 18.07.2024 – 08:00

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) schlägt Alarm: Eine aktuelle Abfrage unter allen 82 Großstädten Deutschlands zeigt, dass lediglich 19 von ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionspläne fristgerecht erstellen. Die DUH fordert deshalb eine konsequente Priorisierung des Lärmschutzes und stärkere Unterstützung der Kommunen durch Bund und Länder. Als unmittelbare Maßnahme plädiert die DUH für ein bundesweites Tempolimit von 30 km/h innerorts, um die Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitsschädlichem Verkehrslärm zu schützen.

Bremen (VBR).

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat auf ein drängendes Problem aufmerksam gemacht: Nur 19 von 82 deutschen Großstädten haben es bisher geschafft, die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionspläne fristgerecht zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Organisation fordert dringend mehr Einsatz seitens der Politik und Behörden zum Schutz der Bürger vor schädlichem Verkehrslärm.

In einer eigens durchgeführten Abfrage deckte die DUH die gravierenden Missstände auf. Zahlreiche Städte sind nicht in der Lage, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Noch dramatischer ist die Situation in kleineren Kommunen, die oftmals nicht über die nötigen Ressourcen zur Erstellung eines Lärmaktionsplans verfügen.

Im März 2024 hatte die EU-Kommission bereits weitere Schritte im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont die Dringlichkeit: „Mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland leiden laut Umweltbundesamt unter krankmachendem Verkehrslärm. Und trotzdem wird der Lärmschutz von Politik und Behörden massiv vernachlässigt.“

Die DUH fordert eindringlich, den Lärmschutz konsequenter zu priorisieren sowie Bund und Länder stärker bei den Kommunen zu unterstützen. Eine konkrete Maßnahme sei die Einführung eines bundesweiten Tempolimits von 30 km/h innerorts, das als effektivste Lärmschutzmaßnahme gilt. Tempo 30 könne die wahrgenommene Verkehrsbelastung für das menschliche Ohr halbieren und somit wesentlich zur Reduktion des schädlichen Verkehrslärms beitragen.

Lärm stellt nach der Luftverschmutzung die zweitgrößte umweltbedingte Gesundheitsgefahr dar. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verpflichtet die zuständigen Behörden, die Lärmbelastung durch Berechnungen zu ermitteln und die Ergebnisse in Lärmkarten darzustellen. Bis zum 18. Juli 2024 müssen auf Basis dieser Kartierungen Lärmaktionspläne erstellt werden, die geeignete Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung enthalten.

In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Erstellung dieser Pläne jedoch unterschiedlich geregelt. Während in den meisten Fällen die Kommunen verantwortlich sind, haben einige Bundesländer abweichende Regelungen getroffen. Beispielsweise erstellt in Hessen die Regierung die Lärmaktionspläne zentriert, und in Bayern übernimmt die Regierung von Oberfranken diese Aufgabe. Rheinland-Pfalz delegiert die Verantwortung an das Landesamt für .

Ein neuer Ansatz kommt aus Baden-Württemberg, wo ein landesweiter Lärmaktionsplan erarbeitet wurde. Dieser soll die Maßnahmen der Gemeinden ergänzen, Synergien schaffen und die Prozesse vereinfachen.

Resch appelliert an die Politik: „Um Betroffene im ganzen Land angemessen und schnell zu schützen, braucht es endlich Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in sämtlichen Städten. Ein Flickenteppich an Zuständigkeiten und unnötig komplizierte Prozesse dürfen nicht länger die von Millionen Menschen gefährden.“

Es bleibt abzuwarten, ob die verantwortlichen Politiker die Dringlichkeit erkennen und entsprechend handeln. Doch eins ist sicher: Für die betroffenen Menschen kann jede Verzögerung schwere gesundheitliche Folgen haben.

Für weitere Informationen steht die Deutsche Umwelthilfe jederzeit zur Verfügung:

  • Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer: 0171 3649170, resch@duh.de
  • Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter und Luftreinhaltung: 030 2400867-751, kulpa@duh.de

Mehr Details finden Sie auf der Webseite der Deutschen Umwelthilfe: www.duh.de .


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Abfrage belegt flächendeckend Verstöße beim Lärmschutz: Deutsche Umwelthilfe …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Zitierte Personen und Organisationen

  • (DUH)
  • Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
  • Umweltbundesamt
  • EU-Kommission
  • Umweltministerin Lemke
  • Bund
  • Länder
  • Kommunen
  • Regierungspräsidium Darmstadt (Hessen)
  • Regierungspräsidium Gießen (Hessen)
  • Regierungspräsidium Kassel (Hessen)
  • Regierung von Oberfranken (Bayern)
  • Landesamt für Umwelt (Rheinland-Pfalz)
  • Land Baden-Württemberg
  • Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH
  • news aktuell

Meldung einfach erklärt

Hier ist der Beitrag in leichter Sprache erklärt:

  • Wann wurde der Beitrag geschrieben?
    Am 18. Juli 2024 um 08:00 Uhr.

  • Wer hat den Beitrag verfasst?
    Die Deutsche Umwelthilfe e.V.

  • Was ist das Hauptthema des Beitrags?
    Viele Städte kümmern sich nicht ausreichend um den Schutz der Menschen vor Verkehrslärm.

  • Warum ist das wichtig?
    Lärm kann krank machen. Deshalb gibt es Gesetze, die Städte verpflichten, Lärmschutzpläne zu erstellen.

  • Welche Städte sind betroffen?
    Von 82 großen Städten haben nur 19 Städte fristgerecht Lärmschutzpläne erstellt.

  • Was fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH)?

    • Mehr Priorität für den Lärmschutz.
    • Unterstützung der Städte durch Bund und Länder.
    • Einführung eines Tempolimits von 30 km/h in allen Orten als sofortige Maßnahme.
  • Warum braucht es ein Tempolimit?
    Ein Tempolimit reduziert den Lärm deutlich. Bei Tempo 30 ist der Lärm ungefähr halb so laut wie bei Tempo 50.

  • Was sagt Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH?
    Er sagt, dass mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland unter Verkehrslärm leiden. Trotzdem tun die Politik und Behörden zu wenig dagegen. Umweltministerin Lemke sollte sich stärker für den Lärmschutz einsetzen. Die Städte brauchen entweder Hilfe oder die Lärmschutzpläne sollten von fähigen Behörden erstellt werden.

  • Was ist der Hintergrund?
    Nach Luftverschmutzung ist Lärm die zweitgrößte Ursache für gesundheitliche Probleme. Laut einem EU-Gesetz müssen Städte und zuständige Behörden die Lärmbelastung berechnen und auf Karten darstellen. Bis zum 18. Juli 2024 müssen Pläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung erstellt werden.

  • Beispiele für Maßnahmen gegen Lärm:

    • Geschwindigkeitsbegrenzungen
    • Sanierung von Fahrbahnbelägen
    • Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, Rad- und Fußverkehrs
  • Wer ist verantwortlich für die Erstellung der Lärmaktionspläne?
    Das ist unterschiedlich geregelt:

    • In den meisten Fällen sind die Städte selbst verantwortlich.
    • In Hessen machen das die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
    • In Bayern ist die Regierung von Oberfranken zuständig für Gebiete außerhalb von Großstädten.
    • In Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt verantwortlich für Gebiete außerhalb von Ballungsräumen.
  • Eine gute Lösung kommt aus Baden-Württemberg:
    Dort gibt es einen Lärmaktionsplan auf Landesebene, der die Maßnahmen der Gemeinden ergänzt und Prozesse vereinfacht.

  • Wo gibt es weitere Informationen?
    • Pressekontakt: Jürgen Resch (0171 3649170, resch@duh.de)
    • Robin Kulpa (030 2400867-751, kulpa@duh.de)
    • DUH-Newsroom (030 2400867-20, presse@duh.de)
    • Webseite: www.duh.de

Dieser Beitrag stammt von der Deutschen Umwelthilfe e.V.

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10 Antworten

  1. Warum können die Städte nicht einfach die Pläne machen? Es ist doch ein Gesetz. Die Politiker müssen mehr machen.

  2. Lärm macht krank, alle wissen das. Aber die Politiker machen nichts. Man sollte die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.

  3. Das ist krass, dass so viele Städte ihre Pläne nicht fertig haben. Lärm ist wirklich schlecht für Gesundheit. Hoffe das die das bald lösen.

  4. In Bayern macht das die Regierung von Oberfranken. Das müsste überall so sein. Einheitliche Regeln helfen.

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