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Malediven setzen Reisebranche unter Zeitdruck: Warum der DRV die neue Zusatzsteuer kritisiert

Auf den Malediven soll die GST schon ab dem 1. Oktober 2026 auf ausländische Reiseveranstalter und Reisebüros ausgeweitet werden. Der Deutsche Reiseverband warnt vor zu kurzer Vorlaufzeit, unklaren Umsetzungsregeln und Problemen bei bereits verkauften Reisen.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Malediven erweitern ab Oktober 2026 die GST-Steuerpflicht auf ausländische Reiseveranstalter und Reisebüros.
  • Der enge Zeitrahmen zwischen Gesetzesverabschiedung und Inkrafttreten erschwert die Umsetzung für die Reisebranche.
  • Der DRV fordert eine Verschiebung, klare Leitlinien und einfachere Verfahren für kleinere Anbieter.
  • Besonders problematisch sind bereits verkaufte Pauschalreisen mit fixierten Preisen und Verträgen.
  • Unklare Details zu Registrierung und Steuerberechnung erschweren die rechtssichere Integration der neuen Regelungen.

Wenn Reisen längst verkauft und Preise bereits kalkuliert sind, treffen kurzfristige Steueränderungen die Branche besonders hart. Genau diese Situation zeichnet sich jetzt auf den Malediven ab.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) kritisiert die geplante Ausweitung der maledivischen Goods and Services Tax, kurz GST, auf ausländische Reiseveranstalter und Reisebüros als zu kurzfristig. Nach aktuellem Stand sollen die neuen Pflichten bereits am 1. Oktober 2026 greifen, obwohl die gesetzliche Grundlage erst am 31. August 2026 verabschiedet wurde.

Was sich auf den Malediven steuerlich ändern soll

Die GST ist die Waren- und Dienstleistungssteuer der Malediven. Künftig soll sie laut den vorliegenden Angaben auch ausländische Reiseunternehmen erfassen, die Leistungen auf den Inseln vermitteln oder verkaufen. Gemeint sind unter anderem Buchungs- und Vermittlungsleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Transport und weitere touristische Angebote.

Damit rückt nicht nur der eigentliche Aufenthalt in den Fokus, sondern auch die Vertriebskette davor. Laut der maledivischen Steuerbehörde MIRA sollen ausländische Reiseveranstalter, Online-Reisebüros und sogenannte Bedbanks ohne Betriebsstätte auf den Malediven für die GST registriert werden müssen. Im bestehenden System gibt es bereits einen Tourismussektor-Satz von 17 Prozent. Nach der FAQ der MIRA gilt zudem eine Registrierungsschwelle von MVR 1 Mio. bei steuerpflichtigen Umsätzen.

Für Reiseunternehmen ist vor allem der enge Zeitrahmen heikel. Zwischen der rechtlichen Grundlage und dem geplanten Start liegen nur wenige Wochen, während viele Anbieter ihre Angebote für Fernziele wie die Malediven über Monate hinweg planen und kalkulieren.

Warum der DRV auf Verschiebung drängt

Der DRV hat die Regierung der Malediven deshalb schriftlich gebeten, die Einführung zu verschieben und mit der Reisewirtschaft über Alternativen zu sprechen. Aus Sicht des Verbands braucht es vor allem klare Leitlinien, einfache Melde- und Zahlungswege, Übergangsregeln für bereits verkaufte Reisen sowie eine angemessene Registrierungsschwelle oder vereinfachte Verfahren für kleinere Unternehmen.

Verbandspräsident Albin Loidl verweist auf die Planungsrealität der Branche:

„Eine neue steuerliche Belastung wenige Wochen vor Inkrafttreten einzuführen, geht an den Planungsrealitäten der Reisebranche vorbei.“

Gemeinsam mit dem europäischen Dachverband der Reisebüros und Reiseveranstalter ECTAA warnt der DRV außerdem vor einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Gerade kleinere Anbieter könnten durch zusätzliche Registrierungs-, Melde- und Abrechnungsprozesse stärker belastet werden als große Unternehmen.

Für bereits verkaufte Reisen wird es besonders schwierig

Besonders deutlich wird das Problem bei Pauschalreisen, die schon verkauft sind. Nach Angaben des Verbands sind zahlreiche Reisen für die kommende Wintersaison bereits gebucht, die Preise festgelegt und die Vermarktungsmaßnahmen abgeschlossen. Zusätzliche Kosten lassen sich bei solchen Verträgen meist nicht einfach nachträglich an die Kundinnen und Kunden weitergeben.

Genau hier liegt der praktische Konflikt: Steueränderungen, die sehr kurzfristig kommen, treffen oft auf bestehende Verträge und starre Preisstrukturen. Für Reisebüros und Veranstalter bedeutet das nicht nur finanzielle Unsicherheit, sondern auch organisatorischen Aufwand bei Buchungen, Stornierungen und Erstattungen.

Offen sind laut DRV zentrale Detailfragen zur Umsetzung. Dazu zählen die Registrierung selbst, die Berechnung steuerpflichtiger Margen in komplexen Vertriebsketten sowie der Umgang mit Stornierungen, Erstattungen und Korrekturen. Ohne klare Vorgaben dürfte es für Unternehmen schwierig werden, die neue Regelung rechtssicher in ihre Abläufe einzubauen.

Die Botschaft signalisiert Gesprächsbereitschaft

Aus Deutschland ist der Verband mit seiner Kritik nicht allein. Die Botschaft der Republik Malediven in Berlin erklärte gegenüber dem DRV, sie nehme die vorgebrachten Bedenken und Vorschläge sehr ernst, unterstütze das Anliegen und habe das Außenministerium in Malé informiert. Das ist noch keine Zusage für eine Verschiebung, zeigt aber zumindest, dass die Einwände in der Diplomatie angekommen sind.

Ob die Einführung tatsächlich angepasst, verschoben oder unverändert umgesetzt wird, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Für die Reisewirtschaft bleibt damit vorerst vor allem eines offen: Wie lassen sich neue Steuerregeln in so kurzer Zeit in Verträge, Systeme und Abläufe übersetzen, ohne bereits verkaufte Reisen nachträglich zu belasten?

Gerade für kleine Anbieter ist das keine theoretische Frage. Sie haben oft weniger Personal, weniger Puffer und weniger Spielraum, um kurzfristige Vorgaben aufzufangen. Ob die Malediven mit der neuen Regelung am Ende die erhoffte zusätzliche Steuerbasis erreichen, dürfte auch davon abhängen, wie praktikabel die Umsetzung am 1. Oktober tatsächlich ausfällt.

Quellen

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