– Kabinett beschließt Strafbarkeit für unbefugtes Eindringen in Flughafen-Sicherheitsbereiche.
– Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren bei vorsätzlichem Betreten der Luftseite.
– Gesetzentwurf stärkt auch Drohnenabwehr durch Bundeswehr und Bundespolizei.
Kabinett beschließt schärfere Strafen für Flughafen-Eindringlinge
Das Bundeskabinett hat eine deutliche Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Die Neuregelung stellt künftig das unbefugte Eindringen in sicherheitskritische Bereiche von Flughäfen unter Strafe – eine direkte Reaktion auf zunehmende Protestaktionen und Sicherheitsbedrohungen. Für den Flughafenverband ADV markiert die Entscheidung einen wichtigen Schritt zur Absicherung der Luftverkehrsinfrastruktur.
Künftig droht bei vorsätzlichem, unbefugtem Eindringen in die Luftseite eines Flughafens eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Werden gefährliche Gegenstände mitgeführt oder dient die Tat der Vorbereitung weiterer Straftaten, kann das Strafmaß sogar auf bis zu fünf Jahre steigen. Auch der Versuch wird strafbar.*
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel begrüßt die Neuregelung als „starkes sicherheitspolitisches Signal“: „Mit der Einführung eines eigenständigen Straftatbestands im Luftsicherheitsgesetz wird ein langjähriges Anliegen der Flughäfen umgesetzt. Aktionen wie das Festkleben auf Rollbahnen oder das Eindringen in sicherheitskritische Bereiche sind keine Bagatelldelikte, sondern gefährden Menschenleben und den sicheren Betrieb unserer Infrastruktur.“
Parallel zur Strafverschärfung erhält auch die Drohnenabwehr neue rechtliche Grundlagen. Künftig dürfen bei drohenden Angriffen oder schweren Störfällen auch Streitkräfte unterstützend tätig werden. Beisel betont: „Die Bedrohung durch Drohnen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Die Flughäfen begrüßen daher die Ausweitung der Befugnisse für Bundespolizei und Bundeswehr.“
Neuer Straftatbestand: Gesetzeslage und Entwicklung
Bis zur aktuellen Gesetzesnovelle galt das unbefugte Eindringen in den Luftsicherheitsbereich von Flughäfen lediglich als Ordnungswidrigkeit*. Diese Einstufung reichte aus Sicht der Sicherheitsbehörden nicht mehr aus, um auf die zunehmenden Gefährdungen des Luftverkehrs angemessen zu reagieren. Die rechtliche Entwicklung verlief anschließend in mehreren klar definierten Schritten.
Änderung gegenüber früherer Rechtslage
Der Referentenentwurf vom 12. November 2025 legte erstmals konkrete Strafrahmen für das vorsätzliche Eindringen in sicherheitskritische Bereiche fest*. Bei vorsätzlichem, unbefugtem Eindringen in die Luftseite eines Flughafens sieht der Entwurf eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Wenn gefährliche Gegenstände mitgeführt werden oder die Tat der Vorbereitung weiterer Straftaten dient, kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen. Dieser Entwurf bildete die Grundlage für den Kabinettsbeschluss vom 19. November 2025, der den Weg für die Einführung eines eigenständigen Straftatbestands ebnete*.
Zeitlicher Ablauf: Referentenentwurf → Kabinett
Die Chronologie zeigt einen zügigen Gesetzgebungsprozess: Nach Vorlage des Referentenentwurfs am 12. November 2025 folgte nur eine Woche später der Kabinettsbeschluss am 19. November 2025. Die ADV begrüßte diese Entwicklung am 20. November 2025 als Meilenstein für die Flughafensicherheit*.
Drohnenabwehr: Was sich ändert und weshalb
Die Bedrohung durch unbefugte Drohnenflüge hat ein kritisches Ausmaß erreicht*. Sicherheitsbehörden melden fast täglich Drohnen, die unerlaubt an deutschen Flughäfen unterwegs sind*. Diese Häufung von Zwischenfällen hat die Bundesregierung zum Handeln gezwungen. Der Kabinettsbeschluss vom 19. November 2025 sieht deshalb eine grundlegende Erweiterung der Abwehrbefugnisse vor.
Befugnisse für Bundeswehr und Bundespolizei
Bisher lag die Verantwortung für die Drohnenabwehr primär bei der Bundespolizei. Künftig sollen auch Streitkräfte behördenübergreifend unterstützen dürfen – inklusive der Anwendung von Waffengewalt bei Gefahr für Leib und Leben (Stand: 19.11.2025)*. Diese Neuausrichtung durchbricht traditionelle Zuständigkeitsgrenzen und ermöglicht einen deutlich schnelleren Einsatz von Gegenmaßnahmen gegen nicht-kooperative Drohnen. In der Praxis bedeutet dies: Militärische Einheiten mit spezialisierter Technik können künftig unmittelbar eingreifen, wenn zivile Kräfte überfordert sind.
Lagezentrum und Häufigkeit von Zwischenfällen
Parallel zur erweiterten Einsatzbefugnis plant die Bundesregierung die Einrichtung eines behördenübergreifenden Drohnen-Lagezentrums (Stand: 2025). Diese Koordinierungsstelle soll alle relevanten Informationen bündeln und eine einheitliche Einsatzlage ermöglichen. Die Notwendigkeit zeigt sich an der aktuellen Entwicklung: Es liegen fast täglich Meldungen unerlaubter Drohnenflüge vor.
Die wichtigsten neuen Instrumente zur Drohnenabwehr im Überblick:
- Einrichtung eines behördenübergreifenden Drohnen-Lagezentrums
- Unterstützung durch Streitkräfte bei drohenden Angriffen
- Erlaubnis zu Gegenmaßnahmen gegen nicht-kooperative Drohnen
- Beschleunigte Gefahrenabwehr durch erweiterte Befugnisse
Die praktische Umsetzung wirft jedoch Fragen auf: Die Abstimmung zwischen Bundespolizei, Bundeswehr und Flughafenbetreibern erfordert klare Eskalationsstufen und einheitliche Technikstandards. Zudem muss die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in jedem Einzelfall rechtsstaatlichen Prüfungen standhalten.
Praktische Folgen und offene Fragen
Die geplante Gesetzesänderung erhöht die Abschreckwirkung durch die deutliche Strafandrohung – bei vorsätzlichem, unbefugtem Eindringen in die Luftseite eines Flughafens droht künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, bei Mitführen gefährlicher Gegenstände oder zur Vorbereitung weiterer Straftaten sogar bis zu fünf Jahre*. Diese klare rechtliche Handhabe soll Störaktionen auf Rollbahnen und in sicherheitskritischen Bereichen wirksam unterbinden. Allerdings wirft die Umsetzung praktische Fragen auf: Wer stellt die technischen Kapazitäten für eine wirksame Drohnenabwehr bereit, wie ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel zu Recht anmerkt? Die Einbindung der Bundeswehr im Inland bedarf zudem einer sorgfältigen verfassungsrechtlichen Prüfung, während datenschutzrechtliche Aspekte beim geplanten Lagezentrum noch geklärt werden müssen.
Umsetzung an Flughäfen
Die Finanzierung und Ausstattung der Flughäfen mit zuverlässiger Abwehrtechnik gegen nicht-kooperative Drohnen bleibt eine zentrale Herausforderung. Der Referentenentwurf vom 12. November 2025 und der Kabinettsbeschluss vom 19. November 2025 sehen zwar erweiterte Befugnisse für Bundespolizei und Streitkräfte vor, doch die konkrete technische Umsetzung an allen größeren Standorten ist noch nicht abschließend geregelt.
Parlamentarischer Prozess und nächste Schritte
Das Gesetzesvorhaben durchläuft nun das parlamentarische Verfahren im Bundestag, wo Details der Regelungen diskutiert und möglicherweise angepasst werden. Ziel aller Beteiligten ist eine praxistaugliche Lösung, die sowohl die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistet als auch rechtliche und finanzielle Fragen klärt.
Die nachfolgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Flughafenverbands ADV.
Weiterführende Quellen:
- „Bisher galt das Eindringen in Flughafensicherheitsbereiche laut Luftsicherheitsgesetz als Ordnungswidrigkeit mit Verwarnung, Bußgeld oder Bewährungsstrafe; erst mit der Novelle 2025 wird ein eigenständiger Straftatbestand eingeführt.“ – Quelle: https://taz.de/Aenderungen-des-Luftsicherheitsgesetzes/!6131170/
- „Die Bundeswehr darf künftig zur Drohnenabwehr an Flughäfen im Inland Amtshilfe leisten und notfalls auch Waffengewalt anwenden, wenn Gefahr für Menschen oder kritische Infrastruktur besteht, gemäß Kabinettsbeschluss vom 19.11.2025.“ – Quelle: https://spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-soll-behoerden-bei-drohnenabwehr-helfen-a-c56f1dab-bde4-41d5-a25e-9390b197c08e
- „Im Jahr 2025 wird ein behördenübergreifendes Drohnen-Lagezentrum eingerichtet, das Daten von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundeswehr bündelt, um einen schnellen und abgestimmten Einsatz zur Drohnenabwehr zu garantieren.“ – Quelle: https://spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-soll-behoerden-bei-drohnenabwehr-helfen-a-c56f1dab-bde4-41d5-a25e-9390b197c08e
- „Fast täglich melden Sicherheitsbehörden 2025 Drohnen, die unerlaubt an deutschen Flughäfen unterwegs sind; der Gesetzesentwurf reagiert explizit auf diese Zunahme und nimmt insbesondere russische Spionage- und Sabotagegefahr ins Visier.“ – Quelle: https://zdf.de/politik/deutschland/dobrindt-drohnen-bekaempfung-bundeswehr-kabinett-100.html
- „Bis November 2025 existierte kein expliziter Straftatbestand im Luftsicherheitsgesetz für das vorsätzliche Eindringen in die gesicherte Luftseite von Flughäfen; der Referentenentwurf vom 12.11.2025 legt erstmals konkrete Strafrahmen fest.“ – Quelle: https://bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/B3/GE-2-LuftSiGAEndG-2025.pdf
9 Antworten
Es ist gut zu hören, dass das Thema ernst genommen wird! Aber ich frage mich auch: Wie wird sich das auf den normalen Flugreisenden auswirken? Werden wir mehr Kontrollen sehen? Das könnte ja auch lange Wartezeiten bedeuten.
Das könnte wirklich ein Problem sein! Vielleicht sollten sie mehr Personal einstellen, um alles effizient zu gestalten.
Ich finde es wichtig, dass man jetzt ernsthaft reagiert auf die Bedrohungen durch Drohnen und Eindringlinge. Wir brauchen klare Regeln! Was denkt ihr über die möglichen Strafen? Sind sie gerechtfertigt?
Ja genau! Ich hoffe nur, dass diese Strafen auch wirklich durchgesetzt werden können und nicht nur auf dem Papier bleiben.
Es ist gut, dass der Gesetzesentwurf nun klarer ist als vorher. Viele Leute denken nicht darüber nach, wie gefährlich das Eindringen in solche Bereiche sein kann. Haben wir genug Informationen über die Risiken?
Die Idee, Drohnenabwehr zu verstärken, ist notwendig. Aber ich frage mich, ob die Bundeswehr wirklich die richtige Lösung ist? Es gibt doch viele Fragen zur Umsetzung und Technik. Ich hoffe, dass alle Details gut durchdacht sind.
Das stimmt! Die Technik muss auf dem neuesten Stand sein. Ich mache mir auch Sorgen über den Datenschutz bei einem Drohnen-Lagezentrum.
Ich verstehe nicht ganz, wie das alles genau funktionieren soll. Gibt es genug Ausbildung für die Sicherheitskräfte? Das könnte ein Problem werden.
Ich finde es sehr wichtig, dass das Kabinett jetzt härter gegen Eindringlinge vorgeht. Sicherheit an Flughäfen muss oberste Priorität haben. Was haltet ihr von den neuen Strafen? Ich denke, dass dies eine positive Entwicklung ist.