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Lübeck verliert bezahlbare Ganghäuser durch Gerichtsurteil

Soziale Vermieter: Bedauerliche Entscheidung entzieht Lübeck kleine, bezahlbare Wohnungen
Am 9. Juli 2024 verkündeten die „Lübecker Nachrichten“ ein bedeutendes Urteil: Im langjährigen Rechtsstreit um Ferienwohnungen in der Lübecker Altstadt musste die Stadtverwaltung eine gerichtliche Niederlage hinnehmen. Das Verwaltungsgericht entschied zugunsten eines Vermieters, dem seit 2019 die Vermietung an Touristen untersagt worden war. Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil nun rechtskräftig. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), äußerte sich enttäuscht über die möglichen Folgen für den bezahlbaren Wohnraum in Lübeck.

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Bremen (VBR). In einem wegweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Stadtverwaltung Lübeck Wohnungseigentümern nicht länger verbieten kann, ihre Wohnungen in der Altstadt als Ferienunterkünfte zu nutzen. Diese Entscheidung betrifft ein Verbot aus dem Jahr 2019, das nun für rechtswidrig erklärt wurde, nachdem die Stadt keine Rechtsmittel eingelegt hatte. Dies berichteten die „Lübecker Nachrichten“. Die Konsequenzen dieses Urteils könnten erheblich sein – besonders für Bewohner mit geringem Einkommen und sozialen Vermieter.

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), akzeptiert das Urteil, äußert jedoch auch seine Bedenken: „Entscheidungen unabhängiger Gerichte sind zu akzeptieren. Allerdings ist es aus Sicht der sozialen Vermieter bedauerlich, dass durch das Urteil die Entwicklung verfestigt wird, wonach gerade kleine Wohnungen und insbesondere die Ganghäuser in der Lübecker Altstadt dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen werden.“

Die Problematik liege vor allem in der zunehmenden Zweckentfremdung von wohnlichem Raum. Breitner führt weiter aus, dass der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum groß sei und dieser nun durch die Errichtung teurer Neubauten gedeckt werden müsse. Gerade in touristischen Hotspots wie Lübeck, aber auch entlang der Ost- und Nordseeküste oder im Süden Europas, nimmt die Zahl der Ferienwohnungen zu, während gleichzeitig bezahlbarer Wohnraum für Einheimische schwindet.

„Lübeck ist ein beliebtes Reiseziel, was grundsätzlich positiv ist“, so Breitner. „Aber wenn die Unterbringung von Touristen dazu führt, dass Einheimische kaum noch erschwingliche Wohnungen finden, dann ist die Grenze des Zumutbaren erreicht.“ In diesen Fällen sei ein Eingreifen seitens der Behörden angemessen und notwendig.

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Andreas Breitner erkennt einen gewissen Bestandsschutz im speziellen Fall von Lübeck durchaus als gerechtfertigt an. Dennoch betont er die Notwendigkeit, dass die Behörden sensibilisiert bleiben und legislative Maßnahmen ergreifen, um der Zweckentfremdung von günstigem Wohnraum entgegenzuwirken.

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften, in deren Obhut sich 709.000 Wohnungen befinden, die rund 1,5 Millionen Menschen ein Zuhause bieten. Der Verband setzt sich für soziale Vermieter ein und fördert eine faire Mietstruktur, wobei die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro liegt.

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion bleibt klar: Das emotionale Thema der Wohnraumknappheit und die Auswirkungen von Gerichtsurteilen wie diesem in Lübeck betreffen viele Menschen direkt und zeigen die Spannungen zwischen Tourismus und lokalem Mietenmarkt. Es bleibt abzuwarten, welche langfristigen Folgen diese Entwicklungen für die betroffenen Regionen haben werden und wie effektiv neue gesetzliche Regelungen diese Herausforderungen adressieren können.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Soziale Vermieter: Bedauerliche Entscheidung entzieht Lübeck kleine, bezahlbare Wohnungen

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Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Zitierte Personen und Organisationen

  • Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW)
  • Stadtverwaltung Lübeck
  • Verwaltungsgericht (kein direkter Name, sondern Institution angesprochen)
  • „Lübecker Nachrichten“
  • Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)
  • Behörden in touristischen Zentren an der norddeutschen Ost- und Nordseeküste sowie in Südeuropa (allgemein)
  • Oliver Schirg, Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation

Kontaktinformationen:

  • Telefon: +49 40 52011 226
  • Mobil: +49 151 6450 2897
  • Mail: schirg@vnw.de

Meldung einfach erklärt

Der Beitrag spricht über ein wichtiges Thema in der Stadt Lübeck und ist vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW). Hier sind die wichtigsten Punkte einfach erklärt:

  • Was ist passiert?
    Im Jahr 2019 hatte die Stadt Lübeck Wohnungseigentümern verboten, ihre Wohnungen als Ferienwohnungen zu vermieten. Ein Vermieter ging dagegen vor Gericht und gewann im Mai. Da die Stadt keine Rechtsmittel eingelegt hat, ist das Urteil jetzt rechtskräftig.

  • Wer sagt das?
    Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), äußert sich dazu.

  • Was denkt Andreas Breitner darüber?

    • Gerichte entscheiden unabhängig, und diese Entscheidungen müssen akzeptiert werden.
    • Es ist jedoch bedauerlich, dass durch das Urteil kleine und bezahlbare Wohnungen in der Lübecker Altstadt für Touristen genutzt werden, anstatt auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stehen.
    • Der Bedarf an solchen bezahlbaren Wohnungen ist groß. Jetzt müssen teure neue Gebäude gebaut werden, um diesen Bedarf zu decken.
  • Warum ist dieser Punkt wichtig?
    Lübeck ist ein beliebtes Reiseziel. Doch wenn viele Ferienwohnungen für Touristen bereitgestellt werden, finden Einheimische mit wenig Geld kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Das ist nicht gut.

  • Was soll jetzt passieren?

    • Behörden sollten gesetzliche Regelungen schaffen, um die Zweckentfremdung von bezahlbarem Wohnraum zu verhindern.
    • Der Fall in Lübeck könnte als Beispiel dienen, um solche Regeln in Zukunft besser zu machen.
  • Wer ist der VNW?

    • Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen vertritt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
    • Rund 1,5 Millionen Menschen leben in den 709.000 Wohnungen, die von diesen Unternehmen verwaltet werden.
    • Die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter beträgt bei den VNW-Unternehmen 6,59 Euro.
  • Wie kann man den VNW kontaktieren?
    • Ansprechpartner: Oliver Schirg
    • Telefon: +49 40 52011 226
    • Mobil: +49 151 6450 2897
    • Mail: schirg@vnw.de
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Hoffentlich hilft diese einfache Erklärung dir, den Beitrag besser zu verstehen!

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7 Antworten

  1. Ich verstehe nicht warum das jetzt erlaubt ist. Wenig wohnungen für die leute die da wohnen, und mehr für touristen. Das ist doch unsinn.

  2. Das Urteil ist doch gut, so kann mann auch mal im Urlaub in die Stadt wohnen. Muss die stadt halt mehr wohnungen bauen.

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