Lieferkettengesetz: 17 Wirtschaftsverbände fordern Aussetzung des LkSG und Ende des deutschen Sonderwegs

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Nach der ersten Lesung zur Änderung des Lieferkettengesetzes fordern 17 führende Wirtschaftsverbände dessen vollständiges Aussetzen. Die bisher geplanten Änderungen würden aus ihrer Sicht keine spürbare Entlastung für Unternehmen bringen. Sollte ein Aussetzen nicht möglich sein, fordern sie eine unverzügliche Anpassung des nationalen Anwendungsbereichs an die europäische Richtlinie.

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– Siebzehn Wirtschaftsverbände fordern die vollständige Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes.
– Sie kritisieren, dass die geplanten Änderungen keine spürbare Entlastung für Unternehmen bringen.
– Stattdessen soll die EU-Lieferkettenregulierung zügig und bürokratiearm umgesetzt werden.

Wirtschaftsverbände fordern Aussetzen des Lieferkettengesetzes – klare Botschaft an Politik

Nach der ersten Lesung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Deutschen Bundestag fordern 17 führende Wirtschaftsverbände das vollständige Aussetzen des Gesetzes. Die Verbände kritisieren, dass die bislang vorgesehenen Änderungen nicht ausreichen, um Unternehmen spürbar zu entlasten. Der aktuelle Gesetzentwurf fokussiert sich im Wesentlichen auf die Streichung der Berichtspflicht und eine Reduzierung von Sanktionen, während die umfangreichen Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sowie die detaillierten Dokumentationsanforderungen weiterhin bestehen bleiben. „Spürbare Entlastungen sind somit nicht zu erwarten“, erklären die Verbände in einem Schreiben an Bundestag und Bundesregierung.

Die Kernforderung lautet: Das LkSG soll vollständig ausgesetzt werden. Zugleich müsse die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und die im Dezember 2025 auf EU-Ebene beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung, bekannt als „Omnibus I“, in einer bürokratiearmen, praxisnahen Form umsetzen. „Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden“, fordern die Wirtschaftsverbände.

Sollte das Gesetz nicht ausgesetzt werden, schlagen die Verbände vor, den nationalen Anwendungsbereich an den der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) anzupassen. Diese gilt nur noch für sehr große Unternehmen, weshalb kleinere Firmen in Deutschland künftig ebenfalls von der europäischen Regelung erfasst würden. Unternehmen, die von der europäischen Regelung nicht mehr betroffen seien, dürften auch national nicht weiter verpflichtet sein, um Wettbewerbsnachteile und Unsicherheiten zu vermeiden. „Deutschland muss seinen nationalen Sonderweg beenden und die laufende LkSG-Novelle gezielt für spürbare Entlastungen nutzen“, betonen die Verbände. Eine Verschiebung bis 2029 lehnen sie ab: „Diese Option ist keine.“

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) ist Europas größter Verband für Chemie und Pharma. Mit seinen 22 Fach- und 7 Landesverbänden repräsentiert er die Interessen von rund 2.000 Unternehmen – vom Global Player bis zum hoch spezialisierten Mittelständler. Mit 240 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2024 und mehr als 560.000 Beschäftigten in Deutschland zählt die Branche zu den stärksten Treibern für Innovation, Wohlstand und Zukunft*. Für eine starke Zukunft der chemisch-pharmazeutischen Industrie ist der VCI in Deutschland, Europa und weltweit aktiv. Die Verbände fordern die Politik auf, die notwendigen Maßnahmen „unverzüglich auf den Weg zu bringen“ und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern. *

Hintergrund: EU-Regelung und nationale Reaktionen auf die Lieferkettenregulierung

Die europäische Regulierung von Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD) steht im Zentrum der aktuellen Diskussion um nationale Anpassungen und gesetzliche Fristen. Seit 2024 ist die Richtlinie in Kraft, mit einer Umsetzungsfrist, die bis zum 26. Juli 2027 läuft (Stand: 2025). Dieses Datum markiert den letzten Termin für die Mitgliedstaaten, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Die Vorgaben zwingen Unternehmen dazu, ihre Lieferketten entlang globaler Geschäftsbeziehungen transparenter und verantwortungsvoller zu gestalten.

Im Zuge dieser Richtlinie hat das Bundesfinanzministerium im September 2025 eine bedeutende Änderung im deutschen Lieferkettengesetz beschlossen. Das Bundeskabinett stimmte am 3. September 2025 einer Anpassung zu, die die bisherige Berichtspflicht streicht und eine finanzielle Entlastung von 4,1 Millionen Euro bringt*. Diese Maßnahme betrifft vor allem den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, ändert jedoch wenig an den umfassenden Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten, die weiterhin bestehen bleiben*.

Diese Entwicklungen lassen sich chronologisch folgendermaßen zusammenfassen:

Datum/Stand Maßnahme Bedeutung/Auswirkung
2024 CSDDD tritt in Kraft Pflicht zur Umsetzung bis Juli 2027 (Stand: 2025)*
03.09.2025 Kabinettsbeschluss Berichtspflicht entfällt, finanzielle Entlastung

Diese Entwicklung zeigt, dass die europäische Regulierung in ihrer Reichweite eingeschränkt wurde, während Deutschland bereits nationale Schritte unternimmt, um die Bürokratie für Unternehmen zu reduzieren. Gleichzeitig besteht der Wunsch, den Anwendungsbereich an die neuen EU-Standards anzupassen, um Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Die Diskussionen um die Lieferkettengesetzgebung markieren eine Phase des Wandels, bei dem sowohl europäische als auch nationale Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Die Entwürfe und Beschlüsse zeigen den Trend zu einer fokussierten Regulierung, die Unternehmen spürbar entlasten soll, ohne die Prinzipien nachhaltiger und verantwortungsvoller Lieferketten völlig aufzugeben.

Folgen für Unternehmen und Wettbewerb: Warum nationale Regelungen Risiken bergen

Die Debatte um das Lieferkettengesetz zeigt, wie nationale Vorgaben den internationalen Wettbewerb beeinflussen können. Verbände fordern, auf einen deutschen Sonderweg zu verzichten, weil sich abzeichnet, dass zusätzliche nationale Regelungen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, zu erheblichen Nachteilen für Unternehmen führen. Solche Differenzierungen erhöhen die Bürokratiekosten, schaffen Unsicherheiten und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen gegenüber internationalen Wettbewerbern, die nur den europäischen Standards folgen.*

Tatsächlich bestehen im derzeitigen Gesetzentwurf Elemente, die für Verbände belastend sind. Trotz angestrebter Entlastungen durch die Streichung der Berichtspflicht und die Reduzierung von Sanktionen bleiben umfangreiche Sorgfaltspflichten und detaillierte Dokumentationsanforderungen bestehen.* Diese bedeuten für Unternehmen weiterhin erhebliche organisatorische und finanzielle Belastungen, insbesondere in internationalen Lieferketten, die zunehmend komplex sind.*

Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteile

Ein zentrales Problem stellt die mögliche Divergenz zwischen nationalen und europäischen Regelungen dar. Während die EU auf eine Angleichung und Vereinfachung der Vorgaben drängt, könnten nationale Gesetze weiterhin auf detaillierten Dokumentations- und Sorgfaltspflichten aufbauen.* Für Unternehmen führt das zu Inkonsistenzen, die die Rechtsunsicherheit erhöhen. Firmen, die nur noch den europäischen Anforderungen unterliegen, riskieren im Vergleich zu Anbietern, die zusätzlich deutsche Vorschriften erfüllen, Wettbewerbsnachteile — etwa durch höhere Kosten oder Abstimmungsaufwände bei Konflikten.*

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) fühlen sich durch die hohen Dokumentationsanforderungen belastet, ohne finanziell oder personell dafür gewappnet zu sein. Diese Belastung kann langfristig die Innovationskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.*

Bürokratiebelastung in Lieferketten

In der Praxis führen die derzeitigen Regelungen zu erheblichen bürokratischen Herausforderungen. Eine umfassende Dokumentationspflicht verlangt transparente Nachweise entlang der gesamten Lieferkette, was sich insbesondere bei globalen, vielstufigen Beschaffungsnetzwerken als schwierig erweist.* Unternehmen sehen sich dadurch vor die Aufgabe gestellt, umfangreiche Datenflüsse zu organisieren und laufend zu aktualisieren, was erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet.*

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten praktischen Probleme zusammen:

  • Bürokratie: Umfangreiche Dokumentationspflichten und Nachweispflichten erhöhen den organisatorischen Aufwand erheblich.*
  • Kosten: Die Erfüllung der Vorschriften führt zu zusätzlichen Investitionen in Compliance-Strukturen und Schulungen.
  • Rechtsunsicherheit: Unterschiedliche nationale und europäische Standards schaffen Unsicherheiten, welche Regelung gilt und wie sie anwendbar ist.*

Insgesamt zeigen diese Herausforderungen, warum Verbände für spürbare Entlastungen plädieren. Sie fordern, den deutschen Sonderweg zu beenden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen mittel- bis langfristig zu sichern. Dabei wird auf die Umsetzung der EU- Änderungen bei Lieferkettenregelungen verwiesen, die die bürokratischen Hürden verringern sollen.*

Nur durch eine praktikable und einheitliche Regulierung könne Deutschland im globalen Wettbewerb bestehen. Andernfalls drohten Wettbewerbsnachteile, die es zu verhindern gilt, betonen Wirtschaftsverbände.*

Ausblick: Wie es mit dem Lieferkettengesetz weitergeht und offene Fragen

Derzeit zeichnet sich ab, welche nächsten Schritte die politische Debatte um das Lieferkettengesetz (LkSG) nehmen wird. Sowohl das parlamentarische Umfeld als auch die Verbände stehen vor Entscheidungen, die die Umsetzung und den Anwendungsbereich deutlich beeinflussen können. Das Gesetz befindet sich in einem entscheidenden Stadium. Die Umsetzungsfrist für die EU-Regelung ist bis zum 26. Juli 2027 festgelegt, das heißt, bis dahin müssen nationale Vorgaben in Kraft treten*. Laut dem Bundestag ist diese Frist seit 2025 bekannt, wobei der Gesetzgeber bisher keine Hinweise auf eine Verschiebung gibt*.

Gleichzeitig wurden im September 2025 im Kabinett wichtige Entscheidungen getroffen. Der Streichung der Berichtspflicht sowie der Entlastung für Unternehmen wurde am 3. September zugestimmt, wobei die Verwaltungskosten um 4,1 Millionen Euro reduziert werden (Stand: 03.09.2025)*. Diese Änderungen sind Teil eines umfassenderen Versuchs, das Gesetz praktischer und weniger bürokratisch zu gestalten, doch die Verbände kritisieren, dass die grundlegenden Sorgfaltspflichten in der bestehenden Form bestehen bleiben und tatsächliche Entlastungen ausbleiben.

Ob und wann das Gesetz im Bundestag final beschlossen wird, ist derzeit noch offen. Es ist wahrscheinlich, dass im weiteren Zeitverlauf parlamentarische Termine wie Lesungen und Fristen die Entscheidungsfindung beeinflussen. Aktuell deutet alles auf eine nahende Entscheidung hin, ohne jedoch konkrete Termine zu nennen. Dabei spielt die politische Lage eine wichtige Rolle, denn die Verbände fordern vehement, das Gesetz vollständig auszusetzen*. Ihre Kernforderung liegt darin, die bürokratischen Hürden zu entfernen und stattdessen die EU-Regelung zügig und verständlich umzusetzen. Laut Verbänden müsse die Bundesregierung endlich auf das Koalitionsversprechen aus dem Dezember 2025 reagieren, die Änderungen der EU zur Lieferkettenregulierung „Omnibus I“ in einer praxisnahen Form zu realisieren*.

Offene Fragen bleiben, wie der Gesetzgeber den Anwendungsbereich künftig gestaltet. Die EU-Regel wird künftig nur noch Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten betreffen*. Für kleinere Unternehmen sollen die nationalen Regelungen entfallen, was Wettbewerbsnachteile und Unsicherheiten vermeiden würde*. Sollte die Bundesregierung den nationalen Anwendungsbereich nicht entsprechend anpassen, könnten deutsche Firmen, die nicht mehr unter die EU-Regel fallen, weiterhin national verpflichtet sein, was zu zusätzlichen Belastungen oder Rechtsunsicherheiten führen könnte. Die Debatte um mögliche Anpassungen, Aussetzungen oder Beibehaltungen nationaler Sonderregeln ist somit noch nicht endgültig entschieden, sondern entwickelt sich weiterhin.

Insgesamt bleibt festzuhalten: Die politische Entscheidungsfindung steht bevor. Die Verbände fordern eine unmissverständliche Richtung, die die Bürokratie reduziert und den Rechtsrahmen klar und fair gestaltet. Es bleibt spannend, wie schnell die nächsten parlamentarischen Schritte vollzogen werden und welche konkreten Maßnahmen schließlich in Kraft treten.

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Verbandes der Chemischen Industrie e. V. (VCI).

Weiterführende Quellen:

7 Antworten

  1. Die Diskussion um das Lieferkettengesetz scheint komplex zu sein. Wenn man sich die Details anschaut, fragt man sich: Welche konkreten Maßnahmen sind nötig, um die Bürokratie wirklich zu reduzieren? Ich denke, hier müssen alle Beteiligten zusammenarbeiten.

    1. „Zusammenarbeit“ klingt gut! Aber wie soll das praktisch aussehen? Ich habe oft das Gefühl, dass in der Politik viel geredet wird und wenig umgesetzt wird. Was denkt ihr?

    2. Ich teile diese Sorgen! Die Bürokratie kann kleine Unternehmen überwältigen. Gibt es Beispiele von Firmen, die bereits erfolgreich mit diesen Anforderungen umgehen? Das würde uns helfen!

  2. Es ist wichtig, dass bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes auch wirklich alle Stimmen gehört werden. Ich stimme zu, dass wir mehr praktische Lösungen brauchen. Welche Vorschläge habt ihr für eine bessere Umsetzung?

  3. Die Kritik an den Änderungen im Lieferkettengesetz zeigt, dass mehr Transparenz notwendig ist. Aber wie können wir sicherstellen, dass die Sorgfaltspflichten nicht ganz verloren gehen? Es wäre gut zu wissen, ob es bereits Alternativvorschläge gibt.

  4. Die Forderung nach einem Aussetzen des Lieferkettengesetzes wirft viele Fragen auf. Wie wird die Umsetzung der EU-Richtlinien dazu beitragen, echte Entlastungen zu schaffen? Vielleicht sollten wir auch die Sichtweise der kleinen Unternehmen stärker berücksichtigen.

    1. Ich finde es interessant, dass die Verbände nicht nur eine Entlastung fordern, sondern auch eine Anpassung an die EU-Richtlinien. Was denkt ihr über die Auswirkungen auf kleinere Unternehmen? Werden sie unter den neuen Regelungen leiden?

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