Lieferkettengesetz: Weniger Berichtspflichten dank Bürokratieabbau – Was die Entlastung für Wirtschaft und Unternehmen bedeutet

Die Bundesregierung streicht die jährlichen Berichtspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, um die (Energie-)Wirtschaft von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Der BDEW begrüßt diesen Schritt, mahnt aber an, Doppelstrukturen mit der kommenden EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) zu vermeiden. Erforderliche Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen sollten künftig im Fünf-Jahres-Takt stattfinden, um die Praxistauglichkeit zu erhöhen, ohne die Sorgfaltspflichten abzuschwächen.
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– Bundesregierung hebt Berichtspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf zur Bürokratieentlastung.
– BDEW schlägt fünfjährige Intervalle für Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen vor.
– Nationale Alleingänge vermeiden, Doppelstrukturen mit EU-CSDDD und CSRD verhindern.

Bundesregierung entlastet Wirtschaft durch Wegfall der Berichtspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Bundesregierung hat die Berichtspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zurückgenommen und damit ein deutliches Zeichen zur Entlastung der Wirtschaft gesetzt – speziell für die Energiebranche. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt diesen Schritt, sieht aber noch weiteren Handlungsbedarf, um Bürokratie wirksam abzubauen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont: „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung jetzt Schritte unternimmt, um die Wirtschaft von unnötiger Bürokratie zu entlasten.“ Mit dem Wegfall der Berichtspflichten signalisieren die zuständigen Behörden, Unternehmen in einer ohnehin herausfordernden Zeit nicht unnötig zu belasten und mehr Praxistauglichkeit zu schaffen.

Dabei weist Andreae auch kritisch auf kommende Herausforderungen hin: Die aktuelle deutsche Regelung wird in wenigen Jahren durch die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt. Es gilt nun, Doppelstrukturen zu vermeiden und weitere überbordende nationale Alleingänge zu verhindern, die die Unternehmen erneut vor erhebliche Hürden stellen könnten. Gleiches gilt im Kontext der laufenden Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD). Gerade weil die Zeit zur Bewertung des Referentenentwurfs äußerst knapp war, konnte der BDEW nur eine grobe Einschätzung abgeben. Dabei zeigte sich, dass einige vorgeschlagene Vorschriften erhebliche Belastungen für Unternehmen mit sich bringen, ohne einen spürbaren Mehrwert bei der Zielerreichung zu liefern.

Besonders kritisch bewertet der BDEW den jährlichen Takt für Risikoanalysen (§ 5 Abs. 4 LkSG) und Wirksamkeitskontrollen (§§ 6, 7, 8 LkSG). Andreae erläutert: „Die jährliche Durchführung einer Risikoanalyse verursacht erheblichen Aufwand, insbesondere wenn Konzerntochtergesellschaften einzubeziehen sind. Da sich Risikoprofile in der Praxis innerhalb eines Jahres kaum ändern, erscheint eine Überprüfung im Abstand von fünf Jahren zielführender.“ Gleiches gelte für die Wirksamkeitskontrollen: Ein Jahresintervall führt zu großem Verwaltungsaufwand, während die Ergebnisse kurzzeitig meist unverändert bleiben. Aus Unternehmenssicht ist ein Prüfintervall von fünf Jahren angemessen.

Die Streichung der bisherigen Berichtspflicht (§ 10 Abs. 2–4 LkSG) bewertet der BDEW als wichtigen Schritt: „Wir unterstützen die geplante Streichung der Pflicht zur jährlichen Erstellung eines Berichts über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Dies reduziert Bürokratie, ohne die Sorgfaltspflichten selbst zu schwächen.“ Damit verbessert sich die Balance zwischen notwendigen Sorgfaltsanforderungen und umsetzbarem Aufwand für Unternehmen. Insgesamt steht die Entlastung der Wirtschaft durch weniger Bürokratie im Fokus – bei gleichzeitiger Sicherstellung der Nachhaltigkeitsziele und der Praxistauglichkeit von Vorschriften.

Bürokratieabbau im Lieferkettengesetz: Chancen und Herausforderungen für Unternehmen

Der Abbau von Bürokratie im Kontext des Lieferkettengesetzes gewinnt aktuell an wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Bedeutung. Unternehmen sehen sich immer wieder mit komplexen Berichtspflichten und regelmäßigen Prüfungen konfrontiert, die mit erheblichem Ressourceneinsatz verbunden sind. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt darauf ab, Menschenrechte und Umweltstandards entlang der globalen Lieferketten sicherzustellen. Gleichzeitig führt der mit den Pflichten verbundene bürokratische Aufwand zu Herausforderungen, die die unternehmerische Flexibilität einschränken und gerade kleinere Unternehmen stark belasten können.

Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf zur Streichung der Berichtspflichten einen Schritt zur Entlastung der Wirtschaft unternommen. Die jährliche Erstellung eines detaillierten Berichts über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten entfällt damit, was eine spürbare Reduzierung administrativer Anforderungen bedeutet, ohne die Ziele des Gesetzes an sich zu schwächen. Wie Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont: „Mit dem Wegfall der Berichtspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein klares Signal für mehr Praxistauglichkeit und dafür, Unternehmen in einer ohnehin herausfordernden Zeit nicht zusätzlich zu belasten.“

Was bedeuten weniger Berichtspflichten für Unternehmen?

Durch den Wegfall der Berichtspflicht reduziert sich der dokumentarische Aufwand erheblich. Unternehmen müssen ihren Ressourcenfokus stärker auf die tatsächliche Umsetzung von Sorgfaltspflichten lenken, statt auf zeitintensive Berichtserstellungen. Dies wirkt vor allem bei größeren Konzernen, die bislang jährlich umfangreiche Risikoanalysen, Wirksamkeitskontrollen und Berichterstattungen liefern mussten, entlastend.

Gleichzeitig regt die Diskussion um längere Intervalle bei Risikoanalysen und Kontrolle eine realistische Einschätzung des Aufwands im Verhältnis zur praktischen Wirkung an. So empfiehlt der BDEW, die Risikoanalyse und Wirksamkeitskontrolle nicht jährlich, sondern etwa im Abstand von fünf Jahren durchzuführen. Dies würde Ressourcen freisetzen, ohne den Schutzgedanken des Gesetzes zu untergraben.

Wie geht es mit den EU-Richtlinien weiter?

Der nationale Bürokratieabbau steht im Übergang zu europäischen Vorschriften wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese EU-Richtlinien sollen absehbar das deutsche Lieferkettengesetz ersetzen oder ergänzen. Dabei steht die Vermeidung von Doppelstrukturen im Vordergrund, um uneinheitliche Anforderungen zu verhindern, die den Unternehmen erneut zusätzlichen Aufwand bescheren würden.

Für Unternehmen bedeutet dies eine Anpassung ihrer Compliance- und Berichtssysteme auf EU-Ebene. Die Harmonisierung der Vorgaben kann langfristig Effizienzgewinne bringen, setzt jedoch eine intensive Abstimmung zwischen nationalen Regulierungen und EU-Vorgaben voraus. Auch für Verbraucher und die Gesellschaft insgesamt steckt hier eine wichtige Entwicklung: Transparenz und Nachhaltigkeit in Lieferketten werden künftig auf einer breiteren, europaweiten Basis gestärkt.

Chancen und Risiken des Bürokratieabbaus auf einen Blick:

  • Chancen:

    • Entlastung von Unternehmen durch geringere Berichtspflichten und Prüfintervalle
    • Fokus auf wirkungsvolle Maßnahmen statt auf administrative Zwänge
    • Vermeidung von Doppelstrukturen durch EU-Harmonisierung
    • Verbesserung von Praxistauglichkeit und Flexibilität in der Wirtschaft
  • Risiken:

    • Potentielle Transparenzverluste bei weniger häufigen Kontrollen
    • Herausforderungen bei der Umsetzung einheitlicher EU-Standards
    • Gefahr überbordender nationaler Vorgaben trotz EU-Harmonisierung

Der Bürokratieabbau im Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt, um Unternehmen in einem komplexen regulatorischen Umfeld handlungsfähig zu halten. Zugleich fordert die zunehmende EU-Regulierung einen strukturierten Übergang, der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen gerecht wird und nachhaltige Lieferketten langfristig fördert.

Die Informationen und Zitate zu Bürokratieabbau im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stammen aus einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.

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6 Kommentare

  1. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Regierung Schritte unternimmt, um bürokratische Hürden abzubauen. Dennoch bleibt die Frage: Wie kann man sicherstellen, dass Unternehmen dennoch verantwortungsvoll handeln?

  2. Die Idee mit den fünfjährigen Intervallen für Risikoanalysen klingt sinnvoll. Ich denke, dass viele Unternehmen dann besser planen können. Welche Erfahrungen habt ihr mit solchen Vorschriften gemacht?

    1. Ich finde es wichtig, dass man die Bürokratie abbaut, aber wir sollten auch darauf achten, dass die Menschenrechte nicht vergessen werden! Was meint ihr dazu?

    2. Ich stimme zu! Es muss ein Gleichgewicht geben zwischen weniger Bürokratie und der Sicherstellung von Standards in der Lieferkette.

  3. Ich finde es interessant, dass die Bundesregierung die Berichtspflichten aufgehoben hat. Es scheint mir, als würde das vielen Unternehmen helfen, weniger Bürokratie zu haben. Was denkt ihr über die langfristigen Folgen?

    1. Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich eine gute Idee ist. Weniger Kontrolle könnte auch bedeuten, dass Unternehmen weniger aufpassen. Vielleicht sollten wir öfter darüber diskutieren.

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